Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 234

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 234 (NJ DDR 1955, S. 234); unseren Staat höchst bedeutsamer gesellschaftlicher Verhältnisse. Wenn man berücksichtigt, „daß die menschlichen Beziehungen, die durch das Familienrecht geregelt werden, bisweilen viel komplizierter sind als die schwierigsten zivilrechtlichen Verhältnisse“ und daß der Richter bei der Anwendung des neuen Familienrechts „auch mitwirkt bei der weiteren Festigung der moralischen Anschauungen bis zu ihrer vollen harmonischen Übereinstimmung mit den rechtlichen Anschauungen“33), so wird deutlich, ein wie hoch entwik-keltes sozialistisches Bewußtsein und welche charakterlichen Fähigkeiten ein Richter haben muß, wenn ihm die hohe Verantwortung der Rechtsprechung in Familiensachen übertragen wird. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben werden den Berufsrichtern die Schöffen auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihres gesellschaftspolitischen Bewußtseins eine wertvolle Hilfe sein. Daß unsere demokratischen Gerichte imstande sind, neue Rechtsgrundsätze in der Praxis zu verwirklichen, hat die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Familienrechts seit Inkrafttreten der Verfassung überzeugend gezeigt34). Um so sicherer ist zu erwarten, daß die klaren, einfachen und bestimmten Rechtsnormen des neuen Familienrechts den Gerichten ihre Arbeit in Familiensachen wesentlich erleichtern werden und daß ihre Rechtsprechung die ganze gesellschaftliche Bedeutung des Familienrechts deutlich machen wird. Eine entsprechende Neuregelung der Prozeßordnung soll hierzu helfen. Die beste Verfahrensordnung für Familiensachen kann aber die Verwirklichung des neuen 33) Benjamin, Einige Bemerkungen zum Entwurf eines FGB, NJ 1954 S. 352. 34) Vgl. Benjamin, a.a.O. S. 350; Toeplitz, Die Vorbereitung des neuen Familienrechts durch die Rechtsprechung, NJ 1954 S. 658; Ranke, a.a.O. S. 738 f. Familienrechts im gesellschaftlichen Leben nur dann gewährleisten, wenn die Richter und Schöffen ideologisch dieser großen gesellschaftspolitischen Aufgabe gewachsen sind. Auch für die Technik der Prozeßführung gelten die Worte Stalins: „Eine Technik ohne Menschen, die sie gemeistert haben, ist tot. Eine Technik mit Menschen, die die Technik gemeistert haben, kann und muß Wunder vollbringen“33 36). Wyschinski hat in seiner bedeutungsvollen Auswertung dieser Rede Stalins für die Aufgaben der Justiz besonders auf die Wichtigkeit der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für die Lebensinteressen der Werktätigen hingewiesen. Die Forderung, „die Justizverwaltung und die Leiter der Gerichte müssen ihre Aufmerksamkeit auf die Behandlung der Zivilsachen in formeller und sachlicher Hinsicht lenken, Gerade in Zivilsachen muß der Richter ein hochqualifizierter Funktionär sein“38 * III.), gilt in erhöhtem Maße für das neue Familienrecht. In völligem Gegensatz zu früheren Praktiken wird es in Zukunft eine Ehre für einen Richter sein, in Familiensachen zu arbeiten, weil dieser Auftrag ein besonderes Vertrauen zu seinen Fähigkeiten zeigt. Für Familiensachen ist es ganz besonders offenkundig, „daß die Rechtsprechung nicht nur in der Unterordnung des zu entscheidenden Falles unter die Geltung dieser oder jener Rechtsnorm besteht“, daß vielmehr „die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik eine Form der staatlichen Leitung der Gesellschaft durch die demokratischen Staatsorgane ist“37). 35) Stalin, Rede vom 4. Mai 1953 vor den Absolventen der Akademien der Roten Armee, Fragen des Leninismus 1950 S. 591 fl. 36) Benjamin, Die Kader entscheiden alles, NJ 1953 S. 262, 264 f. 3T) Benjamin, Bemerkungen zu der Lehre von der Gerichtsverfassung, Staat und Recht 1953, S. 43. Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik IV. Quartal 1954*) Von Prof. Dr. HANS NATHAN, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Mitglied des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft Die auf Grund der Wahlen vom 17. Oktober 1954 zusammengetretene Volkskammer verabschiedete als ihren ersten Gesetzgebungsakt das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. November 1954 (GBL S. 915), ebenso wie die am 15. Oktober 1950 gewählte Volkskammer und die Provisorische Volkskammer in ihren ersten Sitzungen das Gesetz über die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. November 1950 (GBl. S. 1135) bzw. das Gesetz über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 (GBl. S. 2) geschaffen hatten. Diese Reihe von Gesetzen ist für die Erkenntnis der staatsrechtlichen Entwicklung unserer Republik von hoher Bedeutung. Die Ausdehnung in der Zusammensetzung des Ministerrats dies ist nunmehr anstatt der Bezeichnung „Regierung“ als der offizielle Name des höchsten vollziehenden Organs der Republik anzusehen spiegelt die mit der Entwicklung des staatlichen und wirtschaftlichen Aufbaus sich immer mehr differenzierende Struktur des Staatsund Wirtschaftsapparats wider: neben den Ministerpräsidenten, seine Stellvertreter und die Minister, die die erste Regierung bildeten, sind nunmehr die Staatssekretäre m.e.G., der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, der Vorsitzende der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, der Vorsitzende der Staatlichen Stellenplankommission und der Präsident der Deutschen Notenbank getreten und zwar nicht, wie zum Teil bisher, als Teilnehmer an den Regierungssitzungen mit beschließender Stimme, sondern als volle Mitglieder des Ministerrats. Dieses Anwachsen der Zahl der Ministerratsmitglieder machte es erforderlich, als operatives Organ ein Präsidium des Ministerrats zu bilden, das außerhalb der Tagungen des Ministerrats dessen Befugnisse wahrnimmt. Bemerkenswert ist, daß das neue Gesetz die kollektive Verantwortlichkeit des *) Übersicht über das I. Quartal 1954 in NJ 1954 S. 294, S. 326; über das II. Quartal in NJ 1954 S. 582; über das III. Quartal in NJ 1955 S. 47. gesamten Ministerrats gegenüber der Volkskammer erhöht: während die bisherige Regelung die Verantwortlichkeit des Ministerpräsidenten für die gesamte Regierungstätigkeit und die Verantwortlichkeit jedes Ministers für seinen Geschäftszweig statuierte, ist nunmehr neben dem Ministerpräsidenten „jedes Mitglied des Ministerrats für die gesamte Arbeit des Ministerrats voll verantwortlich“; dem entspricht es auch, wenn jetzt die Leitung der Tätigkeit der einzelnen Ministerien und Staatssekretariate m.e.G. als eine Aufgabe des gesamten Ministerrats festgelegt wird. Daß neben dieser auch die übrigen Aufgaben des Ministerrats im einzelnen genau aufgeführt werden, ist als eine Betonung der demokratischen Gesetzlichkeit aufzufassen, ebenso wie die ausdrückliche Statuierung des Verordnungsrechts des Ministerrats und des Rechts der Fachminister auf Erlaß von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen auch die hierin liegende terminologische Abgrenzung ist sehr zu begrüßen , die bis dahin aus dem Wesen einer obersten Exekutive und dem Sinn der Verfassung abgeleitet werden mußten. Von der in der Aufzählung der Aufgabengebiete enthaltenen Befugnis zur Anpassung der Struktur der Regierung an die Erfordernisse der staatlichen Aufgaben ist ausweislich der Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung der Struktur des Regierungsapparats vom 26. November 1954 (GBl. S. 939) schon Gebrauch gemacht worden; der Beschluß legt eine Anzahl bisher selbständiger Regierungsorgane zusammen und schafft unter Auflösung der bisherigen Regierungskanzlei das „Büro des Präsidiums des Ministerrats“. Ein wichtiger Regierungsakt auf völkerrechtlichem Gebiet ist mit der Bekanntmachung über die Errichtung von Konsulaten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der Deutschen Demokratischen Republik vom 5. Oktober 1954 (ZB1. S. 540) zu vermerken. Danach wurde als beredter Ausdruck des ständigen 234;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 234 (NJ DDR 1955, S. 234) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 234 (NJ DDR 1955, S. 234)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,.

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