Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 52 (NJ DDR 1955, S. 52); Die schon erwähnte Verordnung über die Technischen Bergbauinspektionen vom 8. Juli 1954 (GBl. S. 613) schafft eine Bergbaubehörde, die im Hinblick auf ihre umfangreiche Zuständigkeit im Rahmen der „technischen Beaufsichtigung des gesamten Bergbaus“ den früheren Bergämtem und Oberbergämtern nahekommt. Sie ist gegliedert in die dem Minister für Schwerindustrie unterstehende Technische Bergbauinspektion der Republik und die dieser unterstellten Technischen Be-zirks-Bergbauinspektionen. Die umfassenden Kontroll-und Aufsichtsrechte der neuen Behörde, die sich nicht nur auf die gesamte Einrichtung, Leitung und Arbeit der Bergbaubetriebe nach anerkannten technischen Grundsätzen beschränken, sondern beispielsweise auch die Aufsicht über die Durchführung der Lehrzeit der Nachwuchskader, die Mitwirkung bei der Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen und bei Grundabtretungen, die Zulassung der Markscheider, die Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Bekämpfung der Bergbaugefahren usw. beinhalten, sind in den §§ 6 bis 10 der VO im einzelnen aufgeführt; im Bereich ihres Aufsichtsrechts haben die Bergbauinspektionen das Recht, Anordnungen und Anweisungen zu erteilen sowie Entscheidungen zu fällen, gegen welche die Beschwerde an die obere Instanz, im letzten Rechtszuge an den Minister für Schwerindustrie gegeben ist. Das bereits erwähnte Naturschutzgesetz vom 4. August 1954 (GBl. S. 695) tritt an die Stelle des bisher geltenden Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 und der Naturschutzverordnung vom 18. März 1936 und stellt eine Zusammenfassung und Demokratisierung dieser bisherigen Gesetzgebung dar. In der Unterscheidung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern, die sämtlich besonderen Schutz genießen, lehnt es sich an die früheren Gesetze an; als „Naturschutzverwaltung“ werden die betr. Abteilungen der Räte der Kreise, der Räte der Bezirke und des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft bestimmt. Daneben schafft das Gesetz die Einrichtung der „ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten“, deren Aufgabe die Unterstützung der Naturschutzverwaltung ist und denen zur Durchführung dieser Aufgabe bestimmte Rechte zustehen. Das Gesetz zeichnet sich dadurch aus, daß es seine Zweckbestimmung durchweg erkennen läßt, die im Gegensatz zur bürgerlichen Naturschutzgesetzgebung darin besteht, „unseren werktätigen Menschen, unserer wandernden Jugend und allen Naturfreunden Freude und Erholung in unserer schönen deutschen Heimat zu sichern“. Ein völlig unübersichtlich gewordener Rechtszustand wird erfreulicherweise durch das ebenfalls schon erwähnte Paßgesetz vom 15. September 1954 (GBl. S. 786) beseitigt. Der Umfang der durch das Gesetz bewirkten Säuberung erhellt daraus, daß es nicht weniger als neun frühere Gesetzgebungsakte auf diesem Gebiet aufhebt, beginnend mit dem Gesetz des Norddeutschen Bundes über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867 und endend mit der Verordnung vom 12. Januar 1950 über die Ausgabe von Diplomaten- und Dienstpässen; unter ihnen befindet sich vor allem auch die Paßstrafverord-mung vom 27. Mai 1942. Sachlich beschränkt sich das Gesetz darauf, die Paß- und Visumspflicht für das Betreten oder Verlassen des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik zu statuieren, die Zuständigkeit des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten für die Ausstellung von Pässen und Visen festzustellen und die bereits erwähnten Strafvorschriften zu geben. Auf dem Gebiet der Volksbildung ist die Verordnung über die Neuregelung der Arbeitszeitvergünstigung für Teilnehmer am Hochschulfcrnstudium, am Fachschul-femstudium und am Fachschulabendstudium vom 19. August 1954 (GBl. S. 751) hervorzuheben. Danach beträgt für Studenten des Hochschul- und Fachschulternstudiums die Dauer der jährlichen Freistellung von der Arbeit je nach Art des Studiums und je nach den erreichten Studienetappen von 22 bis zu 52 Tagen. Dazu kommt eine Freistellung für die Vorbereitung und Ablegung der Diplomprüfungen, die im einzelnen in den Studienplänen festgelegt wird; sie dürfte sich, wie die Vorschriften der §§ 9,10 erkennen lassen, auf mindestens sechs Monate belaufen. Für das Fachschulabendstudium wird der Abendschüler im Zeitraum von jeweils vier Unterrichtswochen auf 16 Stunden von der Arbeit freigestellt. Auch diese Verordnung ist vor allem als Vereinheitlichung und Zusammenfassung der in den verschiedensten Bestimmungen verstreuten bisherigen Regelung zu begrüßen. Auf staatsrechtlichem Gebiet sollen das Gesetz über die Wahl zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Oktober 1954 vom 4. August 1954 (GBl. S. 667) und das Gesetz über die Wahlen zu den Bezirkstagen der Deutschen Demokratischen Republik vom gleichen Tage (GBl. 672) lediglich der Vollständigkeit halber erwähnt werden, da die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik in der überwältigenden Mehrheit diese Gesetze ja in ihrer Funktion kennengelernt haben. Von Interesse ist die Anordnung über die Gleichberechtigung der Frau im Staatsangehörigkeitsrecht vom 30. August 1954 (ZB1. S. 4131). Da der an sich fälligen Neuordnung unseres gesamten Staatsange-hörigkeitsrechts der gegenwärtige Zustand der Spaltung Deutschlands entgegensteht, war es erforderlich, wenigstens die mit dem Verfassumgsprinzip der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht zu vereinbarenden Vorschriften des bisherigen Rechts zu beseitigen. Die Anordnung spricht zunächst grundsätzlich aus, daß alle eine Beschränkung oder Minderung der Rechte der Frau enthaltenden Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts nicht mehr anzuwenden sind, und bestimmt dann, daß eine Deutsche durch die Eheschließung mit einem Ausländer oder Staatenlosen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliert, während umgekehrt eine Ausländerin oder Staatenlose durch Eheschließung mit einem Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erwirbt. Wenn ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist, erhalten die Kinder in jedem Falle die deutsche Staatsangehörigkeit, wobei die Beseitigung einer hierdurch etwa entstehenden doppelten Staatsangehörigkeit einer späteren Regelung Vorbehalten bleibt. Besonders wichtig ist die Bestimmung, wonach Frauen, die seit dem Inkrafttreten der Verfassung durch Eheschließung staatenlos geworden sind, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verliehen werden muß, falls sie nicht inzwischen eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben. Die Anordnung stellt eine wichtige Ergänzung der bevorstehenden Neuregelung des Familienrechts dar. Abschließend soll auf die Anordnung über die Bildung von Kontrollausschüssen und die Durchführung von Kontrollausschußsitzungen in den Betrieben der zentral geleiteten volkseigenen Wirtschaft und deren übergeordneten Verwaltungen vom 16. August 1954 (ZB1. S. 405) aufmerksam gemacht werden, die die laufende Überprüfung der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit der .Betriebe, insbesondere die Kontrolle der Planerfüllung bei Betrieben und übergeordneten Verwaltungen, durch Bildung besonderer Kontrollausschüsse einführt. Die .neuen Kontrollausschüsse bestehen in der Regel aus dem Leiter der übergeordneten Verwaltung, einem Vertreter der Deutschen Notenbank und einem Vertreter der Deutschen Investitionsbank; zu den Sitzungen der Kontrollausschüsse sind weiter Vertreter des kontrollierten Betriebes bzw. der kontrollierten Verwaltung hinzuzuziehen, und die Anordnung empfiehlt weiterhin, zu diesen Sitzungen Vertreter der Aktivisten und Neuerer und andere an der Erfüllung der Pläne maßgeblich beteiligten Funktionäre einzuladen. Die Anordnung wird bei zielbewußter Handhabung zweifellos große Bedeutung für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne gewinnen. * In der letzten Gesetzgebungsübersicht wurde darauf hingewiesen, daß unsere Regierung in zunehmendem Maße von der Verleihung von Orden, Auszeichnungen und Preisen als einem wichtigen Faktor bei der Förderung des sozialistischen Wettbewerbs Gebrauch macht. Diese Entwicklung hat sich in der Berichtsperiode fortgesetzt; in ihr wurden die nachstehenden Bestimmungen auf diesem Gebiete erlassen: das Gesetz über die Stiftung des Ordens „Banner der Arbeit“ vom 4. August 1954 (GBl. S. 698) und das Statut des Ordens „Banner der Arbeit“ vom 13. August 1954 (GBl. S. 731); 52;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, über die sich aus der Nichteinhaltung von Pflichten ergebenden Konsequenzen. Für die Überleitung der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Maßnahmen konkret festgelegt. Bei der weiteren Durchsetzung der für das Zusammenwirken qinsbesondere darauf an, - den Einfluß zu erhöhen auf.

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