Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 27 (NJ DDR 1955, S. 27); genommen hat im Außenhandel mit den kapitalistischen Ländern ebenso wie im innerdeutschen Handel die Aufnahmefähigkeit des Marktes für unsere Erzeugnisse. Die illegal ausgeführten Ferngläser können überdies für die Ausrüstung einer aggressiven westdeutschen Armee dienen, sind also ein Mittel der unmittelbaren Kriegsvorbereitung. Diese Behinderung unserer legalen Ausfuhr vermindert natürlich die Möglichkeiten unserer Einfuhr und wirkt sich letztlich in unserem wirtschaftlichen Aufbau und unserer Lebenshaltung aus. Ebenso entziehen diese Schiebereien den Werktätigen in der Deutschen Demokratischen Republik erhebliche Mengen der für ihren unmittelbaren Verbrauch bestimmten hochwertigen Versorgungsgüter. Wenn der Fleisch-, Butter- und Zuckerverbrauch pro Kopf der Bevölkerung in Berlin den Verbrauch in der Republik um ein Mehrfaches übertrifft, dann ist das der schlagendste Beweis für diese Tatsache. Die Fälle von Schieber- und Spekulantentum sind keineswegs als eine nur lokale Berliner Angelegenheit anzusehen. Vielmehr erfolgen die spekulativen Einkäufe der genannten Waren bis in das Gebiet der Republik hinein. Vor allem aber hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten in einer Reihe von Fällen immer deutlicher gezeigt, daß die Schiebungen mit optischen Geräten, mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs von Westdeutschland aus organisiert werden, daß es sich hier um einen planmäßigen Angriff gegen die Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik, vor allem ihres Außenhandels, handelt. Berlin ist hierbei nur deshalb der Angriffspunkt, weil die Verhältnisse der von den Kriegstreibern gespaltenen Stadt günstige Ansatzpunkte bieten. In Westdeutschland soll eine neue Angriffsarmee aufgestellt werden, die auch die Deutsche Demokratische Republik zu überfallen droht. Das deutsche Volk aber will weder eine neue Naziarmee noch einen Krieg. Immer mehr Menschen blicken auf das Beispiel der Deutschen Demokratischen Republik, wo die Arbeiter und Bauern ihren Staat errichtet haben und ein Leben in Glück und Wohlstand aufbauen. Deshalb verleumden die Kriegstreiber in Westdeutschland die Deutsche Demokratische Republik und versuchen zugleich, durch immer neue Machenschaften ihren Aufbau zu stören; denn jeder Schritt vorwärts, den wir in unserem friedlichen Aufbauwerk tun, ist ein Schlag gegen die Kriegstreibereien der Bonner Machthaber. Wir kennen die Methoden unserer Feinde: den Versand gefälschter Schreiben an unsere Außenhandelspartner, nach denen die Warenlieferungen angeblich wegen Materialmangels nicht mehr möglich seien, den Raub der Warenzeichen unserer volkseigenen Betriebe, die Sabotage an der Qualität von Exportartikeln usw. Ein solches verbrecherisches Mittel ist jetzt vor allem die Organisation von Schieber ringen, die den Aufkauf und die illegale Ausfuhr hochwertiger Industrieerzeugnisse aus der Deutschen Demokratischen Republik zu ihrem Schwerpunkt machen. Gerade die Feststellung, daß der Täter in einem organisierten Schieberring mitgearbeitet hat, ist für die Beurteilung der subjektiven Seite der Tat und für die Differenzierung des Strafmaßes besonders wichtig. Bereits heute kann niemand mehr sagen, er habe nicht gewußt, daß es verboten ist, aus „Gefälligkeit“ Waren für Westberliner einzukaufen. Aber noch wird vielfach nicht richtig erkannt, daß die zum Schutz unseres Aufbaus getroffenen Maßnahmen große politische Bedeutung haben und vc.n jedem einzelnen genauestens einzuhalten sind, daß daher auch die Verschiebungen von kleinen Mengen nach Westberlin ein Verbrechen darstellen. Deshalb müssen alle Prozesse gegen derartige Schieber so geführt werden, daß sie sowohl in der Verhandlung als auch in der Berichterstattung ein Höchstmaß erzieherischer Wirkung erreichen. Zugleich müssen Richter und Schöffen durch Aufklärung in Justizaussprachen und in den Betrieben (vor allem in Berlin und den Randgebieten) mithelfen, die Wachsamkeit gegen das Schieberunwesen zu erhöhen, eine Atmosphäre zu schaffen, in der niemand es mehr wagt, unseren werktätigen Menschen die Früchte ihres Fleißes zu rauben. Dr. KURT GÖRNER, Berlin Ist bei der leichten und fahrlässigen Körperverletzung noch ein Strafantrag erforderlich? Das Kreisgericht Plauen, Stadtbezirk Süd-Ost, hat durch Urteil vom 12. Februar 1953 einen Angeklagten von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, weil der Geschädigte in der Hauptverhandlung angab, er wolle nur seine zivilrechtlichen Ansprüche verfolgt wissen. Das Gericht hat hieraus gefolgert, daß der Geschädigte einen Strafantrag nicht gestellt habe. Das Oberste Gericht hat am 11. März 1954 (2 Zst III 26/54) dieses Urteil kassiert und ausgeführt, daß der Geschädigte bei der polizeilichen Vernehmung unmißverständlich Strafantrag gestellt habe, der nicht zurückgenommen werden könne. Außerdem stellt das Oberste Gericht in Übereinstimmung mit dem Generalstaatsanwalt fest, daß hier ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe. Das Urteil berührt eine neuerdings in der Praxis aufgetretene Zweifelsfrage. Nach § 232 Abs. 1 StGB werden die leichten vorsätzlichen und alle durch Fahrlässigkeit verursachten Körperverletzungen nur auf Antrag verfolgt, es sei denn und dies weicht von der sonstigen Behandlung von Antragsdelikten ab , daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten erachtet. Bis zum Inkrafttreten der Strafprozeßordnung vom 2. Oktober 1952 bestanden in der Anwendung der Vorschrift keine Schwierigkeiten. Die leichten und fahrlässigen Körperverletzungen wurden in der Regel durch Privatklage verfolgt. Erhob aber der Staatsanwalt Anklage, so bekundete er damit ohne weiteres das besondere öffentliche Interesse; ein Strafantrag war nicht erforderlich. Jetzt werden aber alle Körperverletzungen im Offizialverfahren verfolgt. Ist nun hierdurch der zweite Halbsatz des § 232 Abs. 1 des StGB gegenstandslos geworden und Strafantrag stets erforderlich? Oder bedarf es jetzt bei der Körperverletzung überhaupt keines Antrages mehr? Beide Schlußfolgerungen sind abzulehnen. Dies entspricht offensichtlich auch der Ansicht des Obersten Gerichts. Gewiß sind Körperverletzungen, soweit es sich um ausgesprochene Rohheitsdelikte handelt, eine Schwerpunktaufgabe unserer Strafrechtsprechung. Bei vielen Körperverletzungen sind indessen die Tatumstände derart, daß hier das private Interesse des Geschädigten an der Strafverfolgung überwiegt. Andererseits entspricht es gerade bei der leichten und fahrlässigen Körperverletzung häufig nicht dem öffentlichen Interesse, die Strafverfolgung lediglich vom Willen des Geschädigten abhängig zu machen. Diese Erkenntnis hat ja bei § 232 StGB zu der Ausnahme von Antragserfordernis in zunächst beschränktem, seit April 1940 erweitertem Umfange geführt. Im eingangs erwähnten Falle hatte der Angeklagte die fahrlässige Körperverletzung als Kraftfahrer unter dem Einfluß von Alkohol begangen. Hier bestand tatsächlich ein sehr erhebliches öffentliches Interesse an der. Bestrafung, nicht nur wegen der Übertretung der Verkehrsvorschriften, sondern auch wegen der Körperverletzung. Es ergibt sich daher folgendes: Liegt ein Strafantrag vor, so hat der Staatsanwalt zu prüfen, ob er Anklage erheben oder wegen Geringfügigkeit einstellen will. Liegt dagegen kein Strafantrag vor oder wird er gar abgelehnt, so erhebt der Staatsanwalt nur dann Anklage, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Es ist jedoch angebracht, dies in der Anklageschrift zum Ausdruck zu bringen. Allerdings steht die Beantwortung der Frage, ob ein derartiges öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, allein dem Staatsanwalt zu, wie § 232 Abs. 1 StGB klar ergibt. Bejaht er sie, so ist dies für das Gericht bindend, eine Nachprüfung also ausgeschlossen. Dr. GOTTFRIED ULLMANN, Direktor des Kreisgerichts Plauen (Stadtbezirk Nord) Das Jahresregister 1954 wird dem nächsten Heft beiliegen 27;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 27 (NJ DDR 1955, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 27 (NJ DDR 1955, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erforderliche Prozesse, Bereiche und Maßnahmen in sozial destruktiver Weise vorzugehen. Sie haben nicht noch nicht die Qualität feindlicher Einstellungen, können sich aber zu solchen entwickeln.

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