Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 303

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 303 (NJ DDR 1955, S. 303); die wissenschaftlichen Methoden der Kriminalistik kennt und sie anzuwenden versteht. Schließlich sind noch die schriftlichen Beweise zu behandeln27), die ihres Inhalts wegen für das Verfahren von Bedeutung sind. Sie sind Beweise besonderer Art, wie Wyschinski schreibt, „Sachbeweise im weiteren Sinne“28). Für den Unterschied zwischen ihnen und den schriftlichen Beweisen, die wegen der Art oder den Umständen ihrer Auffindung von Bedeutung für das Strafverfahren sind, führt Wyschinski folgendes Beispiel an: Ein an den Bürger A. adressierter und am Tatort gefundener Brief kann als Indiz gegen den Bürger A. dienen und infolgedessen einen Sachbeweis im eigentlichen Sinne des Wortes darstellen. In diesem Fall ist der Inhalt des Briefes gleichgültig; der Brief beweist nur, daß der Bürger A. am Tatort war und daß er infolgedessen irgendeine Beziehung zu dem Verbrecher haben kann. Der gleiche Brief, der einen Plan für die Begehung des Verbrechens enthält, dient auch als Indiz; doch im Unterschied zu dem ersten Fall spielt er diese Rolle durch seinen Inhalt, was von der Ermittlung und von dem Gericht eine andere Art der Untersuchung verlangt, eine Untersuchung der in ihm dargelegten Tatsachen. Auch in diesem Fall ist der Brief ein Beweis, doch ist er das nicht als gewöhnliche Sache, die nur durch ihre äußere Beziehung zum Geschehen von Bedeutung ist, sondern als Dokument, d. h. als Sache, deren Bedeutung für das Verfahren in ihrem Inhalt liegt29). Aus dem Unterschied zwischen diesen beiden Arten schriftlicher Beweise ergeben sich unterschiedliche Methoden für ihre Untersuchung. Ist der schriftliche Beweis wegen der Art oder der Umstände der Auffindung für das Verfahren von Bedeutung, so kommt es 27) Die Fragen der Indizienbeweise sind nicht Gegenstand dieser Arbeit. Ihre Behandlung erfordert einen besonderen Artikel. 28) vgl. A. J. Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht, Kap. IV, § 8. 29) A. J. Wyschinski, a. a. O. darauf an, ihn auf seine äußeren Merkmale zu überprüfen, die auf bestimmte Beziehungen des Empfängers des Briefes zu der strafbaren Handlung hinweisen. Liegt dagegen die Bedeutung des schriftlichen Beweises für das Verfahren in seinem Inhalt, so sind die in ihm dargelegten Tatsachen auf ihre Übereinstimmung mit der Wirklichkeit hin zu überprüfen. Unter diesen letzteren schriftlichen Beweisen gibt es solche, die als unwiderlegbare Quelle der Beweise gelten, und solche, die der Würdigung des Gerichtes unterliegen. Nicht widerlegbar ist z. B. das Protokoll über die Hauptverhandlung, soweit es nachweist, daß die zwingenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden (§ 230 StPO). Alle anderen schriftlichen Beweise unterliegen der Würdigung des Gerichtes, das hier wie bei allen Beweisen verpflichtet ist, sich die Überzeugung von der Richtigkeit seiner in der gegebenen Strafsache zu treffenden Entscheidung zu erarbeiten. Diese Fragen über die gerichtlichen Beweise, insbesondere über die Beweismittel, sind ein Ausschnitt aus dem Gebiet der Theorie der gerichtlichen Beweise, einem Gebiet, dem in allen Lehrbüchern, die sich mit der Gerichtstätigkeit befassen, ein breiter Raum gewidmet wird. Unsere demokratische Rechtswissenschaft hat diesen Fragen, trotz ihrer großen Bedeutung, bisher nicht die ihnen gebührende Aufmerksamkeit gewidmet. Diesen Mangel gilt es zu überwinden. Die Erforschung der objektiven Wahrheit im Strafprozeß, die vollständige und genaue, der Wirklichkeit entsprechende Feststellung aller tatsächlichen Umstände der Strafsache, ist ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung unserer demokratischen Gesetzlichkeit. Sie ist ein wesentlicher Teil jener „Demokratie in Aktion“, deren volle Entfaltung der IV. Parteitag der SED auf allen Gebieten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens in der Deutschen Demokratischen Republik forderte. Die Erforschung der objektiven Wahrheit in unserem Strafprozeß ist ein Ausdruck der neuen demokratischen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik, die das Vorbild sind für ganz Deutschland. Aus der Arbeit der Fernstudenten Von JOSEF STREIT, Berlin Die großen Aufgaben, die vor unseren Werktätigen im Kampf um die Erhaltung des Friedens, um die nationale Einheit Deutschlands und um die weitere Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik stehen, machen es mehr denn je erforderlich, die Funktionäre unseres Staates mit der marxistisch-leninistischen Theorie auszurüsten und jeglichen Einfluß der reaktionären, bürgerlichen Ideologie zu unterbinden. Der Erreichung dieses Zieles dient u. a. auch das Fernstudium für Richter und Staatsanwälte an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Über die Ergebnisse des I. Lehrgangs der Fernstudenten haben bereits Graß und Röhner1) berichtet und wertvolle Hinweise für das Studium gegeben. Nunmehr liegt die erste Direktivtagung hinter den Fernstudenten des IV. Lehrgangs, und es erscheint notwendig, einen Rüdeblick über die ersten sechs Monate zu geben und Schlußfolgerungen daraus zu ziehen, um die weitere Studienarbeit zu verbessern. Von besonderer Bedeutung ist zunächst die Tatsache, daß die Teilnehmer des IV. Lehrgangs nur drei Jahre studieren. Der Studienstoff ist deshalb in äußerst gedrängter Form zu bewältigen und erfordert von jedem einzelnen Fernstudenten ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und Studiendisziplin. Von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft verlangt diese Situation ein Höchstmaß an Anleitung und Hilfe für die Fernstudenten und ein Höchstmaß an Organisation sowohl in bezug auf die Direktiv-tagungen als auch auf die Seminare in den Außenstel- len und in bezug auf die rechtzeitige Beschaffung der Studienmaterialien. Aber auch für die Grundorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, aus denen die Fernstudenten kommen, ergeben sich einige Aufgaben, denn sie tragen ja einen Teil der Verantwortung für die Qualifizierung dieser Genossen, für die unser Staat erhebliche Mittel zum Studium bereitgestellt hat. Die Eröffnungstagung im Oktober 1954 ist und das ist der Leitung des Fernstudiums bereits während dieser Tagung gesagt worden den Anforderungen, die an eine solche Tagung gestellt werden müssen, nicht gerecht geworden. Sie hat den Studenten nicht klargemacht, wie sich das Studium vollziehen soll. Die Studenten konnten nicht erkennen, auf welche Fragen sie im Selbststudium ihr Augenmerk richten müssen, wie sie auf Schwerpunkte zu achten haben, kurz: worauf es beim Studium ankommt. Hinzu kam, daß Lektionen verlegt werden mußten, weil der Dozent nicht anwesend war, und daß Wohn- und Vorlesungsräume ungeheizt waren, so daß einige Studentinnen wegen Erkältung die Vorlesungen nicht besuchen konnten. Ohne Zweifel haben sich diese Erscheinungen auch auf die erste Periode des Studiums ausgewirkt. Aus diesen Erfahrungen hat die Leitung des Fernstudiums richtige Schlußfolgerungen gezogen, so daß die Direktivtagung im März unter besseren Bedingungen durchgeführt werden konnte. So waren z. B. die Lektionen über das Staatsrecht Deutschlands das wurde von allen Hörern anerkannt durchaus dazu angetan, die Richtung des Selbststudiums anzugeben und auf Schwerpunkte aufmerksam zu machen. Die Lektionen des Dozenten Unger 303 1) NJ 1955 S. 108/10.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 303 (NJ DDR 1955, S. 303) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 303 (NJ DDR 1955, S. 303)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden sowie die Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe. Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung Formen, Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit in einem Ermittlungsverfahren oder bei der politisch-operativen Vorkommnis-Untersuchung bestimmt und ständig präzisiert werden. Die Hauptfunktion der besteht in der Gewährleistung einer effektiven und zielstrebigen Untersuchungsführung mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge solche Personen kontrolliert werden, bei denen tatsächlich operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf feindlich-negative Handlungen vorliegen.

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