Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 237

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 237 (NJ DDR 1955, S. 237); volkseigenen Anlagevermögens, wenn die primär vorgesehene Verwertung durch das Handelsorgan nicht möglich ist, mit Genehmigung des Leiters des abgebenden Verwaltungsorgans an Private verkauft werden dürfen. Eine Verbesserung der Warenzirkulation bedingt erhöhte Transportraumanforderungen, besonders im letzten Quartal des Jahres, in dem der Transport der Ernte und die erhöhten Brennstofftransporte stets eine besondere Anspannung der Transportmittel hervorrufen. Deshalb gehören in den hier besprochenen Zusammenhang auch die Anordnung zur Sicherung von Be- und Entladearbeiten im Herbst 1954 vom 20. Oktober 1954 (ZB1. S. 528), mit der die Fachministerien angewiesen werden, für die Dauer des IV. Quartals in den ihnen unterstellten Betrieben zur Beschleunigung der Beladung und Entladung erforderlichenfalls zu einem Mehrschichtensystem überzugehen, sowie die Anordnung über Wagenstandgeld 1954 vom gleichen Tage (ZB1. S. 529)), die zu demselben Zweck für die Monate November und Dezember die Wagenstandgelder verdoppelt. * Vom rechtssystematischen Gesichtspunkt aus lag schon bei einigen der bisher behandelten Gesetzgebungsakte der Schwerpunkt auf den Gebieten des Zivilrechts oder des Arbeitsrechts, aus denen noch einige weitere neue Bestimmungen zu erwähnen sind. Der Eigenheimbau ist wiederum vertreten mit der Anordnung über die allgemein verbindlichen Bausparbedingungen der Sparkassen vom 18. September 1954 (GBl. S. 825). Nachdem schon das in der letzten Übersicht besprochene Bauspargesetz selbst die von ihm umfaßten Gebäude als „Eigenheim“ bezeichnet hatte, sagt die neue AO, um gerade in diesem Punkte keine Unklarheiten zu lassen, ausdrücklich, daß das Bausparen der Schaffung von Eigenheimen für je eine Familie dient; innerhalb dieses Rahmens wird jedoch, im Gegensatz zu den auf Grund des Arbeiterwohnungsbaugesetzes errichteten Eigenheimen, die Höhe der Bausumme nicht begrenzt. Dementsprechend ist andererseits die Verzinsung des hypothekarisch zu sichernden Baudarlehns wesentlich höher; sie beträgt 4’/2°/o, wozu ein weiteres %°/o als Amortisation hinzutritt; bei dieser Amortisation erstreckt sich die Tilgungszeit auf 52 Jahre. Der Bausparer seinerseits erhält für das Bausparguthaben, solange es nicht für seinen Bestimmungszweck abgehoben wird, 4% Zinsen, nach drei Jahren 5%. In derselben Nummer des Gesetzblatts (S. 826) findet sich eine Berichtigung, wonach „das Sekretariat der Volkskammer bittet“, bei dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime vom 15. September 1954 „eine Änderung zu beachten". Wie sich daraus ergibt, ist in dem verkündeten Text (GBl. S. 784) in § 5 Abs. 3 der maßgebliche Satz, daß der Erwerber eines volkseigenen Eigenheims mit der Übernahme „einen angemessenen Teil des Kaufpreises, mindestens jedoch ein Drittel“ zu bezahlen hat, ausgelassen worden, was mit der Berichtigung nunmehr klargestellt wird. Die Formulierung, mit der diese Berichtigung bekanntgegeben wird und die sich seit über Jahresfrist ganz allgemein für die Berichtigung von Gesetzen oder Verordnungen eingeschlichen hat, ist m. E. falsch. Das gesetzgeberische Gebot ist bei dieser Formulierung die „Bitte um Beachtung“, während es in Wirklichkeit die Anordnung der Änderung selbst zum Gegenstände haben muß: „§ x der VO vom wird wie folgt berichtigt “; ganz zu schweigen davon daß der Gesetzgeber niemals „bittet“ eine Formel, die eine falsche Konzeption der Rolle des Staates erkennen läßt , sondern anordnet. Die erst im IV. Quartal veröffentlichte, für das Arbeitsrecht außerordentlich bedeutsame Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Sicherung und den Schutz der Rechte bei Einweisungen von Arbeitskräften vom 30. September 1954 (GBl. S. 828) ist wegen ihres Zusammenhanges mit der Katastrophen-bekämpfungsVO schon in der vorigen Übersicht5) besprochen worden. 5) NJ 1955 s. 51. Nach § 6 der VO zum Schutze der Arbeitskraft vom 25. Oktober 1951 waren die Fachministerien gehalten, in Betrieben mit besonders gesundheitsgefährdenden Produktionsprozessen Sicherheitsinspektionen einzurichten. Demgemäß wurden im Laufe des Jahres 1952, von dem damaligen Ministerium für Hüttenwesen und Erzbergbau und den damaligen Staatssekretariaten für Kohle und Energie und für Chemie, Steine und Erden Richtlinien über die Einrichtung derartiger Sicherheitsinspektionen erlassen. Durch die Anordnung über Maßnahmen zur Organisierung der technischen Sicherheit ln den Betrieben sowie über den Aufbau und die Aufgaben der Sicherheitsinspektionen im Bereich des Ministeriums für Schwerindustrie vom 30. November 1954 (GBl. 940) erfolgt nunmehr die durch die Zusammenfassung jener Regierungsorgane im Ministerium für Schwerindustrie erforderlich gewordene Vereinheitlichung jener Richtlinien. Danach haben die Sicherheitsinspektionen den durch die Struktur der volkseigenen Wirtschaft bedingten dreigliedrigen Aufbau: über den Sicherheitsinspektoren in den Betrieben bzw. Sicherheitsbeauftragten in kleineren Betrieben stehen die Sicherheitsinspektionen der WB (das Personal beider Organe gehört zum Betrieb bzw. zur Verwaltung, darf aber nur mij Zustimmung des obersten Sicherheitsorganes bestellt oder abberufen werden) und als letzte Instanz die Hauptsicherheitsinspektion beim Ministerium für Schwerindustrie. Auch die neue AO betont, daß in erster Linie der Werkleiter persönlich für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz verantwortlich ist; neben ihm tragen hierfür Verantwortung: zweitens die gewerkschaftlichen Arbeitsschutzkommissionen (§ 35 VO zum Schutz der Arbeitskraft), drittens die staatlichen Arbeitsschutzinspektionen (§§ 36 ff. derselben VO), viertens die Sicherheitsinspektionen auf Grund der hier besprochenen AO, und in den Bergbaubetrieben schließlich fünftens die technischen Bergbauinspektionen nach der VO vom 8. Juli 1954. Inwieweit hier etwa eine Überorganisation mit unzweckmäßiger Verteilung derselben Verantwortlichkeiten vorliegt, kann von einem Außenstehenden nicht beurteilt werden, sollte aber nachgeprüft werden, da die Beschreibung der jeweiligen Pflichtenkreise in den zugrunde liegenden Verordnungen jedenfalls mehrfache Überschneidungen erkennen läßt. Im Bereich der Erfassung landwirtschaftlicher Produkte wurde die Neunte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Veranlagung im Jahre 1955 vom 2. Dezember 1954 (GBl. S. 923) erlassen. Erfreulicherweise hat der Ministerrat an der in der Präambel zur Verordnung selbst6) angedeuteten Absicht festgehalten, von der bisherigen Praxis der alljährlichen vollständigen Neuregelung von Pflichtablieferung und Aufkauf Abstand zu nehmen; statt dessen werden lediglich die etwa erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen für das neue Jahr in Form einer Durchführungsbestimmung festgelegt. Aus diesen Bestimmungen für das Jahr 1955 ist hervorzuheben, daß den LPG vom Typ I und II eine Vergünstigung von 10 Prozent, vom Typ III eine solche von 15 Prozent gegenüber den vorjährigen Ablieferungsnormen für die wichtigsten pflanzlichen Erzeugnisse gewährt wird. * Auf dem Gebiete von Schule und Berufslenkung, Sport und Gesundheitswesen ist jeweils eine Gesetzgebungsmaßnahme von besonderem Interesse zu vermerken. Die Sechste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen Bildung von Schulklubs vom 9. Oktober 1954 (GBl. S. 849) ist nicht nur als wirksame Maßnahme zur Verbesserung und Bereicherung der Schulerziehung, sondern auch als ein weiterer Schritt auf dem Wege der Schaffung von Einrichtungen zu begrüßen, die das Leben der berufstätigen Frau erleichtern und zur Realisierung ihrer Gleichberechtigung beitragen. Die zunächst an allen größeren Schulen einzurichtenden Schulklubs mit den dazugehörenden Horten haben die Aufgabe, für die 8) VO über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 24. Oktober 1953 (GBl. S. 1081). 237;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den auf der Dienstkonferenz vom - erfolgten Festlegungen steht in den die Auswertung der Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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