Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 148

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 148 (NJ DDR 1955, S. 148); erreicht, daß die Schöffen sich ihrer Gleichberechtigung bewußt werden, daß sie die ihnen noch anhaftenden Hemmungen verlieren und daß sich dadurch auch ihre Mitwirkung entscheidend verbessert. Der nächste Schritt ist dann, einen der Schöffen als Berichterstatter für die Beratung zu bestimmen; dadurch ist er gezwungen, der Verhandlung besonders aufmerksam zu folgen und sich entsprechende Notizen zu machen. Die Aufzeichnungen beider Schöffen entlasten auch den Vorsitzenden. Zwar befreien sie ihn nicht von der Notwendigkeit eigener Aufzeichnungen, aber sie ermöglichen ihm eine Kontrolle seiner Notizen und erleichtern es ihm, unmittelbar nach der Hauptverhandlung das Protokoll zu überprüfen. Er kann, ohne sich allein auf sein Gedächtnis und seine eigenen Notizen stützen zu müssen, offenbare Unrichtigkeiten oder Auslassungen mit Hilfe der Niederschriften der Schöffen richtigstellen. Das ist im Hinblick auf § 230 StPO von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Andererseits lernen die Schöffen durch eigene Aufzeichnungen erkennen, welche Probleme für die Entscheidung der Strafsache von Wichtigkeit sind. Aus der Rechtsbelehrung des Vorsitzenden in der Urteilsberatung wird sich allmählich ein Austausch von Rechtsauffassungen entwickeln, der ebenfalls der Rechtsprechung und ihrer ständigen Verbesserung dienen wird. Auf diese Aufgabe müssen die Schöffen aber vorbereitet werden. In einer Vorbesprechung müssen die Vorsitzenden der Kammern und Senate die Schwerpunkte des Verhandlungsstoffs herausarbeiten und die Schöffen damit bekannt machen. Eine solche Vorbesprechung dient aber auch den Berufsrichtern, weil sie hierzu die Akten bis auf das kleinste Detail studieren müssen und damit ihre eigene Vorbereitung für die Verhandlung entscheidend verbessern werden. Schließlich ist es erforderlich, daß den Schöffen in der Verhandlung und in der Urteilsberatung ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozeßordnung zur Verfügung steht. Sie müssen in jeder Lage der Verhandlung und auch in der Urteilsberatung die Möglichkeit haben, sich im Gesetz zu orientieren bzw. ihre eigene Rechtsauffassung zu überprüfen. Während meiner richterlichen Tätigkeit in Leipzig war es üblich, daß auf dem Verhandlungstisch vor dem Platz eines jeden Schöffen sowohl das Strafgesetzbuch als auch die Strafprozeßordnung lag. Das sollte auch künftig selbstverständlich sein und nicht etwa infolge falsch verstandener Sparsamkeit unterbleiben. Ebenso wichtig ist die aktive Beteiligung der Schöffen im Zivilprozeß. Die Lebensvorgänge, die solchen Streitfällen zugrunde liegen, wie Ehe- und Mietstreitigkeiten, Unterhaltsfragen usw., werden von den Schöffen lebensnäher und unvoreingenommener betrachtet, und sie werden auch mitunter einen dem Verständnis der rechtsuchenden Werktätigen angemesseneren Ton finden als die Berufsricht'er. Diese Erfahrung sollte ebenfalls nicht ungenutzt bleiben, denn die Bedeutung der Gleichberechtigung der Schöffen als Richter besteht ja gerade darin, daß sie die unmittelbare Verbindung des Gerichts zu den Werktätigen herstellen. Im Zivilprozeß liegt anders als im Strafprozeß das Schwergewicht auf der Auswertung der Beweisanträge der Parteien; auf Grund ihrer Schriftsätze formuliert das Gericht seine den Prozeßstoff klärenden Beweisbeschlüsse. In einer engen Zusammenarbeit zwischen Vorsitzenden und Schöffen wird es möglich werden, die immer noch vorhandenen formalen Auffassungen vom Zivilprozeß zu beseitigen und den tatsächlichen Lebenserscheinungen mehr Rechnung zu tragen. Dazu ist notwendig, daß die Schöffen die Schriftsätze der Parteien selbst eingehend studieren und sich nicht nur durch den Vorsitzenden über ihren Inhalt unterrichten lassen. Sie müssen ihnen das für eine lebensnahe Entscheidung wesentliche Vorbringen entnehmen und ihre Rechtsansicht mit dem Vorsitzenden entsprechend auswerten. Das so erzielte Ergebnis wird von den Werktätigen in vollem Umfange anerkannt werden. Ich habe die feste Überzeugung, daß unsere Schöffen bereit und in der Lage sind, bei richtiger Anleitung und Hilfe die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen Diese Hilfe und Anleitung zu geben, ist die Pflicht, aber auch die vornehmste Aufgabe der Vorsitzenden der Kammern und Senate, die mit den Schöffen in der täglichen Arbeit verbunden sind. Über den Stand der Vorbereitungen zur Schöffenwahl i Da die Vorschläge der Parteien und Massenorganisationen für die Kandidaten zu den Schöffenwahlen bis zum 22. Februar 1955 bei den Wahlausschüssen eingereicht werden mußten, stand für die Auswahl der Kandidaten nur ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum zur Verfügung. In Anbetracht der Bedeutung gerade dieses Abschnitts in der Vorbereitung zur Schöffenwahl galt es, die Zeit zu nutzen und sofort mit der Arbeit zu beginnen. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt versuchten wir, durch eine erweiterte Instrukteurtätigkeit, durch Verallgemeinerung guter Beispiele und durch Veröffentlichungen in der Presse die Einhaltung dieses Termins zu gewährleisten und den Parteien und Massenorganisationen bei der Auswahl der Kandidaten die Verwertung der Erfahrungen zu ermöglichen, die sie bei der letzten Schöffenwahl und in der vergangenen Wahlperiode sammeln konnten. Am 24. Januar 1955 konstituierte sich der Bezirkswahlausschuß. In dieser Sitzung wurde die Zahl der für das Bezirksgericht zu wählenden Schöffen festgesetzt. Zugleich wurde der Bezirksausschuß der Nationalen Front auf gef ordert, entsprechende Vorschläge bis zum 22. Februar 1955 einzureichen, und es wurde ihm empfohlen, bei den Vorschlägen die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung des Bezirks zu berücksichtigen, so daß etwa 50 Prozent Arbeiter, 10 Prozent Larfdarbeiter, Genossenschaftsbauern, Traktoristen und Einzelbauern, 5 Prozent Handwerker, 5 Prozent Angehörige der Intelligenz, 10 Prozent Hausfrauen und Rentner und 20 Prozent Angestellte als Schöffen vorgeschlagen werden, von denen mindestens 30 Prozent Frauen sind. Der Bezirkswahlausschuß beschloß, die Kreiswahlausschüsse durch seine Mitglieder persönlich anzuleiten und zu beraten. Dabei entfielen auf die einzelnen Mitglieder je acht Kreise. Der Vertreter der Nationalen Front übernahm die Anleitung der Kreisausschüsse der Nationalen Front. Die Anleitung erfolgte in der Zeit vom 31. Januar bis 8. Februar 1955. Der Bezirksstaatsanwalt als Mitglied des Bezirkswahlausschusses übernahm es, die bereits am 26. Januar 1955 beim Rat des Bezirks aus allen Kreisen zusammenkommenden Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz auf die Bedeutung der Schöffenwahlen hinzuweisen und ihnen ihre Aufgaben auf diesem Gebiet zu erläutern. Der Bezirksausschuß der Nationalen Front führte seinerseits mit den Parteien und Massenorganisationen des Bezirks am 26. Januar 1955 eine Besprechung durch, in der die Einzelheiten der Schöffenwahl und ihre Durchführung besprochen wurden. Bei dieser Gelegenheit gab der Direktor des Bezirksgerichts einen Bericht über die vergangene Wahlperiode und die Tätigkeit der Schöffen und nannte namentlich einige Schöffen, die auf Grund ihrer vorbildlichen Tätigkeit für eine Wiederwahl besonders geeignet sind. Ein gleicher Bericht wurde auch dem Bezirkswahlausschuß erstattet. Inzwischen hatten die Mitglieder des Bezirkswahlausschusses die ihnen zugewiesenen Kreise aufgesucht. Ihre Erfahrungen konnten in der Sitzung vom 7. Februar 1955 ausgewertet werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, daß in den Kreisen ebenfalls schnell gearbeitet worden war und die Einhaltung der Termine gewährleistet zu sein schien. Einzelne Mängel waren nach Hinweisen durch die Mitglieder des Bezirkswahlausschusses an Ort und Stelle behoben worden. Einige 148;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die Beschwerde, Benachrichtigung von Angehörigen, rsorgemaßnahmen mit dem Unte rsuchung so gan zu klären hat. Wendet sich der Verhaftete dennoch mit solchen Fragen an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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