Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 150 (NJ DDR 1955, S. 150); Die Funktionäre der Parteien und Massenorganisationen dürfen beim weiteren Fortgang der Schöffenwahl nicht hinter der Aktivität der Staatsfunktionäre zurückstehen. Ihnen obliegt nicht nur bei der Auswahl der Kandidaten eine große verantwortliche Aufgabe, sie müssen auch aufmerksam die Durchführung der Wahlversammlungen unterstützen und schließlich darauf bedacht sein, daß die von ihnen vorgeschlagenen Schöffen während der Dauer. ihrer Wahlperiode ihr Ehrenamt zur Festigung der Verbindung zwischen Gericht und Bevölkerung ausnutzen und die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen. So vorbereitet, wird die Schöffenwahl ein Erfolg zugleich auch im Rahmen der großen nationalen Aufgaben werden, die vor uns stehen, und die Werktätigen in den Städten und Dörfern, in den Betrieben und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften werden bei der Wahl ihrer Schöffen voller Zustimmung die Hand zugleich zur Wahl ihrer Besten erheben. FRITZ MÜHLBERGER, Direktor des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt II Nachdem wir uns im Bezirk Potsdam bereits Ende des vergangenen Jahres eingehend mit der Arbeit der Schöffen beschäftigt hatten, wurden dem Ministerium der Justiz auch einige Vorschläge zur Vorbereitung der Schöffenwahl unterbreitet. Durch die bisher in fast sämtlichen Kreisen durchgeführten Schöffenkonferenzen erhielten die einzelnen Kreisgerichte wertvolle Hinweise, die bereits bei der Vorbereitung der Schöffenwahl beachtet werden konnten. Es muß unbedingt erreicht werden, daß jeder Schöffe ein aktiver Mitarbeiter der Justiz wird. Die bisherige vielfach noch formale Tätigkeit muß überwunden werden. Für eine gute Mitarbeit der Schöffen sind drei wesentliche Faktoren von entscheidender Bedeutung: 1. Die Erläuterung der Rolle und Bedeutung der Schöffen bei der Festigung unserer Staatsmacht. 2 Die richtige Auswahl der Kandidaten, ihre Popularisierung und Vorstellung. 3. Die ständige Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit der Schöffen durch die Grundorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in den volkseigenen Betrieben, den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und den Verwaltungen. Jeder einzelne Richter hat die Verpflichtung, sich aktiv an der Vorbereitung der Schöffenwahl zu beteiligen.'Dies ist auch zum überwiegenden Teil erkannt worden. Die Kreisgerichtsdirektoren hatten bereits vor Monaten diejenigen Schöffen, die sich bewährten und für eine Wiederwahl in Frage kommen, listenmäßig zusammengefaßt, wobei mit den Schöffen teilweise auch Gespräche durchgeführt wurden. So wurden z. B. im Januar 1955 die beim Bezirksgericht tätigen Schöffen in einer gemeinsamen Unterredung in Anwesenheit eines Berufsrichters eingehend beurteilt. . Sämtliche Kreisgerichte wurden von dem Leiter der Justizverwaltungsstelle und den Instrukteuren in bezug auf die Vorbereitung der Schöffen wähl an Ort und Stelle angeleitet und kontrolliert, wobei sich auch in verschiedenen Kreisen Rücksprachen mit den übrigen Wahlausschußmitgliedern erforderlich machten, die anfänglich ihren Aufgaben nur schleppend nachgekommen waren. Dies war z. B. im Kreis Oranienburg der Fall, wo der Vertreter des Sekretärs des Rates des Kreises die ihm am 22. Januar 1955 in Potsdam zur sofortigen Weiterleitung ausgehändigten Materialien erst nach Erinnerung am 27. Januar 1955 dem Direktor des Kreisgerichts übergeben hat. Am 3. Februar 1955 fand eine Pressekonferenz statt, auf der die. Vertreter aller Presseorgane des Bezirks auf die Bedeutung der Schöffenwahl hingewiesen wurden. Die Bezirkspresse verpflichtete sich, täglich einen Beitrag von einem Schöffen oder einem leitenden Mitarbeiter der Justiz zu veröffentlichen. In gleicher Weise wird auch in den Kreisen verfahren. Gegenwärtig kommt es in erster Linie darauf an, daß Schöffen darüber berichten, wie die Schöffenwahl in ihrem Betrieb vorbereitet wird. Diese Artikel müssen vor allen Dingen auch eine kritische Einschätzung bisher noch mangelhafter Arbeit enthalten. Auch das Rundfunk-Studio wird einen Beitrag zur Vorbereitung der Schöffenwahl leisten. Mitarbeiter des DEFA-Studios werden in den nächsten Tagen zwei Schöffen an ihrem Arbeitsplatz aufsuchen, um einen Bildstreifen für die Wochenschau „Der Augenzeuge“ zu drehen. Die Zeit bis zum 22. Februar 1955, bis zu dem die Wahlvorschläge der Nationalen Front einzureichen waren, sollte genutzt werden, um die Auswahl der Schöffen-Kandidaten vor allem in den Betrieben zu überprüfen. Zu diesem Zweck begaben sich in der letzten Woche vor diesem Termin mehrere Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle und des Bezirksgerichts in sämtliche Schwerpunktbetriebe des Bezirks, um an Ort und Stelle die Vorbereitungsarbeiten zu kontrollieren und zu beschleunigen. Eine am 23. Februar 1955, also einen Tag nach dem festgelegten Termin, in mehreren Kreisen durchgeführte Instruktion sowie Informationen aus anderen Kreisen ließen erkennen, daß die Parteien und Massenorganisationen die ihnen zur Verfügung stehende Zeit nicht immer mit der notwendigen Intensität ausgenutzt haben. Darin zeigt sich eine Unterschätzung der Bedeutung der Schöffenwahlen, die nicht widerspruchslos hingenommen werden darf. So ist es unverständlich, daß z. B. in den Kreisen Jüterbog und Zossen am 23. Februar erst rund 20 Prozent der benötigten Kandidaten nominiert waren, während am gleichen Tage im Kreis Nauen 120 Prozent und im Kreis Königs Wusterhausen etwa 90 Prozent der benötigten Vorschläge Vorlagen. Dies ist um so unverständlicher, als in allen vier genannten Kreisen hinsichtlich ihrer ökonomischen Struktur im wesentlichen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind. Auf Grund dieser Erfahrungen aus einigen Kreisen des Bezirks wurde von der Justizverwaltungsstelle ein sofortiger Instrukteureinsatz bei den anderen Kreisen organisiert. Die Instrukteure haben den Auftrag erhalten, an Ort und Stelle durch Hilfe und Anleitung für die Kreiswahlausschüsse dafür zu sorgen, daß die noch fehlenden Vorschläge umgehend den Kreiswahlausschüssen vorgelegt werden. In gleicher Weise wie Justizverwaltungsstelle und Bezirksgericht, verfuhren auch einzelne Kreisgerichte. So bestehen z. B. beim Kreisgericht Potsdam-Land zwei aus Berufsrichtern und Schöffen zusammengesetzte Instruktionsbrigaden, die in den Betrieben die Auswahl der Kandidaten vorantreiben. In den Betrieben ist jeweils darauf hingewirkt worden, daß die Grundorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in einer Versammlung den Leitartikel des „Neuen Deutschland“ vom 16. Januar 1955 behandeln und zu der bisherigen Arbeit mit den Schöffen sowie zu ihrer Auswahl kritisch Stellung nehmen. Darüber hinaus sind auch die Schöffen zu einer Rechenschaftslegung angehalten worden. Da in den Betriebszeitungen bisher nur wenig Berichte aus dem Leben und der Tätigkeit der Schöffen veröffentlicht wurden, verpflichteten sich einige Schöffen, dafür zu sorgen, daß das Versäumte unverzüglich nachgeholt wird. Bei unseren Intruktionseinsätzen wurde vor allen Dingen darauf geachtet, daß bei der Auswahl der Schöffen ihre soziale Zusammensetzung auch die Gewähr für eine parteiliche Rechtsprechung im Interesse unserer Arbeiter- und Bauernmacht bietet. Die Aufstellung der Kandidaten für die Schöffen des Bezirksgerichts wurde entsprechend der ökonomischen und gesellschaftlichen Struktur der einzelnen Kreise des Bezirks vorgenommen. Dadurch soll eine ständige Verbindung des Bezirksgerichts zu den Produktionsstätten hergestellt und die politische Massenarbeit des Bezirksgerichts wesentlich verbessert werden. Die Kaderkommissionen der Nationalen Front haben sich sehr eingehend mit der richtigen Auswahl der Schöffen beschäftigt und zu diesem Zweck die Betriebe aufgesucht. Obwohl die Bürgermeister angewiesen wurden, die erforderlichen Wahlbescheinigungen möglichst unbürokratisch auszustellen, mußten 150;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 150 (NJ DDR 1955, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 150 (NJ DDR 1955, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der militärischen Spionage tätig. Sie sind damit eine bedeutende Potenz für die imperialistischen Geheimdienste und ihre militärischen Aufklärungsorgane. Die zwischen den westlichen abgestimmte und koordinierte militärische Aufklärungstätigkeit gegen die und die mit ihr verbündeten sozialistischen Staaten im Jahre unter Berücksichtigung der neuen Lagebedingungen seine Bemühungen im erheblichen Maße darauf konzentriert hat, Bürger der zum Verlassen ihres Landes auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen.

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