Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 106

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 106 (NJ DDR 1955, S. 106); Gerichtsberichterstatter fast aller Tageszeitungen sowie Vertreter des Ministeriums der Justiz, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft teilnah-men, fand am 18. Januar 1955 in Berlin im Haus der Presse statt. Das Referat für diese Tagung hatte Frau Minister Dr. Benjamin übernommen. Das Referat gab zunächst einige Anregungen zur historischen und politischen Betrachtung der Gerichtsberichterstattung. Es wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit die Sammlung von Fällen, wie etwa die Sammlung „Merkwürdige Rechtsfälle“ des französischen Advokaten Pitaval, eine solche Wurzel der Gerichtsberichterstattung darstelle. Dabei wird diesen „Fallsammlungen“ auch eine bestimmte Rolle im Klassenkampf zufallen. So enthält die „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ des Juristen des aufsteigenden deutschen Bürgertums, Feuerbach, gerade eine Zusammenstellung solcher Fälle, in denen die Fragen, die das fortschrittliche Bürgertum besonders bewegten die Zurechnungsfähigkeit, die Verantwortlichkeit, die Strafzumessung , behandelt werden. Mit der Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung stiegen die Verbrechen, wie Marx und Engels nachgewiesen haben, „in dem Maße, wie der Pauperismus wächst.“ Die Ausweglosigkeit der Bourgeoisie gegenüber der steigenden Kriminalität fand ihren Niederschlag auch in der Gerichtsberichterstattung. Sie mußte sogar nicht nur dazu dienen, die Ursachen der anwachsenden Kriminalität zu verhüllen, indem sie Verbrechen bagatellisierte, sondern auch dadurch, daß sie Einzelfälle zu großen Sensationen aufbauschte, nicht nur von den Ursachen des Verbrechens, sondern oft von anderen sehr wichtigen Ereignissen ablenken. Es wurde auch die Frage berührt, inwieweit etwa die Berichte des Gerichtsberichterstatters Sling der „Vossischen Zeitung“ aus der Weimarer Zeit heute noch vorbildlich sein könnten, und festgestellt, daß sie es ihrer ganzen Einstellung und Darstellung nach nicht sind. Das, was für uns heute an diesen Gerichtsberichten allein noch von Bedeutung ist, ist die Feststellung, daß damit überhaupt die Gerichtsberichterstattung aus ihren primitiven Sensationshaschereien herausgehoben wurde. Die schlechte Tradition, Berichterstattung über Prozesse zum Gegenstand billiger Sensationen zu machen, ist auch heute noch nicht ganz überwunden. Wir finden sie in den verschiedensten, auch zentralen Zeitungen die „Berliner Zeitung“, die „Neue Zeit“, das „Bauern-Echo“ seien nur beispielsweise genannt. Schon Überschriften wie „Die Rache des Kahlköpfigen“ und „Für grüne Kartoffeln gesiebte Luft“ lassen Rückschlüsse auf Inhalt und Form dieser Berichte zu. Für unsere Gerichtsberichterstattung wird es eine Erleichterung sein, wenn die Berichterstatter sich klar über die Ursache der Verbrechen in unserem Staat sind. Bei uns sind Verbrechen einerseits begründet in dem Gegensatz zwischen den Kräften des Krieges und des Friedens, der in der verbrecherischen Tätigkeit von Agenten und Saboteuren, die sich gegen unseren Staat und unseren friedlichen Aufbau richtet, zum Ausdruck kommt. Andererseits wurzeln die Verbrechen bei uns auch noch in den Überresten der Vergangenheit im Bewußtsein einzelner Bürger in ihrem Egoismus, ihrer Disziplinlosigkeit, der Bequemlichkeit, der mangelnden Verbundenheit zu unserem Staat, zum Volkseigentum usw. Von diesen Seiten aus muß man jede strafbare Handlung betrachten. Der Proeßbericht muß neben den Ursachen des einzelnen Verbrechens die Reaktion des Staates auf dieses Verbrechen, die in dem Gerichtsverfahren und der in diesem Verfahren ausgesprochenen Strafe ihren Ausdruck findet, analysieren. Das bedeutet, daß der Gerichtsbericht die erzieherische Wirkung des Prozeßgeschehens in der Hauptverhandlung und der Urteilsbegründung auf die Leser übertragen und erstrecken muß, jene Erziehungswirkung, die um so stärker ist, je weniger der zu Erziehende merkt, daß er erzogen werden soll. Der neue Inhalt des Gerichtsberichts bestimmt zugleich seine neue Form. Es ist klar, daß ein Bericht, der den Eindruck und die erzieherische Wirkung eines Pro-esses vor einem demokratischen Gericht auf die breite Masse der Bevölkerung übertragen soll, nur ganz ausnahmsweise und in ganz besonderen Fällen in die Form einer Glosse gekleidet sein darf. Keine Frage des Rechts und der Justiz darf unter dem Gesichtspunkt des „Feuilletons“ im Sinne oberflächlicher Unterhaltung behandelt werden, denn es ist stets eine sehr ernste und schwerwiegende Angelegenheit, vor einem Gericht unseres Staates zu stehen. Folgerichtig bildete die Frage „Wie soll ein Gerichtsbericht in Strafsachen aussehen?“ den Kern des Referats und der Diskussion. Frau Minister Dr. Benjamin stellte zehn Forderungen an den Gerichtsbericht auf, die wie sie sagte zwar nicht in jedem Gerichtsbericht alle erfüllt sein müssen, gegen die aber niemals verstoßen werden darf. Sie forderte: 1. Der Bericht muß tatsächlich wahr sein. 2. Er muß juristisch richtig sein. 3. Er muß parteilich, d. h. mit den Augen der Werktätigen gesehen sein. 4. Es müssen die Fälle ausgewählt werden, die jeweils gesellschaftlich und politisch die wichtigsten sind. 5. .Der Bericht muß die Persönlichkeit des Täters verständlich machen. 6. Er darf nicht bagatellisieren. 7. Er muß die ausgesprochene Strafe verständlich machen. 8. Er muß stets die Achtung vor unserem Staat der Arbeiter und Bauern zum Ausdruck bringen. 9. Er darf keine Beleidigung des Angeklagten bzw. im Zivilprozeß der Parteien enthalten. 10. Er muß in einer guten Sprache abgefaßt sein. Aus der Erläuterung dieser einzelnen Forderungen seien einige Gesichtspunkte wiedergegeben. Wenn. die gesellschaftliche Bedeutung der Gerichtsverhandlung und des Urteils dem Leser verständlich gemacht werden soll, dann muß den Schwerpunkten der Rechtsprechung mehr Beachtung geschenkt werden. Es mag für manchen Berichterstatter „reizvoller“ sein, über ein Sittlichkeitsdelikt zu berichten als über die Methoden westberliner Schieber. Der Gerichtsberichterstatter muß sich aber und die Gerichtsorgane müssen ihn darauf hinweisen gerade mit solchen Verbrechen beschäftigen, deren Bekämpfung die jeweilige Hauptsorge unserer Gesetzlichkeit bildet. Auch die örtlichen Besonderheiten müssen dabei jeweils berücksichtigt werden. Leider werden in den Bezirken und Kreisen den Berichterstattern die entsprechenden Informationen noch nicht regelmäßig zur Verfügung gestellt. So wiesen z. B. Vertreter der „Sächsischen Neuesten Nachrichten“ (Dresden) und des „Neuen Tag“ (Frankfurt [Oder]) darauf hin, daß sie von den Justizbehörden bisher keinerlei Anleitung und Unterstützung erfahren haben. Es ist keineswegs immer leicht, die Persönlichkeit des Täters so zu schildern, daß sie der erzieherischen Aufgabe des gesamten Berichtes gerecht wird. Der Berichterstatter darf es nicht darauf anlegen, Sympathie für den Angeklagten zu erwecken oder wie man so schön sagt „auf die Tränendrüsen zu drücken“. Entgegen der von Redakteuren der „Berliner Zeitung“ vertretenen und im Verlauf der Diskussion zu Recht abgelehnten Auffassung sind auch Worte der Gaunersprache wie „Pennbruder“, „klauen“ usw. nicht geeignet, um den Angeklagten und sein Milieu zu charakterisieren. Sie führen vielmehr leicht zu einer gewissen Identifizierung mit dem Verbrecher. Zur Kennzeichnung des Angeklagten als des „negativen Helden“ gehört vielmehr, je nach den Umständen, die Darlegung der wichtigen Merkmale seiner sozialen Herkunft und Entwicklung, seiner Haltung und seiner Beweggründe für das Verbrechen. Der Leser muß dazu kommen, das Verhalten des Angeklagten zu verachten und zu verurteilen. Eine solche moralische Verurteilung des Angeklagten darf die Presse aber nicht dadurch vornehmen, daß sie ihn mit beleidigenden Ausdrücken belegt. So ist es z. B. nicht richtig, wenn das „Bauern-Echo“ (Halle) in seiner Ausgabe vom 21. November 1954 schreibt: „Der Angeklagte heulte wie ein Hund, dem man das Futter verweigert hat“. Die Würde des Menschen muß auch im Gerichtsbericht respektiert werden. Der Gerichtsbericht kann nur dann erzieherisch auf die Leser einwirken, wenn er überzeugt. Überzeugen 106;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 106 (NJ DDR 1955, S. 106) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 106 (NJ DDR 1955, S. 106)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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