Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 515

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 515 (NJ DDR 1955, S. 515); NUMMER 17 JAHRGANG 9 BERLIN 1955 5. SEPTEMBER ZEITSCH UND RECHTSWISSENSCHAFT Bedeutsame Tage Der 3. September wurde in der Deutschen Demokratischen Republik festlich begangen als der Tag, an dem vor zehn Jahren die erste der Bodenreformverordnungen der damaligen fünf Länder und Provinzen erlassen wurde1). Es waren ihrem Wortlaut nach verschiedene Verordnungen; aber über ihren Inhalt gab es nur eine Meinung. Sie waren aus dem einheitlichen Willen des Volkes entstanden, so daß sie im allgemeinen Bewußtsein weitgehend als ein Gesetz empfunden wurden. In den Sommermonaten des Jahres 1945 festigte sich das Bündnis der Arbeiter und Bauern im gemeinsamen Kampf um das Brot für alle. Dieses Bündnis gab nicht nur die Grundlage für die Vollendung der vor über 100 Jahren eingeleiteten und nicht zu Ende geführten bürgerlichen Revolution, sondern die Bodenreform wurde, wie Walter Ulbricht sagt, „die größte erfolgreiche revolutionäre Aktion der Massen, die Deutschland bis dahin in seiner Geschichte erlebt hatte2)“. Jahrhundertelanges Unrecht wurde gutgemacht. Die Schlupfwinkel des Militarismus und Faschismus wurden beseitigt, die Ernährung gesichert und Zehntausenden Umsiedlern eine neue Heimat gegeben. Die Bodenreform wirkte sich zugleich im Interesse aller Bauern aus, die damit endgültig vom Druck der Junker, der Wucherer, der Spekulanten befreit wurden. Jeder revolutionäre Sieg muß von der siegreichen Klasse verteidigt werden, und so galt es auch, die Bodenreform mit den Machtmitteln des neu entstehenden demokratischen Staates zu sichern. Und zu den Machtorganen, die mit dem neuen demokratischen Staat aufgebaut wurden, gehören die Gerichte. So scheint es mehr als ein Zufall zu sein, wenn am 4. September 1945 die Sowjetische Militär-Administration den Befehl Nr. 49 erließ, der die Reorganisation der deutschen Gerichte in der Sowjetischen Besatzungszone zum Gegenstand hatte. Damit wurde die Grundlage zum Aufbau von Gerichten gelegt, die mit neuen Kadern aus den Kreisen der Arbeiter und Bauern es immer besser lernten, am Aufbau und Schutz des ersten Staates der Arbeiter und Bauern mitzuwirken. Wie eng der Zusammenhang zwischen beiden Maßnahmen ist, wird offenbar in dem Befehl des Chefs der Sowjetischen Militär-Administration in Brandenburg an die Provinzial-Verwaltung Brandenburg vom 11. September 1945, in dem es heißt: „Im Zusammenhang mit der Durchführung der Bodenreform sind Fälle denkbar, wo konfisziertes Eigentum und landwirtschaftliches Inventar geraubt werden könnte. Ich weise darauf hin, daß der Vorsitzende des Oberlandesgerichts, die Richter, der Generalstaatsanwalt und die Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft energische Maßnahmen gegen solche Verbrechen ergreifen.“3) Dieser Befehl hat nicht nur die unmittelbare Bedeutung, auf Grund der Erfahrung der Sowjetmenschen vor allem vor Sabotageversuchen der enteigneten Junker und Großgrundbesitzer zu warnen. Er enthält zugleich die allgemeine Lehre, die wir uns immer wieder Vorhalten müssen; bei jedem Schritt unserer Entwicklung, bei jedem neuen Gesetz sofort zu fragen, welche J) vgl. Das Zivilrecht der DDR, Allg. Teil, Berlin 1955, S. 79. 2) Walter Ulbricht, „Zur Geschichte der neuesten Zelt“, Berlin 1955, Bd. 1, S. 225. 3) VOB1. der Provinz Mark Brandenburg 1945/46 S. 16. Folgen, insbesondere welche Versuche der Störung, Durchkreuzung und Sabotage auftreten werden. Es blieb daher nicht nur bei dem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen den beiden grundlegenden Maßnahmen: der Bodenreform und der Justizreform. Unsere Justizorgane bemühten sich, ihre Aufgabe zu erfüllen, durch richtige Handhabung des Rechts die Entwicklung der gesellschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse auf dem Lande zu fördern, zu festigen, aktiv gestaltend voranzutragen, insbesondere auch, nachdem im Jahre 1952 der weitere umwälzende Schritt zur Bildung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gemacht worden war. Auf dem 24. Plenum des ZK der SED kritisierte allerdings Walter Ulbricht, daß unsere Rechtswissenschaft gerade auch den Fragen nicht genügende Aufmerksamkeit geschenkt hat, deren Lösung zur Unterstützung der neuen Entwicklung auf dem Dorfe notwendig ist. Diese Schwäche drückt sich auch in der Gesetzgebung aus: Zwar wurde durch eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen ein umfangreiches Hilfsprogramm für die Neubauernwirtschaften entwickelt; das Gesetz über die Entschuldung und Kredithilfe für die Klein- und Mittelbauern vom 8. September 19504) beendete die Abhängigkeit und Ausnutzung der Siedler durch die agrarkapitalistischen Siedlungsgesellschaften und ergänzte in diesem Sinne die Bodenreform. Der Erlaß der Musterstatuten der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gab die Rechtsgrundlage für deren Aufbau und die Beziehung der LPG-Mitglieder untereinander, die durch eine große Zahl .einzelner Bestimmungen, z. B. über die Arbeitsorganisation, die Buchhaltung und das Rechnungswesen, über die Verteilung der Einkünfte, did individuelle Hauswirtschaft, die Sozialversicherung der Mitglieder, die Zusammenarbeit mit der MTS, ergänzt und ausgebaut wurde. Jedoch sind, und das wissen alle Richter und Staatsanwälte am besten, noch keineswegs alle Fragen so geklärt, daß sie auf Grund des Gesetzes einheitlich und klar beantwortet werden könnten. Das für die Fortbildung der Richter und Staatsanwälte vom Ministerium der Justiz herausgegebene Studienmaterial brachte die Schwierigkeit allein der zusammenfassenden Darstellung des geltenden Rechts zum Ausdruck. Das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt hat sich auf Grund der vom Ministerium der Justiz gegebenen Aufforderung, über alle Prozesse in Straf- und Zivilsachen, die Fragen der LPG betreffen, zu berichten, auf einer Tagung mit Fragen des LPG-Rechts befaßt5). Zu diesen Gebieten, die dringend der Klärung bedürfen, gehört auch die Regelung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gegen Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ein Problem, das das Ministerium der Justiz gemeinsam mit den anderen beteiligten Stellen, insbesondere dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, zur Klärung führen muß. Deshalb kommt es gerade bei der Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiet des Rechts der LPG und von zivilrechtlichen Streitigkeiten, an denen eine LPG oder ein Mitglied einer LPG beteiligt ist, in hohem Maße auf das politische Bewußtsein der Richter an, um parteilich richtige Entscheidungen zu sichern, die der Festigung der Genossenschaften und des Klassenibünd- *) GBl. S. 968. 5) vgl. Seifert auf S. 535 dieses Heftes. 5/5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 515 (NJ DDR 1955, S. 515) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 515 (NJ DDR 1955, S. 515)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Erfahrungen über die effektive Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die Rückflußinformationen differenziert ausgewertet und für die Qualifizierung der Arbeit mit den genutzt werden, qualifizierte der Abteilungen sowohl für die Durchdringung des Verantwortungsbereiches der als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ist eine Erfassung als aktiv Wehrdienst leistender Bürger oder eine Planung für die personelle Ergänzung Staatssicherheit anzustreben.

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