Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 393

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 393 (NJ DDR 1955, S. 393); Die Schöffen aus den Betrieben sollen mit den westdeutschen Freunden sprechen und sie zu Verhandlungen in die Gerichte einladen, damit sie sich davon, überzeugen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik auch in der Rechtsprechung die volle Mitwirkung der Werktätigen gesichert ist und das Recht dem Volke dient und nicht wie in Westdeutschland einer kleinen Minderheit von Kapitalisten, Militaristen und Großgrundbesitzern. Unsere Schöffen sollen auch Aussprachen mit den westdeutschen Freunden organisieren und ihnen darlegen, daß die Schöffen in der Deutschen Demokratischen Republik werktätige Menschen sind, die von ihren Kollegen in ihrem Betrieb gewählt werden, und daß sie in einer durchgängigen Periode von zwölf Tagen als gleichberechtigte Richter an der gesamten Arbeit des Gerichts teilnehmen. So werden auch die Schöffen einen wertvollen Beitrag zu dem großen gesamtdeutschen Gespräch leisten und helfeQ, jene Brücke zu schlagen, die die Zonengrenzen überwölbt, damit sich deutsche Menschen aus Ost und West die Bruderhand reichen. i Das waren nur einige der Fragen, die in den Schöffenkonferenzen behandelt wurden. Es gilt nun, daraus Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit zu ziehen Schlußfolgerungen, die uns helfen, schneller qualitative Veränderungen in der Schöffenarbeit zu erreichen. 1. Zehntausende neuer Schöffen haben das Vertrauen ihrer Wähler erhalten und eine große Verantwortung übertragen bekommen. Dieses Vertrauen gilt es zu rechtfertigen, die Verantwortung gilt es zu tragen. Deshalb ist es notwendig, daß die Schöffen ihre Aufgabe, in den Kampf um die Festigung unserer Staatsmacht im besonderen Maße einzugreifen, ernsthaft und gewissenhaft erfüllen. Das bedeutet in erster Linie: Parteilichkeit, Wachsamkeit, die Bereitschaft, die Deutsche Demokratische Republik zu verteidigen, einwandfreies moralisches Verhalten und Pünktlichkeit. Die Feinde des Volkes lassen uns keine Minute in Frieden leben, wenn wir nicht den Frieden mit unserer ganzen Kraft verteidigen. Unsere Schöffen lernen die Tätigkeit des Klassenfeindes ganz besonders kennen deshalb sind sie auch ganz besonders in der Lage, die Werktätigen zu einer kämpferischen Haltung gegenüber allen Feinden und ihren Ideologien zu erziehen. Die Richter und die Parteiorganisationen der SED bei den Gerichten und in den Betrieben müssen den Schöffen mehr als bisher helfen. Sie müssen sich klarmachen, daß die Schöffen ihr Amt nicht nur für zwölf Tage ausüben, sondern für drei Jahre. Das erfordert, daß der Betreuung der Schöffen größte Aufmerksamkeit gewidmet wird. 2. Die Direktoren und Richter der Kreis- und Bezirksgerichte müssen von den Schöffen auch lernen, wie man die Arbeit plant. Unsere Schöffen verlangen, daß sie in der zwölftägigen Sitzungsperiode auch sinnvoll beschäftigt werden. Sie wissen, daß eine planlose Arbeit nicht dazu angetan ist, ihr Einkommen zu erhöhen, sondern daß ihr Einkommen nur dann gesteigert werden kann, wenn jede Minute sinnvoll ausgenutzt wird. Deshalb müssen die Pläne für den Einsatz der Schöffen alle die Punkte umfassen, die notwendig sind, um die Schöffen am gesamten Ablauf des Gerichtsgeschehens teilnehmen zu lassen. In der Entschließung der Schöffenkonferenz des Kreises Luckenwalde heißt es hierzu: „Es ist unbedingt erforderlich, daß sämtliche Schöffen während ihrer zwölftägigen Sitzungsperiode ihre Tätigkeit voll beim Kreisgericht ausführen. Das Kreisgericht wird verpflichtet, sofort ein Schöffenzimmer im Kreisgericht einzurichten, damit die Schöffen während der Sitzungsperiode in diesem arbeiten können. Das Kreisgericht muß weiter einen Plan ausarbeiten, mit welchen Problemen sich die Schöffen neben den Sitzungstagen in ihrer Sitzungsperiode zu beschäftigen haben.“ Die Schöffen des Kreisgerichts des Stadtkreises Brandenburg haben dem Kreisgericht empfohlen, die neuen Schöffen jeweils sonnabends einzuweisen, „um eine bessere Vorbereitung auf die erste Verhandlung zu garantieren“. Sie verlangen auch mit Recht, daß „die Einführung und Vorstellung der Schöffen in würdiger Form erfolgen muß“ und daß „nach Abschluß der zwölftägigen Periode eine gründliche Auswertung in einer Abschlußbesprechung vorzunehmen ist“. Die Schöffen in Brandenburg fordern außerdem, die formale Schulung durch „eine wirkliche politische Erläuterung der Fachthemen“ zu ersetzen. Das sollten viele unserer Richter beherzigen. 3. Alle Entschließungen der 13 Schöffenkonferenzen des Bezirks Potsdam schlagen vor, sofort mit der Schaffung von „Schöffenkollektivs“ zu beginnen. Hier zeigt sich die Bereitschaft der Schöffen, selbst an der Ausgestaltung ihrer Arbeit mitzuwirken. Die Richter werden daher kaum Schwierigkeiten haben, die Aktivität der Schöffen zur Bildung eines Aktivs mit in Gang zu bringen. Es erscheint mir zweckmäßig, zunächst kleine Aktivs zu bilden, und zwar aus den Schöffen, die schon gewisse Erfahrungen besitzen. Der Übergang zur Bildung von Schöffenkollektivs in Betrieben, MTS-Bereicheri usw. wird darin die nächste Etappe sein. Dabei schließt die eine Form die andere nicht aus„ sondern beide bestehen nebeneinander mit verschiedenen Aufgaben. Dem Kollektiv im Betrieb kommt insbesondere die Aufgabe zu, es den Schöffen zu erleichtern, sich im Betrieb durchzusetzen. Das gilt einerseits für die Ermöglichung ihrer Arbeit beim Gericht, und zwar sowohl hinsichtlich der Sitzungsperiode wie der Schulung, und andererseits für die propagandistische Tätigkeit der Schöffen innerhalb des Betriebes. Dort, wo schon Schöffenaktivs bestehen wie im Kreis Belzig wird es darauf ankommen, sie zu festigen und über die Arbeit im „Schöffen“ und in der „Neuen Justiz“ zu berichten. Wichtig erscheint mir auch, daß die Schöffenkollektivs sich zunächst nur bescheidene Aufgaben stellen, z. B. hinsichtlich der Schulung, der Pünktlichkeit, des Arbeitsplanes und der Herrichtung eines Raumes für die ungestörte Arbeit der Schöffen. (Dabei muß der Kreisgerichtsdirektor helfen.) Sind die Schöffenkollektivs gefestigt, dann werden eine Reihe bedeutender Arbeiten hinzukommen, wie z. B. die Unterstützung der Richter und Staatsanwälte bei der politischen Massenarbeit (Justizaussprachen, Rechenschaftslegungen, Sprechstunden). Manchmal hat es den Anschein, als ob unsere Richter die große Kraft, die wir in den Schöffen besitzen, noch nicht erkennen. Ja, es gibt sogar bei einigen Richtern eine Tendenz der Überheblichkeit, des mangelnden Vertrauens in die Kraft der Schöffen. Diesen Richtern muß man eindeutig sagen: „Es liegt in erster Linie an Euch, wie Ihr den Schöffen helft, ihre Aufgaben zu erfüllen, wie Ihr sie schult und qualifiziert.“ Ein Diskussionsredner auf der Konferenz hat sicherlich den Nagel auf den Kopf getroffen, als er sagte: „Unsere Erfahrungen zeigen, daß durch die Qualifikation der Schöffen plus Bereitschaft der Schöffen zur Mitarbeit, die ohne Zweifel vorhanden ist, und durch die Vermittlung der Erfahrungen in den Schöffenaktivs und Schöffenkonferenzen der Schlüssel liegt, wie wir einen großen Schritt vorankommen können.“ Und er sagte weiter: „Die Schöffen, das ist die Kraft, die die demokratische Justiz braucht, um einen weiteren großen Aufschwung zu erzielen.“ / * Das waren einige Schlußfolgerungen aus den Schöffenkonferenzen für die weitere Arbeit. Sie sind zwar nicht erschöpfend, aber sie haben ihren Zweck erfüllt, wenn sie die Richter, Staatsanwälte und Schöffen anregen, über die weitere Arbeit nachzudenken und nach neuen Formen zu suchen, wie man die Arbeit verbessern kann. 393;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 393 (NJ DDR 1955, S. 393) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 393 (NJ DDR 1955, S. 393)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Informationsoewinnuna in der Beschuldiatenvernehmung Umfang und Inhalt der Beweisführung im Ermittlungsverfahren werden durch den Gegenstand der Beweisführung bestimmt. Er ist auch Grundlage für die Bestimmung des Informationsbedarfs in der Beschuldigtenvernehmung. Wie bereits im Abschnitt begründet, sind die Rechtsgrundlagen Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit im gesamten Verantwortungsbereich, vorrangig zur Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und zur zielgerichteten Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, und der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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