Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 339

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 339 (NJ DDR 1955, S. 339); Prinzipien des sozialistischen Demokratismus hervor18). Andererseits aber könnte ohne diesen Demokratismus, ohne die aktive Heranziehung der Volksmassen zur Lösung der staatlichen und wirtschaftlichen Aufgaben den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten nicht gegenüber dem Widerstand der Ausbeuterklassen zum Durchbruch verholfen werden. Die Schöpferkraft der Volksmassen dieser Staaten ist die gesellschaftliche Kraft, die die Bedingungen schafft, auf Grund deren diese Gesetze wirken. Die Herausgabe der Sammlung ermöglicht nunmehr einem großen Teil von Lesern das Studium der Verfassungen und trägt so unmittelbar zur Lösung der staatsrechtlichen Probleme in der Deutschen Demokratischen Republik bei, hilft den Volksmassen in der Deutschen Demokratischen Republik, die Erfahrungen der Völker der Länder der Volksdemokratie für den Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik schöpferisch auszuwerten. Dadurch trägt sie zugleich zur Festigung der Freundschaft zwischen dem deutschen Volk und den Völkern der europäischen Länder der Volksdemokratie bei. Das Studium der Verfassungen der europäischen Länder der Volksdemokratie bedeutet eine Hilfe im Kampf des deutschen Volkes gegen die Remilitarisierung und Refaschisierung Westdeutschlands und die damit verbundene Zerstörung der bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten. Die Verfassungen zeigen, daß dort, wo die Arbeiterklasse im Bündnis mit den werktätigen Bauern und allen werktätigen Schichten die Macht ausübt, eine echte Demokratie vorhanden ist, d. h. wirklich die Werktätigen herrschen und ihre Rechte garantiert sind14). Die Verfassungen entlarven die imperialistischen Lügen von der angeblichen Unfreiheit der Werktätigen in den Volksdemokratien. Sie überzeugen von der Unbesiegbarkeit und Stärke der Volksdemokratien, denn sie bringen klar zum Ausdruck, daß die Völker sich ihre Errungenschaften niemals von imperialistischen Räubern werden nehmen lassen. So sagt zum Beispiel Artikel 78 der Verfassung der Volksrepublik Polen: „Die Verteidigung des Vaterlandes ist die heiligste Pflicht eines jeden Bürgers. Der Wehrdienst ist die patriotische Ehrenpflicht der Bürger der Volksrepublik Polen.“ 13) vgl. dazu die Artikel der Verfassungen über den Gesellschaftsaufbau Im Zusammenhang mit den entsprechenden Artikeln über Kompetenz, Aufbau und Tätigkeit der Vertretungsorgane. 14) vgl. dazu die Artikel der Verfassungen über den Gesellschaftsaufbau im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Grundrechte und Pflichten in den einzelnen Verfassungen. Bei der Einschätzung des vorliegenden Sammelbandes muß auch einiges zur Form gesagt werden. Als positiv ist zunächst hervorzuheben, daß die Herausgabe nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in der jeweiligen Originalsprache erfolgt ist. Das ermöglicht es dem Leser, selbst die Exaktheit der Übersetzung zu kontrollieren. Ferner ist hervorzuheben, daß alle sechs Verfassungen einheitlich übersetzt und redigiert wurden, so daß bestimmte staatsrechtliche Ausdrücke und Begriffe, z. B. die Bezeichnung der einzelnen Staaten, die Bezeichnung der örtlichen Organe der Staatsgewalt und der Verwaltungseinheiten in den einzelnen Ländern usw. nunmehr einheitlich ins Deutsche übertragen sind. Gerade bei der Bezeichnung der örtlichen Organe der Staatsgewalt der Volksrepublik Polen fällt jedoch auf, daß hier der Ausdruck Nationalräte und nicht wie bisher der Ausdruck Volksräte gebraucht wird15 16). Da das entsprechende Wort im Polnischen beide Übersetzungen zuläßt, hätte es hier einer Erklärung der Redaktion bedurft, warum sie von dem bisher üblichen Ausdruck abgewichen ist. Ein Mangel der Arbeit besteht m. E. darin, daß Übersetzer und Redaktion sich auf die Wiedergabe der Verfassungstexte selbst beschränkt haben, ohne die Änderungen zu berücksichtigen, die infolge der gesellschaftlichen Veränderungen in den einzelnen Republiken bis heute vorgenommen wurden. Das betrifft insbesondere die jeweiligen Bestimmungen über die örtlichen Organe der Staatsgewalt, die z. B. in der Tschechoslowakischen Republik durch die Gesetze vom 3. März 195418) und in der Ungarischen Volksrepublik durch das 8. Gesetz vom 25. September 1954 und das 10. Gesetz vom gleichen Tage weitgehend verändert wurden. Es hätte hier, wenn die gleichzeitige Veröffentlichung der entsprechenden Gesetze den Rahmen dieses Buches gesprengt hätte, wenigstens eines Hinweises auf diese Veränderungen bedurft. Zusammenfassend kann man sagen, daß die Herausgabe der mehrsprachigen Ausgabe der Verfassungen der europäischen Länder der Volksdemokratie eine wesentliche Bereicherung der juristischen Literatur in der Deutschen Demokratischen Republik darstellt, die von den Rechtswissenschaftlern und Mitarbeitern des Staatsapparates, insbesondere aber von allen Studie-' renden an den juristischen Fakultäten aufmerksam beachtet werden sollte. 15) vgl. Lehrmaterial für das Fernstudium der DASR „Walter Ulbricht“ 1953, S. 170 ff. 16) vgl. dazu Engelberg, Staat und Recht 1954, Heft 2, S. 241. Recht und Justiz in Westdeutschland Zum Erscheinen der 10. Auflage des RGR-Kommentars in Westdeutschland Im Jahre 1953 erschienen im Verlag de Gruyter in Berlin die ersten zwei Bände der 10. Auflage des „Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs“. Ihnen folgte im Jahre 1954 die Veröffentlichung des 3. Bandes. An dieser Neuauflage des RGR-Kommentars können die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik nicht achtlos Vorbeigehen. Sie veranlaßt vielmehr jeden rechtswissenschaftlich Interessierten zur kritischen Stellungnahme, denn die Grundtendenz des Kommentars ist darauf gerichtet, die den Bestrebungen des Monopolkapitals dienende Rechtsprechung der kapitalistischen Gerichte besonders des ehemaligen Reichsgerichts zu rechtfertigen. Auf der anderen Seite soll nicht unerwähnt bleiben, daß sich die Herausgeber unter dem Gesichtspunkt der Einheit unseres deutschen Vaterlandes* 1) bemühten, J) vgl. Vorwort zur 10. Auflage des RGR-Kommentars, Berlin 1953. Bd. I, S. VT. auch die Rechtsprechung und die Rechtswissenschaft der Deutschen Demokratischen Republik in ihrem Werk zu berücksichtigen. So findet man an zahlreichen Stellen sämtlicher bisher erschienener Bände Hinweise auf die Rechtsprechung unserer Gerichte. Das gleiche gilt auch für einige in der „Neuen Justiz“ veröffentlichte theoretische Abhandlungen. Dabei begnügen sich die Herausgeber in den meisten Fällen nicht nur mit dem einfachen Hinweis auf Entscheidungen oder Artikel, sondern nehmen in den Text des Kommentars oft ihre wichtigsten Leitsätze auf. Mit diesen Ausführungen soll nicht zum Ausdruck gebracht werden, daß die Bearbeiter des Kommentars einen erschöpfenden Überblick über die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik gegeben haben. Das gilt erst recht nicht von den Ergebnissen unserer jungen demokratischen Rechtswissenschaft. Trotzdem erkennen wir die Bemühungen der Verfasser an, einige Grundsätze der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft der Deutschen Demokratischen Republik den juristisch interessierten 339;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 339 (NJ DDR 1955, S. 339) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 339 (NJ DDR 1955, S. 339)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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