Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 261

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 261 (NJ DDR 1955, S. 261); vorgeschaltet. Andererseits wurde der Unterricht Vorlesungen und Seminare durch die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften ergänzt, die nach pädagogischen Gesichtspunkten vom Lehrgangsleiter zusammengesetzt wurden und unter der kameradschaftlichen Leitung von besonders befähigten Richterschülern oder geeigneten Referendaren standen. Wir sagten schon, daß die ersten beiden Lehrgänge in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone, die ursprünglich 6 Monate dauern sollten, wegen der Fülle des Stoffes verlängert werden mußten. Keiner dieser beiden Lehrgänge, an denen in jedem Lande je 30 bis 40 Schüler teilnahmen, dauerte länger als 9 Monate. Die dritten Lehrgänge erfuhren durch den Befehl Nr. 193 des Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 6. August 1947 eine wesentliche Änderung: Die Gesamtzahl der Schüler wurde für die fünf Länder auf 350 festgesetzt und die Dauer der Lehrgänge auf 1 Jahr verlängert. Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik wurden zentrale Lehrgänge mit einer Dauer von zwei Jahren eingerichtet, deren erster im Juni 1950 (als Teillehrgänge in Bad Schandau und in Halle) anlief und im Mai 1952 auf der damaligen Hochschule der Justiz in Potsdam-Babelsberg beendet wurde. Seitdem im Frühjahr 1953 die Hochschule der Justiz in der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ aufgegangen ist, studieren unsere zukünftigen Richter und Staatsanwälte an der juristischen Fakultät dieser Akademie. Sie werden in Zukunft ihr Studium mit dem Staatsexamen abschließen. Und die Alten, die Absolventen unserer Richterschulen mit einer siebenmonatigen oder auch zweijährigen Ausbildung, was geschah und geschieht mit ihnen? Oder mit den Staatsanwälten, die, als die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Jahre 1952 plötzlich eine unerhörte Ausdehnung erfuhren, in Kurzlehrgängen von sechs oder gar nur drei Monaten ausgebildet werden mußten? Oder gar mit den Richtern und Staatsanwälten, die unmittelbar nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 ohne juristische Vorbildung eingesetzt wurden und seit 10 Jahren unentwegt und konsequent Ihre Aufgabe erfüllt haben und gut erfüllt haben , ohne inzwischen einen Ausbildungslehrgang mitgemacht zu haben? Alle Richter und Staatsanwälte haben seit ihrem Einsatz eine ununterbrochene Qualifizierung erfahren. In zahlreichen Lehrgängen, zuerst bei der juristischen Abteilung der Verwaltungsakademie, später an der Hochschule der Justiz, schließlich an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, sind Kader für leitende Stellen in der Justiz herangebildet worden. Alle Richter und alle Staatsanwälte haben an der vom Ministerium der Justiz organisierten fachlichen Fortbildung teilgenommen, wo Staatsanwälten und Richtern gemeinsam eine fortlaufende Vertiefung ihrer rechtswissenschaftlichen Kenntnisse vermittelt wird. In allen Bezirksstaatsanwaltschaften der Republik wird der laufenden und planmäßigen Unterrichtung der Staatsanwälte in den Kreisen besonderes Augenmerk geschenkt auf den Gebieten, auf denen insbesondere bei Teilnehmern von Kurzlehrgängen Schwächen in Erscheinung treten: auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Prozeßrechts und der Allgemeinen Aufsicht. Und schließlich: jeder Richter und jeder Staatsanwalt wird bis zum Jahre I960 sein Staatsexamen abgelegt haben. Schon gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl unter ihnen, die. sei es als Student an einer Universität, sei es als Fernstudent an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ihre Ausbildung mit dem Staatsexamen abgeschlossen haben. Die Hälfte der übrigen steht im drei- oder fünfjährigen Fernstudium, der Rest wird im Herbst dieses Jahres mit dem drei- oder fünfjährigen Fernstudium beginnen, oder im Jahre 1956, spätestens 1957, das dreijährige Fernstudium aufnehmen. Inzwischen hat sich auch an den juristischen Fakultäten ein grundsätzlicher Wandel vollzogen: Die Studenten sind zum überwiegenden Teil Arbeiter- und Bauemkinder, die in Auswirkung der demokratischen Schulreform die Oberschule beendet haben oder Absolventen der Arbeiter- und Bauemfakultät sind. An die Seite der fortschrittlichen älteren Professoren sind in ständig wachsender Zahl junge Wissenschaftler getreten. Der Übergang zum 'Zehn-Monate-Studienjahr, die Neuordnung des gesamten Studiums, das nach vier Jahren mit dem Staatsexamen abschließt, unter Beseitigung der alten Zweigliederung in Studium und Referendarzeit, ein auf den Grundlagen des Marxismus-Leninismus beruhender, völliger Neuaufbau des Studiums das alles gab die Grundlage dafür, daß auch die juristischen Fakultäten unserer Universitäten wichtige Ausbildungsstätten der jungen Juristen, auch der jungen Richter und Staatsanwälte, geworden sind. So hat sich, wie wir jetzt, zehn Jahre nach unserer Befreiung durch die ruhmreiche Sowjetarmee, feststellen können, die Demokratisierung der Justiz in unserem Teile Deutschlands vollzogen. Am Anfang stand die Juristenreform, standen unsere Richterschulen, die, geschaffen auf Anregung unserer sowjetischen Freunde, verankert durch die Gesetzgebung der Länder, durch die Landesverfassungen und schließlich durch die Verfassung unserer Deutschen Demokratischen Republik (Art. 129), Werktätige aus allen Schichten des Volkes zu demokratischen, ihrem Staat zutiefst ergebenen und ihrem Volk zutiefst verbundenen Richtern und Staatsanwälten formten. Weit mehr als die Hälfte der Richter und Staatsanwälte, die heute ihre verantwortungsvolle Funktion ausüben, stammen aus der Arbeiterklasse. Den ersten Absolventen der Richterschulen, die als die ersten Vertreter der heranwachsenden neuen Intelligenz ihre Funktion als Richter oder Staatsanwalt in unserer neuen demokratischen Ordnung ausüben, gilt unser Dank und unsere Anerkennung. Mit höchstem Elan nahmen sie ihr Studium, das keinem von ihnen leicht fiel, auf, meisterten sie die Schwierigkeiten der Praxis, die wie ein Berg vor ihnen standen. Es hat Fälle gegeben, in denen die Notwendigkeit, ein Gericht zu besetzen, dazu zwang, noch vor Beendigung des Kursus einen Schüler zum einzigen Richter eines Amtsgerichts zu machen. Dort haben diese Richter Leistungen vollbracht, von denen manche unserer jüngeren Richter und Staatsanwälte sich kaum noch eine Vorstellung machen können. Neben der damals wirklich vorhandenen Überlastung mußten diese neuen Richter oft schon am ersten oder zweiten Tage ihrer Tätigkeit Schöffensitzungen abhalten, sie mußten sich auch in das damals noch zur Justiz gehörende Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit einarbeiten, sie mußten sich mit den Geschäften der Justizverwaltung vertraut machen, und sie haben all das geschafft, ohne daß Fehler oder Mängel schwererer Art aufgetreten sind. Und das Wichtigste: diese neuen Richter und Staatsanwälte haben sich nicht, wie die Feinde der Demokratisierung der Justiz damals hofften, von den alten Akademiker kreisen assimilieren lassen. Sie, damals . eine verschwindende Minderheit, haben sich nicht aufsaugen lassen, sie haben gekämpft gegen alle Schwierigkeiten, auch gegen die, die ihnen von reaktionärer Seite bewußt gemacht wurden, und sind führend geworden. Sie wurden der Sauerteig, der neu entstehenden demokratischen Justiz. Ihr Elan hat ihre Umgebung mitgerissen, hat ihnen von Anfang an Achtung verschafft. Gerade deshalb, weil sie als politische Menschen in die Arbeit eingetreten sind, haben sie es verstanden, über den Kreis der Justiz hinaus mit den übrigen Behörden sehr rasch in guten Kontakt zu kommen. Mit den damaligen Landräten, mit der Volkspolizei, mit den politischen Parteien haben sie oft als erste in ihrem Bezirk gute Beziehungen geschaffen. Dadurch wurde die Zusammenarbeit gefördert und ein Gegeneinander in der Arbeit vermieden. Die Staatsanwälte und Strafrichter haben sich der Polizei zur Fortbildung der Angehörigen der Volkspolizei zur Verfügung gestellt. Sie haben sich weitgehend für die Fragen des Strafvollzugs interessiert und haben trotz ihrer Arbeitsbelastung und -Überbelastung Wege gefunden, sich auch in diese Arbeit, wie in viele andere mehr einzuschalten. Die Bei- 26/;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 261 (NJ DDR 1955, S. 261) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 261 (NJ DDR 1955, S. 261)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen des Entstehens feindlicher Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ist die Untersuchung gosellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren ein politisch bedeutsamer und relativ eigenständiger Aufgabenkomplex.

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