Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 305 (NJ DDR 1955, S. 305); 3. Einige Seminarleiter verlangten, daß die Studenten für die Seminare bestimmte Gesetzestexte zur Hand haben müßten, obwohl in der Einladung kein Hinweis hierauf gegeben worden war. 4. Für bestimmte Lektionen waren noch nicht einmal Lektionsdispositionen vorhanden, was angesichts dessen, daß die Lehrprogramme noch nicht Vorlagen, zumindest erforderlich gewesen wäre. Es ist zu erwarten, daß die beanstandeten Mängel künftig vermieden werden, denn besondere Aufwendungen sind dazu nicht nötig. Natürlich sind noch andere Vorschläge denkbar als die hier genannten; diese sollen lediglich Hinweise sein und Anregungen dazu geben, das Studium ständig zu vervollkommnen. Wir müssen auch bedenken, daß neben dem Fernstudium bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in den Justizverwaltungen noch andere Formen der Schulung bestehen. Deshalb werden die Leitungen der Grundorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands konkrete Beschlüsse fassen müssen, wie die Gesamtheit des Studiums koordiniert werden kann und wie das gesamte Studium auf ein höheres Niveau zu heben ist. Zunächst sollten in den Dienststellen bzw. Orten, in denen mehrere Fernstudenten tätig sind, Studienkabinette geschaffen werden, für deren Einrich- Zur fachlichen Schulung für i Die fachliche Schulung für Richter und Staatsanwälte ist bereits seit einigen Jahren zu einem Problem geworden, das dringend einer Lösung bedarf. Trotz vielfacher Kritik aus der Praxis und entsprechender Hinweise und Vorschläge hat es das Ministerium der Justiz bisher nicht vermocht, die Schulungsarbeit so zu gestalten, daß sie den Anforderungen entspricht, die an sie gestellt werden müssen, wenn sie eine wirkliche Hilfe für die praktische Tätigkeit der Richter und Staatsanwälte sein soll. Den Beweis für diese Behauptung erbringt das Schulungsmaterial und der Seminarplan für die Schulung über die Rechtsverhältnisse der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihrer Mitglieder. Wir haben als Zirkelleiter und Zirkelassistent bei der Vorbereitung dieses Seminars vor der Frage gestanden, in welcher Weise der erste Teil dieser Lektion den Teilnehmern nahegebracht werden kann, um ihnen für ihre Aufgaben eine ideologische und praktische Hilfe zu geben. Nach reiflichem Überlegen bestand bei uns volle Übereinstimmung darüber, daß eine Darstellung der Entwicklung, die zur Demokratisierung des Dorfes und zur Entstehung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften führte, unzweckmäßig sei. Die Richter und Staatsanwälte unseres Zirkels, die zu einem großen Teil seit 1945 selbst im öffentlichen Leben mitgewirkt hatten, sei es als leitende Funktionäre oder als bewußte Werktätige, die die Durchsetzung dieser Entwicklung gestalteten, mußten eine solche Wiederholung, wie sie das Schulungsmaterial vorsah, für den Zweck der Schulung als ungenügend empfinden. Wir konnten einem solchen Personenkreis nicht zumuten, sich nochmals elementare Dinge anzuhören und kostbare Zeit damit zu verbringen, Bekanntes zu wiederholen. Wir hatten den Eindruck, daß die Verfasser des Seminarplans und des Schulungsmaterials zur Vorbereitung Vorlesungen und Skripten verwendet hatten, die ihnen von den Lehranstalten zur Verfügung gestellt worden waren. Eine solche Vorbereitung muß aber fehlerhaft sein, und sie widerspricht auch der Bedeutung der fachlichen Schulung, denn sie führt nicht dazu, durch Probleme der Praxis und ihre Klarstellung das Wisäen zu bereichern, sondern im günstigsten Falle dazu, den gegenwärtigen theoretischen und ideologischen Stand der Richter und Staatsanwälte zu überprüfen. tung die erforderliche Literatur aus den Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden könnte. Es wird auch zu überlegen sein, in welcher Form man am besten ein ganzes System von ausgewählten Kurzlektionen, Seminaren und Konsultationen organisieren kann. Die gegenseitige Hilfe, der Versuch, gemeinsam zu studieren, ist besonders wichtig für die Teilnehmer am III. Lehrgang, der nur etwa zur Hälfte aus Juristen zusammengesetzt ist. Es wäre zweckmäßig, wenn auch die Teilnehmer der übrigen Lehrgänge, insbesondere der Lehrgänge III und V, an dieser Stelle über ihre Erfahrungen berichteten. Über den III. Lehrgang, dessen Teilnehmer in den letzten Monaten des Staatsexamens auf dem Gebiet der Politischen Ökonomie abgelegt haben, ist vermutlich noch mehr zu sagen. Vor allem muß man Kritik üben an der absoluten Gleichgültigkeit, die die Leitung der Hauptabteilung Fernstudium der Akademie hinsichtlich derjenigen Studenten, die das Examen nicht bestanden haben, an den Tag gelegt hat. Durch ein solches Verhalten ist diesen Studenten für die weitere Zeit ihres Studiums nicht gerade Mut gemacht worden. Alle an der Durchführung des Fernstudiums Beteiligten müssen also ihre Kräfte anspannen, um die Arbeit zu verbessern: dann wird das Fernstudium zu einem vollen Erfolg werden. Richter und Staatsanwälte Deshalb haben wir in Erweiterung des Seminarplans die Schulung an Hand praktischer Beispiele durchgeführt. Die Schulung erhielt besonderes Gewicht dadurch, daß die Beispiele von einem Vertreter der Abteilung „Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften“ bei dem Rat des Bezirks vorgetragen wurden. In der anschließenden Diskussion zeigten sich bei einigen Richtern und Staatsanwälten ideologische und theoretische Mängel, die aber nicht sichtbar geworden wären, wenn wir mit ihnen nur den bereits bekannten Wissensstoff durch gesprochen hätten: Es zeigte sich nämlich, daß diese Kollegen von bestimmten Erscheinungsformen der genossenschaftlichen Wirtschaft (individuelle Wirtschaft, Eigentumsübertragung, Verbindlichkeit der Statuten usw.) keine klare Vorstellung hatten. Man könnte einwenden, daß Schulungsmaterial und Seminarplan einer solchen Durchführung der Schulung nicht entgegenstanden. Dem muß aber widersprochen werden, denn die Einheitlichkeit der Seminardurchführung wäre nicht gewährleistet, wenn jeder Zirkelleiter nach eigenem Ermessen den Mangel des Schulungsmaterials beheben wollte. Unser Entschluß entsprang lediglich der erkannten Notwendigkeit, daß unmittelbar etwas getan werden müsse. Die Einheitlichkeit der fachlichen Schulung kann aber nur dadurch gewährleistet werden, daß von zentraler Stelle eine allgemein verbindliche Anleitung gegeben wird, die den Anforderungen der Praxis entspricht. Das Schulungsmaterial muß daher das Ergebnis einer Analyse bestimmter, in der Praxis aufgetretener Probleme sein. Es ist aber notwendig, den Umfang so zu begrenzen, daß allen Schulungsteilnehmern eine ausreichende Vorbereitung neben ihren dienstlichen Verpflichtungen möglich ist. „Weniger, aber besser“, das ist auch hier als Kriterium anzusehen. Am Schluß des Seminars haben wir die Teilnehmer zur Kritik aufgefordert; dabei wurden übereinstimmend folgende Mängel festgestellt: 1. Der Umfang des angeführten Quellenmaterials ist zu groß; 2. es fehlen jegliche praktische Hinweise; 3. das Schulungsmaterial ist wegen des kleinen Schriftgrades schlecht lesbar. Als positiv wurde die Hinzuziehung eines Kollegen aus der Verwaltung bezeichnet, der mit Beispielen aus der Praxis die Diskussion anregte. 305;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 305 (NJ DDR 1955, S. 305) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 305 (NJ DDR 1955, S. 305)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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