Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 412

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 412 (NJ DDR 1955, S. 412); späteren Zeitpunkt wieder zur „KgU“ bestellt. Dieser Aufforderung kam der Angeklagte nach. Bei einem späteren Besuch wurde ihm eröffnet, daß der „KgU“ durch die Nachforschungen nach seinem Vater Aufwendungen und Kosten entstanden wären und daß daher von ihm verlangt werden müsse, Gegendienste zu leisten. Er wurde beauftragt, Berichte über die Versorgungslage in Weimar und die Stimmung der Bevölkerung zu -geben. Wie bisher sollte er Personen namhaft machen, die nach 1945 inhaftiert worden waren. Damit ihm keine Gefahr hierbei drohe, erhielt er bei dieser Gelegenheit den Decknamen „Dietz“. Er erhielt ferner den Auftrag, Charakteristiken über Dozenten und Schüler der Pädagogischen Fachschule für russische Sprache in Weimar zu liefern, sowie Angaben über die Struktur des Lehrkörpers der Schule zu machen. Außerdem wurden ihm seine Spesen mit 40 DM und 10 Westmark vergütet. Der Angeklagte sollte über die erteilten Aufträge im August 1949 berichten. Dies geschah. Von da an stand der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung im Frühjahr 1955 in ununterbrochener Verbindung mit der „KgU“ und lieferte in regelmäßigen Abständen Spionageberichte über alle Gebiete des politischen, kulturellen und staatlichen Lebens der Deutschen Demokratischen Republik. Im Aufträge der „KgU“ bildete der Angeklagte ab 1950 in Weimar eine umfangreiche illegale Gruppe, die ihm bei der Durchführung seiner Aufgaben behilflich war. Dieser Gruppe gehörten unter anderem an: seine Ehefrau, der Mitangeklagte Kogel und dessen Ehefrau, eine im Haus des Angeklagten wohnende Frau Wittig und seine frühere Freundin Ursula Hartung. Leiter dieser illegalen Gruppe war Benkowitz, und sein wichtigster Mitarbeiter war der Angeklagte Kogel. Benkowitz hatte Kogel, der in alle seine Pläne und Vorhaben eingeweiht war, beauftragt, die Leitung der Gruppe zu übernehmen, falls er republikflüchtig werden müßte. Die von den Angeklagten Benkowitz und Kogel gemeinsam betriebene Spionage bezog sich zunächst darauf, daß der „KgU“ Nachrichten Uber von den sowjetischen Behörden oder den Sicherheitsorganen der Deutschen Demokratischen Republik verhaftete Personen zugeleitet wurden. Diese Nachrichten benötigte die „KgU“ dazu, um an die Angehörigen dieser Personen heranzutreten, sie aufzufordern, nach Westberlin zu kommen und sie ebenfalls für eine verbrecherische Tätigkeit zu gewinnen. Weiter lieferten die Angeklagten Material über Funktionäre des Staatsapparates der Deutschen Demokratischen Republik, soweit ihnen diese bekannt waren. Dabei gaben sie ausführliche Charakteristiken über die politische Einstellung der Charakterisierten, ihre Parteizugehörigkeit und ihre Haltung zur Deutschen Demokratischen Republik. Der Angeklagte Benkowitz benutzte hierzu unter anderem eine Aushilfstätigkeit, die er beim Rat der Stadt Weimar durchzuführen hatte. Er wurde aufgefordert, im Juli 1951 Personalakten der Schulverwaltung zu ordnen. Um zu erfahren, welche Angaben die „KgU“ benötigte, fuhr er nach Westberlin und fragte dort nach. Ihm wurde erklärt, daß er insbesondere über die Parteizugehörigkeit und das dienstliche Verhalten berichten sollte. Dabei wurde ihm eingeschärft, sehr vorsichtig vorzugehen, damit er sich nicht gefährde. Der Angeklagte gab im September 1951 einhundertsechzig Charakteristiken von Lehr- und Erziehungskräften, deren Personalakten er geordnet hatte, ab. Auch der Angeklagte Kogel beteiligte sich im großen Ausmaß an der Lieferung von Charakteristiken. Dieser Angeklagte war nämlich im Laufe der Jahre in verschiedenen Dienststellen beim Rat der Stadt Weimar tätig und benutzte die ihm amtlich bekanntgewordenen Tatsachen für die Spionage. Die abgegebenen Charakteristiken hatten für die „KgU“ besondere Bedeutung. Schon längere Zeit vor dem faschistischen Putschversuch vom 17. Juni 1953 war dem Angeklagten Benkowitz aufgegeben worden, eine sorgfältige Aufstellung aller Staatsfunktionäre in Weimar, die ihm oder seiner Gruppe bekannt waren, an die „KgU“ zu liefern. Diese Listen sollten es den faschistischen Elementen nach dem erhofften Gelingen des Putsches ermöglichen, eine neue Verwaltung aufzubauen. Dem Angeklagten Benkowitz war in der „KgU“ mitgeteilt worden, daß er und Kogel in Spruchkammern, die über die Weiterbeschäftigung der Staatsangestellten oder Ihre Übergabe an soge- nannte Volksgerichte zu entscheiden hätten, wichtige Funktionen übernehmen sollten. Kogel, der von Benkowitz hiervon Mitteilung erhielt, war damit einverstanden. Beide lieferten eine große Anzahl von Charakteristiken an die „KgU“. Die Spionage bezog sich auch auf die volkseigene Industrie. Besonderes Interesse zeigte die „KgU“ für die Produktion des Mähdrescher-Werkes in Weimar. Auf raffinierte Weise gelang es den Angeklagten Benkowitz und Kogel Nachrichten aus diesem Betrieb zu sammeln. Im Aufträge von Benkowitz lud Kogel den im VEB Mähdrescher-Werk beschäftigten Zeugen Fotschki zum Skatspielen in seine Wohnung ein. Dort horchte Benkowitz den arglosen Zeugen in hinterhältiger Weise aus. Nicht genug damit, gelang es ihm auch, in die Betriebssportgemeinschaft dieses Betriebes Eingang zu finden. Er meldete sich dort zum Tischtennis an und benutzte diese Gelegenheit, um die im Betrieb beschäftigten Mitspieler auszuspionieren. Ebenso wie für die volkseigene Industrie interessierte sich die „KgU“ für die volkseigenen Güter. Um auch hier die ihm erteilten Aufträge erfüllen zu können, knüpfte der Angeklagte Verbindungen mit einem Gärtner des volkseigenen Gutes Denstedt an. Er suchte ihn öfter auf und befragte ihn über die Zustände auf dem Gut. Als er merkte, daß dieser Gärtner ebenfalls der Deutschen Demokratischen Republik feindlich gegenüberstand, sagte er ihm auch, in wessen Auftrag er spionierte. Bei einem Besuch in Denstedt stellte der Angeklagte Benkowitz fest, daß die Zugänge zum Gut gesperrt waren. Auf seine Frage erklärte ihm der Gärtner, daß dies deshalb geschehen sei, weil in der Umgegend Schweinepest ausgebrochen sei. Der Gärtner und Benkowitz kamen nunmehr überein, daß Benkowitz bei der „KgU“ in Westberlin Schweinepestbazillen besorgen sollte, mit deren Hilfe sie den Schweinebestand des Gutes, der damals vierhundert Stück betrug, vernichten wollten. Der Gärtner erklärte sich bereit, die Bazillen in das Gut zu bringen. Zur Ausführung dieses Planes kam es jedoch nicht, da die „KgU“ der Ansicht war, daß hierdurch nicht eine totale Vernichtung des Viehbestandes erreicht werden würde, sondern es möglich sei, daß das Fleisch notgeschlachteter Tiere noch hätte teilweise verwendet werden können. Der Angeklagte lieferte unter anderem auch einen ausführlichen etwa' zehn bis zwölf Seiten umfassenden Spionagebericht über die Deutsche Notenbank in Weimar, der ihm von einem weiteren Mitglied seiner Gruppe zur Verfügung gestellt worden war. Der Bericht enthielt konkrete Angaben über die Versorgung der Bevölkerung im1 Bezirk Erfurt mit Textilien und Lebensmitteln, Umsatzpläne der Handelsorganisation in Erfurt, Angaben über die Finanzmittel der HO im Dezember 1953 und die gleichen Angaben über die Konsumgenossenschaft im Bezirk Erfurt. In den Jahren 1952 und 1953 hatte der Angeklagte Gelegenheit, in Objekte der Kasernierten Volkspolizei und der Sowjetarmee zum Zwecke des Sprachunterrichts zu gelangen. Diese Tätigkeit nutzte er dazu aus, über alle ihm dort zur Kenntnis kommenden Umstände genauestens zu berichten. Außerdem spionierte er mit seiner Gruppe alle von ihm im Raum Weimar beobachteten Bewegungen der sowjetischen Streitkräfte und der Kasernierten Volkspolizei sowie deren sonstige Angelegenheiten bis in alle Einzelheiten aus. Alle diese Berichte überbrachte der Angeklagte in etwa 25 Fällen persönlich, viermal übergab er sie einmal in Gegenwart des Angeklagten Kogel einem Kurier, der ihn in Weimar aufsuchte, in etwa 25 Fällen schrieb er sie mit Geheimtinte nieder und sandte sie mit der Post an eine ihm genannte Deckadresse in Westberlin. Die verbrecherische Tätigkeit der Angeklagten beschränkte sich jedoch nicht auf die Spionage. Der Angeklagte Benkowitz brachte von seinen Besuchen bei der „KgU“ im Laufe der Zeit verschiedentlich Hetzmaterial mit in die Deutsche Demokratische Republik. Dabei handelte es sich insbesondere um Exemplare der „Tarantel“ und des „Kleinen Telegrafs“. Dieses Material insgesamt etwa dreihundertfünfzig Stück verteilte er teilweise selbst in Weimar, teilweise übergab er es zur Verteilung an den Angeklagten Kogel. Weiter 412;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

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