Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 391 (NJ DDR 1955, S. 391); gebung, Organisation der Gerichte, Propaganda mit der Schöffenwahl befaßt waren, eine Arbeitsgruppe „Schöffenwahl“ zu bilden; wir waren aber mit der Arbeit dieser Gruppe nicht zufrieden. Falsch war jedoch nicht, daß wir überhaupt ein solches Kollektiv gebildet hatten, falsch war vielmehr diese Form der kollektiven Arbeit, die deshalb nicht zum Erfolg führte, weil innerhalb dieses Kollektivs keine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeit vorhanden war. Das hatte seine Ursache darin, daß wir uns nicht durch genügend systematisches, bis ins einzelne und letzte vorausschauendes Durchdenken des gesamten Aufgabengebietes einen genauen Überblick verschafft haben. Es bestätigt sich unsere Auffassung, daß die Frage der Kollektivität der Leitung eng verbunden ist mit der Frage des Stellvertreters. Bei einer Reihe von Kreisgerichten und auch einigen Justizverwaltungsstellen stand die Arbeit still, wenn der Leiter oder der Direktor des Kreisgerichts erkrankte oder an der Direk-tivtagung des Fernstudiums teilnehmen mußte. Hier hing die Leitung an der Person eines einzelnen Menschen, und sein nach dem Stellenplan vorhandener Stellvertreter war so wenig mit der Arbeit der Leitung verbunden, daß er nicht sofort einspringen konnte. Die Justizverwaltungsstellen haben im besonderen Maße darin versagt, daß sie trotz des gegebenen Hinweises nicht genügend dafür gesorgt hatten, daß die Vertretung des Direktors in allen Kreisen gesichert war. Die Aufgabe der Leitung der Gerichte durch den Direktor erfährt jetzt eine wichtige Erweiterung. Der Direktor als Leiter ist für die Aufstellung des Arbeitsplans und des Geschäftsverteilungsplans seines Gerichts verantwortlich. Zu diesen beiden Formen der Organisation der Arbeit des Gerichts kommt nun eine dritte: die Planung der Arbeit der Schöffen. Die Planung der Schöffenarbeit hat einen dreifachen Inhalt. Es geht erstens ähnlich wie beim Geschäftsverteilungsplan, darum, für einen größeren Zeitraum, mindestens ein halbes Jahr, den Einsatz der einzelnen Schöffen im voraus zu planen. Die zweite Seite ist die Planung der Tätigkeit der Schöffen während ihrer zwölftägigen Sitzungsperiode, also die Aufstellung eines Arbeitsplans der Schöffen. Hier trägt der Direktor die Verantwortung dafür, daß die Arbeit der Schöffen innerhalb der einzelnen Kammern des Gerichts sinnvoll geplant wird; es ist seine Sache, die Einhaltung dieses Plans zu kontrollieren und die in den einzelnen Kammern gemachten Erfahrungen für sein Gericht zu verallgemeinern. Im Verhältnis zur Justizverwaltungsstelle erwächst für ihn die Verpflichtung, solche Erfahrungen zur weiteren Verallgemeinerung oder auftretende Schwierigkeiten zur Abhilfe zu signalisieren. Die dritte Seite der Planung der Schöffenarbeit ist schließlich die Planung ihrer Schulung, für die der Direktor ebenfalls die persönliche Verantwortung trägt. Abschließend sei noch eine Frage erwähnt, deren Bedeutung auf keinen Fall unterschätzt werden darf: die der Autorität der Leitung und der Disziplin. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt war der Leiter der Ansicht, daß die Instrukteure des Ministeriums nur störten und von der Arbeit abhielten. Und in Leipzig gab es gegenüber einer Anordnung des Instrukteurs des Ministeriums ein Verhalten, das die Grenze des § 6 der Disziplinarordnung für Mitarbeiter des Staatsapparates streifte. * Wir haben zu diesen beiden-Fragen die Lehren aus der Schöffenwahl so ausführlich behandelt, weil der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit und der Entwicklung der richtigen Methode der Leitung innerhalb der Justiz eine ganz besondere Bedeutung zukommt, so daß wir die hierzu während der Schöffenwahl gesammelten Erfahrungen möglichst unter allen Gesichtspunkten verallgemeinern müssen. Zugleich sollte an diesem Beispiel bewiesen werden, wie aus jeder Arbeit, aus jedem Erfolg, der erreicht ist, aus jedem Fehler, der gemacht wurde, Lehren für die weitere Arbeit im allgemeinen gezogen werden können und müssen. Die Schöffenkonferenzen im Bezirk Potsdam weisen den Weg! Von JOSEF STREIT, Berlin Die Erfahrungen haben gezeigt, daß die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik darauf warten, daß wir ihnen die Beschlüsse, die Politik der Partei der Arbeiterklasse und unserer Regierung erklären. Diesen politischen Entwicklungsprozeß in den Massen zu beschleunigen, ihr Bewußtsein zu festigen, das ist jetzt eine vorrangige und dringende Aufgabe. Hier erwächst auch unseren neugewählten Schöffen eine weites Tätigkeitsfeld, denn sie sind aktive Menschen, besitzen das Vertrauen breiter Kreise der Bevölkerung und haben große Erfahrungen. Es ist jedoch notwendig, die Schöffen auf diese schöne und große Aufgabe vorzubereiten. In dieser Hinsicht ist in der vergangenen Schöffenperiode viel versäumt worden, und deshalb gab es neben vielen guten Beispielen auch eine ganze Anzahl inaktiver Schöffen. Weder die Richter noch die Parteiorganisationen der SED bei den Gerichten und in den Betrieben, aus denen die Schöffen kamen, haben in diesen Fällen ernsthaft versucht, die große Kraft, die die Schöffen für unsere Rechtsprechung darstellen, richtig auszunutzen, obwohl alle Voraussetzungen dazu vorhanden waren. So mußten wir z. B. bei den SED-Partei-organisationen der Justizorgane im Bezirk Gera feststellen, daß nicht in einem einzigen Falle ein Beschluß zu dieser wichtigen Frage gefaßt worden war. Das zeigt, daß wir es noch immer nicht richtig verstehen, mit den Menschen zu arbeiten, sie zu großen Aufgaben zu mobilisieren; das zeigt aber auch, daß wir uns kaum Gedanken darüber machen, wie wir die Arbeit auf neue Art organisieren und neue Kräfte dazu gewinnen können. Bereits vor eineinhalb Jahren hatte ich vorgeschlagen, Schöffenkonferenzen durchzuführen, um mit den Schöffen zu beraten, wie man die Arbeit verbessern und auf eine neue, höhere Stufe heben kann, wie man die großen Potenzen, die ohne Zweifel vorhanden sind, mit einem möglichst großen Erfolg einsetzen kann. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß man nur sehr zögernd an die Durchführung solcher Konferenzen heranging. Lediglich im Bezirk Potsdam wurden in jedem Kreis Konferenzen mit den Schöffen durchgeführt und trotz einiger Mängel man hatte ja noch keine Erfahrungen sehr gute Ergebnisse erzielt. Diese Konferenzen haben wichtige Hinweise für die weitere Arbeit der Schöffen und für die Arbeit der Richter mit den Schöffen gebracht und gezeigt, daß es für die Zukunft unmöglich ist, auf die Ratschläge und Vorschläge des Kollektivs zu verzichten. Es erscheint daher notwendig, einige der Fragen, die in diesen Konferenzen eine Rolle gespielt haben, zu behandeln: 1. Beim Kreisgericht Pritzwalk und auch bei anderen Gerichten im Bezirk Potsdam kommt es immer wieder vor, daß Schöffen kurzfristig ihren Antritt zur Sitzungsperiode aus den verschiedenen Gründen absagen. Das beruht zum Teil darauf, daß einige Schöffen die Bedeutung ihrer Funktion verkennen. Die Grundorganisationen der SED und die Gewerkschaftsleitungen ihrer Betriebe werden sich mit diesen Schöffen auseinandersetzen und sie, wenn es sich als notwendig erweist, auch zur Rechenschaft ziehen müssen. Aber auch die Gerichte müssen sich ernsthafter mit dem Einsatz der Schöffen beschäftigen und einen ge- 5 91;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 391 (NJ DDR 1955, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 391 (NJ DDR 1955, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren - zum Teil sind Mittäter in mehreren sozialistischen Staaten inhaftiert -einen wachsenden Beitrag zur inhaltlichen Vertiefung der Zusammenarbeit zu leisten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X