Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 236

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 236 (NJ DDR 1955, S. 236); gen wiedergegebenen Lieferbedingungen weisen übereinstimmend eine neue Terminologie auf, insofern in beiden für das Vertragsverhältnis zwischen Lieferer und Besteller erstmals die Bezeichnung „Lieferkurzvertrag“ gewählt wird. Mangels einer aus dem Text ersichtlichen Erklärung wird diese Bezeichnung als Ausdruck dafür zu verstehen sein, daß der größte Teil der vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich festgelegt zu werden braucht, sondern durch Bezugnahme auf die Allgemeinen Lieferbedingungen zum Vertragsinhalt wird, so daß nur noch die kurzen wenn auch bedeutungsvollen Angaben über die mengen- und qualitätsmäßige Spezifikation, die Liefertermine, die Prejsabreden und etwaige sonstige besondere Vereinbarungen ausdrücklich aufgenommen zu werden brauchen. Von besonderem Interesse für die zivilrechtliche Entwicklung ist es, daß nach § 3 der Allgemeinen Lieferbedingungen der Nichteingang der vom Besteller aufzugebenden Versanddispositionen den Lieferer ermächtigt, die Ware einzulagern und dem Besteller „Rechnung zu erteilen“, d. h. also, Bezahlung der noch nicht übergebenen Ware zu fordern. Aus den einer verbesserten Organisation des volkseigenen Handels gewidmeten Gesetzgebungsakten ist zunächst die Anordnung über die Stellung, die Rechte und Pflichten der Verkaufsstellenleiter des volkseigenen Einzelhandels vom 8. Dezember 1954 (GBl. S. 942) hervorzuheben. Die AO basiert auf dem in der letzten Übersicht3) besprochenen Ministerratsbeschluß vom 5. August 1954 über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels; ihre hauptsächliche Bedeutung liegt darin, daß sie die Verantwortlichkeit des Verkaufsstellenleiters für ein dem Bedarf entsprechendes Warenangebot von guter Qualität steigert. Zu diesem Zweck erhält er das Recht, u. a. bei der Ausarbeitung der Planvorschläge und beim Abschluß von Verträgen über den Warenbezug für seine Verkaufsstelle mitzuwirken, zusätzliche Massenbedarfsgüter selbständig einzukaufen, Ware mangelhafter Qualität zurückzuweisen; er hat man beachte die von der üblichen Gesetzessprache abweichende, gute Wendung! „um die Vollständigkeit des Warensortiments zu kämpfen“. Zu seinen Pflichten gehören weiter die Sorge für eine hohe Verkaufskultur, die wirtschaftliche und dem Sparsamkeitsprinzip entsprechende Leitung und die Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit der Verkaufsstelle, die Sorge für die fachliche und gesellschaftliche Qualifizierung seiner Mitarbeiter, für die Organisierung der Mitarbeit der Bevölkerung an der Entwicklung der Verkaufsstelle, insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Nationalen Front und für die Organisierung eines reibungslosen Arbeitsablaufs. Es wäre wünschenswert, den Wortlaut dieser AO weitestgehend zu verbreiten, damit die Bevölkerung in der Lage ist, auf ihre Einhaltung in den Fällen zu achten, in denen das Verantwortungsbewußtsein eines Verkaufsstellenleiters noch zu wünschen übrig läßt. Auf derselben gesetzlichen Grundlage beruht die auf die gleiche Zielrichtung eingestellte Anordnung über die Tätigkeit der Disponenten im Handel (Arbeitsordnung) vom 27. Oktober 1954 (ZB1. S. 527). Hier handelt es sich um die Schaffung eines „operativen Kontrollorgans“ auf allen Ebenen der Verwaltung, dessen Aufgabe es ist, die Gleichmäßigkeit und Kontinuierlichkeit der Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, etwa auftretende plötzliche Störungen in der Versorgung zu beheben und die Ursachen für solche Störungen zu ermitteln und zu eliminieren. Diese Aufgabe bedingt eine eigentümlich zwischengeschaltete Stellung der Disponenten im Verwaltungsapparat: sie unterstehen unmittelbar dem Leiter der jeweiligen Verwaltung (Minister, Vorsitzender des Rates des Bezirks oder Kreises), gehören aber nicht zu den Abteilungen Handel und Versorgung, sondern sind diesen gegenüber weisungsberechtigt; andererseits haben sie ihre Weisungsbefugnis gegenüber den Handelsorganen über jene Abteilungen auszuüben, die ihnen über die Erfüllung berichterstattungpflichtig sind. Bedeutsam ist die in der AO ausgesprochene Pflicht der Disponenten, mit den Organen der Arbeiterkontrolle und den Ständigen Kommissionen für Handel und Versorgung eng zusam- 3) NJ 1955 S. 47. menzuarbeiten; es läßt sich voraussehen, daß sich bei zweckmäßiger Kaderauswahl das neue Kontrollorgan als ein überaus nützliches Bindeglied zwischen jenen demokratischen Organen und der Verwaltung erweisen wird. In engster Verbindung mit den eben besprochenen Anordnungen steht schließlich die Anordnung über die Bildung staatlicher Vermittlungskontore für Konsumtionsgüter vom 1. September 1954 (ZB1. S. 526). Auch die mit ihr geschaffene Einrichtung bezweckt eine Verbesserung der Versorgung durch Organisierung des Austauschs von Warenbeständen, die an einer Stelle überzählig sind und an anderer Stelle fehlen, und durch Organisierung einer verbesserten Warenstreuung. Als Vorbild diente hier offensichtlich das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Metallreserven4), dem die neue Einrichtung in Struktur und Aufgabenstellung ähnlich ist. Vermittlungskontore für Konsumtionsgüter werden in jeder Bezirksstadt errichtet und sind den Räten der Bezirke unterstellt; sie vermitteln die in einem Bezirk nicht absetzbaren Warenbestände des staatlichen und genossenschaftlichen Handels an den Einzelhandel (einschließlich des privaten) anderer Bezirke und sorgen für den Absatz der von der örtlichen volkseigenen Industrie, der Privatindustrie und dem Handwerk erzeugten zusätzlichen Massenbedarfsgüter, soweit diese in dem Kreisgebiet des Produzenten nicht genügend Abnehmer finden. Es leuchtet ein, daß die im Laufe des letzten Jahres mächtig entwickelte Bewegung zur Erzeugung zusätzlicher Massenbedarfsgüter ein solches Absatzorgan dringend benötigte, da diese Produktion ja nicht auf der Grundlage des Allgemeinen Vertragssystems erfolgt. Die Vermittlungskontore treten nicht selbst als Käufer oder Verkäufer auf, sondern haben sich auf die Vermittlung solcher Verträge gegen eine Vergütung zu beschränken, und zwar auch da, wo Vertragsabschlüsse auf der Grundlage der von den Kontoren unterhaltenen Musterläger erfolgen. Eine gewisse Ähnlichkeit in Zielrichtung und Prozedur zwischen dieser und der nachstehenden Anordnung veranlaßt uns, an dieser Stelle die Anordnung über die Abgabe und den Verkauf beweglicher Vermögensgegenstände durch Organe der staatlichen Verwaltung und deren Einrichtungen vom 28. Oktober 1954 (ZB1. S. 544) zu vermerken. Denn auch hier handelt es sich um die Erzielung einer besseren Verteilung von Vermögenswerten, die in gesellschaftlichem Eigentum stehen, mit dem Unterschied allerdings, daß dabei in erster Linie Vermögenswerte in Frage kommen dürften, die Gegenstände des Anlagevermögens sind. Die AO bestimmt, daß Organe der staatlichen Verwaltung verpflichtet sind, nichtgenutzte und zur planmäßigen Nutzung nicht mehr vorgesehene Vermögensgegenstände an andere Verwaltungen oder an die volkseigene Wirtschaft oder an „nutznießende Rechtsträger“ (Parteien, Massenorganisationen, sozialistische Genossenschaften) „abzugeben“; abgabepflichtig sind auch „Verbrauchsmaterialien, die über den Umfang einer vertretbaren Vorratshaltung hinausgehen“. Wie die Aufzählung der für die Verwertung solcher Gegenstände zuständigen Handelsorgane erkennen läßt, kommen dabei vor allem Fahrzeuge, Maschinen, Produktionsausrüstun. gen (abgabepflichtig sind nicht nur die Verwaltungen, sondern auch deren „Einrichtungen“, also z. B. die einer staatlichen Verwaltung unterstellten Forschungsanstalten, Versuchsgüter usw.!), Möbel und Schrott in Betracht. Sofern nicht eine unverzügliche „Abgabe“ unmittelbar an die genannten Stellen erfolgt, sind die nicht genutzten Vermögensgegenstände innerhalb bestimmter Fristen dem zuständigen Handelsorgan anzubieten; dieses hat bei der Verwertung „die entsprechenden Bestimmungen des Allgemeinen Vertragssystems anzuwenden“. Die Verwertung darf nur gegen Erstattung des Zeitwerts erfolgen, wobei nicht ganz klar wird, ob beim Abschluß der Verwertungsverträge die Handelsorgane im eigenen Namen, also als Vertragspartner auftreten; der Sache nach sind sie jedenfalls nur Vermittler, wie sich daraus ergibt, daß sie „bei erfolgreicher Vermittlung ihre Vermittlungsgebühr“ erheben können. Von zivilrechtlichem Interesse ist weiterhin die Bestimmung, daß diese Gegenstände des 236 4) Vgl. NJ 1954 S. 584. I;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 236 (NJ DDR 1955, S. 236) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 236 (NJ DDR 1955, S. 236)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

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