Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 343 (NJ DDR 1955, S. 343);  a c h r i c h 1 e n Erweiterte Präsidiumssitzung der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen Höhepunkt der Präsidiumssitzung vom 6. Mai 1955 war die Annahme einer Entschließung, die die organisatorische Vereinigung der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen in der DDR mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen in der Bundesrepublik vorsieht. Dieser Beschluß hat folgenden Wortlaut: „Ausgehend von der Empfehlung des Exekutivkomitees der Weltföderation der Gesellschaften für die Vereinten Nationen anläßlich ihrer 9. Vollversammlung in Genf im September 1954, eingedenk der guten Zusammenarbeit von Mitgliedsgesellschaften aus Ländern mit verschiedener ökonomischer, sozialer und politischer Struktur innerhalb der Weltföderation, überzeugt, daß die gleiche Möglichkeit erst recht zwischen den beiden deutschen UN-Gesellschaften gegeben sein sollte, schlägt das Präsidium der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen in der Deutschen Demokratischen Republik der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen ln der Deutschen Bundesrepublik die organisatorische Vereinigung vor und beauftragt den Präsidenten, die Auffassungen des Präsidiums in dieser Angelegenheit dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen zu übermitteln.“ Nachdem alle bisherigen Versuche des Präsidiums der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen, gemeinsame Seminare mit der westdeutschen Gesellschaft füi die Vereinten Nationen durchzuführen oder sonst in einen Kontakt zu kommen, der eine Verschmelzung gemäß den Empfehlungen des Exekutivkomitees des Weltbundes der UN-Gesellschaften in Genf vom 23. Oktober 1954 mit sich bringen konnte, an der Haltung der westdeutschen Vereinigung gescheitert sind, kommt dem obigen Beschluß erhöhte Bedeutung zu. Der Präsident der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen, Prof. Dr. Steiniger, gab der Erwartung und Hoffnung Ausdruck, daß es zu der 10. Tagung des Weltbundes, die im September 1955 in Bangkok stattfindet, gelingen möge, die Verschmelzung beider Vereinigungen herbeizuführen, um auch damit zur Entspannung der internationalen Lage beizutragen und weitere Voraussetzungen für eine friedliche Wiedervereinigung beider Teile Deutschlands zu schaffen. Im übrigen nahmen die Teilnehmer an der erweiterten Präsidiumssitzung einen interessanten Rechenschaftsbericht des Vizepräsidenten Wünsche über die Tätigkeit der Liga seit ihrer Gründung entgegen. In Verfolgung der drei Hauptaufgaben der Liga: Sicherung des Friedens, Unterstützung der Charta der Vereinten Nationen und Einbeziehung eines unabhängigen, friedliebenden und demokratischen Deutschlands in die UN wurde im ver- gangenen Jahr ein Seminar über die Deklaration der Menschenrechte, über Fragen des Selbstbestimmungsrechts der Nationen und des nationalen und kolonialen Befreiungskampfes durchgeführt. Uber den Inhalt dieses Seminars gab insbesondere der Senior der deutschen Rechtswissenschaft, Nationalpreisträger Prof. Dr. Dr. Baumgarten, Aufschluß. Seine Ausführungen gipfelten darin, daß das Selbstbestimmungsrecht der Nationen an die Spitze einer Konvention über die Menschenrechte gehöre, da seine Verwirklichung die Voraussetzungen für die Anerkennung und Sicherstellung individueller Menschenrechte schafft. Von den weiteren verschiedenen Veranstaltungen der Liga, über die z. T. auch in der Presse berichtet worden war, soll insbesondere diejenige in der Humboldt-Universität zu Berlin erwähnt werden, in der der Unterschied zwischen den UN und der Weltföderation für die Vereinten Nationen und das Verhältnis zwischen der Deutschen Liga und der westdeutschen Organisation behandelt wurde. Die in der Zwischenzeit gegründeten Arbeitsgruppen, vor allem ln Berlin und Babelsberg, beschäftigten sich mit Fragen der Charta der Vereinten Nationen und sollen weiter ausgebaut werden. Hervorgehoben wurde ferner die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Deutschen Friedensrat. Geplant ist die Teilnahme der Liga an Tagungen in Genf und in Westdeutschland, die sich ebenfalls mit der Frage der Menschenrechte und der Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiete beschäftigen werden. An Publikationen der Deutschen Liga ist vorläufig nur eine erste Broschüre „Was will die Deutsche Liga für die Vereinten Nationen?“ erschienen. Weitere Broschüren sind in Arbeit, insbesondere ein Jahrbuch für Außenpolitik und internationale Beziehungen, das Beiträge über die Pariser Verträge, zur Frage des Selbstbestimmungsrechts der Nationen, über die Methoden des Emanzipationskampfes der kolonialen und halbkolonialen Völker seit dem zweiten Weltkrieg u. a. m. enthalten soll. Für die Mitarbeit an diesem Jahrbuch sind bedeutende, auch internationale Wissenschaftler gewonnen worden. In der lebhaften Diskussion wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, daß die Liga und ihre Aufgaben noch zu wenig bekannt seien und daß die der Liga angeschlossenen demokratischen Parteien und Organisationen mehr als bisher zu ihrer Popularisierung, z. B. bei der Verbreitung der Broschüren und mit anderen Mitteln, beitragen müßten. Die Juristischen Fragen werden, wie sich schon aus der Aufgabenstellung der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen ergibt, weiterhin im Vordergrund bleiben, wenn es auch wichtig erscheint, sich ebenso mit anderen Problemen, z. B. Weltgesundheitsfragen, Umgang mit Kindern, Frauenfragen, zu beschäftigen und diese vom Standpunkt der Förderung der Aufgaben der Vereinten Nationen zu behandeln. Mit der Annahme einer Entschließung, die u. a. alle friedliebenden Menschen in ganz Deutschland aufford n't, den Wiener Appell des Weltfriedensrates gegen die Entfesselung eines Atomkrieges zu unterzeichnen, wurden die wesentlichen künftigen Aufgaben der Deutschen Liga der Vereinten Nationen festgelegt. Dr. Rolf Helm, Berlin Aus der Praxis für die Praxis Haftung der Eisenbahn nach §§ 82, 83 EVO und Versicherungsschutz Der Auffassung Nathans (NJ 1955 S. 119), daß grundsätzlich für die Eisenbahn eine Gefährdungshaftung besteht und daß § 83 EVO die Ausnahmefälle regelt, ist in vollem Umfang zuzustimmen. Entgegen der Meinung der RBD Dresden (NJ 1955 S. 118), die das Urteil des BG Dresden vom 15. Februar 1954 (NJ 1954 S. 312) einer Kritik unterzieht, muß allgemein festgestellt werden, daß die Eisenbahn von der Ausnahmebestimmung des § 83 EVO einen viel zu weitgehenden Gebrauch gemacht und die Bedeutung dieser Bestimmung ständig verstärkt hat. Deshalb ist dem Urteil des BG Dresden zuzustimmen, wenn es sagt, daß nur solche Güter, die allein auf Grund ihrer natürlichen Beschaffenheit ohne andere als die üblichen Erschütterungen der Gefahr des Bruches ausgesetzt sind, unter die Bestimmungen des § 83 Abs. 1 EVO fallen. Analog sind die übrigen Haftungseinschränkungen des § 83 EVO anzuwenden. Es kann selbstverständlich nicht der Eisenbahn und ihren Prüfungsorganen allein überlassen bleiben zu entscheiden, welche Güter als empfindliche Güter i. S. des § 83 EVO anzusehen sind. Eine solche Entscheidung müßte vom Deutschen Amt für Material- und Waren- prüfung in objektiver Weise allgemeingültig getroffen werden, wobei selbstverständlich die Eisenbahn und alle Beteiligten das Recht haben, das Amt auf wichtige Umstände hinzuweisen (die Reichsbahn würde hierbei auf Grund der gesammelten Erfahrungen ihrer Prüfstellen noch erheblich im Vorteil sein). Durch eine derartige Regelung könnten die Güter, auf die Haftungsbeschränkungen gemäß § 83 EVO anzuwenden sind, soweit als möglich objektiv festgelegt werden. Dann wäre von vornherein die Möglichkeit ausgeschaltet daß die Bahn den Versuch macht, den Kreis der Güter, auf die die Ausnahmebestimmungen der EVO anzuwenden sind, beliebig zu erweitern. Wenn die Eisenbahn in diesem Falle besondere Umstände geltend machen will, die für eine mangelhafte Verpackung, schlechte Verstauung oder für ein anderes besonderes Verschulden des Absenders sprechen, dann muß sie den Tatbestand und die Sammlung von Belegen hierüber grundsätzlich allen zugänglich machen. Bisher legt sich die Bahn in der Feststellung des Tatbestandes immer noch Beschränkungen auf, die nicht mehr zu verantworten sind. Auf die knappen Angaben hin bürdet sie dann dem Amspruchsberechtigt.en durch Anwendung der Vermutungsklausel des § 83 Abs. 2 EVO die Beweislast auf. Wenn der Tatbestand aber so unvollständig festgelegt wird, dann kann der Anspruchs- 343;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Art und Zahl der Vortaten und der damit verbundenen Vorstrafen, die Einschlägigkeit und Rückfallintervalle außerordentlich differenziert. Für die Vorbeugung gegen die sind die Wirksamkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen voll zu nutzen. Zur allseitigen Informierung über die politischoperative Lage unter jugendlichen Personenkreisen, zur Einleitung gemeinsamer Maßnahmen mit dem Ziel der Bekämpfung der Erscheinungsformen der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit Auszüge aus meinen Referaten sowie andere Materialien zugegangen, in denen ich eine umfassende Einschätzung der Lage vorgenommen und bedeutende Orientierungen für die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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