Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 197 (NJ DDR 1955, S. 197); Über den bisherigen Verlauf der Schöffenwahlen Von GERHARD DILLHÖFER und Dr. KURT GÖRNER, Hauptreferenten im Ministerium der Justiz Seit dem 10. März finden in den Gemeinden und Städten, in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Wohnbezirken die Wahlversammlungen statt. Die Schöffenwahlen sind damit aus der Periode der Aufstellung der Kandidatenlisten in das Stadium der Durchführung getreten. Das ermöglicht eine Zwischenauswertung der Arbeit der Gerichte und Justizverwaltungsstellen bei der Vorbereitung der Schöffenwahlen und bei der Durchführung der ersten Wahlversammlungen. Die öffentlichen Berichterstattungen der Kreisgerichte und die Justizaussprachen der Bezirksgerichte zur Vorbereitung der Wahlversammlungen zeigten, daß die Gerichte in ständig steigendem Maße Kontakt mit der Bevölkerung gewinnen und daß das Vertrauen der Werktätigen zur demokratischen Justiz wächst. Diese Einschätzung wird durch den Verlauf der ersten Wahlversammlungen bestätigt, an denen Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz, der Justizverwaltungsstellen und der Bezirksgerichte teilnahmen. Die Diskussionsbeiträge in den Wahlversammlungen beweisen, daß sich gerade die Arbeiter in den Betrieben und die Genossenschafts- und werktätigen Einzelbauern mit dem Wesen unserer Rechtsordnung vertraut machen und für Rechtsfragen großes Interesse zeigen. Das qualitativ Neue unserer Gerichte brachte z. B. in einer Wahlversammlung in Rostock ein Arbeiter zum Ausdruck, als er der Tatsache, daß sein Vater vor Jahren von der faschistischen Justiz eingekerkert worden war, diejenige gegenüberstellte, daß er heute in seiner Schöffanfunk-tion als Richter unserer demokratischen Justiz tätig werde. In einer Wahlversammlung in der LPG Dahmsdorf (Bezirk Potsdam) gaben die Genossenschaftsbauern ihren Schöffen den Auftrag mit, sich gegen alle Überreste der Bürokratie zu wenden. In der Diskussion wurde am Beispiel eines Zahlungsbefehls über 1,20 DM gezeigt, daß solche bürokratischen Formen noch bestehen, denn diese Summe wäre ohne weiteres und ohne gerichtliche Mahnung von dem betreffenden Bauern bezahlt worden. Immer wieder wurde in den Wahlversammlungen der Charakter der Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik als eines Instruments zur Verteidigung der Interessen der Werktätigen hervorgehoben. Viele Diskussionsredner forderten die Einstellung des Terrorprozesses gegen die KPD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Kandidaten sind in den Versammlungen eingehend geprüft worden. Die Wähler verlangten, daß die Vorschläge durch die Nationale Front genügend begründet werden. Sie haben außerdem Fragen über das persönliche Verhalten, über die bisherige Tätigkeit als Schöffe, über den gesellschaftlichen und beruflichen Einsatz des Kandidaten gestellt. In den meisten Fällen konnten die Kandidaten ihren Wählern zufriedenstellende Auskunft geben; sie wurden dann nach der Vorstellung meist einstimmig von allen Wahlberechtigten als Schöffen gewählt. Es hat aber auch Fälle gegeben, in denen Kandidaten von den Wählern abgelehnt wurden. So lehnte man z. B. im Kreis Ribnitz-Damgar-ten einen Kandidaten ab, weil er nach 1945 Lebensmittel aus seiner Wirtschaft zu Überpreisen auf den Schwarzen Markt gebracht hat. In Dersenow (Kreis Hagenow) wurde ein Bauer wegen schlechter Sollerfüllung abgelehnt. In der Volkswerft Stralsund wurde eine Arbeiterin nicht gewählt, weil ihr die Kollegen eine grobe Verletzung der Arbeitsdisziplin nachweisen konnten. Mit Recht sagten die Arbeitskollegen in der Diskussion: „Wer selbst die Arbeitsdisziplin nicht einhält, der kann als Schöffe auch nicht erzieherisch wirken.“ Während alle anderen Kandidaten einstimmig von den 190 Teilnehmern dieser Abteilungsversammlung gewählt wurden, erhielt die kritisierte Kandidatin nicht eine einzige Stimme. In Altentreptow stellte sich in einem Fall heraus, daß der vorgeschlagene Kandidat während des zweiten Weltkrieges Beisitzer eines nazistischen Kriegsgerichts in Minsk und Träger des Deutschen Kreuzes in Gold und anderer Naziorden gewesen war. Seine Wahl zum Schöffenamt wurde selbstverständlich abgelehnt. Einige Kandidaten, die nicht zu den Wahlversammlungen erschienen waren, wurden nicht gewählt, weil die Werktätigen bereits in diesem Fehlen richtigerweise eine schlechte Einstellung zur Wahrnehmung der Schöffenfunktion sahen. Gerade die Ablehnungen beweisen, daß es sich bewährt, die Kandidaten dort zu wählen, wo sie bekannt sind, und daß gerade so eine lebendige, wahrhaft demokratische Wahl erfolgt. Es wäre verfehlt zu behaupten, daß der bisherige Verlauf der Schöffenwahlen keine Mängel aufweist Wohl alle an der Durchführung der Schöffenwahlen Beteiligten wissen, daß es Fehler gegeben hat und daß diese auch jetzt noch auftreten. Aber wir können wohl sagen, daß die geschilderten positiven Ergebnisse der Schöffenwahlen für ihren Ablauf bestimmend sind und daß besonders auch von der überwiegenden Zahl der Kader der Justiz den in Erscheinung getretenen Mängeln mit aller Energie zu Leibe gerückt wurde. Welche Mängel haben sich bisher gezeigt und wie wurden sie überwunden? Bei der Aufstellung der Kandidatenlisten sind in einer Reihe von Kreisen die gestellten Termine überschritten worden. Die Wahlausschüsse waren termingemäß gebildet, Beschlüsse über die von den einzelnen Parteien und Organisationen zu machenden Vorschläge gefaßt worden. Dann aber unterließen es die Verantwortlichen, sich darum zu kümmern, daß mit den Menschen, die als Schöffen vorgeschlagen werden sollten, auch gesprochen wurde. Gewerkschaften und FDJ, aber auch einige Kreisleitungen und Betriebsorganisationen der SED unterschätzten die ihnen durch die Schöffenwahlen gestellten Aufgaben. Ein Beispiel sei genannt: Im VEB „Heinrich Rau“ in Wildau sollten etwa 40 Vorschläge für das Kreisgericht Königswusterhausen benannt werden. Sieben Vorschläge wurden rechtzeitig mit Unterlagen eingereicht; die anderen blieben aus. Erst nach mehrfachen Instruktionseinsätzen konnten weitere Kandidaten Vorschläge gemacht werden; dabei stellte sich heraus, daß der verantwortliche Sekretär der Betriebsparteiorganisation der SED sich erst Anfang März informatorisch über die Schöffenwahlen hatte berichten lassen, daß dann erst ein Mitglied der BGL beauftragt wurde, sich um die Vorbereitung zu kümmern usw. In Wildau wurde die Initiative ergriffen, im Jahr 1955 mit Gewinn zu arbeiten. Deshalb fanden viele Kurzversammlungen in den Betriebsabteilungen statt. Die Funktionäre haben aber nicht daran gedacht, die Frage der Stärkung des Staatsapparates durch die Schöffenwahlen mit der Bewegung zur Senkung der Selbstkosten zu verbinden. Daß die Werktätigen auch im VEB „Heinrich Rau“ Interesse an den Fragen des Rechts haben, zeigte sich im Gespräch mit einem bereits als Schöffen tätigen Kollegen, der berichtete, daß in seiner Abteilung die meisten Kollegen die Schöffenzeitung lesen und daß zwei Kollegen diese sogar bestellt haben, obwohl sie weder Schöffe waren noch als Kandidaten vorgeschlagen wurden. Die unter so günstigen Bedingungen geplante Musterwahlversammlung wurde jedoch ein Mißerfolg. Sie mußte ausfallen, weil infolge einer Verlegung des Schichtwechsels außer den vorzustellenden Schöffen keine Teilnehmer erschienen waren. Niemand hatte daran gedacht, den Beginn der Wahlversammlung entsprechend dem geänderten Schichtwechsel vorzuverlegen. Die Aufstellung der Kandidatenlisten zeigte, daß einige Funktionäre Recht und Gericht in ihrer Bedeutung für unseren Staat noch immer unterschätzen. So war in vielen Fällen die Aufstellung der Kandidatenlisten nach dem vorgesehenen Zeitplan nicht möglich. Deshalb setzte ein energischer Kampf darum ein, geeignete Kandidaten zu benennen. In den meisten Kreisen beteiligten sich die Richter und Staatsanwälte hierbei vorbildlich. Sie gingen selbst in die Betriebe und sprachen mit den Arbeitern. So gelang es dem Direktor des Kreisgerichts Schwarzenberg, in einem Großbetrieb I 197;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 197 (NJ DDR 1955, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 197 (NJ DDR 1955, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit und deren rechtlich fixierte Berücksichtigung bei der Feststellung der Gründe der Strafzumessung, das Interesse des Untersuchungsorgans, in Rahnen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit zu ermöglichen. Bas Ziel der Beweisanträge Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen. Da wir jedoch die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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