Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 390 (NJ DDR 1955, S. 390); tragen, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. Das zentrale Problem der gesamten Leitung im Staatsapparat und innerhalb der Justiz ist das einer konkreten Anleitung zur Durchführung von Beschlüssen und einer Kontrolle der Durchführung mit Hilfe von Instrukteuren. Das Ministerium führte Instruktionen Ende Januar, Ende Februar und Ende März durch, also jeweils nach dem Abschluß bestimmter Perioden des Wahlablaufs. Es sind aber keine Instruktionen durchgeführt worden, die unmittelbar nach Erlaß der Beschlüsse zu deren Durchführung anleiteten. Hier hatte sich das Ministerium darauf verlassen, daß die schriftlich gegebenen Anleitungen jedenfalls für die Bezirke ausreichen und daß eine Anleitung, wie die Beschlüsse in den Kreisen im einzelnen durchgeführt werden sollen, selbständig von der Justizverwaltungsstelle gegeben werden würde. Diese Einschätzung war unrichtig: auch die Stellen in den Bezirken hätten noch der Anleitung, wie die Durchführung im einzelnen erfolgen solle; sie hätten vor allen Dingen einer Anleitung dahin bedurft, daß und wie sie selbst die Kreise sofort anleiten müßten. Die Folgerung hieraus ist in erster Linie die Erziehung der nachgeordneten Stellen, vor allem in den Bezirken, zur selbständigen Verwertung der gegebenen Anleitung. Die Instruktionen erwiesen sich als wirkungsvolles Mittel zur Kontrolle der Durchführung: sie waren planmäßig vorbereitet, die Schwerpunkte der Instruktion waren festgelegt; die Instrukteure fuhren mit dem strikten Auftrag, die festgelegten Aufgaben zu lösen und nicht eher aus dem Bezirk zurückzukommen, als die Lösung dieser Aufgaben sichergestellt war. Wo grundsätzliche Fehler und Mängel zu beseitigen waren, mußte das sofort an Ort und Stelle geschehen. Diese Grundsätze waren richtig; sie führten dazu, daß erstens die bereits eingetretenen Mängel unmittelbar durch die Arbeit der Instrukteure beseitigt und darüber hinaus die Justizverwaltungsstellen angeleitet wurden, ihre eigene Instruktionstätigkeit nach diesen Prinzipien zu organisieren. Der Erfolg dieser Instruktion zwingt zu dem Schluß, künftig alle derartigen Instruktionen in dieser Weise durchzuführen. Dabei muß besonderes Gewicht darauf gelegt werden, daß der Instrukteur, selbst bei Zeitmangel, nicht eher wegfährt, als bis an Ort und Stelle die Wurzeln der bestehenden Mängel aufgedeckt sind und Abhilfe geschaffen ist. Die Erfahrungen haben weiter unsere Aufmerksamkeit auf den richtigen Zeitpunkt der Instruktion gelenkt. Um die Durchführung eines Beschlusses zu kontrollieren, ist es wichtig, die Instruktion zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, in dem einerseits bereits eingeschätzt werden kann, ob die überprüfte Stelle auch wirklich alles zu seiner Durchführung getan hat, in dem andererseits aber auch noch die Möglichkeit besteht, ohne großen Zeitverlust Versäumnisse nachzuholen. Auch diese Erkenntnis ist von allgemeiner Bedeutung und gilt für alle Instruktionen. Bewährt hat sich ferner die Methode der schnellen Verallgemeinerung von Erfahrungen. Mitarbeiter des Ministeriums besuchten sofort einige der ersten Wahlversammlungen. Die Erfahrungen dieser ersten Wahlversammlungen wurden umgehend in der Anleitung vom 12. März niedergelegt und den Bezirken zugeleitet. Daß es Kreise gab, die diese Verallgemeinerung der ersten Erfahrungen nicht beachteten, wird man nicht damit entschuldigen dürfen, daß nicht noch eine besondere Anleitung an Ort und Stelle zur Durchführung gegeben wurde hier handelte es sich um eine Nichtachtung von Anweisungen der Leitung. Die Methode der schnellen Verallgemeinerung von Erfahrungen gilt ebenfalls für alle Instruktionen. Die Schwäche der Instruktionen des Ministeriums der Justiz bestand jedoch darin, daß das Schwergewicht auf den organisatorischen Fragen lag und die politischen Fragen nicht genügend beachtet wurden, insbesondere auch zur Beachtung der politischen Fragen nicht genügend Anleitung gegeben wurde. Man ging z. B. nicht den Ursachen dafür nach, daß in Sebnitz und einigen anderen Kreisen Kandidaten nach ihrer Aufstellung zurücktraten und ihre Wahl ablehnten. In einer Reihe von Wahlversammlungen wurden Auf- fassungen laut wie: die Schöffen hätten die Aufgabe, „den reaktionären Richter zu kontrollieren“. Auch hier wurde nicht gesagt, wie man einer solchen Stimmung politisch richtig und überzeugend begegnen muß. Die Instrukteure erkannten vor allem auch nicht, daß die Einhaltung der Fristen eine Frage der Gesetzlichkeit und damit eine politische Frage ist. Die Instruktionen der Justizverwaltungsstellen zeigten noch zwei weitere Fehler: Man war in einigen Bezirken nicht sofort fähig, der durch die Anberaumung der Schöffenwahl geschaffenen neuen Lage Rechnung zu tragen. Anstatt die Instrukteure sofort mit der Anleitung und Kontrolle der Durchführung der Wahl zu betrauen, setzte man z. B. in Leipzig und Berlin die nach dem Arbeitsplan vorgesehenen Revisionen fort, ohne dabei der Wahl auch nur die geringste Aufmerksamkeit zu schenken! Und schließlich zeigte sich in Magdeburg, wie eine Kontrolle nicht aussehen darf: Am 28. April erhielt das Ministerium zu seiner Überraschung die Meldung aus Magdeburg, daß im Kreis Seehausen die Zahl der zu wählenden Schöffen nicht bis zum 30. April erreicht werden würde. Wir hatten dem Bericht der Justizverwaltungsstelle geglaubt, daß alles in Ordnung sei. Die Justizverwaltungsstelle wiederum hatte dem Bericht des Kreisgerichtsdirektors Glauben geschenkt, und der Direktor hatte ohne eigene Prüfung dem Sekretär des Rates des Kreises geglaubt. Einer glaubte dem anderen, keiner kontrollierte und das Ergebnis war eine Verletzung des Gesetzes! Die Lehren für die Instruktionstätigkeit werden in allen Justizverwaltungsstellen diskutiert und zur Grundlage der Verbesserung der Instrukteurtätigkeit gemacht werden müssen. Mit der Tätigkeit der Instrukteure ist die weitere Frage sehr eng verbunden, wie die übergeordneten Stellen sich die genaue Kenntnis der Vorgänge im Bezirk oder Kreis verschaffen. Wir bemühen uns, das Berichtswesen weitgehend einzuschränken und zwei Grundformen von Berichten zu entwickeln: die regelmäßigen, großen statistischen Halbjahresberichte und die befristeten Berichte über jeweils auftretende Schwerpunktfragen. Beide sind jeweils ihrem Umfang und ihrer Notwendigkeit nach laufend zu prüfen. Es besteht jedoch die Gefahr, daß der Instrukteur infolge der Einschränkung der Berichtspflicht zum Briefträger und Nachrichtensammler wird, um trotz etwa wegfallender Berichte die Leitung über.die Vorgänge an der Basis informieren zu können. Daß eine solche Tätigkeit nicht dem Wesen der Instruktion entspricht, ist theoretisch klar. Jene Gefahr wird aber nur überwunden werden, wenn die Aktivität und das politische Verständnis der Mitarbeiter in den Kreisen und Bezirken dazu führt, daß über alle wesentlichen und typischen Vorkommnisse unaufgefordert Signale gegeben werden. Wir haben das in der Fragestellung zusammengefaßt: Berichtspflicht oder Signalsystem? Wir wollen nicht nach einem Schema, einem Fragebogen, zu festgesetzten Terminen über all und jedes Berichte haben, aber wir erwarten und das gilt genau so in der Beziehung des Bezirks zum Kreis , daß alle wichtigen Vorkommnisse aus eigener Initiative signalisiert werden. Daß dieses Ziel erreichbar ist, zeigte sich in der Diskussion zum Familiengesetzbuch, wo wir auch ohne formale Berichtspflicht im allgemeinen laufend und gut unterrichtet waren. Während der Schöffenwahl war das nicht im gleichen Maße der Fall. Trotzdem darf diese Erfahrung nicht dazu führen, daß wir zur Berichtspflicht in größerem Maße zurückkehren, sondern alle Mitarbeiter müssen systematisch dazu erzogen werden, wichtige Vorkommnisse schnell zu signalisieren. Einige Bezirke, z. B. Halle, haben diese Information bereits gut entwickelt. Auch während der Schöffenwahl gab es gute Beispiele; so übersandten die Kreisgerichtsdirektoren von Stralsund und Freiberg von sich aus an das Ministerium Protokolle von Wahlversammlungen, die besonders interessant verlaufen waren. Die Schöffenwahlen haben weiter die Frage der Kollektivität der Leitung in ihrer vollen Bedeutung gezeigt. Sie spiegelte sich in verschiedenen Formen wider. Wir hatten im Ministerium versucht, aus Mitarbeitern, die unter den verschiedensten Gesichtspunkten Gesetz- 390;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 390 (NJ DDR 1955, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 390 (NJ DDR 1955, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X