Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 469

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 469 (NJ DDR 1955, S. 469); die Regelung der Verteilung der Natural- und Geldeinkünfte entsprechend den staatlichen und genossenschaftlichen Erfordernissen einerseits und den individuellen Bedürfnissen der Genossenschaftsmitglieder andererseits, sondern ebenfalls die Verteilung der Einkünfte an die Mitglieder entsprechend der Quantität und der Qualität der von ihnen geleisteten Arbeit einerseits und entsprechend der Größe und Güte des von ihnen eingebrachten Bodens andererseits. Dazu gehört weiter die Alters- und Krankenversorgung der Genossenschaftsmitglieder, die aus einem besonderen Fonds der Genossenschaft erfolgt. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Kindergärten und Kinderkrippen sowie von Waschanlagen zur Erleichterung der Arbeit der Genossenschaftsbäuerinnen. Schwangere Frauen, die Mitglieder der LPG sind, werden für fünf Wochen vor der Niederkunft und für sechs Wochen nach der Entbindung von der Arbeit befreit, wobei ihnen für diese Zeit Arbeitseinheiten in der Höhe der Hälfte ihrer Jahresdurchschnittsleistungen angerechnet werden. Stillenden Müttern müssen leichtere Arbeiten übertragen werden, die sie in' der Nähe ihres Hofes verrichten können1). Die Musterbetriebsordnung legt außerdem fest, daß den Mitgliedern im Bedarfsfälle durch die Genossenschaft Zugvieh und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese werden auf Beschluß der Mitgliederversammlung in folgenden Fällen kostenlos zur Verfügung gestellt: zur ärztlichen Hilfeleistung bei Erkrankung, zum Transport landwirtschaftlicher Produkte zur Ablieferung an den Staat sowie zum Transport der an die Mitglieder auf Grund geleisteter Arbeitseinheiten und des eingebrachten Bodens ausgegebenen Produkte. In allen übrigen Fällen sind die von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Preise zu zahlen* 2 3 4). Der Grundsatz der richtigen Verbindung von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen kommt aber auch in dem Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und -instrumente der Einzelbauern beim Eintritt in die Genossenschaft zum Ausdruck. Die verschiedenen Typen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften unterscheiden sich im wesentlichen durch den unterschiedlichen Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und demzufolge auch durch den verschiedenen. Grad der Vergesellschaftung der Arbeit und des Produktionsprozesses voneinander5). Durch diese Abstufung wird es den Einzelbauern besser ermöglicht, den für sie jeweils annehmbaren Schritt zur gesellschaftlich betriebenen Feld- und Viehwirtschaft zu tun. Während in den Genossenschaften vom Typ I und II das gesamte tote und lebende Inventar bzw. ein beträchtlicher Teil dieses Inventars im privaten Eigentum der Genossenschaftsmitglieder verbleibt, sie also nur die Feldwirtschaft gesellschaftlich und die Viehwirtschaft weiterhin individuell betreiben, werden in den Genossenschaften vom Typ III alle landwirtschaftlichen Hauptproduktionsmittel und -instrumente vergenossenschaftet. In allen Genossenschaftstypen verbleibt jeder Familie, die in die Genossenschaft eingetreten ist, 0,5 ha Boden, um auf ihm die persönliche Wirtschaft führen zu können. Dieser Boden stellt persönliches Eigentum dar. Die Zulassung der persönlichen Hauswirtschaft der Mitglieder in der vollausgebildeten Produktionsgenossenschaft vom Typ III ist ein sinnfälliger Beweis für die konsequente Verwirklichung des Grundsatzes der richtigen Verbindung von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen-*). Die Notwendigkeit der Beibehaltung einer persönlichen Hauswirtschaft und damit eines gewissen Be- il vgl. Ziff. 18 20 der Musterbetriebsordnung (MBO). *) vgl. Ziff. 16 MBO. 3) vgl. Abschn. II und III der Musterstatuten. 4) M. W. Kolganow schreibt in seiner Arbeft „Das Eigentum i.i der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ Moskau 1953 hierzu: „Die Verbindung der gesellschaftlichen Wirtschaft der Kolchose mit der persönlichen Hilfswirtschaft der Kolchosmitglieder stellt eine Methode der Verbindung der gesellschaftlichen Interessen der Kollektivwirtschaft mit den persönlichen Interessen der Mitglieder dar. Sie ist ein unlösbarer Teil des landwirtschaftlichen Artels und des genossenschaftlich-kollektiv-wirtschaftlichen Eigentums“ S. 285 (russ.). reichs des individuellen Wirtschaftens für die Mitglieder der LPG ergibt sich weiter unmittelbar daraus, daß der ehemalige Einzelbauer beim Eintritt in die Genossenschaft schwerlich jeder individuellen Wirtschaft entsagt5). Die persönliche Hauswirtschaft als besondere Form des persönlichen Eigentums findet also ihre Ursache in der Vergangenheit der Bauernschaft und demzufolge in den besonderen Formen ihrer Einbeziehung in den Aufbau des Sozialismus. Der niederen Form des gesellschaftlichen Eigentums in Gestalt des genossenschaftlichen Gruppeneigentums entspricht hier die besondere Form des persönlichen Eigentums in Gestalt der persönlichen Hauswirtschaft. Die Einrichtung einer persönlichen Hauswirtschaft wird wegen ihrer großen Bedeutung von unserem Staat tatkräftig unterstützt, insbesondere werden den ehemaligen Landarbeitern staatliche Kredite zum Bau von eigenen Wohn- und Stallgebäuden sowie zum Ankauf von Milchkühen und anderem Vieh zur Verfügung gestellt6 *). Die Führung der persönlichen Hauswirtschaft muß der Führung der gesellschaftlichen Wirtschaft der Genossenschaft untergeordnet sein. Die richtige Verknüpfung von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen ist nur dann gewährleistet, wenn die persönlichen Interessen der Mitglieder nicht den gesellschaftlichen Interessen gegenübergestellt werden, sondern sich im Einklang miteinander befinden, wenn die ersteren den letzteren untergeordnet sind. Aus diesem Grunde schreibt auch das Musterstatut Typ III (Ziff 3, Abs. 2) bindend die Größe des persönlich zu nutzenden Landes sowie den Umfang des in persönlichem Eigentum stehenden landwirtschaftlichen toten und lebenden Inventars vor. Gemäß Ziff. 9 des Musterstatuts Typ III kann jede Familie, die in die Genossenschaft eingetreten ist, bis zu zwei Kühen mit Kälbern, bis zu zwei Mutterschweinen mit Nachwuchs, eine unbegrenzte Zahl von Schafen, Ziegen, Geflügel, Kaninchen und anderem Kleinvieh, bis zu zehn Bienenstöcken, ein Pferd mit einem bis zwei Fohlen oder einen Ochsen sowie das zur Bearbeitung des in persönlicher Nutzung verbleibenden Bodens erforderliche Inventar in persönlichem Eigentum haben. Damit ist der Kreis derjenigen Objekte fest abgesteckt, die als Produktionsmittel Bestandteile der persönlichen Hauswirtschaft sein können. Der Besitz von Gegenständen, die ihrem Charakter nach Produktionsmittel sind und die über den beschriebenen Kreis hinausgehen, verstößt gegen die Bestimmungen des Statuts. In der Festlegung dieses Kreises der Gegenstände kommt die Tatsache zum Ausdruck, daß die persönliche Hauswirtschaft der gesellschaftlichen Wirtschaft der Genossenschaft untergeordnet ist. Diese Unterordnung wird also durch das Musterstatut juristisch festgelegt1). Die Unterordnung der persönlichen Hauswirtschaft unter die gesellschaftlich betriebene Wirtschaft der Genossenschaft drückt sich noch in einer Reihe von weiteren Tatsachen aus. Die Einkünfte der Genossenschaftsmitglieder aus ihrer persönlichen Hauswirtschaft sind wesentlich geringer als die aus der gemeinsam betriebenen Wirtschaft der Genossenschaft. Diese bilden die Haupteinnahmequelle des Mitgliedes der LPG. s) vgl. auch Anastasenko und Blanksteln, Das Prinzip der materiellen Interessiertheit in der kollektiv-wirtschaftlichen Produktion, Leningrad 1954, S. 80 (russ.). ) vgl. den Beschluß der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Kredite für Mitglieder Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften vom 29. Dezember 1952 (GBl. 1953 S. 11) und den Beschluß der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Maßnahmen zur Festigung der individuellen Hauswirtschaft, insbesondere für ehemalige Landarbeiter, vom 18. Dezember 1953 (GBl. S. 1294). Dieser Beschluß regelt auch die Zuteilung von 600 qm Bauland an die Landarbeiter. Das Baugelände gleichviel, ob es aus staatlichem, genossenschaftlichem oder aus Austauschland, stammt wird mit den dazu gehörigen Wohn- und Stallgebäuden persönliches Eigentum der ehemaligen Landarbeiter. 7) Diese Tatsache wird ebenfalls durch den in Ziff. 9 des Musterstatuts Typ III festgelegten Verwendungszweck der genannten Gegenstände der persönlichen Hauswirtschaft bestätigt. Es heißt dort: „Jede Familie, die in die Genossenschaft eingetreten ist, hält als persönliches Eigentum zur eigenen Nutzung, zur Ablieferung und zum Verkauf an den Staat .“ folgende Gegenstände (Hervorhebung von mir R. A.). 469;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 469 (NJ DDR 1955, S. 469) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 469 (NJ DDR 1955, S. 469)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, Dadurch konnte eine umfassende Darstellung erlangt werden, die in konkreten Fällen in der Beschuldigtenvernehmung nicht zu erreichen war.

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