Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 359 (NJ DDR 1955, S. 359); Bezirkes, auf die besonders der Leiter der Justizverwaltungsstelle Dresden als Tätigkeitsgebiet der Schöffen hinwies. Sache der Justizorgane ist in erster Linie die Zusammenfassung der Schöffen an den Gerichten. Diesem Kern der besten Schöffen sollte auch allein die Bezeichnung „Schöffenaktiv“ Vorbehalten bleiben; seine Aufgabe wird vor allem die Mitwirkung bei der Organisation der Schulung, bei der Planung des Einsatzes der Schöffen und bei der Erziehung der Schöffen zur richtigen Ausübung ihres Amtes sein. Es bestand Klarheit darüber, daß die Bildung solcher Schöffenaktivs nicht administrativ angeordnet werden kann. Die Richter des Kreisgerichts müssen vielmehr anleitend dahin wirken, daß die Schöffen selbst aus eigener Initiative zur Bildung eines solchen Aktivs schreiten, das sich Schritt für Schritt seine Aufgaben stellt. Dabei wird zunächst jedenfalls den Schöffen, die bereits in der vorigen Wahlperiode tätig waren, die führende Rolle zukommen. Die Richter sollen sich das Ziel setzen, etwa bis zum Oktober die Bildung der Schöffenaktivs zu erreichen. Hierbei müssen die Instrukteure der Justizverwaltung ihre Aufmerksamkeit auf alle Erscheinungsformen des Schöffenaktivs lenken und für eine schnelle Verallgemeine- rung guter Beispiele sorgen, damit auf der Grundlage aller Erfahrung eine einheitliche Regelung vorbereitet werden kann. Die Zusammenfassung der Schöffen eines Betriebes, die man etwa als „Schöffenkollektiv“ bezeichnen könnte, wird man in erster Linie den gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes überlassen, wobei die Richter Anregung und Hilfe geben können. Über Schöffenkonferenzen berichtete vor allem der Leiter der Justizverwaltungsstelle Potsdam1). Auch die Durchführung der Schöffenkonferenzen wurde als wichtige Maßnahme für die weitere Verbesserung der Schöffenarbeit erkannt. Wie beim Schöffenaktiv bestand aber Klarheit darüber, daß die Schöffenkonferenzen nicht bis ins einzelne administrativ angeordnet werden können, sondern daß man sich auch hier zunächst auf die Forderung beschränken soll, im Laufe dieses Jahres noch eine Schöffenkonferenz bei jedem Kreisgericht und eine Bezirksschöffenkonferenz durch-zufüjjiren. Man muß den neuen Schöffen erst Gelegenheit geben, sich in ihre Pflichten hineinzufinden und selbst Erfahrungen zu sammeln. Die Entwicklung der Arbeit mit den Schöffen stellt der Justizverwaltungsstelle eine wichtige neue Aufgabe: Sie wird vor allem durch ihre Instrukteure alle Keime des Neuen beobachten und jedem Zurückbleiben eines Kreisgerichts sofort abhelfen müssen. Über alledem darf aber, wie der Minister im Schlußwort eindeutig betonte, nicht vergessen werden, daß die Hauptaufgabe aller Gerichte die Rechtsprechung ist und daß ihre Verbesserung das Hauptziel aller einzelnen Formen der Justizarbeit ist. Die Kritik, die einige Diskussionsredner an der Arbeit des Ministeriums übten, traf nicht die Fehler, die das Ministerium selbst als wesentlich erkannt hatte: die Instruktionen wurden zu sehr unter organisatorischen, zu wenig unter politischen Gesichtspunkten durchgeführt; durch unrichtige Einschätzung der Stellung der Verkehrsgerichte machte sich erst nachträglich eine Durchführungsbestimmung zum GVG erforderlich* * 5); die Einhaltung der Termine, die eine Frage der Gesetzlichkeit ist, wurde anfangs nicht ernst genug genommen. Richtig und begründet war die Kritik des Kreisgerichtsdirektors Neumann (Güstrow) an der Disposition des Referats, die keine Disposition, sondern fast ein vollständiges Referat war und deshalb zum Ablesen verleitete. 4) Über die Erfahrungen mit den Schöffenkonferenzen im Bezirk Potsdam wird Streit im nächsten Heft berichten. 5) vgl. NJ 1955 S. 102. Zutreffend war die vor allem in den Schlußfolgerungen des Bezirks Leipzig getroffene Feststellung, daß bei einer Beteiligung verschiedener Organe des Staates an einer Maßnahme zweckmäßig eine zentrale Stelle der Anleitung gebildet wird, damit die Anleitung nach unten einheitlich und nicht „zweigleisig“ (d. h., wie bei der Schöffenwahl, getrennt für die Organe der Justiz und die örtlichen Organe des Staates) erfolgt. Die Tagung festigte die Überzeugung, daß nicht nur die Schöffen selbst mit großer Begeisterung ihre neue Funktion übernommen haben, sondern daß die Durchführung der Wahlen alle Mitarbeiter der Justiz begeistert hat. Es kommt nun darauf an, daß dieser Schwung und dieser Elan nicht durch müdes Nachlassen, Urlaubsstimmung und die Vorstellung, nun habe man zunächst genug getan, einschläft. Der Beginn ihrer Tätigkeit darf für die Schöffen keine Enttäuschung werden, sondern muß ihre Bereitschaft zur Mitarbeit noch weiter steigern. Die wichtigsten Ergebnisse der Tagung wurden in „Schlußfolgerungen“ zusammengefaßt, die nachstehend wiedergegeben werden. Schlußfolgerungen 1. Die Schöffenwahl hat das Ergebnis gehabt, daß eine beträchtliche Anzahl wertvoller neuer Kräfte ihre Tätigkeit an den Gerichten aufnehmen. Das Ergebnis der Schöffenwahl gibt die Voraussetzung dafür, daß die Tätigkeit der Gerichte nunmehr eine höhere Stufe erreicht. 2. Die Begeisterung, die Mitarbeiter der Justiz und Schöffen bei der Wahl gezeigt haben, ist wach zu halten und zu entwickeln. Die Direktoren der Gerichte und die Instrukteure der Justizverwaltung müssen vor allem achten: a) auf eine regelmäßige, lebendige, wissenschaftlich fundierte Schöffenschulung; b) auf die Anleitung zur Bildung von Schöffenaktivs; c) auf die Unterstützung der Schöffen bei ihrer propagandistischen Tätigkeit in ihren Betrieben. 3. Die Erfahrungen der Schöffenwahl für die Instruktionstätigkeit sind festzuhalten und zwar im besonderen: a) Die Instruktionen müssen unter Berücksichtigung der politischen Schwerpunkte geplant und zum rechten Zeitpunkt durchgeführt werden; b) Schwerpunkte müssen nicht nur erkannt, sondern als solche auch behandelt werden, d. h. vor allem, Unwichtiges muß beiseite geschoben werden; c) die Feststellung eines Fehlers muß mit sofortiger Hilfe an Ort und Stelle verbunden werden; d) den Ursachen eines Fehlers ist bis zur Wurzel nachzugehen. 4. Die demokratische Gesetzlichkeit muß weiter gefestigt werden. Die Organe der Justiz müssen Vorbilder in der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit sein. Sie müssen den Inhalt der Gesetze richtig erkennen und dürfen nicht vor Auffassungen zurückweichen, die die Gesetzlichkeit mißachten. 5. Der gute Kontakt, der mit anderen Stellen des Kreises und des Bezirkes gewonnen ist, muß ausgebaut werden. Das gilt besonders auch für die Beziehungen zur Presse. 6. Das Vertrauen der Bevölkerung zur Justiz muß weiter gefestigt werden: Wo in Gemeinden und Betrieben keine Wahlversammlungen stattgefunden haben, müssen gut vorbereitete Justizausspracheabende durchgeführt werden. Erreichte Erfolge sind weiter auszubauen. 359;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 359 (NJ DDR 1955, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 359 (NJ DDR 1955, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern durch Wiedergutmachung und Bewährung sowie auf die Überwindung des durch die hervorgerufenen Schadens oder Gefahrenzustandes oder auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet. verdienen in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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