Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 324 (NJ DDR 1955, S. 324); der schärfste Kampf alle Schärfe unseren Feinden, alle Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft dem gutwilligen Bürger. Jeder Leiter muß danach streben, politisch zu leiten. Diese seine Funktion als Leiter und die sich daraus ergebende Verantwortung, die dazu erforderliche Umsicht und Übersicht über alles Geschehen des Gebietes, für das er die Verantwortung trägt, muß er sich täglich ins Bewußtsein rufen. Die Aufmerksamkeit auf die Menschen, die er leiten muß, darf keinen Augenblick nach-lassen. Er muß sich ständig darüber klar sein, daß er als Leiter auch für die Arbeit derjenigen verantwortlich ist, die er zu leiten hat. Das Wissen darum, was es heißt, politischer Leiter zu sein, führt in selbstverständlicher Konsequenz zu der Erkenntnis, daß heute die gesamte Tätigkeit jedes Leiters von der Zentrale bis zum Kreis durchdrungen sein muß von dem Inhalt, den Ergebnissen, den Forderungen der Warschauer Konferenz. Die Entwicklung der politischen Massenarbeit der Justizorgane, insbesondere die Entwicklung der Justizaussprachen zu Fragen des Familienrechts und im Zusammenhang mit der Durchführung der Schöffenwahlen haben die Verbindung mit den Werktätigen weitgehend gefestigt. Es hat sich gezeigt, daß die Richter und der Staatsanwalt bei der Bevölkerung Vertrauen genießen und daß die Justizaussprachen gern und zahlreich besucht werden. Diese operative Fähigkeit, die der Justizapparat bei der Durchführung der Justizaussprachen entwickelt hat, und das Vertrauen, das er gewonnen hat, müssen auch jetzt in vollem Umfange eingesetzt werden, wenn es gilt, die Kenntnis über die Bedeutung des Warschauer Vertrages auch jedem einzelnen Bürger im Zusammenhang mit seiner eigenen Arbeit und der Arbeit unseres Staates klarzumachen. Die Anleitung vom 16. Mai 1955 für das zweite Quartal 1955, die das Justizministerium zur Durchführung von Ausspracheabenden gegeben hat, soll zeigen, wie diese Fragen miteinander verbunden werden können. Diese Justizaussprachen müssen im Rahmen der Veranstaltungen der Nationalen Front vor allem im Monat Juni so geplant werden, daß keine Überschneidungen ein-treten. Darüber hinaus werden gerade die Mitarbeiter der Justizorgane, die nicht als Referenten tätig werden, sich bei der allgemeinen Aufklärungsarbeit aktiv beteiligen. Die Beziehung zu Westdeutschland verlangt von den Juristen, daß sie sich genau mit den Rechtsverhältnissen und ihrer Entwicklung in Westdeutschland vertraut machen. Der Warschauer Vertrag muß auch nun endlich unsere Juristen davon überzeugen, daß sie die Beschäftigung mit den Fragen des Völkerrechts, über die unsere Literatur, insbesondere der „Rechtswissenschaftliche Informationsdienst“ und die Veröffentlichungen der Vereinigung Demokratischer Juristen, ausreichendes Material enthält, nicht länger vernachlässigen dürfen. Die sich mit westdeutschen Fragen beschäftigenden Artikel in den juristischen Zeitschriften und in der Tagespresse und auch besondere Publikationen, wie zum Beispiel die Schrift von Schöneburg „Die Zersetzung der richterlichen Unabhängigkeit unter dem Adenauer-Regime“, müssen deshalb ernsthaft studiert werden. Auf diese Weise gewinnen die Richter und Staatsanwälte eine gute Grundlage, um auch mit westdeutschen Besuchern, die sich für Rechtsfragen interessieren, gründlich und mit überzeugender Einschätzung der westdeutschen Verhältnisse diskutieren zu können. Diese Möglichkeit, mit westdeutschen Besuchern über das Wesen unseres Staates, unserer Rechtsordnung und unserer Gesetzlichkeit zu sprechen und sie auch mit unseren Rechtseinrichtungen bekannt zu machen, muß in vollem Umfange in Verbindung mit dem FDGB und den Justizverwaltungsstellen gelöst werden. Diese Begegnungen werden um so erfolgreicher sein, je stärker die gesamte Bedeutung des Warschauer Vertrages im Bewußtsein aller Mitarbeiter der Justiz steht und je enger sich dieses Bewußtsein in ihnen zugleich mit der Überzeugung verbindet: Der Friede geht von der Deutschen Demokratischen Republik aus! Fragen der kollektiven Sicherheit in Europa Bericht über die Tagung der Polnischen Akademie der Wissenschaften vom 3. 5. April 1955 Von Nationalpreisträger Prof. Dr. Dr. ARTHUR BAUMGARTEN, Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften Gegenstand der Konferenz der Akademie der Wissenschaften der Volksrepublik Polen war im wesentlichen ein kollektiver Sicherheitspakt zwischen den Staaten, der den Frieden de facto zu sichern vermag, ein Sicherheitspakt, wie er in den Grundzügen aber nur in den Grundzügen in der Charta der UN enthalten ist und wie er in dem Vorschlag Molotows auf der Berliner Konferenz der Außenminister im vorigen Jahr im Hinblick auf Europa eine genauere Präzisierung gefunden hat. Im Mittelpunkt der Verhandlungen der Konferenz stand das Referat von Professor Manfred Lachs über das System der kollektiven Sicherheit und die Probleme der Sicherung des Friedens. Die Juristen der DDR und auch die westdeutschen Juristen werden voraussichtlich Gelegenheit haben, sich mit diesem Referat in vollständiger Fassung in deutscher Übersetzung vertraut zu machen. Kein Völkerrechtler sollte die Gelegenheit dazu ungenutzt vorübergehen lassen. Das Referat ist vor allem in zweifacher Hinsicht höchst beachtenswert. Einmal zeigt es, wie das moderne Völkerrecht in seinem durch den Willen darauf hat Lachs großes Gewicht gelegt r der Völker beeinflußten Werdegang allmählich zu seiner größten Errungenschaft, dem völkerrechtlichen Verbot des Aggressionskrieges gelangt ist. Sodann gibt das Referat die juristische Analyse eines kollektiven Sicherheitspaktes, der geeignet und erforderlich ist, das Verbot des Aggressionskrieges in seiner tatsächlichen Durchsetzung zu gewährleisten. Das Verbot des Aggressionskrieges fordert geradezu einen solchen Sicherheit.spakt. Alles positive Recht verlangt ja Durchsetzung in der Praxis. In diesem Verbot so sagt Lachs finden einige Grundprinzipien des Völkerrechts, so der Vertrag als wich- tigste Quelle des Völkerrechts, das Souveränitätsrecht der Völker, das Recht auf Gleichberechtigung der Staaten mit verschiedenen sozialen und politischen Regimen, ihren Ausdruck, so daß in der Tat in dem von Lachs ins Auge gefaßten, mit dem Molotow-Vorschlag der Sache nach übereinstimmenden Sicherheitspakt das moderne Völkerrecht sich in seinen fundamentalen Bestimmungen konkretisiert. Um den Pakt so deutlich als möglich zu charakterisieren, konfrontiert ihn Lachs mit den Pakten des amerikanischen imperialistischen Typus, die ja auch als Sicherheitspakte gelten wollen, und kommt dann zu folgendem Ergebnis: Atlantikpakt, Westeuropäische Union, Südostasienpakt hier finden wir grundsätzliche Geschlossenheit des Kreises der Teilnehmer, Sanktionierung der Selbsthilfe, Zusammenballung entgegengesetzter Staatenblocks, Sanktionierung der Interventionsmöglichkeit, weiterhin Aufrüstung und Schaffung strategischer Basen als Stützen des Paktsystems. Demgegenüber gilt für das von Lachs befürwortete europäische Sicherheitssystem, daß es auf dem Prinzip der Souveränität der Teilnehmerstaaten beruht und die Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieser Staaten verbietet, daß es die Möglichkeit der Beschränkung der Rüstung voraussetzt und die Herstellung und den Gebrauch von Waffen der Massenvernichtung untersagt. Was das Verhältnis zur Organisation der Vereinten Nationen betrifft, so bestehen nach Lachs folgende Unterschiede: auf der einen Seite, bei den imperialistischen Pakten, löchere Beziehungen zu den UN, ja, Schwächung ihrer Wirksamkeit in besonderem Widerspruch zu den Kompetenzen des Sicherheitsrates auf der anderen Seite, also beim europäischen Sicherheitspakt: die Beziehungen zu den UN sind eng, das System 524;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 324 (NJ DDR 1955, S. 324) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 324 (NJ DDR 1955, S. 324)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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