Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 170

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 170 (NJ DDR 1955, S. 170); fortschreitende Demokratisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse angesichts der Existenz von Nationen und souveränen Nationalstaaten innerhalb jeder Nation und innerhalb jedes Nationalstaates selbständig geführt wird und geführt werden muß; denn die konkrete Zielsetzung, die Formen und Methoden dieses Kampfes sind objektiv bedingt durch die konkreten Verhältnisse jedes Landes. Es kann deshalb in diesem Kampf keinerlei mechanische Parallelen oder Übertragungen geben. Eine Beweisaufnahme über die Politik anderer Parteien als der Kommunistischen Partei Deutschlands ist daher nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BVGG schon deshalb unzulässig, weil die Erhebung derartiger Beweise von keinerlei Bedeutung für die Frage der Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands sein kann. Außerdem würde die Durchführung einer derartigen Beweisaufnahme auch eine eindeutige Überschreitung der räumlichen Grenzen des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und des zulässigen Wirkungsbereichs des Bundesverfassungsgerichts darstellen und insofern gegen das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz verstoßen. Schließlich würde für ein solches Verfahren dasselbe gelten, was bereits hinsichtlich der internationalen Auswirkungen einer Beweiserhebung über die innere Ordnung anderer Staaten oben ausgeführt worden ist. Arbeiter und Bauern wählen ihre Schöffen Über 300 Menschen hatten sich am 10. März 1955 in Neu Kaliß (Bezirk Schwerin) zusammengefunden, um den Auftakt zu den Schöffenwahlen in der Deutschen Demokratischen Republik mitzuerleben. In dem würdig ausgestalteten Saal, in dem u. a. eine Losung auf die Bedeutung der Schöffenwahlen für die weitere Festigung unseres Staates hinwies, saß der Arbeiter aus der Papierfabrik neben dem werktätigen Einzelbauern, der Genossenschaftsbauer neben anderen Einwohnern von Neu Kaliß. Sie alle folgten gespannt den Ausführungen des Ministers der Justiz, Frau Dr. Hilde Benjamin, der es übernommen hatte, auf dieser Wahlversammlung zu referieren. Eindringlich und überzeugend erläuterte Frau Dr. Benjamin den Zusammenhang zwischen den Schöffenwahlen und dem bedeutungsvollen politischen Geschehen unserer Tage. Sie würdigte die Tatsache, daß zum ersten Mal in der deutschen Geschichte die Werktätigen ihre Schöffen selbst wählen, indem sie unsere Schöffenwahl dem bürokratischen System gegenüberstellte, nach dem heute noch in Westdeutschland wie im kaiserlichen Deutschland und in der Weimarer Republik diejenigen als Schöffen ausgewählt werden, die der herrschenden Klasse genehm sind, also Menschen, die von Großindustriellen, den herrschenden Militärkreisen und Großgrundbesitzern abhängig sind. Frau Minister Dr. Benjamin wandte sich dann der Entwicklung der Schöffentätigkeit seit dem Jahre 1945 zu und erläuterte eingehend die Rechte der Schöffen, die ihnen die Stellung als vollberechtigte Richter neben dem Berufsrichter sichern. Sie wies darauf hin, daß in dem in erster Instanz entscheidenden Richterkollegium die Schöffen die Mehrheit haben, und unterstrich die große Verantwortung für die Tätigkeit der Kreisgerichte, die die Bürger mit der Wahl der Schöffen übernehmen. Jeder Kandidat für die Schöffenwahl muß daher das uneingeschränkte Vertrauen der Werktätigen besitzen; er muß Vorbild in seiner Arbeit, in seinem Familienleben und sonstigen Verhältnissen sein. Wie kann ein Schöffe z. B. in einer Ehesache überzeugend mitwirken, wenn die Parteien wissen, daß in seiner Ehe, in seiner Familie auch einiges nicht in Ordnung ist? Im folgenden erläuterte Frau Dr. Benjamin das Wesen und die Aufgaben unserer Rechtsprechung. Bei uns gibt es keine Verurteilung nach dem starren Paragraphenwortlaut des Gesetzes. Wir erwarten gerade von der Mitwirkung der Schöffen, daß die Gerichte die Rechtsbrecher, die unsere Gesetze mißachten, richtig einschätzen noch besser als bisher , daß sie erkennen, ob es sich um einen guten Arbeiter handelt, der nur einmal „ausgerutscht“ ist, oder ob es um einen bewußten Gegner unseres Staates, einen Agenten, Saboteur oder Spion, geht. Die Richter und Schöffen müssen sich darüber klar sein, daß ihre Urteile auf die Werktätigen überzeugend wirken sollen. Sie müssen den Werktätigen erklären, daß man im Staat der Arbeiter und Bauern verpflichtet ist, die Gesetze zu beachten und Ordnung und Disziplin zu halten. Sie müssen aber vor allem vorher aufklären und unsere Bürger mit den Gesetzen bekannt machen, damit immer weniger strafbare Handlungen Vorkommen. Die Schöffen müssen insbesondere dahin wirken, daß im Betrieb, im Dorf, in der LPG die Gesetze eingehalten werden. Dabei werden sie auch u. U. manchem Arbeitskollegen oder Bekannten unangenehme Dinge sagen müssen, z. B. daß das Bezahlen von Schulden zur Einhaltung der Gesetzlichkeit in unserem Staat gehört, daß in der Deutschen Demokratischen Republik die Sorge um die Familie ernst zu nehmen ist, daß die Väter ihren Verpflichtungen gegenüber nichtehelichen Kindern nachkommen müssen. Die Schöffen und Richter müssen immer so entscheiden, daß ihre Maßnahmen den Interessen der Mehrheit der Werktätigen entsprechen, d. h. sie müssen parteilich im Sinne unseres Staates der Arbeiter und Bauern, nicht aber parteiisch, also voreingenommen durch Freundschaften und Feindschaften, handeln. Arbeiter und Bauern müssen durch ihre Tätigkeit bei Gericht aktiv an der Festigung unseres Staates mitarbeiten, Arbeiter und Bauern müssen unsere Gesetze und unsere Gesetzlichkeit schützen und verteidigen. Eine solche Entwicklung wirkt auch auf die werktätigen Menschen in Westdeutschland vorbildlich; sie ruft andererseits auch unsere Gegner auf den Plan. Frau Dr. Benjamin ging in diesem Zusammenhang auf die Tätigkeit der Feinde unseres Staates ein, auf die Menschen, die sich dazu hergeben, Handlanger der Kriegsverbrecher zu werden. Hier heißt es, rücksichtslos zuzuschlagen, vor allem aber wachsam zu sein. Das bedeutet auch für unsere Schöffen eine große Aufgabe. Sie müssen ihre Mitarbeiter in den Betrieben und in der LPG, ihre Nachbarn zu ständiger Aufmerksamkeit und Wachsamkeit, zum Schutze der Heimat erziehen. . So steht die Schöffenwahl unmittelbar im Zusammenhang mit unserem persönlichen Leben, und gleichzeitig ist sie eine wichtige Unterstützung unseres nationalen Kampfes. Schöffen müssen Vorbild sein in der Bereitschaft, unsere Errungenschaften zu schützen, Vorbild des Vertrauens zu unserem Staat, sie müssen sich voll Begeisterung und uneingeschränkt für unseren Arbeiter- und Bauernstaat einsetzen. Der Minister zitierte das Schlußwort des Appells an die Nationen und betonte, daß gerade die Schöffen ihn unmittelbar auf sich beziehen sollen. Dem Recht des Volkes dienen unsere Schöffen mit all ihrer Kraft, mit ganzer Begeisterung und vollem Einsatz. An diese mit großem Beifall aufgenommenen Ausführungen des Ministers schloß sich eine sehr rege und überaus positive Diskussion, die zeigte, wie sehr sich unsere Werktätigen für die Tätigkeit ihrer Gerichte und dafür, daß die Gesetze, die ihre Gesetze sind, richtig angewendet werden, interessieren. So wurde sehr lebhaft über einige Entscheidungen des örtlichen Kreisgerichts diskutiert, und zwar solche Fälle, die z. Z. besondere Bedeutung haben, wie die Verschiebung von optischen Geräten, Waffendelikte und Körperverletzungen. Der Fall des Bauern J., der optische Geräte nach Westdeutschland verschieben wollte, gab einem Diskussionsredner Anlaß festzustellen, daß gerade im Hinblick auf die gegenwärtige Situation hier eine strenge' Bestrafung erforderlich war. Weitere Diskussionsredner nahmen eingehend zu dem Schaden Stellung, der unserer Wirtschaft durch eine derartige Störung des innerdeutschen Handels, wie sie die Verschiebung optischer Geräte darstellt, entsteht. Ein anderer Diskussionsredner wies im Zusammenhang damit auf eine Ausstellung hin, die sich mit dem Schaden, 170;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 170 (NJ DDR 1955, S. 170) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 170 (NJ DDR 1955, S. 170)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende.

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