Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 207 (NJ DDR 1955, S. 207); Die Verfassung§gesetzgebung des Sowjetstaates Zum Erscheinen der Dokumentensammlung Von HEINZ ENGELBERT, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Immer mehr Menschen in unserer Republik streben danach, die Geschichte und die Entwicklung der grossen sozialistischen Sowjetunion zu studieren. Dabei interessieren sie sich in immer größerem Maße auch besonders für die staatliche Entwicklung der Sowjetunion. Dies gilt ganz besonders für unsere Staats- und Parteifunktionäre, die erkennen, daß sie aus dem Studium der Entwicklung des Sowjetstaates wertvolle Hinweise für ihre eigene Tätigkeit beim Aufbau eines wahrhaft demokratischen und friedliebenden geeinten deutschen Staates schöpfen können. Welche Bedeutung die Regierung unseres Arbeiterund Bauemstaates dem Studium des gesellschaftlichen und staatlichen Aufbaus des Sowjetstaates beimißt, geht u. a. auch daraus hervor, daß das Studium des Staatsrechts der sozialistischen Staaten seit einigen Jahren als Pflichtfach für die Studenten aller juristischen Fakultäten unserer Hochschulen eingeführt wurde. Mit der Herausgabe des jetzt vorliegenden Sammelbandes „Die Verfassungsgesetzgebung des Sowjetstaates“*) hat sich das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft die Aufgabe gestellt, die wichtigsten Dokumente, die die staatliche Entwicklung des Sowjetstaates auf dem Wege zur höchsten Vollendung der Demokratie kennzeichnen, in deutscher Sprache breiten Kreisen unserer Werktätigen zugänglich zu machen. In diesen Sammelband wurden vier verschiedene Sowjetverfassungen und die Ordnung für die Wahlen in den Obersten Sowjet der UdSSR aufgenommen. Die Verfassungen als die staatlichen Grundgesetze, die den Gesellschafts- und Staatsaufbau und die Prinzipien für den Aufbau und die Tätigkeit der Staatsorgane sowie die Grundrechte und -pflichten der Bürger festlegen, lassen besonders deutlich das Verhältnis der Klassenkräfte kn jeweiligen Staat erkennen; sie legen teils offen, wie alle Verfassungen der sozialistischen Staaten, teils verschleiert, wie die der kapitalistischen Staaten, fest, welcher Klasse die Macht im Staate gehört und gegen welche Klasse sie ausgenutzt wird. Die erste Sowjetverfassunig, die Verfassung der RSFSR von 1918, stellt die gesetzgeberische Festlegung und Verankerung der großen Errungenschaften dar, die die revolutionären Massen des werktätigen Volkes im Verlauf der ersten Etappe der Existenz der Sowjetmacht errungen hatten. Sie legt die gesamte zentrale und örtliche Staatsmacht in die Hände der Sowjets, der revolutionären Kampforganisationen, die die breitesten Schichten der Werktätigen erfassen. Die erste Sowjetverfassung stellte die Zerschlagung der Machtpositionen der Bourgeoisie und den Übergang der wirtschaftlichen Kommandohöhen in die Hände des proletarischen Staates fest. An die Stelle des alten zerschlagenen Staatsapparates, der auf die Aufgaben der Ausbeutung und Unterdrückung der Werktätigen durch die Bourgeoisie und die Gutsbesitzer zugeschnitten war, stellte sie den auf der Grundlage der Sowjets beruhenden neuen Staatsapparat, der der Erfüllung der neuen Aufgaben dienen sollte, jegliche Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen und die sozialistische Gesellschaft zu errichten. Diese erste Sowjetverfassung war nicht in Gelehrtenstuben ausgedacht worden, sondern sie stellte die Verallgemeinerung und Konkretisierung der Erfahrungen der Werktätigen bei der Durchführung der Revolution und beim Aufbau ihres Staatsapparates dar, wie sie unter der Leitung der Partei des Proletariats auf der wissenschaftlichen Grundlage des Marxismus-Leninismus vorgenommen wurde. Daher sagte W. I. Lenin zu den Delegierten des V. Allrussischen Sowjetkongresses: *) Die Verfassungsgesetzgebung des Sowjetstaates. Eine Sammlung von Dokumenten. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. 139 S. und 10 Anschauungstafeln. Preis: 7,10 DM. „Wenn jetzt diesem Kongreß von uns die Sowjetverfassung vorgelegt werden kann, so ist das nur deshalb möglich, weil die Sowjets an allen Enden des Landes gebildet und erprobt wurden, deshalb, weil Ihr sie geschaffen habt, Ihr sie an allen Enden des Landes erprobt habt; nur ein halbes Jahr nach der Oktoberrevolution, fast ein Jahr nach dem Ersten Allrussischen Sowjetkongreß konnten wir das niederschreiben, was schon in der Praxis existiert.“1) Die erste Verfassung der RSFSR spielte eine wichtige Rolle bei der Festigung und Entwicklung der neuen sozialistischen Basis. Sie trug der Tatsache Rechnung, daß zwar die Ausbeuterklassen gestürzt und entmachtet waren, daß aber diese gestürzten Ausbeuterklassen dem jungen Sowjetstaat den wildesten Haß entgegenbrachten und alles taten, um die Macht der Werktätigen zu untergraben und zu beseitigen. Sollten die weitestgehenden Rechte und Freiheiten, die die Sowjetmacht den Werktätigen einräumte, gesichert werden, so war es erforderlich, die Ausbeuterklassen in ihren Rechten einzuschränken, ihnen das Wahlrecht und andere politische Rechte zu entziehen, die sie zum Schaden der Interessen der sozialistischen Revolution ausgenutzt hätten. Von Anfang an wurden aber diese Maßnahmen, die der jungen Sowjetmacht durch die damaligen inneren und äußeren Verhältnisse (Bürgerkrieg und bewaffnete ausländische Intervention) aufgezwungen waren, als Übergangslösung angesehen, die unter anderen historischen Bedingungen und Umständen für andere 'Staaten, die den Sozialismus aufbauen, durchaus nicht obligatorisch sind. Das gleiche trifft auch auf die Bestimmungen des Wahlrechts zu, durch die den Arbeitern günstigere Vertretungsnormen im Verhältnis zu den Bauern zugebilligt wurden. Alle diese Formen hatten sich historisch im Verlauf der Revolution herausgebildet und wurden von der Sowjetmacht dazu ausgenutzt, unter den Bedingungen eines industriell rückständigen Landes und bei einer überwiegenden Masse von bäuerlicher Bevölkerung, unter der der Einfluß der kleinbürgerlichen Elemente und der Kulakenschaft noch groß war, die führende Rolle der Arbeiterklasse im Staate zu sichern. Die Verfassung der RSFSR von 1918 bildete das Vorbild für alle damals von den sowjetischen Schwester-republiken angenommenen Verfassungen. Die Verfassung der UdSSR von 1924, die erste Verfassung der Föderation souveräner Sowjetrepubliken, die sich im Jahre 1922 auf freiwilliger Grundlage zur UdSSR zusammengeschlossen hatten, zog den staatsrechtlichen Schlußstrich unter die Vereinigungsbewegung, die sich auf Initiative der nationalen Sowjetrepubliken seit ihrer Gründung entfaltet hatte. In den Jahren nach der Befreiung der im zaristischen Völkergefängnis unterdrückten Völker durch die Große Sozialistische Oktoberrevolution hatten sich die Werktätigen der verschiedenen Nationalitäten an Hand ihrer eigenen Erfahrungen davon überzeugt, daß angesichts der feindlichen kapitalistischen Umkreisung und der Notwendigkeit, die wirtschaftlichen und politischen Kräfte zu konzentrieren, ein enger Zusammenschluß auf der Grundlage einer Föderation von Sowjetrepubliken erforderlich war. Die Bildung der UdSSR war von großer historischer Bedeutung. An Stelle der einzelnen, im internationalen Verkehr getrennt auftretenden Sowjetrepubliken, betrat jetzt in Gestalt der UdSSR ein mächtiger sozialistischer Sowjetstaat die Arena des internationalen Geschehens. Durch ihre ganze historische Entwicklung seit dieser Zeit hat die UdSSR den Beweis dafür erbracht, daß ein freiwilliger Zusammenschluß von sozialistischen !) W. J. Lenin, Werke, Bd. 27, S. 474 (russ.). 207;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 207 (NJ DDR 1955, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 207 (NJ DDR 1955, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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