Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 33 (NJ DDR 1955, S. 33); NUMMER 2 g g I# I wms£nm BERLIN 1955 JAHRGANG9 Mpllp % 17 20.JANUAR ZEITSCHRIFT FÜR RECHT W UND RECHTSWISSENSCHAFT Zur Schöffenwahl 1955 Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Am 10. Januar hat der Minister der Justiz gemäß § 36 GVG im Einverständnis mit dem Minister des Innern eine Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1955 erlassen. Danach Anden die Wahlen der Schöffen der Kreis- und Bezirksgerichte in der Zeit vom 10. März bis 30. April statt. Es ist das die erste Wahl von Schöffen, die nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 durchgeführt wird. Ihr kommt deshalb eine ganz besondere Bedeutung zu. Die Mitwirkung der Schöffen im Gerichtsverfahren stellt für die Rechtsprechung die Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Staates dar. Vom Beginn des Aufbaus unserer neuen demokratischen Ordnung und unserer demokratischen Justiz an ist ihr daher, ausgehend von den Grundsätzen des Potsdamer Abkommens, neben der Entwicklung neuer Kader von Berufsrichtern besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Insbesondere gewann die Tätigkeit der Schöffen in den Verfahren zur Aburteilung der Nazi- und Kriegsverbrecher besondere Bedeutung; die Mitwirkuhg bei diesen Verfahren war zugleich die Schule, aus der unserem Staat ergebene und der Arbeiterklasse verbundene Kader an Schöffen erwuchsen. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom Jahre 1952 verbreiterte die Mitwirkung der Schöffen, so daß es heute bei den Kreis- und Bezirksgerichten kein Verfahren erster Instanz in Straf- oder Zivilsachen gibt, in dem nicht zwei Schöffen gleichberechtigt mit dem Vorsitzenden Berufsrichter das Urteil fällen. Schon diese breite Mitwirkung der Schöffen ist ein Ausdruck der Demokratie; die Wahl der Schöffen nach den neuen Bestimmungen stellt eine noch höhere Stufe der Demokratie in unserer Justiz dar. Die Wahl der Schöffen ist jetzt keine Justizangelegenheit mehr, sondern Träger der Schöffenwahlen ist die Nationale Front des demokratischen Deutschland. Bei den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front werden die Vorschläge der Parteien und Massenorganisationen eingereicht; der Vorsitzende der Bezirks- und Kreiswahlausschüsse ist der Sekretär des Rates des Bezirks oder Kreises, und ein Vertreter der Nationalen Front des demokratischen Deutschland gehört neben den Leitern der Justizorgane dem Wahlausschuß an. Während die Schöffen der Bezirksgerichte von den Bezirkstagen gewählt werden, wird die Wahl der Schöffen für die Kreisgerichte in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Gemeinden vorgenommen. Im Wahlausschuß der Kreisgerichte befindet sich deshalb auch ein Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. Jeder Kandidat wird in seinem Betrieb, seiner LPG oder seiner Gemeinde gewählt. Darin kommt die unmittelbare Verbindung der Wähler mit ihren Schöffen zum Ausdruck eine Verbindung, die über die Wahlversammlung hinaus die ganze Wahlperiode hindurch anhalten soll. Durch diese Verbindung wird immer erfolgreicher fortgesetzt, was sich jetzt bereits anbahnt, daß nämlich die Schöffen in ihren Betrieben ihre Kollegen mit der Tätigkeit unserer Gerichte, mit unserer Gesetzlichkeit vertraut machen und zugleich auch das Vertrauen der Kollegen insbesondere in allen Fragen, die sich mit dem Recht befassen, gewinnen. Es ist durchaus zu begrüßen, wenn die Schöffen, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben, wiedergewählt werden. Im übrigen verlangt die Wahlanordnung neben der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit eines Schöffen, die das Gerichtsverfassungsgesetz aufstellt, daß nur solche Bürger als Schöffen vorgeschlagen werden, die vorbildlich in ihrem beruflichen und außerberuflichen Leben sind und das Vertrauen der Werktätigen genießen. Hiermit ist für den Vorschlag des Kandidaten eine wichtige Richtlinie gegeben. Die vorschlagsberechtigten Parteien und Massenorganisationen müssen sich an diese Richtlinie halten und vor allem vermeiden, daß aus Bequemlichkeitsgründen Multifunktionäre vorgeschlagen werden, die ihre Pfficht als Schöffen wegen ihrer Belastung nur ungenügend erfüllen können. Die Parteien und Massenorganisationen müssen aber auch auf die Betriebe einwirken, in denen die von ihnen vorgeschlagenen Schöffen arbeiten. Es darf in Zukunft nicht mehr Vorkommen, daß Gerichtsverhandlungen nicht durchgeführt werden können, weil unvorhergesehenerweise ein Betrieb einen Schöffen nicht beurlaubt. Gerade die Wahl des Schöffen in seinem Betrieb wird wesentlich dazu beitragen, diesen Betriebsegoismus zu überwinden, und sie wird zugleich die Entsendung eines Arbeitskollegen zur Mitwirkung an der Rechtsprechung zur Ehrensache der ganzen Belegschaft machen. Die Richter werden bei der Vorbereitung der Schöffenwahlen in mehrfacher Hinsicht mitwirken. Sie werden aus ihrer Kenntnis der Schöffen den vorschlagsberechtigten Parteien und Massenorganisationen wertvolle Hinweise auf die Schöffen geben können, die sich bewährt haben und deshalb wiedergewählt werden sollen. Die Richter werden auch häufig Referenten bei den Wahlversammlungen sein und die Zeit der Vorbereitung der Schöffenwahlen dazu benutzen, um unsere Werktätigen noch enger mit unserem Gerichtswesen und unserer Demokratie vertraut zu machen. Sie haben in der Diskussion über den Entwurf des neuen Familiengesetzes bereits wertvolle Vorarbeit dazu geleistet und werden zugleich die in diesem Quartal durchzuführende Rechenschaftslegung der Kreisgerichte weiter dazu benutzen können. 33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 33 (NJ DDR 1955, S. 33) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 33 (NJ DDR 1955, S. 33)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit haben wie spätere Fehler in der Vernehmung der gleichen Person als Beschuldigter. Wir sind such aus diesem Grund veranlaßt, unter dem Aspekt der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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