Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 362 (NJ DDR 1955, S. 362); Die verheerenden Wirkungen dieses Giftes, Hemmungslosigkeit, Grausamkeit und Brutalität, offenbaren sich in einer erschreckenden Verrohung von Kindern und Jugendlichen, in abscheulichen Gewalttaten und Verbrechen. So erhängte der Münchener Lehrling Hans Wimmer seinen 5jährigen Spielgefährten am Fensterrahmen, wobei er sich eine Schilderung in dem Wildwest-Schmöker „Black-Kid-Lyncher“ zum Vorbild nahm. Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren spielten in einer westdeutschen Stadt „Hinrichtung durch den elektrischen Stuhl“. Sie vollstreckten das Urteil, indem sie zwei ihrer Gefährten mit Kupferdraht umwickelten und das andere Ende des Drahtes über die Stromleitung der Straßenbahn warfen. Die beiden Kinder waren sofort tot. Ein 11 jähriger amerikanischer Junge, der raucht und Alkohol trinkt, steckte eine Mietskaserne in Brand. Dabei kamen 7 Menschen ums Leben. Nach seinen Aussagen wurde der Täter durch das comic-book „Die brennende Fackel“ zu seinem Verbrechen angeregt. Der „Wildwest-Club“ in Hannover verhängte als Aufnahmebedingung eine „Mutprobe“, die darin bestand, daß der Aufzunehmende sich von einem Güterzug überrollen lassen mußte. Zwei „Anwärter“ des Clubs überlebten diese Mutprobe nicht. Der 20jährige Hilfsarbeiter S., Sohn eines steirischen Winzers, hatte nur eine Leidenschaft: Cowboy-Filme und Cowboy-Hefte. Eines Tages verschwand er und tauchte plötzlich völlig verändert wieder auf. Er saß auf einem Pferd und trug Cowboy-Kleidung; bewaffnet war er mit einem Karabiner, einem Colt, zwei Dolchen und 150 Schuß Munition. So ritt er durchs Land und forderte in einsamen Gehöften Nahrung und Futter. Die Leute hatten Angst vor dem seltsam kostümierten Burschen und alarmierten die Gendarmerie. Als die Gendarmen ihn stellen wollten, zog er den Colt. Daraufhin feuerten die Gendarmen und trafen ihn. Mit schußbereiten Waffen traten sie näher, da hob der Bursche erneut die Pistole. Wieder schossen die Gendarmen und trafen diesmal tödlich. Das sind die Auswirkungen dieser Erziehung zur Brutalität und Gewalt, die in Westdeutschland noch besonders demonstriert wird durch das Anwachsen von Verbrechen durch Angehörige der Okkupationsarmee. * Das amerikanische Gift macht aber auch nicht Halt vor der Deutschen Demokratischen Republik und dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin. Die Spaltung unseres Vaterlandes und seiner Hauptstadt unterstützt die Machenschaften der Imperialisten, die alle Mittel benutzen, um den Schund und Schmutz in unser Gebiet einsickern zu lassen. Es unterliegt zwar keinem Zweifel, daß sich die Jugendkriminalität bei uns nicht im Entferntesten mit der Westdeutschlands vergleichen läßt, und zwar sowohl in bezug auf die Schwere als auch auf den Umfang der Taten. Während die Westpresse täglich zahllose Fälle von Verbrechen Jugendlicher melden muß, können wir mit Genugtuung feststellen, daß die Bluttat des 13jäh-rigen Rudi Sch. bei uns zu den Ausnahmen gehört und noch dazu auf das Konto der verbrecherischen Infiltration von Schund und Schmutz gebucht werden muß. Die Regierung unseres Arbeiter- und Bauernstaates hat durch zahlreiche, von wahrhaft humanistischem Geist getragene Gesetze und Verordnungen die Grundlagen geschaffen, die dem Schutz und der Förderung unserer Jugend dienen und die ihr den Weg in eine glückliche Zukunft garantieren. Das alles schließt aber nicht aus, daß das Gift der Schund- und Schmutzliteratur auf den mannigfaltigsten Wegen eingeschleust wird. Viele Eltern dulden auch noch in gefährlicher Sorglosigkeit solche Machwerke in den Händen ihrer Kinder. Die grauenhafte Bluttat des 13jährigen Rudi Sch., der seine greise Tante mit einer Eisenstange erschlug und der die Anregungen für seine Mordtat aus comics und Schundfilmen erhalten hatte, war der unmittelbare Anlaß zur Gründung des Kuratoriums, weil diese Tat die Öffentlichkeit erregte und zum Kampf gegen Schund und Schmutz mobilisierte. Der Gerichtspsychiater ging in diesem Zusammenhang noch einmal darauf ein, wie Rudi Sch., der von seinen Lehrern und den Hausbewoh- nern als ein netter und hilfsbereiter Junge geschildert wurde, zum Mörder werden konnte. „Töte, dann bist Du ein ganzer Kerl, dann wirst Du gefürchtet“, das waren wie der Psychiater berichtete die Verlockungen der Schmöker, denen Rudi Sch. ncht widerstehen konnte. Der Direktor der Zentralschule Greußen sagte aus, wie der 15jährige Norbert P. eine 32jährige Frau auf bestialische Weise ermordete, um sich Geld für ein Bildgerät zu beschaffen. Die Anleitung zu diesen Verbrechen hatte P. aus einem amerikanischen Gangsterschmöker, in dem genau beschrieben war, wo beim Menschen die für Schläge empfindlichsten Stellen zu finden sind. Bei einem schweren Raubüberfall zweier Jugendlicher war der blutrünstige Streifen „Der Verrat an John Dillinger“ Ursache des Verbrechens. In dem Film wurde die sog. Tat ohne Zeugen der Wunsch jedes Berufsverbrechers vorgeführt und gezeigt, wie man Menschen gefahrlos ausrauben und dann ungesehen verschwinden kann. Die Täter gingen nach diesem Rezept vor; es bewährte sich jedoch nicht, weil sich das Opfer, anders als im Film gezeigt, wehrte. Nun fesselten und knebelten die Täter die Überfallene nach amerikanischem Muster und erschlugen sie dann mit dem Pistolenknauf. Die gefährlichsten Gewaltverbrechen ereigneten sich schon vor einigen Jahren, als die amerikanische Unkultur gerade erst bei uns einzusickern begann. Damals trieb in Berlin die Gladow-Bande ihr Unwesen. Ihr Anführer, der 18jährige Werner Gladow, sagte seinerzeit wörtlich aus: „Amerikanische Filme und Kriminalromane beeinflußten mich so, daß ich beschloß, der größte Verbrecher aller Zeiten zu werden. Ich wollte besser sein als Al Capone. Die Welt sollte vor mir erzittern “ Die amerikanische Schund- und Schmutzliteratur verleitet aber nicht nur Jugendliche zur Begehung einzelner Kapitalverbrechen, sondern stiftet auch Kinder und Jugendliche zu den zahlreichen kleineren Delikten an, die zum Erscheinungsbild der „Halbstarken“ führen. Von den zunächst harmlosen und unbedeutenden Delikten bis zu schweren Verbrechen ist es dann aber oft nur ein Schritt. So trieb in Johannisthal eine Bande ihr Unwesen, die von einem 10jährigen angeführt wurde, der elternlos bei der Großmutter aufwuchs. Diese Bande verübte Laubeneinbrüche und wurde ertappt, als sie nach amerikanischen Vorbildern Katzen bestialisch mißhandelte. In Baumschulenweg bestand eine Bande, deren „Chef“ ein 13jähriger war. Mitglied dieser Bande konnte nur werden, wer mehr als 50 Gangsterschmöker besaß. Kinder, die der Bande beitreten wollten, aber nicht das nötige Geld besaßen, um Schmöker zu kaufen, mußten sich durch Diebstähle in HO- und Konsumgeschäften die notwendigen Mittel beschaffen. Die 10- bis 12jährigen Mitglieder einer Bande in Karl-Marx-Stadt erklärten, daß sie bei dem gefährlichen „Spiel“ nie ertappt worden seien und daß sie, wie es in den Schundschmökem beschrieben wird, ihre Methode mehr und mehr verbessern konnten. Ein besonders instruktives Beispiel für die verderbliche Wirkung der amerikanischen Unkultur und für die politische Zielsetzung, die die Hintermänner dieser Giftflut verfolgen, ist die vor einem Gericht der DDR verhandelte Strafsache, in der sich eine jugendliche Tätergruppe wegen terroristischer Verbrechen und wegen Spionage im Aufträge westdeutscher Agentenorganisationen zu verantworten hatte. Diese Grunpe hatte den „Manhattan-Club“ gegründet, dem ein 20jäh-riger als „Boss“ Vorstand. Amerikanische Gangsterfilme, der Besuch des Boogie-Woogie-Clubs in Westberlin, die organisierte Beschaffung und das „Studium“ von Schund- und Schmutzliteratur waren die ideologische Nahrung dieser Gruppe. Die Verbindung zu Westberliner Agenten- und Spionagezentralen und die ihnen dort erteilten Terroraufträge führten die Angeklagten zur Begehung zahlreicher Verbrechen. Zerstörung von Fensterscheiben in öffentlichen Gebäuden, Steinwürfe auf Eisenbahnzüge, Zerstörung von Türen, Zäunen, Straßenlaternen und Isolatoren, Einbrüche, Plünderungen, Diebstähle, Errichtung von Autofallen, Ver- 368;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 362 (NJ DDR 1955, S. 362) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 362 (NJ DDR 1955, S. 362)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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