Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 398

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 398 (NJ DDR 1955, S. 398); Der Angeklagte war von abgrundtiefem Haß gegen die Deutsche Demokratische Republik erfüllt. Die Anwerbung zur Spionage war ihm die willkommene Gelegenheit, auf diese Art und Weise das in Westdeutschland herrschende System zu unterstützen und den Bestand der fortschrittlichen Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik zu untergraben. Der Angeklagte ist ein eingefleischter Faschist. Dies ergibt sich auch daraus, daß er noch im letzten Jahr des faschistischen Raubkrieges seinen Angehörigen Briefe schrieb, in denen er immer wieder darauf hinwies, daß es notwendig sei, diesen Krieg zu verlängern. Er bewahrte bei sich zur Erinnerung an seine faschistischen Heldentaten Fotografien auf, auf denen erhängte sowjetische Bürger zu sehen waren. Auf einer weiteren Fotografie sind jüdische Zwangsarbeiterinnen abgebildet, die er noch in seiner polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren als „Judenweiber“ bezeichnete. Für seine im Aufträge der Gehlenorganisation begangenen Verbrechen wurde der Angeklagte gut bezahlt. Er erhielt insgesamt 4000 Westmark und besondere Belohnungen in Gestalt eines Fotoalbums und einzelner Zuwendungen, wie z. B. für die Herstellung der Funkverbindung am 17. Juni 1953. Unmittelbar angeleitet vom CIC wurde der Angeklagte Benedykt Szuminski. Der Angeklagte wurde am 13. März 1924 in Bromberg als Sohn eines Kaufmannes geboren. Er wurde nach Deutschland verschleppt und leistete in einer Konservenfabrik in Braunschweig Zwangsarbeit. Ende Juli 1946 kehrte er nach Polen zurück. Dort fand er zunächst Arbeit als Angestellter des Bürgermeisteramtes in Kargowa. Vom Mai 1948 bis zum Januar 1951 war er Einkäufer für eine Spinnerei. Schließlich wurde er Leiter eines Konsumwarenlagers in Strzemisczyce. In dieser Stellung eignete er sich 20 000 Zloty an, von denen er seine Wohnung renovierte und neue Möbel kaufte. Ende des Jahres 1952 befürchtete er, daß bei einer Inventur die Unterschlagung entdeckt werden würde und floh über die Deutsche Demokratische Republik nach Westberlin. Am 8. Januar 1953 kam er in Westberlin an. Er meldete sich am Potsdamer Platz bei dem ersten Polizisten, den er sah und wurde in das Flüchtlingslager in Berlin-Steglitz verwiesen. Dort wurde er jedoch nicht auf genommen, sondern zu einer in der Manteuffelstraße gelegenen amerikanischen Dienststelle gebracht, in der er bis Anfang März 1953 blieb. In dieser Zeit wurde er eingehend über die Verhältnisse in, der Volksrepublik Polen vernommen und sagte aus,- was er darüber wußte. Im März 1953 wurde er nach Oberursel in ein amerikanisches Geheimdienstlager transportiert. Hier hielt er sich zwei Monate lang auf und wurde zur Spionagetätigkeit gegen die Volksrepublik Polen angeworben. Dafür wurde ihm ein monatliches Gehalt von 400 Westmark gezahlt. Er erhielt den Auftrag, Verbindung mit zwei in Warschau lebenden Polen aufzunehmen und sie für eine Agententätigkeit zu gewinnen. Nach seiner Anwerbung wurde er an einen sogenannten Lügendetektor geschnallt und über seine politische Einstellung befragt. Anfang Mai, flog der Angeklagte mit einer amerikanischen Militärmaschine nach Westberlin. Hier blieb er bis zum 12. Juni 1953 in einem Agentenunterschlupf in Berlin-Steglitz. Am 12. Juni 1953 trat er seine erste illegale Reise nach der Volksrepublik Polen an. Vor seiner Abreise wurde er noch in der Anlegung und über den Verwendungszweck von „Toten Briefkästen“ sowie in der Herstellung von Spionagemeldungen im Geheimschriftverfahren geschult. Für die Fahrt wurde er mit falschen deutschen und polnischen Ausweispapieren ausgerüstet. Weiter erhielt er noch Chemikalien, die seine Spur vor der Verfolgung durch Hunde sichern und solche, die zum Sichtbarmachen von Geheimschriften und zur Anfertigung von Geheimtinten dienen, sollten. Schließlich erhielt er noch 4500 Zloty und 250 DM. Er selbst kaufte sich noch einen Ring, den er in Polen veräußern wollte, falls sein Geld nicht ausreichen sollte. Der Angeklagte fuhr nach Niesky und begab sich von dort aus zu Fuß bis zu einem Ort an der Grenze in der Nähe von Görlitz. Er wartete die Dunkelheit ab, vergrub seine deutschen Ausweispapiere und das deutsche Geld, zog sich aus, bündelte seine Sachen zusammen und durchquerte die Neiße. Auf der pol- nischen Seite wurde er von einem Posten angerufen. Er lief jedoch fort. Die hinter ihm abgegebenen Schüsse trafen ihn nicht. Er fuhr nach Warschau und meldete sich bei den ihm genannten Personen. Es gelang ihm auch, sie zunächst für eine Agententätigkeit zu gewinnen. Den Auftrag, den angeworbenen Agenten mit nach Westberlin zu bringen, konnte er jedoch nicht ausführen, da diesem im entscheidenden Moment die Angelegenheit zu gefährlich erschien. Der Angeklagte begab sich nunmehr allein illegal nach Westberlin zurück. Er meldete sich bei der amerikanischen Spionagestelle, die seinen Angaben mißtrauisch, gegenüberstand. Gegenüber weiteren Versuchen des CIC, ihn noch einmal nach Polen mit einem Auftrag zu entsenden, verhielt er sich ablehnend. Um seinen Lebensunterhalt fristen zu können, bewarb er sich um Anstellung in einer den Amerikanern unterstehenden polnischen Wacheinheit der Labour Service. Der Angeklagte wollte seine Familie ebenfalls nach Westdeutschland holen. Da er hierfür von den Amerikanern keine Unterstützung erhielt, entschloß er sich, im Dezember 1953 ein zweites Mal auf eigene Faust illegal nach Polen zu gehen. Es gelang ihm auch wiederum illegal die Grenzen zu überschreiten und seine Ehefrau, seine beiden Kinder und seinen Schwager illegal nach Westberlin zu bringen. Im Februar 1954 trafen sie dort ein. Einem Angebot der amerikanischen Spionagestelle, noch einmal, diesmal wiederum in ihrem Auftrag, nach Polen zu gehen, folgte er nicht, sondern erklärte, nach Ubersee auswandem zu wollen. Er wurde daraufhin mit seiner Familie in ein bei Nürnberg gelegenes Flüchtlingslager gebracht. Als er feststellen mußte, daß sein Auswanderungsgesuch auf Betreiben der Amerikaner nicht bearbeitet wurde, erhob er deshalb Vorstellungen. Es wurde ihm jedoch erklärt, daß er nur auswandern könnte, wenn er noch einmal im Auftrag der Amerikaner illegal nach Polen fahren würde. Nunmehr erklärte sich der Angeklagte hierzu bereit. Vor seiner Abreise wurde er noch einmal einer Prüfung auf dem „Lügendetektor“ unterworfen und erhielt den Auftrag, eine Untergrundgruppe aufzubauen und einen bestimmten Flugplatz zu fotografieren. Die von ihm zu bildende Untergrundgruppe sollte Spionageinformationen über Größe, Bauten, Bewachung und Personal des Flugplatzes sammeln, die dort stationierten Einheiten und Flugzeugtypen erkunden und Nachrichten über die Arbeitsmethoden des Staatssekretariats für Nationale Sicherheit in Polen sammeln. Schließlich sollte er auch versuchen, bis zum Frühjahr 1955 Dienstausweise und Soldbücher von polnischen Soldaten und Flugplatzangestellten zu beschaffen, damit amerikanische Spione damit ausgerüstet werden konnten. Ein besonders wichtiger Auftrag bestand darin, daß ein Offizier der polnischen Luftwaffe dazu angestiftet werden sollte, mit einem Düsenjäger vom Typ II 28 nach Westberlin zu desertieren. Für diesen Auftrag erhielt der Angeklagte von einem amerikanischen Offizier wiederum gefälschte deutsche und polnische Personalausweise. Weiterhin wurde er mit einer Pistole und dazugehöriger Munition, 2000 Zloty, 200 DM, zwei Flaschen Terpentin und einem Beutel Pfeffer gegen die Verfolgung seiner Spuren durch Hunde, einem Kompaß und einer Taschenlampe ausgerüstet. Er erhielt ferner einen Cellophananzug, der es ihm ermöglichen sollte, Flüsse zu durchqueren und eine Generalstabskarte der Neißegrenze unterhalb von Muskau. Außerdem wurden ihm ein Fotoapparat und zwei Filme übergeben. Um die Anwerbung von Agenten zu erreichen, sollte er ihnen Gebrauchsgegenstände schenken. Zu diesem Zweck kaufte er mit dem gleichen amerikanischen Offizier vier Herrenarmbanduhren, acht Paar Damenstrümpfe und fünf Seidentücher. Am Nachmittag des 13. Dezember 1954 begab sich der Angeklagte auf die Reise und wurde kurz hinter Berlin festgenommen. Der Angeklagte ist aus eigensüchtigen Motiven zum heftigen Feind der fortschrittlichen gesellschaftlichen Entwicklung geworden und ist deshalb auch auf die Vorschläge des CIC eingegangen, die ihn zum aktiven Spion im Interesse des amerikanischen Imperialismus werden ließen. Insgesamt bekam er für seine verbrecherische Tätigkeit im Jahre 1953 2400 Westmark und im Jahre 1954 1200 Westmark. 398;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 398 (NJ DDR 1955, S. 398) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 398 (NJ DDR 1955, S. 398)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

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