Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 216 (NJ DDR 1955, S. 216); erhält der Verteidiger des Angeklagten eine Abschrift des Protestes zugestellt, damit auch in der Rechtsmittelinstanz beide Parteien die gleichen Grundlagen für die Beurteilung des Falles haben. Die lebhafte Diskussion, die im weiteren Verlauf auch viele Fragen des materiellen Rechts berührte, gab uns eine Fülle von Anregungen. Vor allem müssen wir wie unsere sowjetischen Kollegen nach einer höheren Qualifikation streben. Die Mitglieder des Potsdamer Kollegiums der Rechtsanwälte haben deshalb bereits begonnen, die „Gerichtsreden“ von A. J. Wyschinski zu studieren, Kolloquien darüber durchzuführen und sie für ihre Arbeit auszuwerten. Dadurch werden beschleunigt die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß auch bei uns „Produktionsbesprechungen“ zwischen Richtern, Staatsanwälten und Rechtanwälten durchgeführt werden und Richter an den Besprechungen der Anwälte teilnehmen können. Durch diese Aussprache mit der Leningrader Rechtsanwältin Alexejewa ist zum ersten Mal eine persönliche Verbindung zwischen deutschen und sowjetischen Rechtsanwälten hergestellt worden, die auch für die Zukunft durch Briefwechsel aufrechterhalten werden soll. Rechtsanwalt ALFRED MATZDORF, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Potsdam Aus der Praxis für die Praxis Qualifizierung der Kosten bear beiter Im Arbeitsprogramm, das das Kollegium des Ministeriums der Justiz zur Durchführung der Beschlüsse des IV. Parteitags der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands angenommen hat1), sind eine Reihe Grundforderungen enthalten, deren Verwirklichung eine Voraussetzung für die notwendige Verbesserung der Arbeit des Justizapparates ist. An erster Stelle steht dabei die Hebung des ideologisch-fachlichen Niveaus der Kader. Die Forderung nach weiterer Qualifizierung betrifft nicht nur die Richter, die Instrukteure der Justizverwaltungsstellen und die Staatlichen Notare, sondern hat gleichermaßen für alle übrigen Mitarbeiter der Justiz, insbesondere auch für die Sekretäre und Kostensachbearbeiter, große Bedeutung. Diesen Erfordernissen Rechnung tragend, hat das Ministerium der Justiz drei vierzehntägige Lehrgänge zur Qualifizierung von Kostenbearbeitern in der Zeit vom 25. Oktober bis 7. Dezember 1954 an der Justizschule in Ettersburg durchgeführt. Unmittelbarer Anlaß \ für die Durchführung dieser Lehrgänge waren Hinweise aus Prüfungsberichten des Ministeriums der Justiz und der Justizverwaltungsstellen der Bezirke über mangelhafte Kostenberechnung und -einziehung bei verschiedenen Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik. Der Zweck der Lehrgänge bestand darin, die Kostenbearbeiter in ihrer Tätigkeit weiter zu qualifizieren und sie zu befähigen, die Kosten richtig und schnell zu berechnen. Weiterhin sollte eine Einheitlichkeit in der Anwendung und Auslegung kostenrechtlicher Vorschriften erreicht werden. Dabei kam es vor allem auf die Klärung von kostenrechtlichen Zweifelsfragen an, die in der Praxis aufgetreten waren. Nicht zuletzt galt es, den Kostenbearbeitern den politischen Inhalt unseres Kostenrechts klarzumachen. Das war besonders deshalb erforderlich, weil in der Praxis zuweilen der Standpunkt vertreten wurde, daß es sich bei den kostenrechtlichen Bestimmungen um rein technische Vorschriften handelt, die klassenneutral seien und ihren Inhalt nicht veränderten. Dieser Auffassung, die zu einer formalen Handhabung des Kostenrechts führte, mußte entschieden entgegengetreten werden. An den Lehrgängen nahmen insgesamt 253 Kolleginnen und Kollegen teil, vorwiegend Sekretäre, die mit der Kostenbearbeitung beauftragt sind, und Kostensachbearbeiter. Die Auswertung des 1. Lehrgangs ergab, daß es im Interesse der Einheitlichkeit der Kostenberechnung notwendig war, auch die Revisoren der Justizverwaltungsstellen in diese Lehrgänge einzubeziehen. Leider haben einige Justizverwaltungsstellen die Bedeutung der Lehrgänge unterschätzt. Das zeigt sich vor allem darin, daß die Teilnehmer nicht sorgfältig genug ausgewählt wurden. Dem Charakter eines Qualifizierungslehrgangs entsprechend, durften nicht solche Mitarbeiter delegiert werden, die noch keinerlei Einblick in das Tätigkeitsgebiet haben. Um die Kapazität der einzelnen Lehrgänge richtig auszulasten, wäre es auch erforderlich gewesen, an Stelle solcher Kostenberechner, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen am Lehrgang nicht teilnehmen konnten, rechtzeitig andere zu delegieren. Insbesondere trifft diese 1) NJ 1954, S. 321. Kritik für die Justizverwaltungsstelle Suhl zu. Alle Teilnehmer begrüßten die Durchführung der Lehrgänge und gingen mit anerkennenswertem Fleiß und großem Lerneifer an die Arbeit. Der Lehrplan sah als Einführung je ein Thema über die Aufgaben der Justiz bei der Durchführung der Beschlüsse des IV. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und über die Bedeutung des Kostenrechts in der Deutschen Demokratischen Republik vor. Alsdann wurden die wichtigsten kostenrechtlichen Bestimmungen einschließlich der in der ZPO enthaltenen Vorlesungen behandelt. Im anschließenden Selbtstudium hatten die Kollegen Gelegenheit, die einzelnen Vorschriften über die Kostenberechnung an Hand der Lektionsaufzeichnungen zu studieren und praktische Fälle zu lösen, die in den Seminaren besprochen wurden. Jeder Lehrgang wurde in Anwesenheit von Vertretern des Ministeriums der Justiz ausgewertet. Besonders wertvoll war dabei die Klärung von kostenrechtlichen Zweifelsfragen, die von den Teilnehmern der Lehrgänge aufgeworfen wurden2). Die Teilnehmer äußerten wiederholt den Wunsch, ähnliche Qualifizierungslehrgänge auch auf anderen Rechtsgebieten durchzuführen, insbesondere auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Hierbei regten sie an, die Herausgabe von Unterrichtsbriefen durch das Ministerium der Justiz zur Anleitung des Selbststudiums fortzusetzen. Die Teilnehmer aller Lehrgänge wiesen übereinstimmend darauf hin, daß die Kostenberechnung mitunter erhebliche Schwierigkeiten bereitet, weil die Kostenentscheidungen der Gerichte unvollständig bzw. unklar abgefaßt sind. Es wäre gut, wenn die Richter den Kostenentscheidungen die ihnen zukommende Bedeutung beimessen würden. Dieser Umstand sollte bereits beim Studium an den juristischen Ausbildungsstätten berücksichtigt werden. Für die richtige Kostenberechnung ist es ferner sehr wichtig; daß die Sitzungsprotokolle ordnungsgemäß geführt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, daß das Ziel der Lehrgänge erreicht wurde. Hierfür war es auch günstig, daß die Kollegen Gelegenheit hatten, ihre erworbenen praktischen Erfahrungen auszutauschen. Die Teilnehmer haben insbesondere erkannt, daß das Kostenrecht ein Rechtszweig des einheitlichen Rechts in der Deutschen Demokratischen Republik ist, daß es die Klasseninteressen der Arbeiter und werktätigen Bauern zum Ausdruck bringt und die Aufgabe hat, dem Staatshaushalt Mittel zuzuführen, die im Interesse der Werktätigen neu verteilt werden. Die Kollegen wurden durch die auf den Lehrgängen erworbenen Kenntnisse befähigt, ihre künftige praktische Arbeit zu verbessern. Damit haben die Lehrgänge dazu beigetragen, dem Sparsamkeitsregime auch auf dem Gebiet der Kostenberechnung innerhalb der Justiz zum Durchbruch zu verhelfen und so die Forderungen des 21. Plenums der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zu verwirklichen. Lehrerkollektiv der Justizschule Ettersburg 2) Es ist beabsichtigt, den bereits veröffentlichten Steilungnahmen zu verschiedenen kostenrechtlichen Fragen weitere folgen zu lassen. 216;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 216 (NJ DDR 1955, S. 216) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 216 (NJ DDR 1955, S. 216)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister gestaltetes politisch-operatives Zusammenwirken mit dem zuständigen Partner voraus, da dos Staatssicherheit selbst keine Ordnungsstrafbefugnisse besitzt. Die grundsätzlichen Regelungen dieser Dienstanweisung sind auch auf dos Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ergebenden Prozesse in ihrem Ablauf weitgehend störungsfrei und gesellschaftsgemäß zu gestalten und die Versuche feindlich-negativer Kräfte diese Prozesse zu beeinflussen und als Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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