Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 164 (NJ DDR 1955, S. 164); sehen Völker nahe verwandt sind; die Delegation schloß Vertreter Kasachstans, Usbekistans und Turkmeniens ein. Sie wurde vom Stellvertreter des Justizministers der UdSSR, P. Kudrjawzew, geleitet. An der Spitze der chinesischen Delegation stand der Stellvertreter des Präsidenten des Obersten Gerichts der Volksrepublik China, Wang Phei-jan. Was ist über die eigentliche Diskussion zu sagen? Offen gesagt, sind Diskussionen auf internationalen Konferenzen manchmal sehr langatmig. Delegierter um Delegierter hält oft lange Reden, die vorher vorbereitet wurden und Dinge von verhältnismäßig geringem Allgemeininteresse behandeln; erfahrene Teilnehmer warten dann ungeduldig auf den Augenblick, wo sie in den Kommissionen zu ernster und nützlicher Arbeit kommen. Diese Konferenz litt weniger an solchen Schwächen als alle andern, denen ich beigewohnt hatte. Viele Delegierte hielten durchdachte Reden mit zahlreichen tatsächlichen Einzelheiten, die mit großer Sorgfalt und Gründlichkeit vorbereitet waren. Im Ergebnis wurden wirkliche Prinzipienfragen gründlich erwogen und diskutiert. Auf diese Weise wurden die Zuhörer nicht nur erzogen, sondern es wurde auch eine gute Grundlage für eine reale und wirksame Arbeit in den Kommissionen geschaffen. Arbeit in den Kommissionen, die persönlich und mit großen Anstrengungen geleistet wird und durch den menschlichen Austausch von „Geben und Nehmen“ zu Resultaten gelangt, die eine wirklich gemeinsame, für alle Delegierten annehmbare Basis ergeben, ist immer wichtig. Auf der Kalkutta-Konferenz war wie sich an den Resolutionen erweist auch dieser Teil der Arbeit gut. Da die von den Kommissionen entworfenen und vom Plenum angenommenen Resolutionen eine konkrete Synthese der Arbeit dieser Konferenz sind, kann ich mir eine ins einzelne gehende Darstellung des Verlaufs der Konferenz ersparen. Statt dessen sollen am Schluß des Beitrags die wichtigsten Punkte der Resolutionen wiedergegeben werden, aus denen ersichtlich ist, wie gründlich die Konferenz arbeitete, wie ihre Arbeit gleichermaßen vom asiatischen Standpunkt geschah und doch im wesentlichen mit den fortschrittlichen Ideen der Welt in Einklang stand. Man kann mit gutem Gewissen sagen, daß die Konferenz sehr fruchtbar gewesen ist. Einige reue Juristengruppen aus Korea, Vietnam und verschiedenen Teilen Indiens, wo verschiedene Gruppen schon aktiv sind, haben sich an die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen angeschlossen. Asiatische und europäische Juristen haben gelernt, daß sich die Weltprobleme, zu deren Lösung sie in so großem Maße beitragen können, im Grunde in ähnlicher Weise vor den Juristen in aller Welt erheben und daß die Juristen aller Kontinente in ihren eigenen Ländern große Aufgaben und große Möglichkeiten haben, überall in der Welt die Sache des Fortschritts und des Friedens zu fördern. Wir haben auf dieser Konferenz aber auch verstehen gelernt, wie groß die Gefahren sind, die die Welt bedrohen, und daß keine Zeit bei ihrer Abwehr zu verlieren ist. Nur, wenn wir in unseren Bemühungen nicht nach-lassen, wenn der Appell an die asiatischen Juristen einen großen Widerhall findet und wenn alle, die die Konferenz anging, ihre Bemühungen um die Vernunft und den Frieden in der Welt verdoppeln, werden wir berechtigt sein, diese Konferenz als einen vollen und großen Erfolg anzusehen. Resolutionen der Konferenz asiatischer Juristen i Resolution über Fragen der Souveränität und über die „Fünf Prinzipien“: 1. . Die Konferenz ist der Ansicht, daß. wenn sich alle Nationen in ihren gegenseitigen Beziehungen von den „Fünf Prinzipien“ leiten lassen, das friedliche Nebeneinanderbestehen von Nationen mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen gewährleistet ist und daß die Kriegsdrohung aann dem Frieden und dem gegenseitigen Vertrauen zwischen allen Staaten, ungeachtet ihrer politischen, ökonomischen oder sozialen Unterschiede, weichen wird. Die Konferenz ist der Ansicht, daß die „Fünf Prinzipien“ den gegenseitigen Verpflichtungen friedlicher Staaten, wie sie dem Völkerrecht gemäß feierlich in der Charta der Vereinten Nationen bestätigt sind, vollständig entsprechen. Wenn diese Prinzipien nicht nur zwischen einigen Ländern, sondern allgemein in den internationalen Beziehungen verwirklicht würden, so würden sie eine feste Grundlage für Frieden und Sicherheit bilden. 2. Die Konferenz erklärt weiter, daß der Begriff der nationalen Souveränität der Eckpfeiler des Völkerrechts war und bleibt, das die friedlichen Beziehungen zwischen den Staaten regelt. Diese Konferenz verwirft die Ansicht, daß nationale Souveränität ein veralteter Begriff sei. Die Konferenz betrachtet vielmehr die nationale Souveränität als die Manifestierung des angestammten Rechts eines Jeden Volkes auf Selbstbestimmung und Kontrolle seines eigenen Schicksals unter Ausschluß fremder Einmischung, eines Rechts, das ihm nicht geraubt werden kann. Die nationale Souveränität wird nicht nur auf dem nationalen Territorium wahrgenommen, sondern sie erstreckt sich auch auf die Ausübung solcher Rechte, die allen Staaten gemeinsam gehören, wie z. B. das Recht der freien Schiffahrt auf Hoher See und das Recht auf Repräsentation in internationalen Organisationen, Jedoch darf sie nicht so ausgeübt werden, daß das Territorium oder die souveränen Rechte einer anderen Nation beeinträchtigt werden. 3. Die Konferenz stellt fest, daß gegen die „Fünf Prinzipien“ und das Recht auf Selbstbestimmung und nationale Souveränität zahlreicher Staaten in Asien und den anschließenden Gebieten Afrikas grobe Verstöße begangen wurden und noch begangen werden: a) gewisse Mächte verweigern beharrlich legitimen Regierungen und Staaten, die durch den Willen bestimmter asiatischer Nationen gebildet wurden (vor allem und in erster Linie der Chinesischen Volksrepublik), das Recht der Anerkennung und hindern die Chinesische Volksrepublik daran, den ihr zustehenden Platz in den Vereinten Nationen einzunehmen. b) Gewisse nichtasiatische Mächte intervenieren beständig mit ihren bewaffneten Kräften innerhalb und außerhalb des Territoriums asiatischer Nationen (wie z. B. die Intervention von bewaffneten Kräften der Vereinten Nationen in Korea und im Gebiet von Taiwan, das ein Bestandteil des Territoriums -der Chinesischen Volksrepublik ist). c) Gewisse nichtasiatische Mächte sind Vereinbarungen mit bestimmten asiatischen Mächten eingegangen, die zwar den Anschein gleichberechtigter Partnerschaft tragen, in Wirklichkeit aber den Zweck verfolgen, unter Verletzung des Selbstbestimmungsrechts und der Souveränität der Völker den nichtasiatischen „Seniorpartnern“ einen Vorwand zur Intervention in die inneren Angelegenheiten der betreffenden asiatischen Staaten zu verschaffen. Solche Vereinbarungen sind die Organisation des Südost-Asienvertrages (SEATO) und die Organisation der Südost-Asienverteidigung (SEADO), die unter Verletzung des Genfer Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1954 und der Artikel 54 und 102 der Charta der Vereinten Nationen errichtet wurden, und sich in erster Linie gegen die Völker von Vietnam, Phatet Lao und Khmer richten. Mit Hinblick auf die Vorbereitungen für eine Konferenz der sogenannten SEADO in Bangkok im Februar 1955 kommt dieser Frage besondere Dringlichkeit zu. Während es das in Artikel 2 niedergelegte angebliche Ziel des SEATO ist, aufrührerische Tätigkeit, die von außen gegen die territoriale Integrität und politische Stabilität der Vertragspartner gerichtet ist, zu verhindern und zurückzuweisen. besteht in Wirklichkeit ihr Zweck darin, eine Entschuldigung für die Intervention in die inneren Angelegenheiten asiatischer Mächte zu verschaffen, die darin besteht, solche Volksbewegungen, die den Interventen mißliebig sind, als aufrührerische Tätigkeit usw. zu bezeichnen. Ein Beispiel für solches Verhalten in einem anderen Erdteil stellte der Fall von Guatemala dar. d) Gewisse nichtasiatische Mächte haben in die Souveränität verschiedener asiatischer Länder, einschließlich der Länder des Mittleren Ostens, durch Militärpakte eingegriffen, wie z. B. diejenigen zwischen der Türkei und Pakistan und der Türkei und Irak. e) Gewisse nichtasiatische Mächte haben militärische Basen oder potentielle militärische Basen in bestimmten asiatischen Gebieten errichtet und erhalten sie aufrecht (so in Japan, Taiwan, Süd-Korea, Süd-Vietnam, Thailand, Pakistan, Ägypten, Sudan, Irak. Jordanien). Sie enthalten bestimmten Nationen Teile ihres Territoriums vor (z. B. Goa und Iran), wodurch sie die souveränen Rechte der Völker verletzen. In den meisten Fällen ging die Errichtung solcher militärischer Basen Hand in Hand mit der Unterdrückung des Rechts der Völker, durch ihre eigenen Vertretungs-Institutionen über ihr Schicksal zu bestimmen. In manchen Fällen wurden solche Basen sogar unter Verletzung bestimmter Verträge, wie des Potsdamer und des Genfer Abkommens, errichtet oder aufrechterhalten. f) Gewisse nichtasiatische Mächte haben gesetzwidrig die Freiheit des Meeres und die Handelsfreiheit der asiatischen Nationen beeinträchtigt und in ihre Souveränität eingegriffen (z. B. dadurch, daß sie ein Embargo gegen den Handel mit China verhängten, die chinesische Küste blockierten oder Wasserstoffbombenexperimente im Pazifischen Ozean durchführten, die zugleich Eingriffe in die souveränen Territoriumsrechte der Völker der Marshall-Inseln und Japans bedeuteten). g) Gewisse nichtasiatische Mächte haben unter dem Vorwand, wirtschaftliche, technische oder militärische Hilfe zu leisten, ln die Souveränität verschiedener asiatischer Länder eingegriffen. 164;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 164 (NJ DDR 1955, S. 164) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 164 (NJ DDR 1955, S. 164)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X