Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 265 (NJ DDR 1955, S. 265); im einzelnen darstellen, wie unsere neue demokratische Justiz in den vergangenen zehn Jahren ihre Aufgaben gelöst hat. Wir stellen fest, sie hat sie gelöst. Nicht ohne Schwierigkeiten, nicht ohne Mängel, aber: sie hat sie gelöst. Walter Ulbricht hat im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees vor dem IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands über die Aufgaben der demokratischen Gesetzlichkeit folgendes gesagt: „Die jeweiligen Hauptaufgaben der demokratischen Gesetzlichlichkeit entsprechen den gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen. In den ersten Nachkriegsjahren, als es galt die Grundlagen einer friedlichen und demokratischen Entwicklung zu schaffen und die Friedensproduktion wieder zu erreichen, richtete sich die ganze Schärfe der demokratischen Gesetzlichkeit gegen die Kriegsverbrecher und die Schieber und Spekulanten. Heute schützt unsere demokratische Gesetzlichkeit das Volkseigentum, die volkseigenen Güter, die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die privaten Eigentümer, und wendet die demokratischem Gesetze mit aller Härte gegen Agenten, Spione und Terroristen an.“3) Unsere demokratischen Richter und Staatsanwälte haben die in den ersten Nachkriegsjahren vor ihnen stehenden Aufgaben gemeistert. Sie haben unbeirrt und mit größter Gewissenhaftigkeit entsprechend dem Befehl Nr. 201 die nazistischen Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit ihrer verdienten Strafe zugeführt und das scharfe Schwert des Kontroll-ratsgesetzes Nr. 10 und der Kontrollratsdirektive Nr. 38 gehandhabt. Sie haben sich auch erfolgreich der damals brandenden Woge des Schieber- und Spekulantentums entgegengestemmt; sie haben in den jeweils auftauchenden Schwerpunkten der Kriminalität durch festes Zupacken der erzieherischen Funktion unserer demokratischen Justiz Geltung verschafft mag es sich um Textilschiebungen oder Fahrraddiebstähle, um Spekulationen mit Lebensmitteln oder Kartoffel- und Kohlendiebstähle, um Verbringung von Buntmetall oder Sabotage der Volksernährung durch Nichtablieferung landwirtschaftlicher Produkte gehandelt haben. Unsere demokratischen Richter und Staatsanwälte kennen auch die Aufgaben, die sie in der heutigen, der zweiten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung zu erfüllen haben. Sie wissen, daß die seit Jahren beobachtete Tendenz des ständigen Rückgangs der Kriminalität sich fortsetzt und daß sich in diesem Rückgang die ständige Verbesserung der Lebensbedingungen unserer Werktätigen ausdrückt; kamen doch zum Beispiel im Jahre 1953 auf 100 000 Einwohner der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin nur 783,7 Straffällige (eine Zahl, die sich 1954 weiter auf 710 senkte), während im gleichen Jahr in Westdeutschland und Westberlin auf 100 000 Einwohner 2911 strafrechtlich zur Verantwortung gezogene Personen entfielen. Sie wissen aber auch, daß die Zahl der schwerwiegenden Angriffe gegen unsere Ordnung, insbesondere die Zahl der schweren Staats- und Wirtschaftsverbrechen, sich nicht oder nur geringfügig rückwärts entwickelt, und daß die Intensität und Gefährlichkeit der Staatsverbrechen, ganz besonders der Spionageverbrechen, zugenommen hat. Hier zeigt sich der Haß und die Brutalität des Klassenfeindes, der mit immer neuen Methoden versucht, die Entwicklung unserer Arbeiter- und Bauernmacht zu stören. Heute gilt es deshalb, die ganze Schärfe des Gesetzes anzuwenden auf Verbrechen, die sich gegen die Grundlagen unserer Arbeiter- und Bauernmacht richten, denn hier vor allem ist der Klassenfeind am Werk. Hier liegt der entscheidende Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Staatsanwälte und Richter. Erfreulich ist es festzustellen, daß auf diesem Gebiet der Kriminalität die prozentuale Beteiligung der Arbeiter und ebenso die prozentuale Beteiligung der Jugendlichen schon immer *) *) Walter Ulbricht. Die gegenwärtige Lage und der KamDf um das neue Deutschland, Berlin 1954, S. 54/55. erheblich geringer war als auf allen anderen Gebieten der Kriminalität und daß diese Beteiligung in ständigem weiteren Abstieg begriffen ist. Wir können feststellen, daß unsere Staatsanwälte und Richter in den Verfahren gegen Spione, Terroristen, Saboteure und Boykotthetzer mit großer Parteilichkeit Vorgehen und sich ständig bemühen, diese Verbrechen im Zusammenhang mit der jeweiligen politischen Situation zu sehen und richtig zu differenzieren. Auch in Verfahren wegen Waffenbesitzes, die immer noch Schwerpunkt sind, hat sich in der Anklage- und Urteilspraxis eine Verbesserung gezeigt. Die frühere Unklarheit über die Gesellschaftsgefährlichkeit des unbefugten Waffenbesitzes kann als im wesentlichen überwunden angesehen werden. Dennoch zwingt die hohe Zahl der Einstellungen solcher Verfahren wegen Geringfügigkeit zu dauernder Kontrolle und Anleitung der Staatsanwälte auf diesem Gebiet. Zu wenig Beachtung schenken die Untersuchungsorgane und Staatsanwälte immer noch den Sabotageverbrechen auf dem Lande. Hier liegt eine starke „latente Kriminalität“. Viel zu wenig der zahlreichen gegen die Maschinen der MTS und gegen das Vieh der LPG, VEG und ÖLB gerichteten Sabotageverbrechen werden als solche erkannt, viel zu gering ist auch die hier zu verzeichnende Aufklärungsquote. Ähnliches muß auch von den „Betriebsstörungen“ gesagt werden, -die oft unter Außerachtlassung der Wachsamkeit als „betriebsbedingt“ bezeichnet werden, während sich hinter ihnen Sabotagetätigkeit des Klassengegners verbirgt. Bei den Verbrechen gegen den innerdeutschen Handel haben wir festgestellt, daß gerade die schweren Verbrechen dieser Art ständig ansteigen und daß die Justizorgane nicht sofort mit der nötigen Schärfe gegen das organisierte illegale Verbringen unserer hochwertigsten Industrieerzeugnisse eingeschritten sind; das gilt besonders für Berlin. Es zeigt sich in diesen Verfahren, daß die wiederholt festgestellte Tendenz zu unangebrachter Milde bei der Beurteilung von Wirtschaftsverbrechen darauf zurückzuführen ist, daß die Staatsanwälte und Richter die einzelne' Straftat oft ohne Kenntnis der großen Zusammenhänge betrachten und daß ihnen vielfach auch noch ausreichende polit-ökonomische Erkenntnisse fehlen. Das Studieren des Lehrbuchs der Politischen Ökonomie ist deshalb sowohl in den Schlußfolgerungen des Ministeriums der Justiz wie in den Schlußfolgerungen, die die Oberste Staatsanwaltschaft aus dem 21. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gezogen hat, allen Richtern und Staatsanwälten zur Pflicht gemacht worden. Diese Schlußfolgerungen der Obersten Staatsanwaltschaft, die gerade auch auf dem Gebiet der Bekämpfung der Wirtschaftsverbrechen ihre Konkretisierung in den Rahmenarbeitsplänen gefunden haben, werden nicht genügend beachtet. Immer wieder muß festgestellt werden, daß in Verfahren gegen inhaftierte Wirtschaftsverbrecher der Staatsanwalt entgegen der ihm gegebenen Anweisung nicht immer von Beginn an das Verfahren kontrolliert und anleitet, den Inhaftierten vor der Anklage selbst vernimmt und bei der Anklageerhebung schriftlich in den Akten festlegt, ob und welche Vorschläge er zur Auswertung des Verfahrens zu machen beabsichtigt. Auch bei der Bekämpfung der Brandstiftungen, durch die unserem Volkseigentum jährlich Millionenwerte verloren gehen, zeigen sich Mängel sowohl in der Arbeit der Untersuchungsorgane als auch in der Tätigkeit der Staatsanwälte und Gerichte. Der hohe Prozentsatz der gerichtlichen Einstellungen und Freisprüche sowohl bei vorsätzlichen wie bei fahrlässigen Brandstiftungen zeigt, daß die Untersuchungsorgane schlecht ermitteln, daß den Staatsanwälten kriminalistische Kenntnisse fehlen, mit deren Hilfe sie das Untersuchungsorgan besser anleiten könnten, daß die Staatsanwälte die Schlußberichte der Volkspolizei unkritisch übernehmen und Anklage erheben, statt weitere Ermittlungen anzuordnen, und daß die Gerichte ebenso unkritisch bei ihren Eröffnungsbeschlüssen die Anklageschriften zugrunde legen, statt das Verfahren ins staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren zurückzuverweisen. Auch muß angesichts der volkswirtschaftlich 265;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 265 (NJ DDR 1955, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 265 (NJ DDR 1955, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung und den zuständigen Untersuchungsführer sind vor jeder Besuchsdurchführung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzusprechen., Durchgeführte Besuche mit Inhaftierten sind zu registrieren.

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