Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 154 (NJ DDR 1955, S. 154); Bei konsequenter Anwendung des Gesetzes der Kritik und Selbstkritik kann die Schöffenverabschiedung nicht dahin sinken, daß sie mit dem Austausch fader Liebenswürdigkeiten und abschließendem Händeschütteln bis zum nächsten Male verbracht wird. Vielmehr ist eine solche Aussprache eines der Mittel der Erziehung der Werktätigen durch den Staat und der ständigen Verbesserung der Arbeit des Staatsapparates durch die Mitwirkung unserer Bevölkerung. PAUL SBRISNY, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick II Die Richter des Kreisgerichts Leipzig (Land) haben sich ständig darum bemüht, daß die an ihrem Gericht tätigen Schöffen eine offene, fördernde Kritik üben und verantwortungsbewußt an allen Aufgaben der Rechtsprechung teilnehmen. Zunächst glaubten wir, eine ungeschminkte Meinungsäußerung der Schöffen über die Arbeit unseres Gerichts am ehesten dadurch zu erhalten, daß wir sie nach Ablauf ihrer Sitzungsperiode um schriftliche Beantwortung eines vervielfältigten Fragebogens baten. Aber bald stellten wir fest, daß es auf formale Fragen auch nur formale Antworten gibt. So wurde die Frage: „Wie war die Anleitung durch den Vorsitzenden der Kammer?“ durchweg mit „sehr gut“ oder „gut“ beantwortet. Daß die Anleitung aber bei weitem nicht gut war, bezeugen solche Hinweise, wie: „Wir müßten in den sitzungsfreien Tagen oder Stunden nicht uns selbst überlassen bleiben“ und „In den Zivilakten finden wir uns schwer zurecht; könnten wir nicht einen Tag früher eingesetzt werden, damit wir besser vorbereitet sind?“ Auch den Antworten auf die Frage, ob Unklarheiten mit dem Vorsitzenden besprochen und geklärt wurden, mußte man entnehmen, es seien fast keine Unklarheiten beim Aktenstudium aufgetreten. Diese Antworten treffen aber nicht den Kern, da an anderer Stelle wiederholt der Wunsch geäußert wurde: „Wir müßten noch mehr geschult werden“, „Der Inhalt der Schriftsätze im Zivilverfahren ist uns oft unverständlich“ usw. So gingen wir von der leblosen Beantwortung schriftlicher Fragen ab und begannen, am Ende der jeweiligen Sitzungsperiode eine gemeinsame Abschlußbesprechung mit den Schöffen, Richtern und Sekretären durchzuführen. Zu dieser Verbesserung haben die Schöffen selbst durch ihre Kritik beigetragen. Der Heranziehung der Schöffen zu den Arbeits- und Dienstbesprechungen wurde im ersten Jahre nach der Demokratisierung beim Kreisgericht Leipzig (Land) nicht die erforderliche Beachtung geschenkt. Erst später haben wir die Schöffen auch zu solchen aus der Gesamtarbeit des Gerichts nicht mehr wegzudenkenden Besprechungen eingeladen. Aktiven Anteil nehmen die Schöffen auch an der staatspolitischen Schulung. Die Auswertung von Prozessen, an denen sie selbst mitgewirkt haben, wird von ihnen richtigerweise als eine gute Hilfe für die spätere Berichterstattung und Diskussion in ihrem Betrieb eingeschätzt. Die Einrichtung der Rechtsauskunft findet bei unseren Schöffen allgemeine Zustimmung. Sie nehmen gern daran teil, äußern sich hier viel freier und geben den Rechtsuchenden öfters gute Ratschläge. Viele Schöffen kommen auch außerhalb ihrer Schöffe.nperiode zu den Sprechstunden, um daran teilzunehmen oder für einen anderen Kollegen um Rat zu fragen. Sehr rege und differenziert nehmen die Schöffen bei unseren Schlußaussprachen zu der Frage Stellung, ob die Verhandlungsführung des Vorsitzenden sowie das Auftreten der Staatsanwälte und der Rechtsanwälte der Würde des Gerichts entspricht. Die straffe Disziplin in der Verhandlungsführung, die genaue Beachtung der Rechte der Parteien, finden ihre besondere Anerkennung, ebenso die Tatsache, daß die Kammern offen ihre Parteilichkeit zeigen, als das Organ eines Arbeiter- und Bauernstaates tätig werden. Gerade das beeindruckt die erstmalig tätigen Schöffen besonders stark. Wir erkennen daraus, daß die Vorstellung der Werktätigen von unserem Gericht noch mit alten Vorurteilen belastet und auch nicht frei von feindlichen Einflüssen ist. Man kann sagen, daß hier bei allen Schöffen das stärkste Erlebnis liegt und daß gerade diese Erkenntnis ihnen ein starkes Selbstvertrauen gegeben hat. Die Schöffen fühlen sich auch mit verantwortlich, wenn ein neu eingeführter Richter noch unbeholfen ist und seine Prozeßleitung Mängel aufweist. Eine Richterin hatte Schwierigkeiten in der Verhandlungsführung, was ihr sofort einige Kritiken einbrachte. Die Schöffen gaben den Hinweis, die erfahrenen Richter sollten sich mehr um diese Kollegin kümmern, die Richterin müsse härter und zielstrebiger verhandeln u. ä. Im Rahmen ihrer bereits erworbenen Kenntnisse gaben die Schöffen sogar dem unerfahrenen Richter selbst Ratschläge. Die Schöffen äußerten sofort Kritik, als ein Staatsanwalt besonders lange und ausführlich plädierte, obwohl er sich hätte kürzer fassen können und ein kürzeres Plädoyer besser gewesen wäre. Andererseits hoben sie lobend hervor, daß unsere Staatsanwälte auch das für den Angeklagten Entlastende ausführlich bewerten. Sehr heftig wurde das Verhalten einiger Rechtsanwälte kritisiert, die unpünktlich oder unvorbereitet zur Verhandlung kamen. Beanstandet wurde weiter, daß die Rechtsanwälte mitunter Ausführungen machen, die neben der Sache liegen, daß sie überheblich sind, keine echte Höflichkeit an den Tag legen, nur mit dem Herrn Vorsitzenden sprechen und anderes mehr. Selbstverständlich gibt es aber auch positive Beurteilungen der Rechtsanwälte durch die Schöffen. Die zwölftägige Schöffenperiode wird allgemein von den Schöffen als eine wesentliche Verbesserung begrüßt. Viele Schöffen haben schon den Wunsch geäußert, mehrmals im Jahr herangezogen zu werden. Schwierigkeiten im Betrieb treten nur noch vereinzelt auf, so z. B., wenn andere Kollegen die Vertretung übernehmen müssen oder bei der Berechnung von Prämien für die Brigaden u. ä. Bei der Einschätzung ihrer eigenen Arbeit bringen die Schöffen im allgemeinen zum Ausdruck, daß sie bei Gericht ihre Kenntnisse umfassend erweitert haben. Die Notwendigkeit, sich weiter zu schulen und an sich selbst zu arbeiten, erkennen die meisten Schöffen. Nicht immer erkennen sie aber schon in genügendem Maße, daß sie die erworbenen Kenntnisse auch weitergeben sollen, daß sie in ihrem Betrieb aufklärend wirken sollen. In zahlreichen Fällen verbanden die Schöffen Kritik mit Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeit. So wurde kritisiert, daß die Verfahrensdauer in Zivilsachen noch zu lang ist, daß im Eheverfahren nicht genügend der Sühnetermin zur gütlichen Beilegung des Ehestreites ausgenutzt wird, daß in zivilrechtlichen Verfahren bei Vertagungen nicht dieselben Schöffen herangezogen werden usw. Bei einem größeren Prozeß wurde einmal mit Recht eine undifferenzierte Zeugenladung kritisiert. Die Schöffen erkannten sofort, daß durch die langen Wartezeiten der Zeugen ein Produktionsausfall entsteht und überdies hohe Zeugengebühren gezahlt werden müssen, was nicht immer im Verhältnis zum Werte der Zeugenaussage steht. Auch in technischer Hinsicht gaben uns die Schöffen brauchbare Anregungen. So wurden z. B. Vorschläge zur besseren Ausgestaltung des Schöffenzimmers und zur Bereitstellung von Gesetzesmaterialien sowie zur Anschaffung von Anschauungstafeln und Modellen für das Verkehrsgericht gemacht. Zusammenfassend ergibt sich, daß die Schöffen all das kritisierten, was die Werktätigen im allgemeinen noch an den Gerichten zu bemängeln haben. Solche Kritiken einfach unbeachtet lassen, heißt den Willen der Werktätigen selbst mißachten. Das Kreisgericht muß sich daher mit den kritisierten Mängeln ernsthaft beschäftigen, denn letztlich ist die von mehr als 300 Schöffen vorgetragene Kritik nichts anderes als das Spiegelbild der Arbeit des Kreisgerichts. ERICH GOTTERT, Direktor des Kreisgerichts Leipzig (Land) 154;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 154 (NJ DDR 1955, S. 154) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 154 (NJ DDR 1955, S. 154)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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