Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 149

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 149 (NJ DDR 1955, S. 149); Unklarheiten bestanden bei den sieben Kreisgerichten der Stadtbezirke Karl-Marx-Stadt. Beispielsweise beschäftigten sich die Kreiswahlausschüsse mit den Schöffen für das Bezirksgericht und erkannten nicht, daß es sich hier um eine Aufgabe des Bezirksausschusses der Nationalen Front handelte. Es bestand auch keine Klarheit darüber, ob die in den Stadtbezirken vorzuschlagenden Schöffen auch dann für das Gericht zuständig sind, wenn sie zwar im Stadtbezirk arbeiten, nicht aber dort wohnen. Am 10. Februar 1955 fand im Bezirksgericht eine Pressekonferenz statt, auf der den Vertretern von Presse und Rundfunk die mit den Schöffenwahlen zusammenhängenden Probleme erörtert wurden. Da die Mitarbeit der Presse bisher noch ungenügend war, wurden konkrete Vereinbarungen über Themen und Verfasser für beabsichtigte Veröffentlichungen getroffen. Alle Pressevertreter erhielten Listen solcher Themen, über die Mitarbeiter des Bezirksgerichts, der Justizverwaltungsstelle und der Bezirksstaatsanwaltschaft zu schreiben bereit sind. Die Pressevertreter versprachen, wöchentlich einen Artikel in der Bezirksausgabe zu veröffentlichen und entsprechend auch auf die Kreisredaktionen einzuwirken. Nachdem bereits am 4. Februar 1955 ein Leitartikel des Vorsitzenden des Wahlausschusses über die Bedeutung der Schöffenwahlen veröffentlicht worden war, erschien dann am 14. Februar 1955 ein Leitartikel des Bezirksgerichts-Qi rektors, in dem eine Auswertung der letzten Schöffenwahl vorgenommen und vor allem darauf hin-gewiesen wurde, daß die in diesen Tagen aufzustellenden Kandidaten Vorbild sein und das Vertrauen der Werktätigen genießen müssen. Das Rundfunkstudio wird im März eine Sendung unter dem Titel „Porträt eines Schöffen“ und im April Aufnahmen aus einer Schöffenwah'Versammlung zu Gehör bringen. Den Dorf- und Betriebszeitungen wurden speziell für sie zugeschnittene Artikel zur Veröffentlichung übersandt. In ähnlicher Weise wurden die Schöffenwahlen in den einzelnen Kreisen des Bezirks vorbereitet. Soweit die Kreisgerichte mitzuwirken hatten, erfolgte schnell und konkret Anleitung durch die Justizverwaltungsstelle, die gute Beispiele und sonstige Hinweise zur Nachahmung empfahl. Die Instrukteure der Justizverwaltungsstelle haben darüber hinaus alle Kreisgerichte aufgesucht und an Ort und Stelle bei der schnellen Durchführung der ersten Maßnahmen geholfen. In den Direktorenbesprechungen wurde regelmäßig über den Stand der Vorbereitungen berichtet, Mängel ausgewertet und Maßnahmen zu ihrer Überwindung vorgeschlagen. Die Kreisgerichte melden am 23. Februar 1955 telefonisch die Zahl und die Zusammensetzung der vorgeschlagenen Schöffen. Die Direktoren der Kreisgerichte entwickelten zum Teil eine hervorragende Initiative. Fast überall wurden auf den Kreisseiten der Presse Interviews und Bilder von Schöffen veröffentlicht; auch die Betriebs- und Dorfzeitungen wurden eingeschaltet. Ebenso wurde über den Stadtfunk und die Betriebsfunkanlagen in allen Kreisen über die Schöffenwahlen gesprochen. Bei allen Kreisgerichten besteht auch ein Presseplan, der auf Vereinbarungen mit den Kreisredaktionen beruht und auf dessen Grundlage im Kreis Aue bereits vier und in den Kreisen Marienberg und Stollberg bisher je drei Artikel über die Schöffenwahlen veröffentlicht wurden. Die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz haben sich mit wenigen Ausnahmen aktiv in die Vorbereitungen eingeschaltet. So hat sich beispielsweise die Ständige Kommission im Kreis Freiberg die Aufgabe gestellt zu kontrollieren, ob alle an den Vorbereitungen zur Schöffenwahl Beteiligten die gesetzten Fristen einhalten. In den Kreisen Aue, Mgrienberg und Oelsnitz wurden durch Initiative der Kreisgerichtsdirektoren besondere Methoden bei der Popularisierung der Schöffen wählen gefunden, die zweifellos zum erfolgreichen Abschluß der Wahlen erheblich beitragen werden. So hat zum Beispiel der Direktor des Kreisgerichts Aue unter anderem ein Tonband der Kreisfunkstelle besprochen, das mittels des Funkwagens in vielen Gemeinden des Kreises zu Gehör gebracht wird. Er bemüht sich zur Zeit zu erreichen, daß auch der Zugfunk auf verschiedenen Strecken ein solches Tonband in sein Programm aufnimmt. Der Kreiswahlausschuß Marienberg hat bereits einen Plan für die Durchführung der Wahlversammlungen aufgestellt, in dem die Namen der Leiter der verschiedenen Versammlungen, die Namen der Beauftragten der Wahlausschüsse und die Namen der Referenten enthalten sind. Als Referenten stehen neben den Richtern des Kreisgerichts und dem Kreisstaatsanwalt der Sekretär des Kreisgerichts, der Leiter des Staatlichen Notariats, der Leiter der Org.-Instrukteurabteilung des Rates des Kreises und der Leiter eines volkseigenen Betriebes zur Verfügung. Sobald die Kandidaten zur Schöffenwahl vorgeschlagen sind, kann dieser Plan schnell vervollständigt und realisiert werden. Im Kreis Oelsnitz wurden auf Anregung des Kreisgerichtsdirektors Handzettel gedruckt, die bei der Ausgabe der Lebensmittelkarten mit verteilt werden und so in jeden Haushalt gelangen. Auf dieses wirksame Mittel zur Popularisierung der Schöffenwahlen sollte kein Wahlausschuß verzichten. Diesen positiven Erscheinungen bei der Vorbereitung der Schöffenwahlen stehen jedoch auch negative gegenüber. Auf der Tagung der Kreisgerichtsdirektoren vom 17. Februar 1955 kam deutlich zum Ausdruck, daß die vorschlagsberechtigten Parteien und Massenorganisationen s;eh offenbar nicht sicher sind, ob sie den Termin werden einhalten können, und daß einige sogar kaum wieder so viel Vorschläge machen wollen wie bei der letzten Wahl. Dies beruht zum Teil darauf, daß sie ihre Kreisorgane ungenügend angeleitet und nicht darauf gedrungen haben, daß unverzüglich mit den Arbeiten begonnen wird. Es fand auch keine Kontrolle statt. Schließlich hätten diese Terminschwierigkeiten auch vermieden werden können, wenn die Parteien und Massenorganisationen auf Grund der Hinweise der Gerichte bereits im November'Dezember 1954 begonnen hätten, sich mit ihren Vorschlägen für die Schöffenwahl zu beschäftigen, wie das z. B. im Kreis Karl-Marx-Stadt (Land) geschah, wo auf Grund dieses Hinweises die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz die Vorbereitung bereits im November in die Hand nahm, mit dem Ergebnis, daß schon im Januar 1955 alle Schöffenvorschläge der Parteien und Massenorganisationen vollzählig Vorlagen. Wie schlecht die Anleitung war, zeigt sich deutlich in Karl-Marx-Stadt. Hier wußte der FDGB-Kreisvorstand bis vor kurzem überhaupt noch nicht, daß er Schöffenvorschläge zu machen hat. Er wartete noch auf „Richtlinien von oben“ und vertrat die Ansicht, es genüge, wenn er wieder die alten Schöffen vorschlägt, neue Vorschläge könne man von ihm nicht verlangen. Auch im Kreis Marienberg geht es nur langsam weiter, und der Direktor des Kreisgerichts muß immer wieder mahnen und erinnern. Anders sind die Schwierigkeiten im Kreis Rochlitz bei überwiegend ländlicher Bevölkerung. Um hier den gewünschten großen Anteil an Landarbeitern, Traktoristen und Einzelbauern zu erreichen, bedarf es geduldiger Überzeugungsarbeit. Vielfach gab es das Argument: „Wir gehören auch im Winter auf den Hof.“ Das Kreisgericht schaltete sich ein, vereinbarte mit den einzelnen Kandidaten bestimmte Zeiträume für die voraussichtliche Tätigkeit am Gericht und machte es dadurch möglich, daß rund 30 Prozent der Schöffen aus der Landbevölkerung bereits als Kandidaten auf gestellt werden konnten. Nach dem bisherigen Überblick werden etwa 40 Prozent der bisher tätig gewesenen Schöffen wiedergewählt. Es muß aber der bisherigen Arbeit der Parteien und Massenorganisationen nach zu urteilen, damit gerechnet werden, daß die Fristen teilweise überschritten werden. Um das nach Möglichkeit zu verhindern, haben die Instrukteure der Justizverwaltungsstelle in diesen Tagen die besondere Aufgabe übernommen, in allen Kreisen auch die Kreisausschüsse der Nationalen Front aufzusuchen, um diesen gegebenenfalls mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen. Dabei werden sie auch die Einrichtung von Musteragitationslokalen anregen, in denen Justizfunktionäre und Schöffen für die Schöffenwahl werben und Aufklärung geben. \49;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 149 (NJ DDR 1955, S. 149) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 149 (NJ DDR 1955, S. 149)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit gewonnen. Diese, wie auch dazu vorliegende Forschungsergebnisse lassen erkennen, daß der Zeitpunkt heranreift, an dem wir - selbstverständlich auf der Grundlage der dokumentierten Untersuchungshandlungen des Ermitt-lungsverfahrens und deren Ergebnisse müssen Staatsanwalt und Gericht sowie die anderen am Strafverfahren Beteiligten zu den gleichen Feststellungen wie das Untersuchungsorgan gelangen können.

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