Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 326

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 326 (NJ DDR 1955, S. 326); * Geister, scheiden sich vor allem Kapitalismus und Sozialismus. Die meisten halten es wenn ich recht sehe für einen historischen Zufall, daß dem Imperialismus gerade in dem Augenblick, in dem er unüberbietbar aggressiv, unüberbietbar rücksichtslos gegenüber den elementarsten und höchsten menschlichen Werten wird, die Atombombe in die Hände fällt, so daß er sie gegen die Menschheit verwenden kann. Indessen handelt es sich hierbei nicht um eine zufällige, sondern um eine gesetzmäßige Erscheinung. Nach dem Gesetz des zunehmenden Widerspruchs zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen des Kapitalismus muß ein Zeitpunkt kommen, in dem der Kapitalismus in Gemäßheit seiner Produktionsverhältnisse die Erzeugnisse der hochgesteigerten Produktivkräfte statt für die Menschheit nur noch gegen sie gebrauchen kann. Dieser Zeitpunkt wird dann eintreten, wenn die neue Gesellschaftsordnung, die bestimmt ist, das kapitalistische Regime zu ersetzen, sich so weit entwickelt hat, daß sie imstande ist, Wissenschaft und Technik, die unter dem Kapitalismus entstanden, ihm aber über den Kopf gewachsen sind, in den Dienst der Menschheit zu stellen, weil dies mit. ihren Produktionsverhältnissen im Einklang steht, ja durch ihr Grundgesetz gefordert wird. Es ist ein Augenblick, in dem sich der Kapitalismus aufs schwerste von seinem Totengräber und Thronerben, dem Sozialismus, dem sich die Herzen und Köpfe der Menschen immer mehr zuwenden, bedroht sieht, in dem er das Ende nahen spürt und sich nicht mehr damit begnügt, wie sonst in Krisenzeiten die Lokomotiven mit Weizen zu heizen, sondern mit einem „apres moi le deluge“ den Entschluß faßt, lieber die ganze Menschheit dem Untergang zu weihen als freiwillig von der Weltbühne abzutreten. Aber die Völker sind bereit, ihm in den Arm zu fallen. Nicht sie werden in einem Atombombenkrieg zugrunde gehen, sondern der Kapitalismus wird letzten Endes, nicht zum wenigsten an seiner frevelhaften Atombombenpolitik, zugrunde gehen. Das sind Dinge, die man auch wiederum in einer internationalen Konferenz, bei der man Nichtsozialisten für praktische Vorschläge gewinnen möchte und gewinnen kann, ohne sie für den Sozialismus gewinnen zu müssen, nicht zur Debatte stellen wird, aber das für ein größeres Publikum bestimmte gesellschaftswissenschaftliche Schrifttum sollte sich m. E. mit ihnen eingehender beschäftigen. Der letzte Teil meines Berichts betrifft das Souveränitätsproblem. Nicht aus den Verhandlungen der Konferenz, sondern aus Privatgesprächen, wie man sie mit den Teilnehmern führte, gewann ich den Eindruck, daß wir im Völkerrecht und Staatsrecht uns um eine einheitlichere Auffassung und Terminologie in Fragen der Souveränität bemühen sollten, sei es auch nur, um Mißverständnisse zu vermeiden, denn die sachlichen Differenzen sind zwischen fortschrittlichen Rechtswissen-schaftlem kaum allzu erheblich. Einige Artikel im letzten Heft des „Rechtswissenschaftlichen Informationsdienstes“ scheinen mir sehr verwertbar für die weitere Behandlung der Souveränität. Auf der Konferenz sprach vor allem Professor Polak über die Souveränität. Seine Behauptung, daß der Bonner Staat unter dem Regime der Pariser Verträge kein souveräner Staat sei eine Behauptung, die ich für unangreifbar halte wurde von dem einen oder anderen dahin verstanden, daß die Bundesrepublik überhaupt aufgehört habe, ein zu internationalen Verhandlungen legitimierter Staat zu sein. Das besagt aber die Polaksche Behauptung nicht, und sie besagt auch nicht, daß die Bundesrepublik durch die Pariser Verträge das Recht auf Souveränität verliere. Die Pariser Verträge sind aus staats- und völkerrechtlichen Gründen nicht rechtsverbindlich, sie bedeuten aber nicht weniger, als daß ihre Annahme durch die Organe des Bonner Staates diesen tatsächlich auf unbestimmte Zeit der Souveränität beraubt. Würde sich das Staatsvolk der Bundesrepublik ein neues Parlament und eine neue Regierung geben, dann hätten diese die Aufgabe, das Souveränitätsrecht des Bonner Staates de facto in Geltung zu setzen, was nicht anders als durch Lossagung von den Pariser Verträgen geschehen könnte. Das Volk des Bonner Staates hat nach dem Prinzip der Volkssouveränität Anspruch auf einen Staat, der seine Souveränität als sein wichtigstes Recht wahrzunehmen weiß. Gegenwärtig ist, wie Polak mit Recht ausführte und historisch und kritisch erklärte, die Deutsche Demokratische Republik der einzige nicht nur der rechtlichen, sondern auch der tatsächlichen Souveränität teilhaftige deutsche Staat. Dieser Staat setzt sich zusammen mit der überwältigenden Mehrheit der Deutschen in Ost und West für das Selbstbestimmungsrecht der einheitlichen deutschen Nation ein, das in der Begründung eines friedfertigen demokratischen deutschen Gesamtstaates Ausdruck finden soll. Die Erreichung dieses Zieles hat für ein einigermaßen realistisches Denken zur Voraussetzung, daß die Pariser Verträge durch den Widerstand des ganzen deutschen Volkes zu Fall gebracht werden. Sachliche Einwendungen gegen die eben skizzierte Auffassung wurden von keiner Seite erhoben, aber über ihre begriffliche Formulierung dürfte man sich nicht ganz einig geworden sein. Die wichtigste Forderung scheint mir die zu sein, daß in der Zukunft zwischen der Souveränität der Staaten und der Souveränität der Nationen scharf unterschieden und daß der Unterschied in seinen einzelnen Auswirkungen verfolgt werden muß. Über die Deutschlandfrage lag ein vortreffliches Referat zweier polnischer Rechtswissenschaftler vor. Ich konnte mich davon überzeugen, daß die Diskussionsbeiträge unserer Delegationsmitglieder, namentlich Polaks und Steinigers, den mit uns sympathisierenden Völkerrechtlern das waren weitaus die meisten die Besonderheiten der Deutschlandfrage bedeutend näher gebracht haben. Wir verließen Warschau dankbar für den uns bereiteten herzlichen Empfang, erfreut von der wissenschaftlichen Bereicherung, die die Konferenz uns gebracht hatte, und ergriffen von dem großartigen Aufbau in dem uns befreundeten Land. Den neuen Schöffen auf den Weg! Wir veröffentlichen nachstehend, auszugsweise die Ansprache, die Hauptabteilungsleiter Fritz Böhme in Vertretung des Ministers der Justiz anläßlich der ersten feierlichen Schöffenverpflichtung im Bezirk Karl-Marx-Stadt am 20. Mai 1955 vor den Wismut-Kumpeln gehalten hat. Die Redaktion Sie beginnen ihre Tätigkeit als Schöffen, als gleichberechtigte Richter unserer Justiz in einem entscheidenden Abschnitt der Geschichte unseres Vaterlandes in einer Zeit, die durch eine Minderung der Spannungen in der Welt gekennzeichnet ist, in einer Zeit, da die patriotischen Kräfte unseres Volkes durch die Beschlüsse der Warschauer Konferenz neue Kraft und neuen Ansporn für ihre Arbeit erhalten haben . ; . Die Kriegstreiber versuchen jedoch mit allen Mitteln jede Minderung der Spannungen zu verhindern. Deshalb verstärken die Feinde des deutschen Volkes, die Mili- taristen in Westdeutschland, die Wühlarbeit gegen die Deutsche Demokratische Republik. Welche Hauptaufgaben ergeben sich für die Justiz aus der Analyse der politischen Situation? Wo brauchen wir vor allem Ihre Hilfe und Unterstützung als Schöffen? Unsere erste Aufgabe ist es, den Frieden zu erhalten. Das heißt für unsere demokratische Justiz: Die Feinde des Friedens zu bekämpfen. Das ist unsere wichtigste und auch schwierigste Aufgabe, die von Ihnen das größte Verantwortungsbewußtsein verlangt. Ich wende mich besonders an die Schöffen des Bezirksgerichts, an die Schöffen der 1. Strafsenate und des 4. Senats. Ich bin überzeugt und die bisherige Rechtsprechung des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt beweist es , daß es Ihnen nicht schwer fallen wird, bei Verbrechen gegen unseren Staat hart und parteilich zu entscheiden und Feinde Spione und Agenten, Saboteure und Diver- 326;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 326 (NJ DDR 1955, S. 326) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 326 (NJ DDR 1955, S. 326)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Zusammenhängen der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen.

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