Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 394

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 394 (NJ DDR 1955, S. 394); Die Entlarvung eines neuen Spionagezentrums Aus dem Urteil des Obersten Gerichts vom 13. Juni 1955 I Zst (I) 3/55 gegen Agenten der NATO-Spionageorganisation A Die Konferenz der friedliebenden Staaten in Warschau vom 11. bis 14. Mai 1955 hat die Konsequenzen aus der jahrelang betriebenen Bedrohung des Weltfriedens durch die imperialistischen Mächte, insbesondere durch die USA und auch durch Westdeutschland, gezogen. Wiederholt war von der Sowjetunion angeboten worden, daß sich alle europäischen Staaten in einem Pakt der kollektiven Sicherheit zusammenfinden sollten, um einseitige Blockbildungen zu vermeiden. Diese Vorschläge wurden nicht angenommen. Statt dessen schlossen sich die imperialistischen Mächte nach dem Scheitern der EVG in den Pariser Kriegspakten zu einem aggressiven Militärbündnis zusammen, durch das Westdeutschland in den Nordatlantikpakt einbezogen wurde und die Aufgabe erhielt, das Haupttruppenkontingent für die Angriffsarmee zu stellen. Infolgedessen waren die friedliebenden Staaten gehalten, die Schlußfolgerungen aus dieser von den Westmächten betriebenen „Politik der Stärke“ zu ziehen. Sie haben eine Gemeinschaft gegründet, die keine Blockbildung zum Inhalt hat, sondern dem Ziel der Entspannung der Lage in Europa dient und jedem friedliebenden Staat den Beitritt ermöglicht. So traten die friedliebenden Staaten der Kriegsvorbereitung entgegen. Dieser Zusammenschluß bringt die überlegene Stärke des Weltfriedenslagers und das gegenseitige auf den Prinzipien der vollen Souveränität und Gleichberechtigung beruhende Vertrauen der friedliebenden Völker und Staaten zum Ausdruck. Der Brückenkopf der Aggression ist in erster Linie das von den Westmächten gespaltene Deutschland, insbesondere Westberlin. Von hier aus haben zahlreiche Angriffe gegen die Deutsche Demokratische Republik, von denen der sichtbarste der Putschversuch vom 17. Juni 1953 gewesen ist, ihren Ausgang genommen. Diese Angriffe richteten sich aber nicht nur gegen die Deutsche Demokratische Republik, sondern auch gegen alle friedliebenden Staaten, namentlich gegen die Volksrepublik Polen und gegen die Tschechoslowakische Volksrepublik, die unmittelbar an Deutschland angrenzen. Zur Verwirklichung ihrer aggressiven Pläne bedienen sich die imperialistischen Staaten zahlreicher Spionage-organisationen. In mehreren Prozessen vor dem Obersten Gericht ist das Bestehen derartiger Organisationen und ihr verhängnisvoller Charakter festgestellt worden. Diese Spionageorganisationen operieren sämtlich von Westberlin aus, gleichgültig, wo auch immer sie ihren zentralen Sitz haben. In diesem Verfahren konnte erstmalig eine Spionageorganisation der NATO entlarvt werden, die sich in erster Linie mit Militärspionage befaßt. Hauptziel dieser Organisation war es, besonders . für einen Kriegsfall die Funknachrichtenaufklärung aus der Deutschen Demokratischen Republik zu organisieren und zu diesem Zwecke schon jetzt das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik in fest abgegrenzte Aktionsbereiche von Funkmeldeköpfen aufzuteilen. Wie dargelegt, sind auch zahlreiche andere Organisationen für die Ausführung derartiger Verbrechen bestimmt. Die Wachsamkeit unserer Staatsorgane hat es bereits mehrmals ermöglicht, große Agentengruppen der Spionageorganisation Gehlen zu zerschlagen. In zwei Prozessen vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts konnte deshalb dieser Geheimdienst enthüllt und seine Struktur und Arbeitsweise bis in die Einzelheiten fest-gestellt werden. Innerhalb dieser Spionageorganisation spielt ebenso, wie in der Politik der Westmächte, der USA-Imperialismus die Hauptrolle. Sie wird von der amerikanischen Spionageorganisation CIC kontrolliert und angeleitet. Der CIC begnügt sich jedoch nicht mit dieser mittelbaren Methode, sondern betreibt auch selbst Spionage mit einem eigenen Agentennetz. B I In diesem Verfahren sind drei Agenten der NATO-Spionageorganisation angeklagt: 1. Wilhelm L e h m a n n 2. Erich Eich 3. Martin Schneising Diese drei Angeklagten standen mit dem NATO-Spion Müller in enger Verbindung. Müller war stiller Teilhaber im Betrieb Lehmanns mit einer Kapitaleinlage von 4500 DM. Im Frühjahr 1952 floh Müller nach Westberlin und ließ den Angeklagten im Herbst 1952 von dort aus auffordern, ihm das geliehene Geld zurückzugeben. Nach mehrmaliger Aufforderung fuhr Lehmann Ende 1952 nach Westberlin zu Müller. Dort teilte ihm Müller mit, daß er selbst seit langem in der Deutschen Demokratischen Republik Spionage getrieben habe und machte ihm den Vorschlag, die gleiche Tätigkeit aufzunehmen. Er bot ihm hierfür ein monatliches „Gehalt“ von 800 DM an. Hiermit erklärte sich der Angeklagte einverstanden. Der Angeklagte erfuhr, daß Müller in der faschistischen Wehrmacht Funkspezialist gewesen war und jetzt für einen englischen Offizier Spionage trieb, dessen Vorgesetzte Dienststelle in Hamburg direkt dem NATO-Hauptquartier in Paris unterstellt war. Müller selbst war im Aufträge seines Vorgesetzten eine Zeitlang in Schweden, um dort an einem Funklehrgang teilzunehmen. Im Aufträge dieser Organisation übte der Angeklagte Lehmann in der Folgezeit selbst Spionage aus. Nach seiner Flucht aus Greifswald würde Müller verantwortlich für die gesamte Spionagetätigkeit der NATO im nördlichen Bereich der Deutschen Demokratischen Republik (nördlich der Linie Frankfurt (Oder) Berlin Marienbom). Der Angeklagte erhielt von ihm einen Standardauftrag, über die Kasernierte Volkspolizei detaillierte Informationen zu liefern, und zwar sollte er berichten über die Belegungsstärke der einzelnen Kasernierten Volkspolizeistandorte, über die Waffengattungen, über die Bewaffnung unter Angabe der einzelnen Typen, über Kraftfahrzeugtypen und -nummern, über den Stand der Ausbildung der einzelnen Einheiten, und schließlich sollte er die Standorte der Kasernierten Volkspolizei skizzenmäßig erfassen. Der Angeklagte hatte die Möglichkeit, solche Informationen zu liefern, da er zu etwa 25 Einheiten der Kasernierten Volkspolizei geschäftliche Beziehungen unterhielt. Auf diese Weise gelang es ihm, in einzelnen Fällen in die Objekte Eingang zu finden. Anläßlich des faschistischen Putschversuches vom 17. Juni 1953 wurde ihm die Sonderaufgabe gestellt, die Verlegung und den Verbleib sowjetischer Panzereinheiten in Berlin auf dem Arnswalder Platz und in der Wuhlheide festzustellen. Weiter sollte er auf seinen Geschäftsreisen in verschiedene Städte der Deutschen Demokratischen Republik ihm begegnende Einheiten der Kasernierten Volkspolizei oder sowjetische Einheiten melden. Im Herbst 1954 erhielt er den erweiterten Auftrag, sämtliche Objekte der Roten Armee, insbesondere Flugplätze, festzustellen. Dieser Auftrag richtete sich darauf, Lage, Richtung, Länge und Breite der Startbahn zu ermitteln, sowie Feststellungen über Fluggebäude, Radarstationen, Funkanlagen, die Anzahl der Flugzeuge, die verschiedenen Flugzeugtypen und den Flugbetrieb festzustellen. Ende des Jahres 1954, besonders aber ab Februar 1955, erhielt der Angeklagte von Müller noch spezielle Aufträge. Er mußte sich vor jeder größeren Geschäftsreise bei Müller melden und bekam dann Aufträge zur genauen Erkundung bestimmter Objekte, die an seiner Reiseroute lagen. Das Hauptinteresse Müllers lag bei Flugplätzen, wobei er hierbei auch den südlichen Teil der Deutschen Demokratischen Republik einbezog. Der Angeklagte wurde aber gleichwohl angewiesen, Gelegenheitsmeldungen auch über Kasernenanlagen und Truppenübungsplätze zu machen. Diese Aufträge führte der Angeklagte in den Jahren 1953, 1954 und 1955 durch. Er berichtete an Müller monatlich durchschnittlich zwei- 594;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 394 (NJ DDR 1955, S. 394) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 394 (NJ DDR 1955, S. 394)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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