Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 357 (NJ DDR 1955, S. 357); Dann entfällt uns gegenüber der Vorbehalt des Art. 53 Satz 3 der UN-Charta. Dann tritt dieses Deutschland in den Kreis der gleichberechtigten friedliebenden Völker ein, die gemäß Art. 1 der Charta von San Franzisko durch wirksame Kollektivmaßnahmen den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit selbst garantieren. Dabei sind unter den Voraussetzungen des Art. 52 der Charta auf das gleiche Ziel gerichtete regionale Abmachungen und Einrichtungen völkerrechtlich nicht nur zugelassen, sondern sogar erwünscht. Eine solche' Abmachung aber ist die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in der Moskauer Konferenz europäischer Staaten zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa eingegangen, und zur Mitwirkung an der Schaffung entsprechender Einrichtungen, insbesondere eines gemeinsamen Oberkommandos zum Schutz gegen Aggression und Intervention, ist sie gegebenenfalls entschlossen. Damit ist die Deutsche Demokratische Republik ihrer nationalen Verantwortung und zugleich ihrer internationalen Verpflichtung gefolgt. Damit hat sie der Erlangung der Souveränität durch einen künftigen deutschen Gesamtstaat vorgearbeitet. Die aktive Einreihung der Deutschen Demokratischen Republik in das Friedenslager, das für ein kollektives Sicherheitssystem aller europäischen Staaten eintritt, ist die Reaktion des Rechts auf den Rechtsbruch, ist die souveräne Reaktion einer realen Demokratie auf die zum Faschismus drängende Entwicklung des heutigen Vasallen-Regimes in Westdeutschland, ist die Wahrnehmung der nationalen Rechte und der internationalen Pflichten des deutschen Volkes, deren Preisgabe und Verletzung durch die Bonner Regierung Voraussetzung und Inhalt der Pariser Pakte ist. Der Kampf aller deutschen Patrioten in der Deutschen Demokratischen Republik wie in der Bundesrepublik gilt der Wiedervereinigung der Nation in einem demo- kratischen friedliebenden deutschen Staat. Die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik führt diesen Kampf gestützt auf ihren Staat, der ein Garant der Lösung der nationalen Frage auf einer solchen friedlichen und demokratischen Grundlage durch das deutsche Volk selbst ist. Die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Re- publik kann sich dabei auf die Solidarität der acht europäischen Staaten stützen, die auf der Moskauer Konferenz ein partielles europäisches Sicherheitssystem vereinbart haben und die bereit sind, zu diesem Zweck mit allen europäischen Staaten zusammenzuarbeiten, die den Weg eines kollektiv gesicherten festen und dauerhaften Friedens in Europa zu beschreiten wünschen. Das ist eine große Stärkung unseres nationalen Kampfes und der nationalen Sicherheit aller unserer Nachbarn. Die Patrioten in der Bundesrepublik und das ist heute schon die durch das Bonner Parlament nicht repräsentierte Mehrheit der Bevölkerung Westdeutschlands müssen ihren Kampf zur Zeit im Widerstand gegen eine antinationale, militaristische Vasallenpolitik führen. Dieser Widerstand ist im höchsten Grade legitim. Nicht umsonst haben die USA, die UdSSR, England und schließlich auch Frankreich das deutsche Volk im Potsdamer Abkommen für das Schicksal verantwortlich gemacht, das ihm und der ganzen Welt der deutsche Militarismus und Faschismus bereitet hat. Der Kampf unseres Volkes wird auch im Westen Deutschlands Verhältnisse schaffen, die eine Wiedervereinigung beider Teile Deutschlands auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage ermöglichen. Das gegenwärtige Regime ist nicht unsterblich. Ein demokratisches Regime in der Bundesrepublik wird die rechtswidrigen Pariser Pakte annullieren und gemeinsam mit der Deutschen Demokratischen Republik unsere nationale und internationale Aufgabe lösen: ein einiges, friedliches Deutschland in einem einigen, friedlichen. Europa. Arbeitstagung im Ministerium der Justiz zum Abschluß der Schöffenwahlen Am 6. und 7. Juni 1955 wurde auf einer Tagung mit den Leitern der Justizverwaltungsstellen und den Direktoren der Bezirksgerichte im Ministerium der Justiz eine abschließende Auswertung der Schöffenwahlen 1955 vorgenommen. Zu der Tagung waren audi die Direktoren der Kreisgerichte Aue, Biitzow, Güstrow, Hoyerswerda, Jena-Stadt, Jüterbog, Leipzig-Land, Meißen, Merseburg, Weißenfels und Stralsund sowie Vertreter der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Staatssekretariats für Innere An-/' gelegenheiten, also der staatlichen und gesellschaftlichen Stellen, die mit Träger oder durchführende Organe der Schöffenwahlen gewesen waren, eingeladen. Wir denken, daß diese Tagung auch für die Vertreter der Nationalen Front und des FDGB, die der Einladung Folge geleistet hatten, auch über die Frage der Schöffenwahlen hinaus von Interesse gewesen ist. Daß sich nach dem ausführlichen Referat des Ministers der Justiz 20 Diskussionsredner an der Aussprache beteiligten, beweist, welche belebende und begeisternde Wirkung von der Durchführung der Schöffenwahlen für die gesamte Arbeit der Justiz ausgegangen ist. Uber die abschließende Auswertung der Schöffenwahlen hinaus kam der Tagung zugleich die Bedeutung zu, neue Aufgaben sowohl für die Arbeit mit den Schöffen als auch unter Verallgemeinerung der Erfahrung der Schöffenwahlen für die gesamte Arbeit der Justiz zu stellen. In dem Referat des Ministers wurde das Ergebnis der Schöffenwahlen, aus dem dann die Schlußfolgerungen gezogen wurden, unter folgenden Gesichtspunkten behandelt: Die ideologische Arbeit während der Wahlperiode und ihr Ergebnis; die Mitwirkung der Parteien, Massenorganisationen und anderer Staatsorgane bei der Durchführung der Wahlen; die Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit; allgemeine Erfahrungen für die Methoden der Leitung, insbesondere der Instruktion1); die politische Massenarbeit während der Wahlen, insbesondere die Arbeit der Presse. Dabei kam eine Reihe der Tatsachen ausführlich zur Sprache, die bereits in der „Neuen Justiz“*) der Forderung „Die Erfahrungen der Schöffenwahlen sorgfältig auswerten“ zugrunde gelegt wurden und die im Zusammenhang mit diesem Bericht nochmals gelesen werden sollten. Zahlreiche Beispiele bewiesen die Richtigkeit der gegebenen Einschätzung und ihre Übereinstimmung mit den Beobachtungen in den Bezirken. Dabei brachte es die Natur einer kritischen Würdigung mit sich, daß das Referat und auch die Diskussionsbeiträge vor allem eine Reihe von Schwächen und negativen Erscheinungen behandelten, ohne daß damit die im ganzen gesehen positive Einschätzung der Wahlen abgeschwächt wurde. Referat und Diskussion recht-fertigen zwei grundlegende, wichtige Feststellungen: 1. Es zeigte sich auch hier, ähnlich wie bei der Volkswahl Ende des vergangenen Jahres, daß das Bewußtsein der Werktätigen höher ist als das mancher Funktionäre, die die Kraft der Arbeiterklasse und die Rolle der Arbeiterklasse im Staat der Arbeiter und Bauern unterschätzten. Das zeigte sich vor allem in dem aus jedem Bezirk berichteten abwartenden Herangehen insbesondere der Funktionäre des FDGB hinsichtlich der Vorschläge von Schöffen aus Großbetrieben; sobald Richter und Staatsanwälte mit den Kollegen sprachen, war größte Bereitschaft zur Übernahme des Schöffenamtes vorhanden. So war es z. B. im VEB Schwermaschinenbau „Heinrich Rau“ in Wildau, in Buna und in anderen Betrieben. Besonderes Interesse bestand in allen Wahlver- 1 2 1) Die Frage der Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit und der allgemeinen Erfahrungen für die Methoden der Leitung werden im nächsten Heft in einem besonderen Artikel behandelt werden. 2) NJ 1955 S. 291 fl. 357;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 357 (NJ DDR 1955, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 357 (NJ DDR 1955, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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