Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 360

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 360 (NJ DDR 1955, S. 360); Schund und Schmutz ist Gift für die ganze deutsche Jugend! Von MARTIN TEUBER, Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin Am 18. Mai 1955 fand in Berlin eine öffentliche Veranstaltung des „Kuratoriums zum Kampf gegen die Vergiftung unserer Jugend durch Schund und Schmutz“ statt, die den Zweck hatte, die Hintergründe der Verseuchung unserer Jugend durch eingeschmuggelte Schund- und Schmutzliteratur und in Westberlin gezeigte Schundfilme aufzudecken und wirksame Abwehrmaßnahmen zu beraten. Die Veranstaltung wurde in der Form eines öffentlichen Prozesses durchgeführt, den der Vorsitzende des Kuratoriums, Prof. Dr. Steiniger, leitete. Im Namen aller Eltern und Erzieher erhob der Stadtschulrat von Groß-Berlin, Becher, öffentlich Anklage gegen die Verleger und Verbreiter der westlichen Schund- und Schmutzprodukte sowie gegen ihre Hintermänner und forderte die Sachverständigen und Zeugen auf, aus ihrer Sachkenntnis und aus eigenem Erleben den verheerenden Einfluß und die schädlichen Auswirkungen von Schund und Schmutz auf unsere Jugend zu beweisen und zu erläutern. Als Sachverständige und Zeugen bewiesen der Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin, der Kammergerichtspräsident, der Leiter der Abt. K. der Volkspolizei, der Vorsitzende des Elternausschusses einer Grundschule, der Direktor einer Zentralschule aus dem Bezirk Erfurt, der Direktor einer Berliner Grundschule, Mitglieder von Elternausschüssen aus Ost- und Westberlin, Vertreter des FDGB und des Kulturbundes, die Vorsitzende der Gemeinschaft zum Schutze der Kinder, der Jugendschriftsteller Georg W. Pijet, ein Psychiater, ein Pfarrer, ein westdeutscher Sozialfürsorger und der indische Schriftsteller Baiwant Gargi, daß die moralische Vergiftung der Jugend zu verheerenden Folgen führt und daß deshalb der Zusammenschluß aller friedliebenden und fortschrittlichen Menschen zum gemeinsamen Kampf gegen die westliche Unkultur dringend geboten ist. Die Aussagen wurden noch erhärtet durch die Tonbandaufnahme der Vernehmung des 13jährigen Mörders Rudi Sch. und einen Dokumentarfilm über seine grauenhafte Tat sowie durch einen Lichtbildervortrag, der an Hand von Originalen die Scheußlichkeiten und Gemeinheiten der comic-books nachwies. Das Kuratorium, dem namhafte Persönlichkeiten aus ganz Berlin, wie der Pädagoge Prof. Dr. Tacke, die Schriftstellerin Alex Wedding und der Stellvertreter des Oberbürgermeistes, Frau Schirmer-Pröscher, angehören, kam daher nach fast zehnstündiger Beweisaufnahme zu der Verurteilung der Schuldigen und zur Feststellung, daß Schund und Schmutz ein Teil der imperialistischen psychologischen Kriegsführung sind. Der öffentliche Prozeß hat mit aller Deutlichkeit die große Gefahr gezeigt, die der deutschen Jugend droht, wenn es nicht gelingt, der Seuche der Schund- und Schmutzliteratur in Westdeutschland Herr zu werden und ihr Eindringen in den demokratischen Sektor Berlins und in die Deutsche Demokratische Republik besser als bisher zu verhindern. v Die Bekämpfung von Schund und Schmutz kann selbstverständlich nur dann zum vollen Erfolg führen, wenn Menschen aller Schichten und aus allen Teilen Deutschlands daran mitwirken. Es ist aber auch klar, daß gerade diejenigen in diesem Kampf eine große Verantwortung tragen, deren Aufgabe es ist, der Verrohung unserer Jugend und der Kriminalität entgegenzutreten. Die Mitarbeiter der Justizorgane und der Staatsanwaltschaft müssen sich daher noch stärker als bisher dieser Aufgabe widmen und durch Aufklärung, aber auch durch die richtige und strenge Anwendung der bisher auf diesem Gebiet .noch mangelhaften Gesetze dieser Gefahr wirksamer entgegentreten. Jeder Staatsfunktionär muß sich in vollem Umfang über die Schund- und Schmutzliteratur und ihre Auswirkungen sowie über die politischen Hintergründe informieren, um die Gefahr richtig einschätzen und die notwendigen Lehren daraus ziehen zu können. Von diesem Standpunkt aus ist auch zu erwägen, ob nicht weitere Kuratorien in den größeren Städten der Deutschen Demokratischen Republik und Westdeutsch- lands gegründet sowie weitere Prozesse durchgeführt werden sollten. Selbst wenn die Forderung des Berliner Kuratoriums nach wirksameren Schutzgesetzen für unsere Jugend gegen Schund und Schmutz schon bald erfüllt werden sollte, bleibt die weitere Aufklärung unserer gesamten Bevölkerung gegen die westliche Unkultur weiterhin dringend notwendig. Die Berliner Veranstaltung hat bereits vielen hundert Menschen, die als Pädagogen, Jugendpfleger usw. tätig sind, sowie Mitgliedern von Elternausschüssen und Werktätigen aus Produktionsbetrieben Hinweise für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegeben. Auch die Vorbereitung des Prozesses, die unter starker Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Kammergerichts vor sich ging, gab den zuständigen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen wertvolle Anregungen für ihre Arbeit. Die ausführliche Berichterstattung über diesen Prozeß ist nicht nur deshalb gerechtfertigt, weil wie die Erfahrung lehrt schon viele gute Aktionen mit ihrer Durchführung leider ihr Ende fanden und die Auswertung nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit erfolgte, . sondern vor allem deshalb, weil die Aussagen der Sachverständigen und Zeugen eine derartige Fülle von Material und überzeugenden Tatsachen gebracht und die Hintermänner und ihre Beweggründe so schonungslos entlarvt haben, daß selbst diejenigen, die von Berufs wegen seit Jahren mit diesen Problemen befaßt sind, am Ende der Beweisaufnahme erschüttert waren. * Die Beweisaufnahme ging davon aus, daß in Westdeutschland und in Westberlin die Jugendkriminalität in geradezu erschreckendem Maße anstieg, während sie in der Deutschen Demokratischen Republik und im demokratischen Sektor von Berlin erheblich zurückgegangen ist. In Westdeutschland, wo man nur wenigen Jugendlichen eine Lehr- und Arbeitsstelle bieten kann, weist die Kriminalstatistik in der zweiten Hälfte des Jahres 1954 rund 16 000 von Jugendlichen begangene Verbrechen aus. Von den Tätern waren 10 000 zwischen 16 und 18 Jahre alt, die übrigen 6000 dagegen erst 14 und 15 Jahre. Im einzelnen handelt es sich um folgende Delikte: 7500 einfache Diebstähle, 3000 schwere DiebsKfihle, 43 bewaffnete Raubüberfälle, 36 Notzuchtverbrechen, 384 Fälle von Unzucht mit Kindern, 96 Fälle von widernatürlicher Unzucht, 37 Abtreibungen, 13 Verbrechen der Blutschande, 700 Fälle von Volltrunkenheit und 27 Brandstiftungen. Allein in Bayern gab es z. B. in der größten Notzeit nach dem Kriege im Jahre 1946 nur 6000 kriminelle Jugendliche, 1953 dagegen 18 000, davon 1207 Kapitalverbrecher gegenüber 152 im Jahre 1946. Nach einer Westberliner Statistik sind bei 42 Prozent der in Westberlin begangenen Verbrechen die Täter Jugendliche. Aus dem Westberliner „Statistischen Jahrbuch“ geht hervor, daß im Jahre 1953 fast die Hälfte aller Mord- und Todschlagsfälle und etwa drei Viertel der Raub- und Erpressungsfälle auf das Konto jugendlicher Täter gehen. Vor dem Kuratorium teilte ein westdeutscher Sozialfürsorger mit, daß in Westdeutschland 80 Prozent der zahlreichen Autodiebstähle von Jugendlichen ausgeführt werden. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß das „Petrus-Blatt“ (München) feststellen muß, daß die Jugendkriminalität in den USA bei gleichzeitiger ständiger Abnahme des Durchschnittsalters der Täter heute 33,4 Prozent höher liegt als in den Jahren 1937/39. Nach den Feststellungen des westdeutschen Bundesamts für Statistik war bei den Verbrechen der Jugendlichen im zweiten Halbjahr 1954 in 90 Prozent der Fälle der Einfluß der Schundliteratur die Ursache dieser Taten. So schildert z. B. das Westberliner „Eltemblatt“ (Nr. 8/54) unter der Überschrift „Im Namen besorgter Eltern“ folgenden Fall: „Ein 15jähriger Junge liest einen Schundroman. Bei der Lektüre packt ihn eine satanische Idee: Wie ist es, wenn ein Mensch aufgehängt wird? Er 56 0;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 360 (NJ DDR 1955, S. 360) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 360 (NJ DDR 1955, S. 360)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Straftaten, vor allem provokativ-demonstrative Handlungen, zu verhindern und zurückzudrängen; die ideologische Erziehungsarbeit der Werktätigen zu verstärken, der politisch-ideologischen Diversion entgegenzuwirken sowie die Wirksamkeit von Aktivitäten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit den Menschen, Bürokratismus, Herzlosigkeit und Karrierestreben, Vergeudung von finanziellen und materiellen Fonds, Korruption und Manipulation. Ähnlich geartete Anknüpfungspunkte ergeben sich für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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