Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 416

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 416 (NJ DDR 1955, S. 416); erteilten verbrecherischen Aufträge nusgeführt. Er hat sich insbesondere in die Partei der Arbeiterklasse eingeschlichen und das ihm in seinen Partei- und Staatsfunktionen entgegengebrachte Vertrauen skrupellos ausgenutzt, um die ihm erteilten verbrecherischen Anweisungen zur Zufriedenheit seiner Auftraggeber auszuführen. Er scheute auch nicht vor den gemeinsten Anschlägen auf das Leben und die Sicherheit zahlloser Bürger zurück. Die von ihm vorbereiteten Brückensprengungen und die beabsichtigte Lahmlegung der Energieversorgung hätten, wenn sie zur Ausführung gekommen wären, unabsehbaren Schaden angerichtet. Er begnügte sich nicht damit, allein verbrecherisch zu handeln, sondern zog seine Ehefrau und fast alle seine Freunde und Bekannten in die Verbrechen hinein. Er verdient die härteste Strafe. Das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik hat daher auf die Todesstrafe erkannt, Von gleicher Gefährlichkeit sind die Verbrechen des Angeklagten Kogel. Er kannte die verbrecherischsten der dem Angeklagten Benkowitz erteilten Aufträge bis in alle Einzelheiten. Von sich aus bot er sich an, bei ihrer Erfüllung intensiv mitzuwirken. Insbesondere erbot er sich freiwillig, den für die Brückensprengung benötigten Sprengstoff und die Sprengkommandos in seiner Wohnung zu verbergen und die Sprengtrupps an die zu sprengenden Objekte heranzuführen. Er traf alle möglichen Vorbereitungen, um sich an einer nach einem westlichen Überfall in Weimar einzurichtenden Spruchkammer zu beteiligen, deren Aufgabe es sein sollte, fortschrittliche Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zu verfolgen und zu terrorisieren. Seine Aktivität und seine Skrupellosigkeit waren so groß, daß er von Benkowitz ausersehen wurde, nach dessen Republikflucht Führer der Terror- und Diversantengruppe „Dietz“ zu werden. Auch gegen ihn war daher auf die Todesstrafe zu erkennen. Die verbrecherische Tätigkeit des Angeklagten Schuster ist von geringerem Ausmaß. Auch er hat die Führung einer Terror- und Spionagegruppe übernommen, auch er hat mehrere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik in seine Verbrechen einbezogen, auch er hat sich bereit erklärt, an der Vorbereitung der Sprengung einer Eisenbahnbrücke und anderer Eisenbahnanlagen mitzuwirken. Immerhin hat er seine Tätigkeit später aufgenommen als die Gruppe Benko-witz-Kogel. Die von ihm geleitete Gruppe bestand im wesentlichen nur aus drei Personen. Ferner mußte bei dem Angeklagten Schuster berücksichtigt werden, daß er bei der Anwerbung einem besonders hinterhältigen Trick zum Opfer gefallen ist. Der ihn anwerbende Agent hatte ihm vorher den Rat gegeben, seine Zugehörigkeit zur Waffen-SS zu verschweigen und dann diese Tatsache ausgenutzt, um ihn in die Netze der „KgU“ zu ziehen. Aus diesen Gründen hielt das Oberste Gericht eine Zuchthausstrafe von fünfzehn Jahren für ausreichend. Der Angeklagte Kammacher war Mitglied der von Schuster gebildeten Spionagegruppe „Schwalbe“ der „KgU“ und hat sich schon vor seinem Treff in Westberlin freiwillig schriftlich zur Mitarbeit verpflichtet und Schuster bei der Durchführung seiner Verbrechen unterstützt. Er hat auch bei den Versuchen, ein weiteres Mitglied für die Gruppe zu werben, mitgewirkt. Eigene Initiative bei der Durchführung der Verbrechen hat er nur in geringem Umfange entwickelt und auch nichts von den Vorbereitungen für die Sprengstoffanschläge gewußt. Dem Umfang seiner Verbrechen entsprechend hat das Oberste Gericht eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren für erforderlich und ausreichend gehalten. Die Verbrechen des Angeklagten Busch sind zahlreich und umfangreich. Er hat sich als ein außerordentlich zuverlässiger Kurier erwiesen, selbst Propagandamaterial verteilt und versucht, die Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik durch die Verteilung gefälschter Bezugsberechtigungsscheine zu desorganisieren und durch Übersendung gefälschter Vortragsankündigungen die Arbeit gesellschaftlicher Organisationen zu behindern. Er ist auch bemüht gewesen, andere Personen der Agentenzentrale zuzuführen. Ihm war von der Deutschen Demokratischen Republik die Mög- lichkeit eröffnet, ein Studium durchzuführen. Er erhielt dafür Stipendien. Diese Förderung seiner beruflichen Entwicklung hat er mit Haß vergolten. Der Umfang seiner Verbrechen macht die Anwendung der höchsten zeitigen Zuchthausstrafe von fünfzehn Jahren erforderlich. Die Verhängung der obligatorischen Sühnemaßnahmen der KRD Nr. 38 Abschn. II Art. IX ist vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Das Vermögen sämtlicher Angeklagten wurde zum Zwecke der Wiedergutmachung gem. Ziff. 2 dieser gesetzlichen Bestimmung eingezogen. Die Untersuchungshaft wurde dem Angeklagten Kammacher und Busch angerechnet. Bei dem Angeklagten Schuster hat das Oberste Gericht von einer Anrechnung der Untersuchungshaft abgesehen, weil dieser durch sein Verhalten im Ermittlungsverfahren die Untersuchung erheblich erschwert und verzögert hat. Entscheidungen anderer Gerichte Strafrecht Art. 6 der Verfassung; KRD Nr. 38 Abschn. II Art. Ill A III. Die Schwächung und Zersetzung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft von innen heraus mit dem Ziel der Diskreditierung und schließlichen Auflösung der LPG ist eine der Methoden, mit denen die Feinde unserer Ordnung die Grundlagen unseres Staates auf dem Lande angreifen. Eine solche Handlung verwirklicht den Tatbestand des Art. 6 der Verfassung in der Begehungsform der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen. BG Cottbus, Urt. vom 28. April 1955 1 Ks 50/55. Aus Sen Gründen: Mit dem freiwilligen Zusammenschluß der werktätigen Bauern zu Produktionsgenossenschaften wurde in unserer demokratischen Entwicklung eine neue, entscheidende Etappe eingeleitet: Die Etappe der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus auf dem Lande. Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften dienen der Durchsetzung der neuen Produktionsverhältnisse, die Verhältnisse der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung sind, und haben die ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen der Bauern und Landarbeiter sowie die weitere Steigerung der Erträge im Ackerbau und in der Viehwirtschaft zum Ziel. Sie sind der Ausdruck des festen Bündnisses zwischen der Arbeiterklasse und den werktätigen Bauern und haben zu einer weiteren Festigung dieses Bündnisses, das die feste Grundlage für unseren Arbeiter- und Bauernstaat bildet, beizutragen. Entsprechend dieser Zielsetzung sind die Genossenschaftsmitglieder gemäß dem Statut verpflichtet, die genossenschaftliche Wirtschaft zu steigern, ehrlich zu arbeiten, das Einkommen der Wirtschaft entsprechend der Menge und Qualität des eingebrachten Landes und der geleisteten Arbeit zu verteilen, das staatliche und genossenschaftliche Eigentum zu behüten, die Traktoren und die genossenschaftlichen Maschinen und Geräte zu pflegen, das Zucht- und Nutzvieh gut zu betreuen, ihre Pflichten gegenüber dem demokratischen Staat zu erfüllen und auf diese Weise ihre Genossenschaft zu einer mustergültigen landwirtschaftlichen Großwirtschaft zu entwickeln. Der Beginn der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus auf dem Lande hat den erbitterten Widerstand der Feinde der Demokratie und des Friedens hervorgerufen. Mit den mannigfaltigsten Methoden versuchen sie, diese Keimzellen des Sozialismus zu sabotieren und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu untergraben, um die allseitige Festigung unserer Staatsmacht auf dem Dorfe zu verhindern. Eine dieser Methoden besteht darin, die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften von von innen heraus auszuhöhlen und ihre Existenzkraft durch Desorganisation und andere Machenschaften ständig zu schwächen. Dank der Wachsamkeit der 4t6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 416 (NJ DDR 1955, S. 416) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 416 (NJ DDR 1955, S. 416)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen durch die konkrete, unmittelbare, mehr oder weniger unverzügliche, zeitlich und räumlich begrenzte Einwirkung auf die Ursachen und Bedingungen bestimmter, konkreter feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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