Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 174

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 174 (NJ DDR 1955, S. 174); sollte. Die Richterinnein aus Leipzig schlugen vor, man sollte doch einmal prüfen, ob nicht auch bei uns, wie in der Tschechoslowakischen Republik, die Gründung einer Genossenschaft für Hausgehilfinnen möglich ist. Durch eine derartige Organisation könnte den berufstätigen Frauen wirklich Hilfe bei der Bewältigung ihrer häuslichen Arbeit zuteil werden. Vor allem offenbarte sich in den Diskussionsreden das hohe Verantwortungsbewußtsein der Frauen, die trotz aller Beschwernisse im Beruf und in der Familie in ihrer Einsatzbereitschaft nicht nachlassen und schon von sich aus versucht haben, Mittel und Wege zur Beseitigung dieser Hemmnisse zu finden, und über allen Sorgen im Kleinen nicht die großen Aufgaben und Zusammenhänge übersehen. Das Ergebnis dieser gemeinsamen und in aller Offenheit durchgeführten Beratung war eine insbesondere das Ministerium der Justiz und die Justizverwaltungsstellen betreffende Arbeitsentschließung, in der konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Frauen mit dem Ziele der Förderung ihrer Weiterentwicklung festgelegt wurden. In seinem Schlußwort forderte der Minister, mit den Kollegen in den Gerichten und Justizverwaltungsstellen Arbeitsentschließung der Tagung der Richtcrinnen Wir sind stolz darauf, Mitarbeiter der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik zu sein. Wir erkennen an, welche Möglichkeiten unserer Entwicklung uns unser Staat der Arbeiter und Bauern gegeben hat. Wir erkennen, daß es unsere oberste Pflicht ist, alle unsere Kräfte im Kampf gegen Krieg und Militarismus, für die Einheit unseres Vaterlandes einzusetzen. Als Funktionäre unseres Staates haben wir die besondere Aufgabe, alle unsere Kräfte zur Stärkung unserer Staatsmacht einzusetzen. Das bedeutet für uns in der Justiz: strikte Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit und Verwirklichung einer Rechtsprechung, die sich durch Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit auszeichnet. Um unsere Arbeit insbesondere dadurch noch weiter zu verbessern, daß älteren Frauen und Frauen mit Kindern materielle Entlastung gewährt wird, halten wir folgende Maßnahmen für notwendig: 1. Von seiten des Ministeriums der Justiz wie der Justizverwaltungsstellen wird ein Frauenförderungsplan aufgestellt, über den mit jeder Richterin zu sprechen ist, und der unter Berücksichtigung der besonderen Belastung von uns Frauen die Möglichkeiten erweitert, auch leitende Funktionen im Justizapparat einzunehmen. 2 2. Eine unserer Hauptsorgen ist die Sorge für unsere Kinder. Wir wissen, daß unsere gegenwärtige wirtschaftliche Entwicklung es noch nicht gestattet, schon heute für alle Kinder ausreichende Einrichtungen zu einer Betreuung außerhalb der Schule zu schaffen. Wir sind uns darüber klar, daß vieles durch unsere eigene Initiative geschehen muß. Wir lenken deshalb die Aufmerksamkeit aller Betriebsgewerkschaftsleitungen darauf, daß die Kommission der Arbeit unter den Kindern ihre Arbeit nicht auf Kinderferienlager, Kinderfeste und Weihnachtsfeiern beschränken darf, sondern allen Mitarbeitern, insbesondere den alleinstehenden Müttern, zur Seite stehen muß. über diese Arbeitsentschließung zu diskutieren, sie von der Notwendigkeit und Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahme zu überzeugen und die Entschließung auch durch eigene Initiative in die Wirklichkeit umzusetzen. Der Minister führte weiter aus, daß die Zusammenkunft auch eine menschliche Bedeutung gehabt habe, daß sie die Zusammengehörigkeit der Juristinnen sichtbar gemacht und gezeigt habe, daß die Frauen als Richter und Funktionäre in der Justiz nicht allein stehen, um was es auch gehen mag. Zum Schluß der Veranstaltung, in der die Teilnehmer ihre Empörung gegen die von einer reaktionären Mehrheit des Bonner Parlaments beschlossene Wiederaufrüstung Westdeutschlands durch einstimmige Annahme eines an den Bonner Bundestag gerichteten Protestschreibens zum Ausdruck brachten, appellierte der Minister an alle Frauen, ihre Entschlossenheit, ihren Mut, ihre Bereitschaft zum Kampf gegen Kriegsverträge, Kriegshetze und Kriegsvorbereitung für Frieden und Einheit unseres Vaterlandes an alle Frauen heranzutragen, niemals unsicher und schwankend zu werden und mit der festen Überzeugung unseres Sieges unbeirrbar den Weg zu gehen, den die Regierung unseres Arbeiterund Bauernstaates und die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse zeigt. und Mitarbeiterinnen der Justizverwaltungsstellen 3. Sowohl zur zeitweiligen Versorgung der Kinder als auch für die Entlastung von der Haushaltsarbeit muß eine gesellschaftliche Hilfe organisiert werden, wobei wir insbesondere den DFD darauf hinweisen, daß er seine Sorge auch auf die Frauen in der Justiz erstrecken muß. 4. In jedem Bezirk soll eine in der Bezirksstadt arbeitende Richterin oder eine Mitarbeiterin der Justizverwaltungsstelle verantwortlich für alle die Richterinnen und Mitarbeiterinnen der Justizverwaltungsstelle betreffenden Kaderfragem, Fragen des örtlichen Einsatzes und auch der Arbeitsverteilung innerhalb der Gerichte herangezogen werden. Sie hat auch die Einhaltung des Frauenförderungsplanes mit zu kontrollieren. 5. Wir erkennen die Bedeutung einer erfolgreichen Durchführung des Fernstudiums voll an. Bei seiner Durchführung kommt die Doppelbelastung der Hausfrau und Mutter jedoch besonders zum Ausdruck. Wir schlagen deshalb vor: Die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ berät, wie durch die Außenstellen für das Fernstudium das Studium der Frauen, insbesondere der älteren Frauen und der Frauen mit Kindern, besonders gefördert und erleichtert werden kann. Das Ministerium muß mit Hilfe der Justizverwaltungsstellen die bisher gesammelten Erfahrungen auswerten und verallgemeinern, um möglichst vielseitige Anregungen für das erfolgreiche Durchführen des Studiums der Frauen zu geben. Um den Frauen mit Kindern und älteren Frauen etwas mehr Zeit zur Durchführung des Fernstudiums zu geben, wird vorgeschlagen, daß diese Frauen die Dienstzeit, die für die fachliche und staatspolitische Schulung vorgesehen ist, zur Verfügung erhalten. Ihre dienstliche Arbeit wird in dieser Zeit von den anderen Kollegen übernommen, so daß für sie durch etwaige Reste aus diesen Tagen keine Belastung entsteht. Die Bedeutung der Gerichtsstatistik für die juristische Praxis Von HARRI HARRLAND, Hauptreferent im Ministerium der Justiz I Es gibt heute noch eine ganze Anzahl von Juristen, die zwar die Notwendigkeit der Gerichtsstatistik bejahen, jedoch im gleichen Atemzug versichern, für einen Juristen sei sie ein zu trockenes Gebiet. Daraus resultiert wohl auch die fehlerhafte, aber sehr verbreitete Ansicht, nach der die Gerichtsstatistik allein eine Ressortangelegenheit der Statistiker ist, die zwar für einige zentrale Stellen, nicht aber für den Praktiker von Bedeutung sein kann. Begünstigt wurde diese Meinung dadurch, daß für die Gerichtsstatistik in der Deutschen Demokratischen Republik bisher eine exakte wissenschaftliche Grundlage fehlte und daß sie deshalb nur mühsam dem Tempo der juristischen Praxis und unserer jungen Rechtswissenschaft zu folgen vermochte. Deshalb wurde die Gerichtsstatistik häufig nicht als Instrument zur Verbesserung der Arbeit innerhalb der Justiz, nicht als Hilfe, sondern und das zu unrecht 174;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 174 (NJ DDR 1955, S. 174) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 174 (NJ DDR 1955, S. 174)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren. Der Leiter und Angehörige der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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