Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 175

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 175 (NJ DDR 1955, S. 175); als lästiges Anhängsel angesehen. Daß unsere Gerichtsstatistik eine derartig stiefmütterliche Behandlung nicht verdient und auch in der Vergangenheit trotz zweifellos vorhanden gewesener Mängel nicht verdient hat, das wird überzeugend durch das Werk von S. S. Ostroumow „Die sowjetische Gerichtsstatistik“ nachgewiesen, dessen Übersetzung dem Ministerium der Justiz vorliegt. Die Arbeit von Ostroumow wurde vom Ministerium für Hochschulbildung der UdSSR als Lehrbuch für die juristischen Hochschulen der UdSSR zugelassen; sie vermittelt eine Fülle von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiete der Gerichtsstatistik in der Sowjetunion. In der Sowjetunion wurde eine grundsätzlich neue und in der Welt einzigartige, wissenschaftlich aufgebaute Statistik geschaffen. Aufbauend auf einigen theoretischen Thesen der statistischen Wissenschaft soll in diesem Beitrag die Bedeutung der Gerichtsstatistik der Deutschen Demokratischen Republik erläutert werden. Ziel des Beitrags ist es, den Mitarbeitern der Justiz, insbesondere den Juristen, die sich bisher nur wenig oder überhaupt nicht für die Statistik interessieren, die vielfach noch zu beobachtende Scheu vor den statistischen Zahlen zu nehmen, ihnen zu zeigen, welche wertvolle Hilfe die Gerichtsstatistik für die juristische Praxis darstellt, und damit auch zum tieferen Verständnis der für unsere Gerichtsstatistik in Kürze zu erwartenden Neuerungen beizutragen. Dagegen werden einzelne, zweifellos sehr wichtige Fragen wie das Verhältnis der statistischen zur Rechtswissenschaft, die Methoden und besonderen Verfahren der Statistik, ihre wesentlichen Züge und Erfordernisse, der reaktionäre Charakter der kapitalistischen Statistik u. a. nicht behandelt; jedoch wird sich hierzu später Gelegenheit bieten. Die Statistik ist eine gesellschaftliche Wissenschaft, als solche dient sie wie jede gesellschaftliche Wissenschaft in der Klassengesellschaft zur Verteidigung der Interessen bestimmter Klassen. Dies darf man nicht außer acht lassen, wenn man die Fragen der Statistik verstehen will. Als gesellschaftliche Wissenschaft berührt die Statistik unmittelbar die Interessen bestimmter Klassen. Die herrschende Klasse verwendet die Statistik zur Verteidigung und Festigung solcher gesellschaftlicher Verhältnisse, die ihr genehm und vorteilhaft sind. II In einem Lande, das sich in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus befindet, in einem Stadium also, in dem der Sozialismus noch nicht endgültig gesiegt hat, der Kapitalismus noch nicht restlos beseitigt ist, gewinnt die Statistik als eine hervorragende Methode der Kontrolle besondere Bedeutung. In dem im Januar 1918 in der „Prawda“ veröffentlichten Artikel „Wie soll man den Wettbewerb meistern“ wies Lenin bereits darauf hin, daß die Kontrolle eine der wichtigsten,' Seiten der staatlichen Tätigkeit in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus darstellt: „Die Rechnungsführung und Kontrolle, wenn sie von den Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten als der obersten Staatsmacht oder auf Anweisung, im Aufträge dieser Staatsmacht durchgeführt werden; die allerorts durchzuführende allgemeine und universelle Rechnungsführung und Kontrolle darin besteht das Wesen der sozialistischen Umgestaltung, nachdem die politische Herrschaft des Proletariats begründet und gesichert worden ist .“1) Eine Fülle von Aufgaben hat der sozialistische Staat beim planmäßigen Aufbau des Sozialismus zu lösen. Die Planung erfordert nicht nur die Fähigkeit der wissenschaftlichen Voraussicht, sondern auch das Wissen um die gegebenen Möglichkeiten, sie setzt ferner eine strenge Kontrolle über das Maß der geleisteten Arbeit, über den Materialverbrauch, die Verteilung und viele andere Dinge mehr voraus. Die Planung erfordert schließlich auch das bestmögliche Funktionieren des sozialistischen Staatsapparates. Der allseitige Überblick über all diese Dinge und über die Auswirkungen J) Lenin, Ausgew. Werke in 2 Bänden, Bd. II S. 293. staatlicher Maßnanmen kann nur durch ein allumfassendes System der Erfassung und Kontrolle gewährleistet sein. Aber das Erfassen der Fakten genügt nicht, sie bekommen erst durch zweckmäßige und wissenschaftliche Ordnung, durch die Statistik, wirkliches Leben. Mit besonderer Eindringlichkeit brachte Stalin die Bedeutung der Statistik zum Ausdruck, als er sagte: „ . keine Aufbauarbeit, keine Staatsarbeit, keine Planarbeit ist ohne eine richtige Rechnungsführung denkbar. Eine Rechnungsführung ist nicht ohne Statistik denkbar. Ohne Statistik können wir in der Rechnungsführung keinen Schritt vorwärtskommen ,“2) Die konkrete Erfassung der Tatsachen muß also, wenn sie Wert haben soll, eine statistisch organisierte Erfassung sein. Stalin betont darüber hinaus, daß die Erfassung der Tatsachen und ihre wissenschaftliche Einordnung durch die Statistik Vorbedingungen für jede staatliche Arbeit sind, daß ohne Erfassung der Tatsachen und Statistik insbesondere keine Anleitung und Kontrolle möglich ist. Diese Feststellungen gelten auch uneingeschränkt für die Arbeit der Justizorgane. Anleitung und Kontrolle im Hinblick auf die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik sind konkret geregelt. Über das Wirken, die Zusammenarbeit und die Abgrenzung in der Zuständigkeit der drei zentralen Justizorgane, des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwalts und des Ministeriums der Justiz auf diesem Gebiet hat Benjamin bereits nähere Ausführungen gemacht2 3). Es wäre falsch, wollte man davon ausgehen, daß sich die Anleitung und Kontrolle durch diese zentralen Justizorgane allein auf die qualitätsmäßige Seite bestimmter Einzelerscheinungen in der Justizarbeit erstreckt. Solche Einzelerscheinungen wären kein geeignetes Fundament für die Gesamtbeurteilung der Arbeit der Justizorgane und für zutreffende praktische Schlußfolgerungen aus ihr. Die richtige Einschätzung der Justizarbeit und praktisch wertvolle Schlußfolgerungen sind erst dann garantiert, wenn die qualitativen Feststellungen zweckmäßig verbunden werden mit umfassenden quantitativen Angaben über die Gesamtarbeit innerhalb der Justiz. Es liegt auf der Hand, daß ein gut funktionierendes Kontroll-system allumfassend sein muß, daß es sich nicht auf Einzelerscheinungen beschränken darf, die keineswegs charakteristisch für die Gesamtzahl der Fälle sein müssen. Will man die Gesamtheit bestimmter Erscheinungen richtig analysieren, so muß man sie auch in ihrer Gesamtheit erfassen. Dies wird innerhalb der Justiz durch die Gerichtsstatistik gewährleistet. Wie sehr es notwendig ist, die Erscheinungen in ihrer Masse zu beobachten, wenn man ihre qualitätsmäßigen Eigenarten bloßlegen und bestimmte Gesetzmäßigkeiten ergründen will, wird durch folgendes Beispiel bewiesen: Bei einer Analyse der Eigentumsdelikte werden die Ergebnisse in einzelnen Orten oder Kreisen, ja Bezirken entsprechend den Unterschieden in der ökonomischen Struktur teilweise recht unterschiedlich sein. Die beim Ministerium der Justiz zusammengefaßten Zahlen offenbaren aber eine für die sozialistischen Staaten typische Erscheinung, daß nämlich die Eigentumsdelikte (und nicht nur die Eigentumsdelikte) ständig abnehmen. Im Vergleich zum I. Halbjahr 1953 war im II. Halbjahr 1954 die Zahl der Personen, denen Eigentumsdelikte zur Last gelegt wurden, um nicht weniger als 41,2 Prozent zurückgegangen. III In welcher Weise stellt die Gerichtsstatistik ein wirksames Mittel für die Verbesserung der Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften4) dar? Neben den hauptsächlichsten Formen der qualitativen Anleitung und Kontrolle, den Instruktionen und Revisionen gibt gerade die Gerichtsstatistik die Möglich- 2) Stalin, Werke, Bd. 6 S. 191. 3) NJ 1954 S. 716 f. 4) Zum besseren Verständnis sei hier darauf hingewiesen, daß die strafrechtliche Statistik sowohl die Voruntersuchung als auch die gerichtliche Tätigkeit in erster und zweiter Instanz umfaßt. In diesem Sinne ist es richtig, auch die durch die Staatsanwaltschaft geführte Statistik als Unterabschnitt der einheitlichen Gerichtsstatistik zu betrachten. i75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 175 (NJ DDR 1955, S. 175) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 175 (NJ DDR 1955, S. 175)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung abgewehrt werden können. Die trotz der unterschiedlichen Gegenstände von Gesetz und StrafProzeßordnung rechtlich zulässige Überschneidung gestattet es somit zum Erreichen politisch-operativer Zielstellungen mit der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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