Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 50 (NJ DDR 1955, S. 50); Auf dem benachbarten Gebiet der Fischerei-Produktionsgenossenschaften hat mit der Bekanntmachung des Beschlusses zur Förderung der Arbeit der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer vom 15. Juli 1954 (GBl. S. 735) die Regierung eine Anzahl von Grundsätzen bekanntgegeben, welche zeigen, daß diese sozialistischen Genossenschaften in gleichem Maße wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ihre Fürsorge genießen. Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung, daß Fischereirechte an volkseigenen Gewässern den Genossenschaften unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden können, daß sie für volle auf das Jahr der Registrierung folgende zwei Kalenderjahre von allen Steuerzahlungen befreit werden und den Genossenschaftsfischem ebenfalls steuerliche Vergünstigungen zu gewähren sind, daß sowohl die Genossenschaften wie die Mitglieder bei der Bewilligung von Produktionskrediten bzw. Krediten zum Bau eigener Häuser den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften bzw. deren Mitgliedern gleichgestellt werden und daß die VO vom 7. August 1952 über die Bestätigung und Registrierung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften auf die Fischerei-Produktionsgenossenschaften sinngemäß Anwendung findet. Schließlich verdient auf diesem Gebiet die Sechste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 3. August 1954 (BG1. S. 733) erhöhte Aufmerksamkeit angesichts der Tatsache, daß Klagen über säumige Bezahlung der Erlöse aus der Pflichtablieferung und dem Aufkauf seitens der Erfas-sungs- und Aufkauforgane immer wieder laut geworden sind. Die DB ordnet an und macht die Leiter und Hauptbuchhalter der VEAB und der anderen Erfassungs- und Aufkauforgane persönlich dafür verantwortlich, daß die kurzen Zahlungstermine (Übergabe von Überweisungssammelaufträgen an die Deutsche Notenbank spätestens innerhalb von vier Tagen nach der Ablieferung, Gutschrift der Forderung aus dem freien Aufkauf beim Bankinstitut des Verkäufers innerhalb von zehn Tagen) strikt innegehalten werden und daß kleinere Beträge (20 DM bis 100 DM je nach der Art des Ablieferungs-bzw. Aufkaufvertrages) in bar ausgezahlt werden. Gleichzeitig werden die zuständigen Verwaltungsorgane verpflichtet, die Einhaltung dieser Zahlungsfristen ständig zu kontrollieren und „zur Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit erforderliche Maßnahmen zu treffen“. * Die wichtigsten Bestimmungen in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung dieser Periode enthält wohl die Anordnung über die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit bei Arbeiten unter besonders schweren oder gesundheitsgefährdenden Bedingungen vom 1. Juli 1954 (ZB1. S. 305), durch welche die bisherigen Bestimmungen über diese Materie vereinheitlicht und neu gefaßt werden. Danach geht die für besonders schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeit angeordnete Verkürzung der Arbeitszeit so vor sich, daß entweder der Arbeitstag auf weniger als adit Stunden verkürzt oder die achtstündige Arbeitszeit durch bestimmte, voll bezahlte Arbeitspausen unterbrochen wird. Aus der Aufstellung der in der Anlage zur AO erscheinenden Arbeiten und Arbeitszeiten ergibt sich, daß die tägliche Arbeitszeit in bestimmten Fällen bis auf 3% Stunden (Arbeiten unter besonders hohem atmosphärischem Druck) zu verkürzen ist; in den meisten Fällen, vor allem bei der Bergwerksarbeit, erfolgt eine Verkürzung um zwei Stunden. Eine Verkürzung der Arbeitszeit durch Einschaltung von in der Regel 15minü-tigen bezahlten Pausen während jeder Arbeitsstunde kommt insbesondere bei Arbeiten in besonders hohen oder besonders niedrigen Temperaturen in Betracht. Die finanziellen Konsequenzen aus dieser Anordnung zieht die Anweisung über die Behandlung der Mehrkosten auf Grund der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit bei Arbeiten unter besonders schweren oder gesundheitsgefährdenden Bedingungen für die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft vom 26. Juli 1954 (ZB1. S. 38.7), m welcher die Ausstattung der Betriebe mit den durch die Arbeitszeitverkürzung entstehenden Mehrkosten im einzelnen geregelt wird. Durch zwei verschiedene Anordnungen hat das Arbeitsministerium für eine Bereinigung des Grundbuches hinsichtlich solcher Eintragungen gesorgt, die mit Leistungen der Sozialfürsorge in Verbindung stehen. Die Anordnung über die Löschung von Sicherungshypotheken für Ersatzansprüche aus gewährten Fürsorge-leistungen vom 8. Juli 1954 (ZBl. S. 313) betrifft Sicherungshypotheken zugunsten der früheren Fürsorgeverbände; sie sind von Amts wegen zu löschen, soweit sie der Sicherung von Ansprüchen auf Bezahlung von vor dem 31. Dezember 1942 gewährten Fürsorgeleistungen dienten. In anderen Fällen kann eine Löschungsbewilligung erteilt werden, wenn bei der Lage des Empfängers mit der Möglichkeit der Rückzahlung nicht zu rechnen ist; die näheren Voraussetzungen ergibt § 3 der AO. Beide Bestimmungen sind insofern nicht ganz klar, als aus ihnen nicht hervorgeht, ob der Empfänger der Fürsorgeleistung mit dem Grundstückseigentümer identisch sein muß, oder ob sich die Regelung auch auf Fälle bezieht, in denen z. B. ein auf Rückzahlung der Fürsorgeleistungen in Anspruch genommener Unterhaltsverpflichteter die Eintragung der Sicherungshypothek bewilligt hat. Eine Klärung dieser Frage im Wege einer Durchführungsbestimmung wäre erwünscht. Die zweite der erwähnten Maßnahmen ist in der Anordnung zur Löschung von Sicherungshypotheken, die zugunsten des früheren Deutschen Reichs, vertreten durch die Hauptversorgungsämter, als Sicherung für Rückzahlungen von Kapitalabfindungen an Versorgungsberechtigte eingetragen sind vom 6. Juni 1954 (ZBl. S. 335) enthalten. Da eine Rückzahlung dieser Abfindungen, soweit sie an Versorgungsberechtigte des ersten Weltkrieges gegeben wurden, nicht mehr in Frage kommt, wird im Interesse einer Vereinfachung der Arbeit der Deutschen Investitionsbank die Löschung dieser Lasten ohne Ausstellung einer Löschungsbewilligung für zulässig erklärt, soweit die zugrunde liegenden Kapitalabflndungen vor dem 1. August 1939 bewilligt wurden. Im weiteren Sinne als eine Maßnahme der Sozialfürsorge ist auch die Anweisung über Zahlungserleichterungen von Zins- und Tilgungsleistungen auf Altforderungen vom 28. Juni 1954 (ZBl. S. 371) aufzufas-sen. Danach werden für Schuldner von Altforderungen, die den Kreditinstituten der DDR zustehen, Zahlungserleichterungen vor allem durch Aussetzung der Tilgungsraten oder Stundung der Zinsen gewährt, wenn das Jahreseinkommen des Schuldners weniger als 1800 DM beträgt. Neue strafrechtliche Bestimmungen sind in mehreren im Laufe des III. Quartals veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen enthalten. Zunächst ist hier auf die Verordnung über die Technischen Bergbauinspektionen vom 8. Juli 1954 (GBl. S. 613 hinzuweisen, über die noch besonders zu sprechen sein wird. § 13 dieser VO formuliert als Straftatbestand die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen „Vorschriften für die technische Sicherheit“ in Bergbaubetrieben oder gegen Anordnungen, welche die neuen Bergbaubehörden entsprechend ihrer gesetzlichen Zuständigkeit erlassen haben; fernen die vollendete oder versuchte Verhinderung eines „Mitarbeiters“ der Bergbauinspektionen an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben, ein Tatbestand, der häufig mit der Nötigung der § 240 StGB konkurrieren wird; schließlich die vorsätzliche oder fahrlässige „gröbliche“ Verletzung der einem „Angehörigen“ einer technischen Bergbauinspektion obliegenden Pflichten eine Fassung, bei der sich bezweifeln läßt, ob sie die erforderliche Konkretheit besitzt. Auch bleibt die Frage offen, ob die verschiedene Bezeichnung („Mitarbeiter“ der technischen Bergbauinspektion in § 13 Buchst, b, „Angehörige“ der technischen Bergbauinspektion in § 13 Buchst, c) auf einen verschiedenen Personenkreis hindeuten soll; wenn das, wie wohl anzunehmen ist, nicht beabsichtigt war, wäre besser eine einheitliche Fassung verwendet worden. Die Strafandrohungen läuten auf Gefängnis oder Geldstrafe oder beides. 50;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 50 (NJ DDR 1955, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 50 (NJ DDR 1955, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und rechtzeitig ihre subversiven und anderen rechtswidrigen Handlungen zu erkennen, zu dokumentieren, ihre Fortsetzung zu verhindern sowie die reohtswidrige Nutzung ihrer Aktionsmöglichkeiten weiter einzuengen.

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