Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 459

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 459 (NJ DDR 1955, S. 459); NUMMER 15/16 JAHRGANG 9 ZEITSCHRI BERLIN 1955 20. AUGUST SENSCHAFT Die Genfer Konferenz und die Deulschlandfrage Von Prof. Dr. KARL POLAK, Abgeordneter der Volkskammer I. Die Genfer Konferenz hat die Schwäche der „Politik der Stärke“ und mit ihr zugleich die Grenze der Macht der Imperialisten offenbar werden lassen. Diese Schwäche besteht in den steigenden Widersprüchen, die diese Politik in dem Lager der Aggressoren selbst her-vorrufen mußte. Dazu kommt, daß, je größer die Anstrengungen werden, diese Politik durchzusetzen, sich desto mehr der Druck gegen die eigenen Völker verstärken muß. Der Krieg kann nicht ohne die Völker geführt werden. Die Imperalisten sind genötigt, zur Durchführung ihrer Pläne die Territorien der von ihnen beherrschten Völker in künftige Kriegsschauplätze, die Wirtschaft in das „Rüstungspotential“, die Völker selbst in das „Menschenpotential“ des kommenden Krieges zu verwandeln. Sie müssen zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Kriege zuerst und vor allem ihre eigenen Völker unterdrücken und die Widersprüche zu ihnen ständig verstärken. Allein in einer Zeit, wo die Völker der Sowjetunion, die Völker Volkschinas und der Länder der Volksdemokratie Triumphe der Entfaltung ihrer Volksmacht feiern, wo die Sowjetunion und Volkschina, die mächtigsten Staaten der Welt, in Europa und Asien für den Völkerfrieden und die Völkerfreundschaft einstehen, die Respektierung der Prinzipien der Vereinten Nationen und die kollektive Gewährleistung der Sicherheit und der Rechte der Völker fordern, wo die Ausstrahlungskraft des Friedenslagers, an deren Spitze die Sowjetunion steht, ständig wächst, ist es ein vergebliches Unterfangen, für lange Zeit die Völker in der Unterjochung zu halten. Die imperialistischen Mächte konnten die wachsende Bewußtheit und Tatkraft der Völker über die sie als willenlose Objekte verfügen zu können glaubten , nicht länger ignorieren. In Korea und in Vietnam hatten die Völker über die imperialistischen Eindringlinge gesiegt. In Bandung hatten die Völker Asiens und Afrikas die Freiheit vom kolonialen Druck, Anerkennung ihrer Selbstbestimmung und friedliche Koexistenz gefordert. In den sowjetisch-jugoslawischen und sowjetisch-indischen Erklärungen war die -friedliche Koexistenz als Grundprinzip der gegenseitigen Beziehungen der Völker festgelegt, im österreichischen Staatsvertrag wurde dieser Grundsatz verwirklicht. Das alles sind Erfolge der von der Sowjetunion ausgehenden und von der Weltfriedensbewegung unterstützten Politik der Anerkennung der Friedenssicherung, der Gewährleistung der Sicherheit der Völker, ihrer friedlichen und freundschaftlichen Zusammenarbeit, unabhängig von dem politischen und gesellschaftlichen System, unter dem sie leben. In dem Maße, wie diese Kräfte sich durchsetzen, wurde die Schwäche der „Politik der Stärke“ deutlich. Selbst die Imperialisten konnten vor diesen Tatsachen * die Augen nicht verschließen. Die Entspannung in der Welt, so schrieb jüngst eine maßgebende amerikanische Zeitung, habe „eine ätzende Auswirkung auf die Gesamtstruktur der Atlantik-Allianz und der westlichen Stärke.“1) Der Gang der Ereignisse, das heißt Durchsetzung des Willens der Völker zum Frieden und zur Sicherheit, *) vgl. „New York Times“ vom 31. Juli 1953. zersetzt die imperialistischen Paktsysteme, zwingt die treibenden Kräfte zu Verhandlungen, zur Respektierung des Willens der Völker. Das zeigte sich auf der Genfer Konferenz. Mit einer solchen Niederlage der Politik der gewaltsamen Beugung der Völker unter das imperialistische Diktat setzen sich zugleich die Grundsätze des Völkerrechts gegenüber den Kräften durch, die sie mißachten und mit Füßen treten. Die Achtung der nationalen Selbstbestimmung der Völker, ihres Rechts, ohne Einmischung von außen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten zu entscheiden, gehört zu den fundamentalsten Prinzipien des Völkerrechts, ebenso wie die Ächtung jeglicher Aggression, die Verpflichtung eines jeden Staates, sich aller Aggression gegen andere Völker und deren Staaten zu enthalten und dort, wo sie auf-tritt ,an ihrer Unterdrückung und damit der Gewährleistung der Sicherheit und des Friedens für alle Völker mitzuwirken. Die Grundsätze der Achtung der nationalen Selbstbestimmung und der Ächtung der Aggression sind in der Charta der Organisation der Vereinten Nationen niedergelegt, deren Prinzipien für alle Staaten verbindlich und als die Grundlage des Verhältnisses der Staaten untereinander anerkannt sind. Eine Regierung, die das Selbstbestimmungrecht anderer Völker nicht achtet und die Aggression vorbereitet, stellt sich außerhalb des Völkerrechts. Dieser Grundsatz ist die große Errungenschaft der Völker aus ihrem Befreiungskampf gegen den deutschen Militarismus und Faschismus. Indem sie sich gegen den größten Friedensstörer, den Aggressor des zweiten Weltkrieges, erhoben, kämpften die Völker zugleich gegen jegliche Friedensstörung, gegen alle Aggression, für ihre endgültige Ausrottung. Der Frieden ist das höchste Recht der Völker, die Aggression das größte Verbrechen gegen das Völkerrecht. Indem sie gegen die barbarische Entrechtung durch den deutschen Militarismus und Faschismus, gegen die Unterdrückung ihrer nationalen Selbstbestimmung und ihrer staatlichen Souveränitätsrechte kämpften, kämpften sie zugleich für die allgemeine Achtung des Rechts der Völker, über ihre politischen, ökonomischen und kulturellen Angelegenheiten, über ihr ganzes gesellschaftliches Leben selbst zu entscheiden. So wurde die Aggression und die Drohung mit ihr zum höchsten Verbrechen gegen die Völker; die nationale Selbstbestimmung, die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten aber wurde zum höchsten Recht der Völker erhoben. Auf solcher Grundlage allein ist der Frieden und die Sicherheit der Völker gewährleistet und somit ihr Leben gesichert. Mit dem Ausbau ihrer aggressiven Kriegsblocks mißachteten die imperialistischen Mächte diese Grundsätze. Sie bereiteten das größte Verbrechen gegen die Völker vor die Aggression. Ihre Kriegsblocks bedeuten die Unterwerfung der Staaten und Völker unter ihre imperialistischen Ziele. Der Atlantikpakt, der Südostasienpakt, die „Westeuropäische Union“ und die vielen Stützpunktverträge verletzen den Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Völker. Hier wird die Intervention in fremde Staaten zum Prinzip erhoben. Das nationale Selbstbestimmungsrecht der Völker wird unterdrückt. Sie werden ihrer staatlichen Hoheitsrechte beraubt. 459;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 459 (NJ DDR 1955, S. 459) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 459 (NJ DDR 1955, S. 459)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X