Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 173

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 173 (NJ DDR 1955, S. 173); getan haben, verwies der Minister auf den sich hieraus ergebenden unlösbaren Zusammenhang mit den unsere gegenwärtige Arbeit unmittelbar bestimmenden Aufgaben: Kampf gegen die Pariser Verträge, für Frieden und Einheit unseres Vaterlandes; Kampf voll tiefster Empörung und Haß gegen diejenigen, die ihres Profites wegen den Willen des deutschen Volkes mißachten und mit dem Leben von Millionen Menschen spielen. Es sei erforderlich, durch unser Vorbild den patriotischen Kräften in Westdeutschland Ansporn für ihren Kampf gegen die Wiederbewaffnung Westdeutschlands zu geben. Die Wirkung unserer Arbeit müsse darin bestehen, ein wichtiger Beitrag um die Erhaltung des Friedens und für die Gleichberechtigung zu sein, ferner die in besonderem Maße gegen unsere Justiz gerichteten haßerfüllten Angriffe unserer Gegner mit zu zerschlagen dadurch, daß unsere Arbeit Ausdruck höchster demokratischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit ist. Mittelpunkt der weiteren Ausführungen des Ministers war die Behandlung der Lage der Frauen in der Justiz, die zunächst durch die Feststellung charakterisiert wurde, daß der Anteil der Richterinnen und der in den Justizverwaltungsstellen tätigen Juristinnen 25 Prozent der Gesamtzahl der Richter beträgt. In diesem Zusammenhang wies der Minister darauf hin, daß die Bedeutung dieses Anteils der Frauen erst ermessen weiden könne, wenn berücksichtigt werde, daß jede Richterin eine verantwortliche Staatsfunktionärin mit guter fachlicher Vorbildung sei. Eine vergleichende Gegenüberstellung mit dem Anteil der Frauen in der Justiz in Westdeutschland von insgesamt 7000 bis 8000 Richtern sind dort nur 90 Frauen; davon sind lediglich zwei Frauen in leitender Stellung als Amtsgerichtsdirektoren und vier Frauen als Richter bei den höchsten Gerichten der Bundesrepublik tätig; es gibt keine weiblichen Landgerichts- oder Oberlandesgerichtspräsidenten zeige deutlich, daß in der Deutschen Demokratischen Republik die Gleichberechtigung der Frauen auch in der Justiz gewährleistet sei. Dennoch müsse der Anteil der Frauen was jetzt für die Schöffen bei der Neuwahl erstrebt werde noch gesteigert werden, insbesondere aber auch insoweit, als es sich um die Ausübung von selbständig leitenden Funktionen durch Frauen handele. Mit Ausnahme des Obersten Gerichts, bei dem der Anteil der Frauen in leitenden Funktionen etwa 25 Prozent beträgt, entspreche bei den Kreis- und Bezirksgerichten, bei den Justizverwaltungsstellen, insbesondere aber auch beim Ministerium der Justiz die Beteiligung der Frauen in leitenden Stellungen nicht dem allgemeinen Anteil der weiblichen Richter. Diese Erscheinung beruhe nicht etwa auf mangelnder E.g-nung und Qualifikation der Frauen. Man müsse vielmehr offen aussprechen, daß man den Frauen nicht genügend Sorge zuwende. Weil die Frauen bisher alle sich aus unserer Entwicklung ergebenden Schwierigkeiten, Anfechtungen und Widerstände allein überwunden und sich durchgesetzt haben, bestehe viellach die Annahme, keine Rücksicht mehr darauf nehmen zu müssen, daß sie Frauen sind. Man beachte nicht all die Erscheinungen der „Doppelbelastung“, die wir noch nicht restlos überwunden haben, und die gerade die Frauen in der Justiz, sehr kleinen Behörden ohne eigne soziale Einrichtungen, besonders trifft. Es gebe eine Reihe männlicher Vorgesetzter, die glauben, die „Höhe“ ihres politischen Bewußtseins durch gleichmacherische, kategorische Forderungen beweisen zu müssen. Das gewisse Zurückbleiben in der Entwicklung der Frauen sei keineswegs nur auf Hemmungen, auf mangelndes Eigenvertrauen, sondern vor allem auf Schwierigkeiten materieller Art, bedingt durch Belastungen im Haushalt und die Sorge um die Familie, zurückzuführen. Der Minister wies unter Anführung einiger Beispiele darauf hin, daß das Nichterkennen und Nichtberück-sichtigen dieser Umstände durch die männlichen Kollegen und die verantwortlichen Kaderfunktionäre dazu geführt habe, daß einige Frauen den Wunsch geäußert hätten, aus der Justiz auszuscheiden bzw. in ihren früheren oder in einen anderen Beruf überzuwechseln. Diese im Verhältnis zu dem Gesamtanteil der als Richter tätigen Frauen zwar der Zahl nach geringen, ihrem Inhalt nach aber äußerst gewichtigen Signale machten es dringend erforderlich, daß Abhilfe geschaffen werde. Der Minister führte weiter aus, daß dem Fernstudium besondere Aufmerksamkeit zu widmen sei. Es dürfe niemals bei den Frauen das Gefühl aufkommen, das Fernstudium nicht zu schaffen oder dann weniger leisten zu können. Die Gefahr eines solchen Minderwertigkeitsgefühls bestünde insbesondere bei älteren Kolleginnen, die befürchten, das Fernstudium auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr bewältigen zu können und unter Hinweis auf den jungen Nachwuchs meinen, in der Justiz nicht mehr benötigt zu werden. Sehr eindringlich erklärte der Minister hierzu: „Wir legen Wert auf erfahrene Richter, die schon über eine langjährige Praxis verfügen. Wir legen Wert auf lebenserfahrene und lebensreife Frauen als Richter, die gute Lehrmeister für unsere jungen Absolventen der juristischen Fakultäten sind.“ Die Bedeutung des Fernstudiums, durch das unsere Frauen befähigt würden, an leitender Stelle tätig zu sein, erfoidere es, alle Möglichkeiten dafür zu schaffen, daß die Frauen unter materiell gleichen Voraussetzungen wie die Männer studieren können. Das Augenmerk müsse auch darauf gelegt werden, den Frauen die Möglichkeit zu geben, daß ihnen nicht nur die Sorge für die Familie, sondern auch die Freude an ihrer Familie erhalten bleibt. Zur Behebung der erwähnten Mängel in der Hilfe und Unterstützung für die Frauen schlug der Minister vor: Sorgfältige Auswahl des Einsatzortes der Frauen unter Berücksichtigung ihrer sich als Hausfrau und Mutter ergebenden persönlichen Belange, was bisher nicht immer in dem erforderlichen Maße geschehen sei. Die Kaderabteilungen müssen beachten, daß das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950 auch für die Frauen in der Justiz Geltung habe; Entlastung der Frauen Fernstudenten bei der Geschäftsverteilung innerhalb des Gerichts; Einrichtung von Studienkabinetten an den Gerichten für die Frauen, denen in ihrer Wohnung kein Raum für ein ungestörtes Studium zur Verfügung steht; denkbar sei, die nicht berufstätigen Frauen von Kollegen dafür zu gewinnen, sich um die schulpflichtigen Kinder der Kolleginnen zu kümmern; die in Volksvertretungen tätigen Kollegen müßten sich auch um die Frauen in der Justiz kümmern (z. B. Unterbringung von Kindern in Kinderheimen). Die anschließende rege Diskussion, an der die Richterinnen der Kreisgerichte in großem Umfang beteiligt waren, zeigte, mit welchem großen Verständnis und mit wieviel Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Nöte der Frauen der Minister der Justiz in seinem Referat die Probleme behandelt hatte, die den Frauen besondere Schwierigkeiten in ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung bereiten. Ganz offen wurde ausgesprochen, daß man sich m den Bezirken und Kreisen bisher noch nicht ernsthaft mit der Förderung der Frauen beschäftigt hat; denn eine Förderung besteht nicht darin, Frauen als Kreisgerichtsdirektor oder als Oberrichter am Bezirksgericht einzusetzen und sie dann nach einiger Zeit von diesem Posten wieder abzuberufen, weil sie nicht die nötige Qualifikation aufweisen. Es geht vielmehr darum, den Frauen zu helfen, daß sie die erforderliche Qualifikation erwerben, um derartige Funktionen auch wirklich ausfüllen zu können. Die Diskussionsbeiträge erschöpften sich aber nicht nur in der Darlegung der im einzelnen aufgetretenen Schwierigkeiten, sondern brachten auch vielfach Vorschläge zur Behebung der bestehenden Schwierigkeiten, So regte Frau Preußner vom Kreisgericht Auerbach an, einen Frauenförderungsplan in der Justiz aufzustellen, der unter Berücksichtigung der doppelten „Belastung“ der Frauen ihnen doch alle Möglichkeiten eröffnet, sich fachlich zu qualifizieren und leitende Funktionen in der Justiz einzunehmen. Sehr lebhaft wurde über die Frage diskutiert, wie man den Frauen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Hause und bei der Erziehung der Kinder helfen kann. Dabei wurde angeregt, daß sich die gewerkschaftliche Kommission für die Arbeit unter den Kindern gerade mit diesen Sorgen der Richterinnen befassen 173;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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