Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 133 (NJ DDR 1955, S. 133); haben manche Äußerungen von Schöffen erhalten, die überrascht waren über die Bescheidenheit der Ausstattung der Gerichte. Die Kritik der Bescheidenheit nehmen wir hin, wir sind uns darüber klar, daß es keine Verwendung von Investmitteln für eine besondere Ausstattung der Gerichte geben kann. Bescheidenheit ist aber nicht gleichbedeutend mit Lieblosigkeit und Unordnung. Gute Ordnung in allen Arbeitszimmern, passende Losungen, gute Verteilung der Räume sind bei der größten Sparsamkeit möglich. Die Bedeutung eines besonderen Arbeitszimmers für die Schöffen haben wir voll erkannt. Mir sind aber aus persönlichen Besuchen eine Reihe von Kreisgerichten bekannt, wo die Lage in dem betreffenden Ort es nicht ermöglicht, dem Kreisgericht mehr Räume zuzuteilen, als es gegenwärtig hat. Hier werden sich aber auch Formen finden lassen, um den Schöffen jedenfalls einen geeigneten Arbeitsplatz z. B. einen besonderen Tisch im Zimmer des Direktors oder das Beratungszimmer e.inzu- richten. Man muß dafür sorgen, daß den Schöffen Bücher, vor allem Gesetzestexte, zur Verfügung stehen. Vor allem aber muß man schon heute an die Überwindung aller Schwächen der Arbeitsorganisation gehen, um die Schöffen am 1. Juni in einem Gericht zu begrüßen, das von der Atmosphäre lebendiger, intensiver, freudiger Arbeit durchdrungen ist. Der Schöffe, der zum ersten Male an einem Gericht arbeitet, darf keinen Augenblick das Gefühl der Unsicherheit, des Alleingelassenseins haben. Jedes Gericht muß jetzt so arbeiten, wie die besten Kreisgerichte im letzten Jahr die Arbeit mit den Schöffen entwickelt haben. Die Kollektivität der Arbeit an den Gerichten wird bei der Aufnahme der neuen Schöffen eine ernste Probe bestehen, und die Zusammenarbeit mit den Schöffen wird ein ständiger Gradmesser dafür sein, wie nahe ein Gericht diesem Ziel wirklicher kollektiver Arbeit gekommen ist. Die Wahl der Richter und Schöffen in der Sowjetunion Aus einem Artikel des Justizministers der UdSSR, K. Gorschenin, in der „Prawda“ vom 12. November 1954 Die Volkstümlichkeit des sowjetischen Gerichts besteht darin, daß es vom Volk selbst gewählt wird, daß die Rechtsprechung auf Grund von Gesetzen, die den Willen des Volkes ausdrücken, von gewählten Richtern und Schöffen ausgeübt wird, die aus den Reihen der Arbeiter, der Kollektivbauern und der sowjetischen Intelligenz, denen das Volk sein Vertrauen schenkte, hervorgehen. Die gesamte Tätigkeit des sowjetischen Gerichts wird öffentlich und direkt unter der Kontrolle des Volkes durchgeführt. Die Volksrichter geben der Bevölkerung Rechenschaft über ihre Arbeit und die des Volksgerichts. Die Bürger haben die Möglichkeit, die Tätigkeit der Richter zu kritisieren. Falls irgendein Richter seine Pflicht nicht erfüllt oder das sowjetische Gesetz, in dem die Weisheit und der Wille des Volkes seinen Ausdruck findet, verletzt, kann er vorfristig seiner Funktion enthoben werden. Die demokratischen Prinzipien in der Organisation und in der Tätigkeit des sowjetischen Gerichts sind Ausdruck des breit entwickelten sozialistischen Demokratismus, der in der Verfassung der UdSSR verankert ist In diesen Tagen haben die Präsidien der Obersten Sowjets der RSFSR, der Bjelorussischen-, Kasachischen- und anderer Unionsrepubliken einen Erlaß über die Durchführung der ordentlichen Wahlen der Richter und Schöffen des Volksgerichts herausgegeben. Zum dritten Mal werden in der UdSSR auf Grund der entsprechenden Bestimmungen der Verfassung der UdSSR und der Verfassungen der Unions- und der Autonomen Republiken nach den Vorschriften des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung Wahlen der Volksgerichte durchgeführt. Von der organisatorischen Seite aus betrachtet, haben die Wahlen der Volksgerichte ihre Besonderheiten. Die gesamte Arbeit der Vorbereitung und der Durchführung der Wahlen der Volksgerichte obliegt den Exekutivkomitees der Sowjets der Deputierten der Werktätigen. Es werden keine besonderen Bezirks- und Kreiswahlkommissionen geschaffen. Der Wahlbezirk eines Volksgerichts umfaßt die gesamte Bevölkerung, die im Tätigkeitsbereich des jeweiligen Gerichts wohnt. Für die Annahme der Wahlzettel werden Wahllokale und für die Auszählung der Stimmen Zählkommissionen gebildet. Wahlscheine zur Ausübung des Wahlrechts werden nicht erteilt. Die Dauer der Wahlkampagne wird, im Vergleich zu den vorherigen Wahlen, von 45 auf 30 Tage verkürzt. Zu den bevorstehenden Wahlen der Volksgerichte wird die Kommunistische Partei, ebenso wie während der vorherigen Wahlkampagne, gemeinsam in einem Block mit den Parteilosen auftreten. Dies ist ein weiterer hervorragender Ausdruck der moralischpolitischen Einheit der sowjetischen Gesellschaft. Jeder Paragraph des Gesetzes über die Wahlen der Volksgerichte ist von der Sorge unserer Partei und der Regierung durchdrungen, die Rechte der sowjetischen Bürger zur Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts bei der Wahl der Volksgerichte zu sichern. Die Erläuterung des Gesetzes über die Wahlen der Volksgerichte und die Garantie der strikten Befolgung dieses Gesetzes wird als eine wichtige Pflicht der Parteiorganisationen und der Sowjets angesehen. Die Organisationsarbeit und die propagandistische und agitatorische Tätigkeit im Laufe der Wahlvorbereitung muß auf engste mit der Erreichung eines weiteren Aufschwungs der politischen und arbeitsmäßigen Aktivität der sowjetischen Menschen verbunden werden. Die politische Arbeit unter den Massen muß sich auf folgendes konzentrieren: den Werktätigen die Aufgaben, die beim Aufbau der kommunistischen Gesellschaft gestellt werden, die sich aus dem weiteren Aufstieg der Volkswirtschaft und der Erhöhung des Wohlstandes der Werktätigen ergeben, zu erläutern sowie ihnen die gegenwärtige internationale Lage, die auswärtige Politik des Sowjetstaates und die Maßnahmen zu erklären, die durch Partei und Regierung zur Sicherung des Friedens unternommen werden. Es ist notwendig, die Propagierung des sowjetischen Rechts unter der Bevölkerung zu organisieren, im großen Maßstab den Werktätigen die Verfassung der UdSSR zu erklären, insbesondere diejenigen Bestimmungen, die jeden Bürger der UdSSR dazu verpflichten, die Gesetze zu befolgen, sich an die Arbeitsdisziplin zu halten, ehrlich seine Pflicht gegenüber der Gesellschaft zu erfüllen, die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu wahren und das gesellschaftliche sozialistische Eigentum als eine heilige und unantastbare Grundlage der sowjetischen Ordnung, als die Quelle des Reichtums und der Macht des Vaterlandes zu behüten und zu festigen. Die sowjetischen Menschen wissen, daß die Volksgerichte eine außergewöhnlich wichtige Rolle bei der Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit spielen, die als eine Bedingung der weiteren Festigung des Sowjetstaates anzusehen ist, und daß sie die Rechte der Werktätigen schützen. Eben deshalb müssen an die Kandidaten für das Amt des Volksrichters sehr hohe An- -forderungen gestellt werden. Dem Gesetz entsprechend verlangen die Wähler von ihren Kandidaten für das Amt des Volksrichters, daß sie Menschen mit Autorität sind, beim Volke Vertrauen genießen, Lebenserfahrung besitzen, daß sie in der Regel über eine juristische Ausbildung verfügen und in ihrem persönlichen Verhalten einwandfrei sind, so daß sie nicht nur formell, sondern auch moralisch das Recht haben, andere zu richten. /33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 133 (NJ DDR 1955, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 133 (NJ DDR 1955, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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