Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 107 (NJ DDR 1955, S. 107); wird er dann, wenn die ausgesprochene Strafe verständlich gemacht wird. Auch das ist noch nicht immer der Fall. So berichtete z. B. die „Sächsische Zeitung“, Kreisausgabe Riesa, über einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang, dessentwegen sich ein Omnibusfahrer vor Gericht zu verantworten hatte. Dem Bericht zufolge konnten die Ursache des Unfalles nicht aufgeklärt werden. Anschließend heißt es aber in dem Bericht wörtlich: „Der Staatsanwalt beantragte 5 Monate Gefängnis. Der Verteidiger plädierte für Freispruch. Das Gericht verurteilte zu 5 Monaten Gefängnis “ Wie soll dieser Bericht die Leser von der Richtigkeit der Strafe überzeugen? Der Vertreter der „Wochenpost“ warf in diesem Zusammenhang die Frage auf, inwieweit der Pressekommentar Kritik enthalten dürfe. Es ist selbstverständlich, daß eine positive, von Staatsbewußtsein getragene Kritik an der Verhandlungsführung des Gerichts und der Urteilsbegründung nicht nur erwünscht, sondern notwendig ist. Es hat sogar schon Fälle gegeben, in denen die Kritik der Presse zur Kassation eines Urteils geführt hat. Lebhafte Diskussionen entspannen sich über die Form des Gerichtsberichts. Die Vertreter der „Berliner Zeitung“ verteidigten die Form der Cobra-Berichte mit dem Hinweis, es gebe doch Fälle, in denen sich die Satire direkt aufdränge und außerdem würden diese Beiträge sehr gern gelesen. Leider wurde die Diskussion zu diesem Punkt nicht tief genug geführt. Es kommt nicht darauf an, einer Zeitung einen die Leser interessierenden und besonders gern gelesenen Teil zu nehmen, sondern diesen zu einem inhaltlich besseren und dem Leser noch besser gefallenden zu entwickeln. Auch um die Behauptung, daß Berichte dieser Art „Satire“ und deshalb nicht nur berechtigt, sondern auch wünschenswert seien, wurde nicht gekämpft, nachdem Widerspruch dahin erfolgt war, daß diese Art Bericht keine Satire sei, die beißend, aufrüttelnd, zum Nachdenken zwingend, dem Leser nachgeht. Natürlich soll der Gerichtsbericht nicht juristischtrocken sein, kein zweiter „Leitartikel“, aus dem man den erhobenen Zeigefinger herausragen sieht. Der Gerichtsbericht soll vielmehr die Form lebendiger, scharfer Publizistik tragen. Soweit unsere Presse über Gerichtsverfahren in Westdeutschland und Westberlin berichtet, soll sie dies aus der Erkenntnis der Überlegenheit unserer Staatsordnung und unserer Justiz über die bürgerliche Justiz tun. Sie kann sich dabei natürlich auch der Satire bedienen, aber nicht auch hier nicht! des sogenannten Cobra-Stils. Einen großen Mangel in der Pressearbeit stellt die Tatsache dar, daß vielfach die Gerichtsberichterstattung nicht in den Redaktionsplan aufgenommen, sondern dazu verurteilt wird, Lückenbüßer zu sein. Das ist unvertretbar. Deshalb müssen die Gerichtsberichterstatter zusammen mit den Mitarbeitern der Justiz bei den Redaktionen darauf hinwirken, daß der Gerichtsberichterstattung eine ständige Rubrik eingeräumt wird. Mit der schlechten Planung einerseits und dem Platzmangel andererseits hängt zusammen, daß manche Zeitungen sogenannte Kurzberichte oder Informationen den regulären Gerichtsberichten vorziehen. Solche Informationen haben durchaus ihre Existenzberechtigung, jedoch kommt es entscheidend darauf an, die Information mit dem Erziehungsziel zu verbinden. Unter diesem Gesichtspunkt sind die zu berichtenden wichtigen Tatsachen auszuwählen. Informationen, in denen das Erziehungsziel nicht zum Ausdruck kommt, sollten besser wegbleiben, denn mit einer bloßen Strafstatistik ist nichts anzufangen. Eine Frage der Organisation der jeweiligen Redaktion ist es, ob Redakteure oder freie Mitarbeiter den Gerichtsbericht schreiben sollen. Sicherlich wird in den meisten Fällen die Einschaltung freier Mitarbeiter notwendig sein, und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Die Verantwortung für Inhalt und Form liegt jedoch immer bei den Redaktionen, die dem freien Mitarbeiter entsprechende Hinweise und Anleitung geben müssen. Neben dem großen Komplex der Berichterstattung in Strafsachen kam die Berichterstattung in Zivil- sachen wie auch in Familien- und Arbeitssachen ebenso wie in der Presse auch in der Aussprache zu kurz. Frau Dr. Benjamin hob hervor, daß diese Berichte sehr selten seien, man sie aber nicht unter den Tisch fallen lassen dürfe. Sie empfahl, zivilrechtliche Probleme in den „Rechtsecken“ zu behandeln, wenn sich aus der Gerichtspraxis keine geeigneten Fälle ergeben sollten. Sie erinnerte an die guten Diskussionen zum Entwurf des FGB, in denen besonders auch die Bedeutung der moralischen Anschauungen unserer Bürger zum Ausdruck gekommen ist. Fragen des Familienrechts aus der Gerichtspraxis sollten gerade unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung und Festigung unserer neuen Moral behandelt werden. Frau Minister regte weiter an, z. B. die Verpflichtung der HO zum Schadenersatz bei Verkauf mangelhafter Waren oder die Verpflichtungen der Volkseigenen Wohnungsverwaltung gegenüber den Mietern zu behandeln. Auch Beiträge über zivilrechtliche Fragen sind geeignet, bei unseren Bürgern das Bewußtsein der Gesetzlichkeit zu stärken. Es sei im Zusammenhang nur daran erinnert, welche Auswirkungen Zivilstreitigkeiten auf die persönlichen Verhältnisse des einzelnen und nicht zuletzt auch auf seine Arbeitsfreudigkeit haben. Eine weitere wichtige Form der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Presse, die Veröffentlichung von grundsätzlichen Artikeln über Justizfragen, konnte auf dieser Konferenz ebenfalls nur am Rande behandelt werden. Frau Dr. Benjamin wies auf die Bedeutung einer ständigen Unterrichtung der Bürger über Fragen unserer Gesetzlichkeit hin. Wenn die Veröffentlichung solcher Artikel bisher sehr vernachlässigt worden ist, so liegt das nicht nur an einer mangelnden Bereitwilligkeit der Presse, sondern vor allem auch an den Justizorganen. Es ist bisher noch nicht gelungen, eine richtige Form der Zusammenarbeit zu finden. Meist wurden Artikel geschrieben, die mit der Presse nicht vorher besprochen worden waren. Häufig waren sie sehr lang und trocken und demnach zur Veröffentlichung in der Tagespresse nicht geeignet. Im Mittelpunkt eines solchen Artikels aber muß stets das lebendige Beispiel der Gerichtspraxis stehen. Es sei nur auf den ausgezeichneten Beitrag der Oberrichterin Dierl vom BG Halle im „Neuen Deutschland“ vom 18. Januar 1955 (Ausg. A) verwiesen. Hier wird der Fall Bines' Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften, der zum Tod eines jungen Menschen führte, zum Anlaß genommen, eindringlich auf die Beachtung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes hinzuweisen. Ursachen und Folgen solcher Versföße sind geschickt in diesen lebendigen und anschaulichen Beitrag eingearbeitet. Schreiben wir unsere Artikel in dieser Form, so werden wir hinsichtlich der Veröffentlichung in der Presse keine Schwierigkeiten haben. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß uns diese Arbeitstagung einen großen Schritt in unserem Bemühen um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Presse vorwärts gebracht hat. So hat sich z. B. die Gerichtsberichterstattung in den Bezirken Frankfurt (Oder) und Magdeburg sowohl dem Inhalt als auch der Form nach wesentlich gebessert. Besonders hervorzuheben ist auch der Bericht von Rudolf Hirsch in der „Wochenpost“ über den Prozeß gegen den Optikschieber Marbach. Weitere Erfolge unserer Pressearbeit hängen davon ab, inwieweit es uns gelingt, entsprechend der Erkenntnis des großen Wertes guter Beziehungen zwischen Justiz und Presse zu handeln. Lassen wir uns hierbei davon leiten, was Frau Minister Dr. Benjamin in ihrem Schlußwort sagte: „Es gilt, darauf hinzuwirken, durch die richtige Behandlung von Justiz- und Rechtsfragen in der Presse einen Beitrag zur noch festeren Verbindung der Massen mit unserem Staatsapparat zu leisten, ihr Rechtsbewußtsein, ihre Verbundenheit zu unserem Staat so zu stärken, daß es durch keine Lüge und Entstellung der Westpropaganda zu erschüttern ist. Es muß so sein, daß auch durch unsere Arbeit auf diesem Gebiet eine starke Überzeugungskraft nach Westdeutschland ausstrahlt. Es gilt, auch hier alles zu tun, was der Einheit unseres Vaterlandes und dem Frieden nützt.“ 107;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 107 (NJ DDR 1955, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 107 (NJ DDR 1955, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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