Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 356

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 356 (NJ DDR 1955, S. 356); dieser demokratischen Weise geregelt wurde, fand seine Bestätigung in den Bestimmungen der Art. 53 Satz 3 und 107 der Charta der Vereinten Nationen. Am deutlichsten sagt das Art. 107: „Keine Vorschrift dieser Charta soll Maßnahmen hinfällig machen oder ausschließen, die einen Staat betreffen, der während des zweiten Weltkrieges ein Feind eines der Signatarstaaten dieser Charta war, und die als Folge dieses Krieges von den für diese Maßnahmen verantwortlichen Regierungen ergriffen oder veranlaßt worden sind.“ Diese historisch gerechte und selbstverständliche Sonderregelung besagt in bezug auf den deutschen Hauptaggressor: Solange in Deutschland oder einem Teil Deutschlands nicht in einer von allen hauptverantwortlichen Mächten gemeinsam anerkannten Weise Militarismus und Faschismus aus dem staatlichen Leben ein für alle Male verschwunden sind, sofern vielmehr innerhalb dieser Periode Militarismus und Faschismus erneut die Staatsgewalt erlangen, wie das bei dem heutigen Regime der Remilitarisierung in Westdeutschland auf Grund der Ratifizierung der Pariser Pakte der Fall ist, gibt es für ein derartiges deutsches Regime keine Berufung auf die in der UN-Charta verbürgten demokratischen Prinzipien des Völkerrechts. Das scheint mir Inhalt und Sinn der erwähnten Artikel der Charta von San Franzisko zu sein, auf die sich die Großmächte schon in Kapitel XII Absatz 2 der Vorschläge von Dumbarton Oaks geeinigt hatten. Die Ausschaltung der Möglichkeit neuer verbrecherischer Aktionen des deutschen Militarismus in der Zukunft das war das Hauptziel der Anti-Hitler-Koalition, für dessen Erreichung die friedliebenden Völker, allen voran das Sowjetvolk und nächst ihm das heroische polnische Volk, die schwersten Opfer auf sich genommen haben. Dieses Ziel ist uns aus Äußerungen Stalins und Molotows gut bekannt. Ich möchte eine weniger bekannte Äußerung Roosevelts zitieren, der am 1. März 1945 nach seiner Rückkehr von Jalta in einer Botschaft an den amerikanischen Kongreß erklärte: „Unser Ziel bei der Behandlung Deutschlands ist einfach es ist, den Frieden der künftigen Welt zu sichern. Zu viele Erfahrungen haben bewiesen, daß dieses Ziel unerreichbar ist, wenn Deutschland irgendeine Möglichkeit zu einer aggressiven Kriegsführung erlaubt wird. Dieses Ziel wird dem deutschen Volke nicht schaden. Im Gegenteil, es soll geschützt werden vor einer Wiederholung des Schicksals, das der Generalstab und das Kaisertum ihm früher aufgezwungen haben, und das der Hitlerismus ihm jetzt wiederum in hundertfach verstärkter Form aufzwingt. Es will einen Krebsschaden vom deutschen Körper entfernen, der für Generationen nur Elend und Schmerz für die ganze Welt hervorgebracht hat Die Wiederherstellung der Macht dieses Hauptaggressors und das Eingehen eines offenen Kriegsbündnisses mit ihm durch die NATO-Staaten unter Führung der USA verletzen daher von vielen speziellen Verträgen wie dem französisch-sowjetischen und dem britischsowjetischen abgesehen die in der UN-Charta niedergelegte Regelung des Art. 107. Auch durch eine formelle Ratifikation kann deshalb das völkerrechtswidrige Pariser Paktsystem keine verpflichtende Kraft für die Völker der betreffenden Staaten, zum Beispiel für die Bevölkerung Westdeutschlands, erlangen. Natürlich mindert diese rechtliche Nichtigkeit nicht seine tatsächliche Gefährlichkeit für die Völker der Welt und ganz besonders auch für unser deutsches Volk. Diese Gefahr kann nur beseitigt, das Völkerrecht kann nur wiederhergestellt, die UN-Charta nur verwirklicht werden, wenn die friedliebenden Völker sich gegen diese Gefahr zusammenschließen und gemeinsam handeln. Dabei ist für alle Völker des demokratischen Lagers und die friedliebenden Massen in den anderen Staaten das Bewußtsein, das Recht auf ihrer Seite zu haben, eine Stütze in ihrem Kampf und ein Garant ihres Sieges. Darum entsprechen die in Moskau und auf Grund der Moskauer Deklaration getroffenen Verein- barungen der acht Mächte nicht nur dem Wunsch und dem Lebensinteresse der Bevölkerung in der Deutschen Demokratischen Republik, sondern auch dem Rechtsbewußtsein des deutschen Volkes. Die Ratifikation der Pariser Verträge durch die Organe der Bundesrepublik hat eine neue Lage geschaffen, die sich dahin zusammenfassen läßt, daß ein remilitarisiertes Westdeutschland in der Hand der alten faschistischen Kriegsverbrecher und anderer Revanchepolitiker mit dieser Politik ebenso wie das Nazi-Reich aufhört, ein friedliebender Staat zu sein. Es scheint mir in diesem Zusammenhang wichtig, dazu Stellung zu nehmen, daß sich der Adenauer-Staat mit dem Hitler-Reich rechtlich identifiziert. Das ist eine juristisch haltlose, annexionistisch gedachte, nur zur „Rechtfertigung“ einer gewaltsamen „Gleichschaltung“ der Deutschen Demokratischen Republik bestimmte Konstruktion. Der Bonner Separatstaat, der nach Weisungen der westlichen Besatzungsmächte auf den Trümmern des faktisch und rechtlich untergegangenen Deutschen Reiches von 1945 geschaffen wurde, kann natürlich aus der Behauptung, mit dem Leichnam des „Dritten Reiches“ identisch zu sein, keine Rechte für sich herleiten. Daran kann auch die dem Effektivitätsprinzip widersprechende Anerkennung eines Teiles Deutschlands als Gesamtdeutschland durch die Vertragspartner Adenauers rechtlich nichts ändern. Richtig ist aber, daß das zur Zeit die Bundesrepublik beherrschende Regime mit der Ratifikation und der beginnenden Durchsetzung der Pariser Pakte die völkerrechtswidrige, verbrecherische Politik des Hitler-Regimes fortzusetzen beginnt und insoweit einrückt in die völkerrechtliche Sonderstellung, in die dieses Regime Deutschland schließlich gebracht und die in Art. 107 der UN-Charta ihren Ausdruck gefunden hat. Es ist nicht verwunderlich, daß bestimmte Kreise in Westdeutschland gerade diese antifaschistische Sonderregelung der UN-Charta als diskriminierend angreifen. Professor Erich Kaufmann, der Apologet Wilhelms II, Hitlers und Adenauers, bezeichnete das Potsdamer Abkommen im Prozeß der Bonner Bundesregierung gegen die Kommunistische Partei Deutschlands als eine „leere Hülse“, und der Heidelberger Völkerrechtslehrer Professor Wahl, Bundestagsabgeordneter der Adenauer-Partei und erster Vorsitzender der westdeutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, schrieb mir vor einiger Zeit, es sei angesichts der diskriminierenden Bestimmungen in den Art. 53 und 107 der UN-Charta schwer, die Bevölkerung der Bundesrepublik er meint vermutlich: gewisse Kreise in Bonn für die Sache der UN zu gewinnen. Wen diskriminieren aber diese Bestimmungen anders als den aggressiven deutschen Militarismus? Seiner Rehabilitierung und Restaurierung dient die gegenwärtige Politik der Bundesregierung in aller Offenheit. Einem solchen Unrecht staatlicher Repräsentanten auf einem Teilgebiet der eigenen Nation keinen Widerstand entgegenzusetzen, hieße aber, es begünstigen. Welche Nation hätte mehr Grund, diesen Vorwurf zu scheuen als unser deutsches Volk, in dessen Namen das Hitler-Regime den Bruch des internationalen Rechts zum System seiner Außenpolitik machte, Aggression, Intervention und Annexion, Verschleppung und Geno-cidium unter dem Losungswort des Anti-Kommunismus schon einmal als „Neuordnung Europas“ deklarierte! Das deutsche Volk ist aber nicht nur um der Ehre seines Namens willen, sondern auch deshalb zum Kampf gegen die Wiederherstellung des aggressiven deutschen Militarismus und seiner faschistischen Europa-Politik verpflichtet, weil ihm wie wir wissen nur unter dieser Voraussetzung in Potsdam die Wiederherstellung seiner nationalen Unabhängigkeit und Gleichberechtigung von den friedliebenden Völkern zugesichert werden konnte und zugesichert wurde. Für den Fall freilich, daß die eigenen Anstrengungen unseres Volkes die Wiederherstellung seines Lebens auf einer demokratischen friedlichen Grundlage verbürgen, so daß Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann, ist uns mit ebenso klaren Worten unser Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt durch das Potsdamer Abkommen gewährleistet worden. 356;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 356 (NJ DDR 1955, S. 356) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 356 (NJ DDR 1955, S. 356)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

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