Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 391 (NJ DDR 1955, S. 391); gebung, Organisation der Gerichte, Propaganda mit der Schöffenwahl befaßt waren, eine Arbeitsgruppe „Schöffenwahl“ zu bilden; wir waren aber mit der Arbeit dieser Gruppe nicht zufrieden. Falsch war jedoch nicht, daß wir überhaupt ein solches Kollektiv gebildet hatten, falsch war vielmehr diese Form der kollektiven Arbeit, die deshalb nicht zum Erfolg führte, weil innerhalb dieses Kollektivs keine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeit vorhanden war. Das hatte seine Ursache darin, daß wir uns nicht durch genügend systematisches, bis ins einzelne und letzte vorausschauendes Durchdenken des gesamten Aufgabengebietes einen genauen Überblick verschafft haben. Es bestätigt sich unsere Auffassung, daß die Frage der Kollektivität der Leitung eng verbunden ist mit der Frage des Stellvertreters. Bei einer Reihe von Kreisgerichten und auch einigen Justizverwaltungsstellen stand die Arbeit still, wenn der Leiter oder der Direktor des Kreisgerichts erkrankte oder an der Direk-tivtagung des Fernstudiums teilnehmen mußte. Hier hing die Leitung an der Person eines einzelnen Menschen, und sein nach dem Stellenplan vorhandener Stellvertreter war so wenig mit der Arbeit der Leitung verbunden, daß er nicht sofort einspringen konnte. Die Justizverwaltungsstellen haben im besonderen Maße darin versagt, daß sie trotz des gegebenen Hinweises nicht genügend dafür gesorgt hatten, daß die Vertretung des Direktors in allen Kreisen gesichert war. Die Aufgabe der Leitung der Gerichte durch den Direktor erfährt jetzt eine wichtige Erweiterung. Der Direktor als Leiter ist für die Aufstellung des Arbeitsplans und des Geschäftsverteilungsplans seines Gerichts verantwortlich. Zu diesen beiden Formen der Organisation der Arbeit des Gerichts kommt nun eine dritte: die Planung der Arbeit der Schöffen. Die Planung der Schöffenarbeit hat einen dreifachen Inhalt. Es geht erstens ähnlich wie beim Geschäftsverteilungsplan, darum, für einen größeren Zeitraum, mindestens ein halbes Jahr, den Einsatz der einzelnen Schöffen im voraus zu planen. Die zweite Seite ist die Planung der Tätigkeit der Schöffen während ihrer zwölftägigen Sitzungsperiode, also die Aufstellung eines Arbeitsplans der Schöffen. Hier trägt der Direktor die Verantwortung dafür, daß die Arbeit der Schöffen innerhalb der einzelnen Kammern des Gerichts sinnvoll geplant wird; es ist seine Sache, die Einhaltung dieses Plans zu kontrollieren und die in den einzelnen Kammern gemachten Erfahrungen für sein Gericht zu verallgemeinern. Im Verhältnis zur Justizverwaltungsstelle erwächst für ihn die Verpflichtung, solche Erfahrungen zur weiteren Verallgemeinerung oder auftretende Schwierigkeiten zur Abhilfe zu signalisieren. Die dritte Seite der Planung der Schöffenarbeit ist schließlich die Planung ihrer Schulung, für die der Direktor ebenfalls die persönliche Verantwortung trägt. Abschließend sei noch eine Frage erwähnt, deren Bedeutung auf keinen Fall unterschätzt werden darf: die der Autorität der Leitung und der Disziplin. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt war der Leiter der Ansicht, daß die Instrukteure des Ministeriums nur störten und von der Arbeit abhielten. Und in Leipzig gab es gegenüber einer Anordnung des Instrukteurs des Ministeriums ein Verhalten, das die Grenze des § 6 der Disziplinarordnung für Mitarbeiter des Staatsapparates streifte. * Wir haben zu diesen beiden-Fragen die Lehren aus der Schöffenwahl so ausführlich behandelt, weil der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit und der Entwicklung der richtigen Methode der Leitung innerhalb der Justiz eine ganz besondere Bedeutung zukommt, so daß wir die hierzu während der Schöffenwahl gesammelten Erfahrungen möglichst unter allen Gesichtspunkten verallgemeinern müssen. Zugleich sollte an diesem Beispiel bewiesen werden, wie aus jeder Arbeit, aus jedem Erfolg, der erreicht ist, aus jedem Fehler, der gemacht wurde, Lehren für die weitere Arbeit im allgemeinen gezogen werden können und müssen. Die Schöffenkonferenzen im Bezirk Potsdam weisen den Weg! Von JOSEF STREIT, Berlin Die Erfahrungen haben gezeigt, daß die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik darauf warten, daß wir ihnen die Beschlüsse, die Politik der Partei der Arbeiterklasse und unserer Regierung erklären. Diesen politischen Entwicklungsprozeß in den Massen zu beschleunigen, ihr Bewußtsein zu festigen, das ist jetzt eine vorrangige und dringende Aufgabe. Hier erwächst auch unseren neugewählten Schöffen eine weites Tätigkeitsfeld, denn sie sind aktive Menschen, besitzen das Vertrauen breiter Kreise der Bevölkerung und haben große Erfahrungen. Es ist jedoch notwendig, die Schöffen auf diese schöne und große Aufgabe vorzubereiten. In dieser Hinsicht ist in der vergangenen Schöffenperiode viel versäumt worden, und deshalb gab es neben vielen guten Beispielen auch eine ganze Anzahl inaktiver Schöffen. Weder die Richter noch die Parteiorganisationen der SED bei den Gerichten und in den Betrieben, aus denen die Schöffen kamen, haben in diesen Fällen ernsthaft versucht, die große Kraft, die die Schöffen für unsere Rechtsprechung darstellen, richtig auszunutzen, obwohl alle Voraussetzungen dazu vorhanden waren. So mußten wir z. B. bei den SED-Partei-organisationen der Justizorgane im Bezirk Gera feststellen, daß nicht in einem einzigen Falle ein Beschluß zu dieser wichtigen Frage gefaßt worden war. Das zeigt, daß wir es noch immer nicht richtig verstehen, mit den Menschen zu arbeiten, sie zu großen Aufgaben zu mobilisieren; das zeigt aber auch, daß wir uns kaum Gedanken darüber machen, wie wir die Arbeit auf neue Art organisieren und neue Kräfte dazu gewinnen können. Bereits vor eineinhalb Jahren hatte ich vorgeschlagen, Schöffenkonferenzen durchzuführen, um mit den Schöffen zu beraten, wie man die Arbeit verbessern und auf eine neue, höhere Stufe heben kann, wie man die großen Potenzen, die ohne Zweifel vorhanden sind, mit einem möglichst großen Erfolg einsetzen kann. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß man nur sehr zögernd an die Durchführung solcher Konferenzen heranging. Lediglich im Bezirk Potsdam wurden in jedem Kreis Konferenzen mit den Schöffen durchgeführt und trotz einiger Mängel man hatte ja noch keine Erfahrungen sehr gute Ergebnisse erzielt. Diese Konferenzen haben wichtige Hinweise für die weitere Arbeit der Schöffen und für die Arbeit der Richter mit den Schöffen gebracht und gezeigt, daß es für die Zukunft unmöglich ist, auf die Ratschläge und Vorschläge des Kollektivs zu verzichten. Es erscheint daher notwendig, einige der Fragen, die in diesen Konferenzen eine Rolle gespielt haben, zu behandeln: 1. Beim Kreisgericht Pritzwalk und auch bei anderen Gerichten im Bezirk Potsdam kommt es immer wieder vor, daß Schöffen kurzfristig ihren Antritt zur Sitzungsperiode aus den verschiedenen Gründen absagen. Das beruht zum Teil darauf, daß einige Schöffen die Bedeutung ihrer Funktion verkennen. Die Grundorganisationen der SED und die Gewerkschaftsleitungen ihrer Betriebe werden sich mit diesen Schöffen auseinandersetzen und sie, wenn es sich als notwendig erweist, auch zur Rechenschaft ziehen müssen. Aber auch die Gerichte müssen sich ernsthafter mit dem Einsatz der Schöffen beschäftigen und einen ge- 5 91;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 391 (NJ DDR 1955, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 391 (NJ DDR 1955, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:. Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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