Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 291

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 291 (NJ DDR 1955, S. 291); NUMM ER 10 JAHRGANG 9 ZEITSCHRIF NEUE lüSIiZ Die Erfahrungen der Schöffenwahlen sorgfältig auswerten Am 12. Mai 1955 gab der Minister der Justiz folgende Erklärung ab: „Die in der Zeit vom 10. März bis 30. April durchgeführten Schöffenwahlen sind abgeschlossen. In 12 208 Wahlversammlungen wählte die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin 43115 Schöffen für die Kreis- und Stadtbezirksgerichte. Gleichzeitig haben die Bezirkstage und die Volksvertretung von Groß-Berlin die Schöffen für die Bezirksgerichte und für das Berliner Stadtgericht gewählt. Die neu gewählten Schöffen werden in gemeinsamer Sitzung bei jedem Gericht im Mai für ihr Ehrenamt verpflichtet. Ihre Wahlperiode beginnt am 1. Juni 1955. Der Verlauf der Schöffenwahlversammlungen führte zu regen Diskussionen über die Bedeutung der demokratischen Gesetzlichkeit und des Rechts. Ernsthaft wurden die Kandidatenvorschläge geprüft, damit die Würdigsten als Vertreter der Arbeiter und Bauern im Richteramt tätig werden. Die Schöffenwahlen haben dazu beigetragen, die Deutsche Demokratische Republik weiter zu festigen und die Organe der Justiz noch enger mit den werktätigen Massen zu verbinden.“ Mit dem Abschluß der Schöffenwahlen haben die Organe der Justiz eine wichtige Aufgabe erfüllt. Wenn die Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahlen auch keine isolierte Aufgabe der Justiz war sie war ebenso eine Angelegenheit der örtlichen Organe der Staates, vor allem aber der Nationalen Front und der Parteien und Massenorganisationen , so hat sie doch, und das war notwendig und richtig, im Mittelpunkt der Arbeit der Justiz gestanden. Im Verlauf der Schöffenwahlen zeigte es sich, daß überall dort besonders gute Erfolge erzielt wurden, wo die Gerichte bereits in der Vergangenheit gut gearbeitet hatten. Dort, wo durch eine parteiliche, den Werktätigen verständliche Rechtsprechung, durch lebendige Justizausspracheabende und durch regelmäßige und ansprechende Gerichtsberichterstattung in der Presse die Gerichte Ansehen und Vertrauen unter der Bevölkerung erworben hatten, wo ein Schöffenaktiv arbeitete, gab es keine Schwierigkeiten bei der Aufstellung der Kandidatenlisten für die Schöffenwahl. Das kann man z. B. von den Gerichten in Zittau, Karl-Marx-Stadt/Land, Hoyerswerda, Weißenfels und Güstrow sagen. Fast aus allen Bezirken ist uns bekannt geworden, daß es in den Betrieben, in denen vornehmlich Frauen arbeiten, verhältnismäßig leicht war, Frauen für die Arbeit als Schöffen zu gewinnen und gute, stark besuchte Schöffenwahlversammlungen durchzuführen. Die Ursache hierfür besteht wohl darin, daß die Diskussionen über unser Familienrecht bei vielen arbeitenden Frauen ein großes Vertrauen sowohl zu unserer neuen Gesetzlichkeit als auch zur Justiz geschaffen haben. Das gleiche gilt auch für die Mitwirkung der örtlichen Organe des Staates und der Parteien und Massenorganisationen. Der Kreisgerichtsdirektor, der während der ganzen Zeit seiner Arbeit einen engen Kontakt mit den Parteien und Massenorganisationen sowie mit den örtlichen Organen des Staates gehalten hatte, brauchte, als es an die Vorbereitung und Durch- führung der Schöffenwahlen ging, nicht erst um das richtige Verständnis für die Bedeutung unserer demokratischen Gesetzlichkeit und der Justiz zu kämpfen. Wir konnten bei der Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahlen also sinnvoll an die bereits erreichten Erfolge anknüpfen. Das bedeutet aber, daß wir es bei der Schöffenwahl nicht mit einer einmaligen Kampagne zu tun hatten und daß diejenigen unrecht hatten, die in der Schöffenwahl eine Störung erblickten, die uns von unseren eigentlichen Aufgaben abhält. Für die Justiz ist das Ziel der Schöffenwahl ja nicht nur, dafür zu sorgen, daß die Gerichte wieder mit Schöffen, die nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz gewählt wurden, besetzt sind. Es geht vielmehr darum, die Schöffenwahlen zum Ausgangspunkt für eine weitere Verbesserung der gesamten Arbeit der Justiz zu machen. Die Justizorgane mußten deshalb diese Gelegenheit benutzen, um ihre Wirksamkeit als wichtiger Teil unseres Staatsapparates im Kampf um die Sicherung und Festigung unserer Ordnung sowie um die Verstärkung der Anstrengungen für die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands zu erhöhen. Das bedeutet: Verbesserung der Arbeit auf allen Gebieten. Die Hauptaufgabe der Justiz ist und bleibt die Rechtsprechung. Wir sahen bereits, daß eine gute Rechtsprechung die Grundlage für das Vertrauen der Bürger in unsere Justiz bildet, also eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung der Schöffenwahlen war. Die Wirkungen, die die Schöffenwahl auf die Rechtsprechung ausüben wird, sind deshalb wieder an erster Stelle zu nennen. Der Umstand, daß zu einem größeren Prozentsatz als bisher Arbeiter aus den Betrieben, Bauern aus den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Traktoristen zu Schöffen gewählt worden sind, daß aber auch ein großer Teil der Angestellten als Werkmeister, TAN-Bearbeiter u. ä., also in unmittelbarer Verbindung mit der Produktion tätig ist, wird sich dahin auswirken, daß die Festigkeit unseres Staates durch eine konsequente und parteiliche Rechtsprechung in Straf- und Zivilsachen erhöht und die Gesetzlichkeit in jedem Falle gewahrt wird. Das bedeutet auf dem Gebiet des Strafrechts z. B., daß die Differenzierung der Strafen, wie sie insbesondere bei Berücksichtigung des materiellen Verbrechensbegriffs erforderlich ist, verbessert wird, daß besondere Aufmerksamkeit den Waffen- und Rohheitsdelikten gewidmet wird. Auf dem Gebiete des Zivilrechts werden die Gerichte z. B. die Bürger mehr zur Einhaltung des Grundsatzes der Vertragstreue erziehen. Im Familienrecht werden die Schöffen helfen, den Kampf gegen eine formale Scheidungspraxis stärker als bisher zu führen; kein Schöffe wird es verstehen, wenn in Zivil- und Familiensachen die Dauer der Verfahren regelmäßig einen Monat übersteigt. Auf dem Gebiet der propagandistischen Arbeit wurde im Verlauf der Schöffenwahl die Verbindung mit den Werktätigen gefestigt. Mit einer beträchtlichen Zahl von Betrieben, in denen es bisher keine Beziehung zu unseren Justizorganen gab, wurde ein guter Kontakt hergestellt, den es nun zu halten gilt. Die Wahl hat in den Betrieben und Wohnbezirken das Bewußtsein von der Rolle der Gerichte in unserem Staat vertieft und die Schöffentätigkeit als wichtige gesellschaftliche Funktion hervorgehoben. Wesentlich war auch, daß die 29 t;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 291 (NJ DDR 1955, S. 291) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 291 (NJ DDR 1955, S. 291)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten. Besonders aktiv traten in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit eine Rolle spielen.

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