Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 163

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 163 (NJ DDR 1955, S. 163); N U M M E R 6 JAHRGANG 9 ZEITSCHRI FT FUR RECHT BERLIN 1955 20. M A R Z UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Konferenz asiatischer Juristen in Kalkutta Von DENIS N. PRITT, Kronanwalt in London, Stalinfriedenspreisträger, Präsident der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen Die Konferenz asiatischer Juristen, die in der Zeit vom 25. bis 30. Januar 1955 in Kalkutta stattfand, war in vieler Beziehung fruchtbringend und bemerkenswert. Sie wurde von Asiaten für Asiaten veranstaltet, organisiert und durchgeführt. Zwar hat die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen einen gewissen Teil zu ihrer Anregung und technischen Vorbereitung beigetragen, aber es war doch eine rein asiatische Konferenz. Tatsächlich nahmen auch abgesehen von den Sekretariatsmitgliedem der Internationalen Vereinigung, Rechtsanwalt Nordmann (Paris) und Dr. Kovacs (Budapest), und meiner Person keine Europäer an ihr teil. Auf der Tagesordnung der Konferenz standen die folgenden vier Punkte: 1. Die Souveränität aller großen und kleinen Nationen auf der Grundlage der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten durch irgend einen anderen Staat das grundlegende Prinzip des Völkerrechts. 2. Ächtung aller Atom-, Wasserstoff- und anderer Massenvemichtungswaffen. 3. Verbesserung der Lage der Frauen und des Ehe-und Familienrechts. 4. Erreichung, Entwicklung und Verteidigung der bürgerlichen Freiheiten. Diese Tagesordnung wurde während der Konferenz eingehalten mit der einen Abänderung, daß die „Fünf Prinzipien friedlicher Koexistenz und Zusammenarbeit“, die von den Ministerpräsidenten Indiens, der Volksrepublik China und Birmas formuliert und später vom Ministerpräsidenten Indonesiens gutgeheißen wurden, als Teil des Punktes 1 der Tagesordnung mit behandelt wurden. Diese Fünf Prinzipien lauten bekanntlich wie folgt: 1. Gegenseitige Achtung der territorialen Unverletzbarkeit und Souveränität des anderen Landes, 2. Nichtangriff, 3. Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen Landes, 4. Gleichberechtigung und gegenseitige Begünstigung, 5. friedliches Nebeneinanderbestehen. Wie man sieht, waren in dieser Tagesordnung die meisten der gegenwärtigen Hauptprobleme enthalten, und zwar nicht nur solche des Rechts, sondern in erster Linie die der Demokratie und des Friedens, für die sich alle Juristen interessieren sollten und die ihre aktive Mitarbeit im Dienste der Menschheit fördern. Es war für mich als Europäer außerordentlich interessant zu sehen, wie die asiatischen Juristen an diese für ihren und andere Kontinente gleichartigen Probleme von einem asiatischen Standpunkt aus herangingen, der sich in vieler Hinsicht vom europäischen unterscheidet und ihm im Grunde doch gleicht. Ein paar Worte zum Hintergrund der Konferenz: Der asiatische Kontinent, der von weit mehr als der Hälfte aller Menschen bewohnt wird, die noch vor einem halben Jahrhundert alle direkt oder indirekt „kolonisiert“ waren, ist heute fast vollständig politisch auf jeden Fall von der imperialistischen Abhängigkeit befreit. Seine Völker sind sich in hohem Maße dieser ihrer neuen Lage bewußt; sie stehen jedem Versuch der Imperialisten, die politische oder ökonomische Macht über die asiatischen Völker wieder an sich zu reißen oder aufrechtzuerhalten, ablehnend gegenüber und sind entschlossen, ihre Freiheit zu erhalten und zu vergrößern und ihre Armut und Rückständigkeit selbst zu beseitigen. Sie verstehen auch, daß die Welt kleiner geworden ist, d. h. daß politische Entscheidungen Washingtons oder anderer westlicher Zentren den Frieden und die ökonomische Unabhängigkeit, die sie für sich fordern, wesentlich beeinflussen können. So wird sich wahrscheinlich eine Diskussion in Asien über Probleme, wie sie die Tagesordnung der Konferenz enthielt, in vieler Hinsicht von der Diskussion über dieselben Probleme in Europa unterscheiden, aber ebenso wahrscheinlich zu denselben wesentlichen Schlußfolgerungen gelangen. Ich möchte etwas näher auf Indien, ein Land mit einer Bevölkerung von über 350 Millionen, eingehen. Indien war zweieinhalb Jahrhunderte lang eine britische Kolonie. Es behält auch heute im allgemeinen das englische Recht und die englische Sprache als lingua franca bei, aber es bleibt in seinem Wesen asiatisch, und es neigt seit seiner politischen Befreiung vor sieben Jahren ohne krankhaften Haß in Erinnerung an die britische Herrschaft noch bewußter dazu, indisch zu sein. Seine Regierung unter dem Ministerpräsidenten Nehru spielt im großen Weltfriedenskampf eine wichtige Rolle. Seine Juristen sind zahlreich, aktiv, scharfsinnig und geistig beweglich (ein vortreffliches Rüstzeug für Juristen!), und sie sind viel enger und echter mit den bürgerlichen Freiheiten, den Menschenrechten verbunden, als heutzutage die britischen. Sie stellen deshalb ausgezeichnete Konferenzteilnehmer dar, und es erwies sich als sehr vorteilhaft, daß diese asiatische Konferenz in Indien stattfand. (Dazu kam die Annehmlichkeit, daß Ministerpräsident Nehrus Regierung keine Schwierigkeit bezüglich der Einreisevisen der Delegierten machte, ganz gleich ob deren Heimatländer von Indien anerkannt waren oder nicht. Die „komische Note“ blieb den kolonialen „Pickeln“ Hongkong und Singapur Vorbehalten, die durch Verweigerung von Transitvisen Schwierigkeiten zu bereiten versuchten.) Insgesamt waren dreizehn asiatische Länder sowie Ägypten und der Sudan auf der Konferenz vertreten. Abgesehen von der Delegation des Gastlandes Indien, waren besonders die Delegationen Japans, Chinas, der UdSSR und Birmas sehr stark. Alle übrigen asiatischen Länder, mit Ausnahme Indonesiens, der wenigen noch existierenden direkten Kolonien und der paar amerikanischen Marionettenstaaten, hatten ebenfalls Vertreter entsandt. Ein oder zwei Länder waren durch Delegierte vertreten, deren Namen nicht genannt werden durften, oder es wurden aus dem Gefängnis geschmuggelte Briefe verlesen denn: ein fortschrittlicher Jurist zu sein, fällt in vielen Gegenden unter den Begriff „gefährliches Handwerk“. Interessant war die Vertretung der UdSSR. Diese große Republiken-Föderation umfaßt eine beträchtliche Anzahl sehr verschiedener Nationen und Völker in Asien, von denen manche in rassischer, kultureller und sprachlicher Beziehung einigen der indi- 163;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 163 (NJ DDR 1955, S. 163) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 163 (NJ DDR 1955, S. 163)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftaordnung und ihrer weltanschaulichen Grundlage, dem Marxismus-Leninismus. Feindliche können zu Handlungen führen, die offen oder getarnt dem Ziel dienen, die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, zum Schutz der Errungenschaften des werktätigen Volkes der vor allen Angriffen Gegners, aber auch äußerer und innerer feindlicher Kräfte, anderen gesellschaftsschädlichen Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Strafgesetzbuch gegen Unbekannt, auf dessen Grundlage am in Anwesenheit eines Vertreters der Generalsfaats-anwaltschaft der die Durchsuchung der Kellerräume der Zionskirchgemeinde in Berlin-Prenzlauer Berg sowie die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit Untergrundtätigkeit von Bedeutung sind. Das sind, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit Untergrundtätigkeit von Bedeutung sind. Das sind, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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