Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 327

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 327 (NJ DDR 1955, S. 327); santen, Schädlinge, Terroristen und Brandstifter der gerechten Strafe zuzuführen. Die gleiche Bedeutung messen wir dem Verbrechen des illegalen Waffenbesitzes bei. Illegale Waffenlager, aus welchen Gründen sie auch immer angelegt oder verheimlicht wurden oft von ganz harmlos erscheinenden Menschen , sind eine sehr ernste Angelegenheit. Deshalb bestrafen wir diejenigen, die Waffen verstecken, und ihre Auftraggeber hart. Das gleiche gilt für Faschisten, die heute noch im Besitz von Waffen sind, mögen sie uns auch erzählen, daß sie von der Jagdleidenschaft besessen seien oder sich aus Sammlerwut nicht von ihren Waffen trennen wollten. Waffen in den Händen von Feinden unseres Staates, unserer Werktätigen da wissen unsere Gerichte, welches ihre Aufgabe ist. Wer zum Kriege hetzt, wer gegen die Sowjetunion hetzt, wer durch Terror Angst und Schrecken verbreitet, Vieh vergiftet, Brände in unseren LPG legt, wer sabotiert oder spioniert, der ist ein Feind des Volkes, ein Feind jedes einzelnen von uns, ein Feind der Menschheit. Und wir handeln nach dem Wort Büchners: „Die Feinde der Menschheit bestrafen ist Gnade, ihnen verzeihen, ist Barbarei“. Für Terroristen und Spione ist noch viel Platz in unseren Zuchthäusern. Wir haben eine Demokratie für Demokraten. Es sind aber nicht nur Feinde, die heute noch Waffen besitzen und deswegen oder wegen anderer Verbrechen angeklagt und auch bestraft werden. Deshalb verlangt Ihre Arbeit als Richter ein hohes Verantwortungsbewußtsein. Sie müssen parteilich, als politische Menschen entscheiden. Dabei gilt es, eine Lehre des großen sowjetischen Staatsmannes Wyschinski zu beherzigen: „Man muß den Feind vom Nichtfeind, sei dieser auch unter feindlichen Einfluß geraten, zu unterscheiden wissen. Man muß Klassenwiderstand, einen klassenmäßigen Ausfall des Feindes und Disziplinarvergehen, Fehler und gewöhnliche Disziplinlosigkeit auseinanderzuhalten verstehen. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, daß häufig ein sogenanntes Dienstvergehen oder eine einfache Disziplinlosigkeit nicht minder gefährlich sind als ein direkter feindlicher Überfall.“1) Wyschinski lehrt uns weiter: Der Feind ist heimtückisch, ein heimtückischer Feind darf nicht geschont werden1 2) da darf es kein Schwanken geben. Und Wyschinski lehrt schließlich: „Unser Gericht ist ein sowjetisches Gericht, bei dem Motive der formalen Forderungen des Gesetzes nicht die einzig ausschlaggebenden sind. Unser Gericht zieht alle in der Sache mitsprechenden Begleitumstände in Betracht. Es lauscht auf die" Stimme seines sozialen Rechtsempfindens und verteilt die Verantwortung auf die einzelnen Angeklagten, ehe die Angeklagten zu Verurteilten werden. Es entscheidet dieses Problem vom Gesichtspunkt einer ganzen Reihe von Umständen aus, die vom Gericht stets berücksichtigt werden, so schwer das begangene Verbrechen auch sein mag.“3) Diese Lehren Wyschinskis gilt es bei jedem Strafverfahren vor unseren Gerichten zu beachten, denn es ist eine sehr ernste Angelegenheit für jeden Bürger, wenn er vor einem Gericht unseres Arbeiter- und Bauernstaates steht. Wir müssen alle in der Sache mitsprechenden Begleitumstände in Betracht ziehen?1 Das setzt nicht nur Lebenserfahrung voraus, sondern das verlangt, daß sich Richter und Schöffen ständig einen Überblick verschaffen über das politische Geschehen in der Welt, im Osten und Westen unseres Vaterlandes, in ihrem Bezirk und Kreis, in ihrer Stadt, ihrem Dorf. Der Richter muß die politische Situation genau kennen: die Methoden der Arbeit des Feindes, die Schwerpunkte des Klassenkampfes, die ökonomische Struktur des Kreises und Bezirkes und die Stimmung der Bevölkerung. Das ist unbedingte Voraussetzung, um richtig differenzieren, um den Feind vom Nichtfeind unterscheiden zu können. Die zweite Aufgabe der Justiz ist es, unseren Staat der Arbeiter und Bauern zu festigen. Wenn wir uns 1) Wyschinski, Gerichtsreden, Berlin 1951, S. 211. 2) a. a. O. S. 543. 8) a. a. O. S. 488. darüber klar sind, daß das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit den werktätigen Bauern die politische Grundlage unseres Staates und das Volkseigentum seine ökonomische Grundlage ist, dann wissen wir auch, welche Aufgaben sich für die Justiz bei der Festigung unserer Volksmacht ergeben. Wir schützen unseren Staat durch die Kasernierte Volkspolizei und durch unsere Sicherheitsorgane. Die Schöffenwahlversammlungen haben uns viele Beispiele gebracht für das hohe Bewußtsein unserer Schöffen, die sich als Schöffen, als vom Volk gewählte Richter verpflichtet haben, ihren Betrieb zu schützen. Die Bereitschaft zur Verteidigung unserer Errungenschaften zeigt sich aber nicht nur in der Aktivität in den Kampfgruppen und in der Gesellschaft für Sport und Technik. Wir festigen unseren Staat auch und nicht zuletzt durch unsere Arbeit, wenn wir sie gut und richtig machen, wo der einzelne auch immer arbeiten mag. Wir stärken und festigen unseren Arbeiter- und Bauernstaat, wenn wir unseren Plan in allen Teilen vorbildlich erfüllen. Die Kumpel der Wismut haben schon viele Beispiele vom wahren Heldentum der Arbeit erbracht. Wir sind stolz darauf, daß 44 Prozent der in den Objekten der Wismut gewählten Schöffen Aktivisten sind. Und weil die Wismut-Kumpel erkannt haben, daß es heute darauf ankommt, die Arbeitsproduktivität zu steigern, wenn wir unseren Lebensstandard verbessern wollen, weil die Kumpel der Wismut vorbildlich und vorfristig ihren Plan erfüllten, deshalb haben die Feinde unseres Staates gerade hier bei der Wismut versucht, Schädlinge und Agenten einzusetzen, Fachkräfte abzuwerben und andere Verbrechen zu organisieren. Sie wissen, daß alle diese Versuche zerschlagen wurden, nicht zuletzt durch die Wachsamkeit der Kumpel selbst. Sie, die vom Vertrauen ihrer Kollegen getragenen Schöffen, werden auch klarsehen, wenn es gilt, bei Planverstößen, Betriebsstörungen, Betriebsunfällen, bei Bränden und anderen Wirtschaftsverbrechen und auch bei Verkehrsunfällen die richtige Entscheidung zu finden. 88 Prozent der hier anwesenden Bergbau-Schöffen sind ihrer sozialen Herkunft nach Arbeiter. Das ist ein einmaliges Ergebnis in der ganzen DDR. Das gibt uns die ruhige Gewißheit, daß die Rechtsprechung hier auch in Wirtschaftsstrafsachen im weitesten Sinne in guter Hand ist. Wie schwierig es oftmals gerade bei solchen Verfahren ist, den Grad des Verschuldens und den Grad der Gefährlichkeit dieser Handlungen oft Unterlassungen für unsere Gesellschaft, für unseren Plan richtig festzustellen, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Aber die jetzige Zusammensetzung der Bergbauschöffen Arbeiter, Angestellte, ingenieur-technisches Personal und Funktionäre ist eine gute Voraussetzung für die richtige Entscheidung dieser Verfahren. Die politische Grundlage unserer Volksmacht ist das Bündnis der Arbeiterklasse mit den werktätigen Bauern. Das heißt: Wir müssen besonders sorgfältig alle Verbrechen in der Landwirtschaft untersuchen und bewerten. Wir müssen erkennen, daß Angriffe auf unsere LPG, VEG und MTS und auf deren Funktionäre Angriffe auf die sich entwickelnde demokratische Umgestaltung des Dorfes sind. Wir empfehlen den Schöffen, den Verbrechen auf dem Lande ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Berufsrichter wird Ihnen dankbar sein für Ihren Rat und Ihre Hilfe, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit beim Gericht auch dabei sind, wenn Personen, die solcher Verbrechen verdächtig, sind, vernommen werden, wenn entschieden werden muß, ob gegen eine bestimmte Person ein Haftbefehl zu erlassen oder der Erlaß eines Haftbefehls abzulehnen ist. Einige Worte zum Volkseigentum. Wer Volkseigentum angreift, der greift die ökonomische Grundlage unseres Staates an. Das kann ein Feind unserer Ordnung sein dann werden wir ihn hart anpacken. Das kann aber auch ein Mensch sein, der zurückgeblieben ist und der deshalb noch kein Feind zu sein braucht. Aber auch diese Menschen werden wir erziehen auch mit den Mitteln des Strafrechts. „Probleme der proletarischen Disziplin“, lehrt Wyschinski, „sind durchaus nicht nur Fragen kameradschaftlicher Beeinflussung . Gewiß schließen Fragen der Disziplin natürlich auch Fragen kollegialer Einwirkung ein, aber damit ist die Sache noch lange nicht abgetan. Disziplin erfordert nicht selten auch proletari- 327;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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