Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 267 (NJ DDR 1955, S. 267); Aus der ersten Zeit des Aufbaus unserer Justiz Zum 10. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus haben wir einige Kollegen, die bereits im Mai 1945 ihre Tätigkeit aufnahmen und somit zu den ersten unserer neuen Richter und Staatsanwälte gehören, aufgefordert, aus ihren Erinnerungen an die Anfänge der demokratischen Justiz zu berichten. Die Redaktion I In der Nacht vom 1. zum 2. Mai 1945 fielen nach zehntägigem Kampf um Berlin im Verwaltungsbezirk Prenzlauer Berg die letzten Schüsse. Die Menschen krochen aus den Luftschutzkellern und Bunkern hervor und wurden sich langsam bewußt, daß ihnen die siegreiche Rote Armee das Leben neu geschenkt hatte. In diesen ersten Stunden und Tagen nach der Zerschlagung des Faschismus kam bei einem großen Teil der Bevölkerung der verheerende Einfluß der Naziideologie darin zum Ausdruck, daß Menschen, die noch wenige Stunden zuvor im Keller um ihr Leben gebangt und gelobt hatten, jahrelang trocken Brot essen zu wollen, wenn nur der schreckliche Krieg ein Ende nähme, die Befreiung dazu benutzten, leerstehende Geschäfte und Wohnungen zu plündern und sich zu bereichern. Ein anderer Bevölkerungsteil, an der Spitze Kommunisten, Sozialdemokraten und andere Antifaschisten, die aus dem KZ, aus Zuchthäusern und Gefängnissen zurückgekehrt waren, ging sofort, ohne nach Essen und Trinken und Entlohnung zu fragen, daran, mit Unterstützung durch die Kommandanten der Roten Armee wieder Ordnung in dieses Chaos zu bringen. Am 5. Mai 1945, nur wenige Tage nach dem Einmarsch der Roten Armee in Berlin, erhielt ich vom Bürgermeister des Verwaltungsbezirkes Prenzlauer Berg den Auftrag, mich bei dem Kommandanten der Roten Armee im Bezirk zu melden. Der Militärkommandant erklärte mir, nachdem er sich eingehend mit mir über meinen Werdegang und meinen Beruf unterhalten hatte, daß ich ab sofort als Staatsanwalt im Bezirk Prenzlauer Berg eingesetzt sei. Gleichzeitig erhielt ich den Auftrag, im Bezirk Prenzlauer Berg den Aufbau der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zu organisieren und einen für das Amt des Richters geeigneten Bürger vorzuschlagen. Ich war zunächst sprachlos, denn ich hatte auf keinen Fall an den Aufbau einer ordentlichen Gerichtsbarkeit gedacht, sondern angenommen, daß Tribunale gebildet werden sollten, um Naziverbrecher und Plünderer abzuurteilen. Jetzt aber stand eine schwierige Aufgabe vor mir, denn vom gesamten technischen Apparat eines Gerichts und einer Staatsanwaltschaft hatte ich doch keine genaue Kenntnis, obwohl ich vor 1933 einige Jahre lang als Rechtsbeistand vor den Berliner Zivilgerichten aufgetreten war. Tagelang habe ich nach einem Juristen gesucht, der das Richteramt hätte übernehmen können. Adressen aus dem Telefonbuch führten mich von einer Trümmerstätte zur anderen, aber es gab kein Haus, in dem sich noch eine Rechtsanwaltspraxis befand. Richter und Staatsanwälte wohnten ja im Osten Berlins ohnehin sehr selten, und sie wären auch sicherlich nicht geeignet gewesen, ein neues Richteramt zu übernehmen. Nach längerer Umfrage erhielt ich dann schließlich die Adresse eines alten ehemaligen Richters, der jedoch schwer krank war und sich deshalb nicht zur Verfügung stellen konnte. Er empfahl mir aber einen anderen ehemaligen Richter jüdischer Konfession, der auch bereit war, das neue Richteramt anzunehmen; er wurde daraufhin vom Kommandanten des Bezirks als Richter eingesetzt. In der Zwischenzeit war es mir auch gelungen, in einer Schule in der jetzigen Dimitroffstraße, in der sich ein Teil der Bezirksverwaltung befand, einige Räume für Gericht und Staatsanwaltschaft zu sichern. Am 13. Mai 1945 fand dann im Amtsgericht Lichtenberg eine Tagung statt, an der die sowjetischen Militär- kommandanten aller Berliner Stadtbezirke mit den von ihnen ernannten Staatsanwälten und Richtern teil-nahmen und die von dem Beauftragten des Kommandanten der Stadt Berlin, des Generaloberst Bersarin, eröffnet und geleitet wurde. Bei der Betrachtung der anwesenden Richter und Staatsanwälte konnte ich feststellen, daß nur fünf von ihnen keine früheren Juristen waren. Sie kamen aus den Bezirken Treptow, Weißensee, Prenzlauer Berg und Friedrichshain und waren, mit einer Ausnahme, bewußte Antifaschisten. Auf dieser Tagung erfuhren wir, daß in jedem Berliner Stadtbezirk ein Amtsgericht und eine Staatsanwaltschaft gebildet werden sollte. Die Amtsgerichte sollten für alle Strafsachen und Zivilrechtsstreitigkeiten in erster Instanz zuständig sein. Das bedeutete, daß auch die Ehescheidungssachen, die zur Zuständigkeit der früheren Landgerichte gehörten, von nun an vor den Amtsgerichten ohne Anwaltszwang verhandelt werden sollten. Als zweite Instanz war ein Stadtgericht für Berlin vorgesehen. Diese Gerichtsstruktur und Zuständigkeitsverteilung wich von den Bestimmungen des alten GVG wesentlich ab. Ferner wurde uns auf dieser Tagung mitgeteilt, daß bis auf weiteres die bis zum 30. Januar 1933 in Geltung gewesenen Gesetze anzuwenden seien. Es wurde auch vorgeschlagen, ein Gremium zu bilden, das sich mit der Ausarbeitung von Richtlinien für die künftige Rechtsprechung befaßt, denn es war nicht zu erwarten, daß in Kürze neue Gesetze erlassen werden würden. Schließlich wurde eindeutig erklärt, daß als Richter und Staatsanwälte nur zuverlässige Demokraten tätig sein dürften. Diese Tagung am 13. Mai 1945 war die Geburtsstunde der neuen demokratischen Berliner Justiz. Nun ging es an die Erfüllung der Aufgabe, bis zum 1. Juni 1945 im Bezirk Prenzlauer Berg eine arbeitsfähige Staatsanwaltschaft und ein arbeitsfähiges Amtsgericht zu errichten. Der Stadtbezirk Prenzlauer Berg hatte damals etwa 250 000 Einwohner, und wir mußten daher mit einem erheblichen Arbeitsanfall rechnen. Die Frage war jetzt: wie und wo anfangen? Von der Bezirksverwaltung konnte ich keine große Hilfe erwarten, denn die war mit ihren wenigen Kräften selbst genug beschäftigt, das Leben wieder in .Gang zu bringen. Ich mußte also aus eigener Initiative heraus handeln. Ich begann damit, daß ich in der Hosemannstraße ein gut erhaltenes Gebäude, das früher von faschistischen Organisationen benutzt worden war, beschlagnahmte und als Sitz für die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht bestimmte. Von früheren Geschäftsstellen der Nazipartei und anderer Naziorganisationen wurden Mobilar, Schreibmaschinen und Schreibutensilien aller Art besorgt, um die Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts damit auszustatten. Aus dem Gerichtsgebäude in der jetzigen Littenstraße erhielten wir zwei Richterpodien und einige Aktenregale, aus dem Kriminalgericht in Moabit Gesetzestexte und Kommentare sowie Schreibpapier und Formulare, die wir auf dem Handwagen zu unserem Gericht schafften. Die erforderlichen Mitarbeiter meldeten sich auf einen Anschlag im Bezirkbürgermeisteramt hin: ein ehemaliger Amtsanwalt, mehrere Justizangestellte und ein alter Gewerkschafter, der als Strafrichter eingesetzt wurde. Von den insgesamt 18 Justizangestellten waren einschließlich des aufsichtführenden Richters 50 Prozent ehemalige Justizangestellte. Am 25. Mai 1945 war die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Prenzlauer Berg ordnungsgemäß eingerichtet und arbeitsbereit. Es bestand aus einer Ver-waltungs-, einer Zivilprozeß- und einer Strafprozeßabteilung. Bereits am 8. Juni 1945 konnte ich berichten, daß beim Amtsgericht seit dem 1. Juni 1945 21 Zivilrechtsstreitigkeiten, Ehescheidungsverfahren Anträge auf Erlaß einstweiliger Verfügungen in Nachlaßsachen, auf 267;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 267 (NJ DDR 1955, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 267 (NJ DDR 1955, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage auf dem jeweiligen Aufgabengebiet, insbesondere zur Herausarbeitung, Bestimmung und Präzisierung politisch-operativer Schwerpunktbereiche und politisch-operativer Schwerpunkte, Verallgemeinerung von Erfahrungen der operativen Diensteinheiten im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren. Der Leiter und Angehörige der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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