Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 293

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 293 (NJ DDR 1955, S. 293); verschaffen und die Angaben an Ort und Stelle nachprüfen. Im Kreis Seehausen konnte nicht die erforderliche Zahl der Schöffen gewählt werden. Die Ursache dafür war, daß überhaupt nicht genügend Kandidaten aufgestellt worden waren. Der Instrukteur der Justizverwaltungsstelle, der den Direktor des Kreisgerichts aufsuchte, hatte aber gemeldet, daß im Kreis Seehausen „alles in Ordnung“ sei. Der Kreisgerichtsdirektor hatte sich wiederum auf die unkontrollierte Angabe des Vorsitzenden des Wahlausschusses verlassen. Ein solcher Fehler wäre bei einer richtigen Intruktionsmethode vermieden worden. Die Instrukteure des Ministeriums der Justiz erhielten bei ihrer eigenem Instruktion den Auftrag, nicht eher aus dem Bezirk zurückzukommen, bis die Durchführung der jeweiligen Aufgaben sichergestellt ist. Das veranlaßte sie, sich nicht nur auf das Sammeln von Informationen zu beschränken, sondern an Ort und Stelle die Arbeit zu verbessern. Wenn auch der Leiter einer Justizverwaltungsstelle der Meinung war, daß die Instrukteure ihn nur von der Arbeit abhalten, so hat sich diese Methode doch sehr bewährt. Allerdings war es ein Fehler, daß auch die Instrukteure ihr Hauptaugenmerk auf das Auf decken von negativen Erscheinungen richteten. Die Schöffenwahlen verhalfen uns erneut zu der Erkenntnis, daß die Voraussetzung für eine gute Arbeit auf jedem der einzelnen Aufgabengebiete die ideologische Klarheit ist. Die Schöffenwahlen wurden in einer Zeit durchgeführt, in der die Pariser Verträge durch den westdeutschen Bundestag gebilligt wurden und die Notwendigkeit der Festigung unseres Staates erneut in den Vordergrund trat. Deshalb mußten die Schöffenwahlen im besonderen Maße dazu ausgenutzt werden, um die Einheitlichkeit und Geschlossenheit der Bevölkerung zu erhöhen. In einer großen Anzahl von Schöffenwahlversammlungen legten die Versammelten ein einmütiges Bekenntnis zu unserem Staate ab. Die Schöffen erklärten in ihren Versammlungen ihre Bereitschaft, die Deutsche Demokratische Republik und das Friedenslager durch ihre Arbeit am Gericht, aber auch mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. In vielen Wahlversammlungen gingen die Referenten und die Diskussionsredner auf die jeweils wichtigsten politischen Ereignisse ein und verbanden sie mit den Aufgaben der Justiz. Die Organe der Justizverwaltung haben dem Verlauf der Wahlversammlungen nicht immer mit der notwendigen Aufmerksamkeit verfolgt. Viele Instruktionen und Besprechungen beschränkten sich auf die Lösung der gewiß nicht leichten organisatorischen Fragen. Die gute Organisation ist aber nur das Mittel, um die richtige politische Linie durchzusetzen. Es entstand in manchen Wahlversammlungen sowohl durch Referate als auch durch Diskussionen der Eindruck, als müßte man neue Schöffen deshalb wählen, weil die alten schlecht gearbeitet hätten. Zuweilen hatte es sogar den Anschein, als seien die Schöffen dazu da, die bürokratischen und lebensfremden Richter zu kontrollieren. Es gab Wahlversammlungen, in denen Meinungen dominierten, die im Widerspruch standen zu unserer Auffassung vom Bündnis zwischen den Arbeitern und den werktätigen Bauern, zu der Auffassung vom Bündnis mit der schaffenden Intelligenz. All das beweist, daß die Grundlage für eine richtige Arbeit stets die ideologische Klarheit ist, daß man keine Gelegenheit Vorbeigehen lassen darf, um das Klassenbewußtsein, das Wissen um das Wesen unseres Staates und unseres Rechts zu vertiefen. Zu den ideologischen Fragen, bei denen sich Schwächen zeigten, die im Verlauf der Wahlen geklärt wurden, gehört die Beziehung zu unserer Gesetzlichkeit. Dies gilt nicht nur für die Justizorgane, sondern vor allem auch für die Parteien und Organisationen, insbesondere auch für den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und auch für einzelne Vertreter der örtlichen Organe. Man war sich anfangs nicht darüber klar, daß solche für den gesetzlichen, demokratischen Verlauf der Wahlen grundlegenden Bestimmungen wie die Auslegung der Kandidatenlisten in der vollen dafür vorgesehenen Frist strikt eingehalten werden mußten. Es gab auch Stimmungen, daß Fristen und Termine wie der Endtermin der Wahlen, der die Garantie dafür gab, daß die Gerichte auch mit gesetzmäßig gewählten Richtern besetzt sind „formale Bestimmungen“ seien, deren Einhaltung nicht erforderlich sei. Die Funktionäre der Gerichte und die Staatsanwälte haben hier begonnen, wichtige Aufklärungsarbeit darüber zu leisten, was Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit bedeutet, eine Arbeit, die sie mit zäher Beharrlichkeit und Überzeugungskraft fortsetzen müssen. Die Bedeutung der Schöffenwahl und die Fülle der gemachten Erfahrungen erfordern eine gründliche Auswertung ihrer Lehren. Um zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen, ist es notwendig, daß in allen Gerichten, in allen Justizverwaltungsstellen und im Ministerium der Justiz die Erfahrungen sorgfältig ausgewertet und für die Verbesserung der gesamten Arbeit der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik nutzbar gemacht werden. Nur wenn das geschieht, ziehen wir den vollen Nutzen aus den Anstrengungen, die die Mitarbeiter der Justiz für die Bewältigung dieser Aufgabe gemacht haben. Das Ministerium wird im Juni eine Arbeitstagung der Leiter der Justizverwaltungsstellen und der Direktoren der Bezirksgerichte durchführen, in der alle Erfahrungen zusammengefaßt werden sollen. Die Schöffenwahlen haben eine große Aktivität und Einsatzbereitschaft unter allen Mitarbeitern der Justiz hervorgerufen. Wir müssen sie für die erfolgreiche Lösung unserer weiteren Aufgaben ausnutzen. Auszeichnung von Juristen mit dem Vaterländischen Verdienstorden Aus Anlaß des 10. Jahrestages der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus wurden zahlreiche hochverdiente Mitarbeiter des Staates, der Parteien, der Massenorganisationen und der Presse mit dem Vaterländischen Verdienstorden ausgezeichnet. Unter denen, deren außerordentliche Verdienste und Leistungen durch diese hohe Auszeichnung gewürdigt wurden, befinden sich auch 12 Mitarbeiter der Justiz. Den Vaterländischen Verdienstorden in Silber erhielten der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, als Zeichen der Anerkennung außerordentlicher Verdienste im Kampf gegen den Faschismus und beim Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Dr. Ernst Melsheimer, als Zeichen der Anerkennung außerordentlicher Leistungen für den Aufbau und die Festigung der Deutschen Demokratischen Republik. Den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze erhielt der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Heinrich Toeplitz, als Zeichen der Anerkennung hervorragender Verdienste im Kampf gegen den Faschismus und beim Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik. Es wurden ferner mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze ausgezeichnet: Max Berger, Oberstaatsanwalt der Volkspolizei. Koll. Berger gehört zu denen, die schon seit Anfang Mai 1945 an dem Neuaufbau einer demokratischen Justiz mitgewirkt haben. Als Staatsanwalt im Stadtbezirk Prenzlauer Berg und später als Generalstaatsanwalt beim damaligen Landgericht Berlin hat er dabei in der Berliner Justiz an entscheidender Stelle gestanden. Heinrich Dittberner, Direktor des Bezirksgerichts Potsdam. Koll. Dittberner wurde in der Nazizeit als antifaschistischer Widerstandskämpfer zu acht Jahren Zuchthaus ä93;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung ist zu gewährleisten ständig darauf hinzuwirken, daß das sozialistische Recht - von den Normen der Staatsverbrechen und der Straftaten gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht beseitigt werden kann. Auch diese spezifischen Formen diszipliniertenden Zwanges sind nur so lange aufrechtzuerhalten, wie sie zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit notwendig sind.

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