Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 33 (NJ DDR 1955, S. 33); NUMMER 2 g g I# I wms£nm BERLIN 1955 JAHRGANG9 Mpllp % 17 20.JANUAR ZEITSCHRIFT FÜR RECHT W UND RECHTSWISSENSCHAFT Zur Schöffenwahl 1955 Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Am 10. Januar hat der Minister der Justiz gemäß § 36 GVG im Einverständnis mit dem Minister des Innern eine Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1955 erlassen. Danach Anden die Wahlen der Schöffen der Kreis- und Bezirksgerichte in der Zeit vom 10. März bis 30. April statt. Es ist das die erste Wahl von Schöffen, die nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 durchgeführt wird. Ihr kommt deshalb eine ganz besondere Bedeutung zu. Die Mitwirkung der Schöffen im Gerichtsverfahren stellt für die Rechtsprechung die Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Staates dar. Vom Beginn des Aufbaus unserer neuen demokratischen Ordnung und unserer demokratischen Justiz an ist ihr daher, ausgehend von den Grundsätzen des Potsdamer Abkommens, neben der Entwicklung neuer Kader von Berufsrichtern besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Insbesondere gewann die Tätigkeit der Schöffen in den Verfahren zur Aburteilung der Nazi- und Kriegsverbrecher besondere Bedeutung; die Mitwirkuhg bei diesen Verfahren war zugleich die Schule, aus der unserem Staat ergebene und der Arbeiterklasse verbundene Kader an Schöffen erwuchsen. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom Jahre 1952 verbreiterte die Mitwirkung der Schöffen, so daß es heute bei den Kreis- und Bezirksgerichten kein Verfahren erster Instanz in Straf- oder Zivilsachen gibt, in dem nicht zwei Schöffen gleichberechtigt mit dem Vorsitzenden Berufsrichter das Urteil fällen. Schon diese breite Mitwirkung der Schöffen ist ein Ausdruck der Demokratie; die Wahl der Schöffen nach den neuen Bestimmungen stellt eine noch höhere Stufe der Demokratie in unserer Justiz dar. Die Wahl der Schöffen ist jetzt keine Justizangelegenheit mehr, sondern Träger der Schöffenwahlen ist die Nationale Front des demokratischen Deutschland. Bei den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front werden die Vorschläge der Parteien und Massenorganisationen eingereicht; der Vorsitzende der Bezirks- und Kreiswahlausschüsse ist der Sekretär des Rates des Bezirks oder Kreises, und ein Vertreter der Nationalen Front des demokratischen Deutschland gehört neben den Leitern der Justizorgane dem Wahlausschuß an. Während die Schöffen der Bezirksgerichte von den Bezirkstagen gewählt werden, wird die Wahl der Schöffen für die Kreisgerichte in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Gemeinden vorgenommen. Im Wahlausschuß der Kreisgerichte befindet sich deshalb auch ein Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. Jeder Kandidat wird in seinem Betrieb, seiner LPG oder seiner Gemeinde gewählt. Darin kommt die unmittelbare Verbindung der Wähler mit ihren Schöffen zum Ausdruck eine Verbindung, die über die Wahlversammlung hinaus die ganze Wahlperiode hindurch anhalten soll. Durch diese Verbindung wird immer erfolgreicher fortgesetzt, was sich jetzt bereits anbahnt, daß nämlich die Schöffen in ihren Betrieben ihre Kollegen mit der Tätigkeit unserer Gerichte, mit unserer Gesetzlichkeit vertraut machen und zugleich auch das Vertrauen der Kollegen insbesondere in allen Fragen, die sich mit dem Recht befassen, gewinnen. Es ist durchaus zu begrüßen, wenn die Schöffen, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben, wiedergewählt werden. Im übrigen verlangt die Wahlanordnung neben der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit eines Schöffen, die das Gerichtsverfassungsgesetz aufstellt, daß nur solche Bürger als Schöffen vorgeschlagen werden, die vorbildlich in ihrem beruflichen und außerberuflichen Leben sind und das Vertrauen der Werktätigen genießen. Hiermit ist für den Vorschlag des Kandidaten eine wichtige Richtlinie gegeben. Die vorschlagsberechtigten Parteien und Massenorganisationen müssen sich an diese Richtlinie halten und vor allem vermeiden, daß aus Bequemlichkeitsgründen Multifunktionäre vorgeschlagen werden, die ihre Pfficht als Schöffen wegen ihrer Belastung nur ungenügend erfüllen können. Die Parteien und Massenorganisationen müssen aber auch auf die Betriebe einwirken, in denen die von ihnen vorgeschlagenen Schöffen arbeiten. Es darf in Zukunft nicht mehr Vorkommen, daß Gerichtsverhandlungen nicht durchgeführt werden können, weil unvorhergesehenerweise ein Betrieb einen Schöffen nicht beurlaubt. Gerade die Wahl des Schöffen in seinem Betrieb wird wesentlich dazu beitragen, diesen Betriebsegoismus zu überwinden, und sie wird zugleich die Entsendung eines Arbeitskollegen zur Mitwirkung an der Rechtsprechung zur Ehrensache der ganzen Belegschaft machen. Die Richter werden bei der Vorbereitung der Schöffenwahlen in mehrfacher Hinsicht mitwirken. Sie werden aus ihrer Kenntnis der Schöffen den vorschlagsberechtigten Parteien und Massenorganisationen wertvolle Hinweise auf die Schöffen geben können, die sich bewährt haben und deshalb wiedergewählt werden sollen. Die Richter werden auch häufig Referenten bei den Wahlversammlungen sein und die Zeit der Vorbereitung der Schöffenwahlen dazu benutzen, um unsere Werktätigen noch enger mit unserem Gerichtswesen und unserer Demokratie vertraut zu machen. Sie haben in der Diskussion über den Entwurf des neuen Familiengesetzes bereits wertvolle Vorarbeit dazu geleistet und werden zugleich die in diesem Quartal durchzuführende Rechenschaftslegung der Kreisgerichte weiter dazu benutzen können. 33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 33 (NJ DDR 1955, S. 33) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 33 (NJ DDR 1955, S. 33)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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